Das Landgericht Halle (Saale) hat den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen des Verwendens einer verbotenen NS-Parole zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Was bedeutet das für den Politiker und die AfD?
Björn Höcke, der Thüringer AfD-Vorsitzende, wurde vom Landgericht Halle (Saale) wegen des Verwendens einer verbotenen NS-Parole zu einer Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt. Der Vorfall ereignete sich im Rahmen einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg vor drei Jahren.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Höcke eine Parole der nationalsozialistischen SA geäußert hat, was den Straftatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erfüllt. Der AfD-Politiker hatte die Vorwürfe bestritten und erklärt, die Parole nicht wissentlich verwendet zu haben.
Während die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten gefordert hatte, plädierte Höckes Verteidigung auf einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist innerhalb einer Woche möglich.
Die Verurteilung hat zunächst keine direkten Auswirkungen auf Höckes Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen am 1. September. Die Thüringer AfD wird zwar vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet, doch das Urteil gegen Höcke hat keine unmittelbaren Konsequenzen für seine politische Position.
Die Geschichte zeigt uns einmal mehr: Mit Parolen aus der NS-Zeit ist nicht zu spaßen, auch nicht im Wahlkampf!
