Wenn die Daten tanzen gehen: EuGH urteilt über Schadensersatz bei Missbrauchsgefahr
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat erneut die Rechte von Betroffenen gestärkt, die Opfer von Datenmissbrauch werden. In zwei aktuellen Urteilen wurden klare Kriterien festgelegt, unter welchen Umständen Betroffene Schadensersatzansprüche geltend machen können.
Von Apps und alten Adressen
In einem der Fälle klagten Anleger, deren Daten durch eine Trading-App eines Münchner Vermögensverwalters von unbekannten Dritten kompromittiert wurden. Im anderen Fall ging es um eine Steuerberatungskanzlei, die Steuererklärungen an alte Adressen verschickte, wo sie von neuen Bewohnern gelesen wurden. Beide Fälle führten zu Schadensersatzklagen vor deutschen Amtsgerichten, die sich zur Klärung rechtlicher Fragen an den EuGH wandten.
Schadensersatz bei begründeter Missbrauchsgefahr
Der EuGH entschied, dass bereits die begründete Befürchtung eines Missbrauchs ausreicht, um Schadensersatz zu fordern. Es muss nicht zwingend zu einem tatsächlichen Datenmissbrauch gekommen sein. Diese Entscheidung stützt sich auf die europäische Datenschutzgrundverordnung und unterstreicht die Schutzbedürftigkeit persönlicher Daten.
Geld für die Datenparty?
Die Höhe der Schadensersatzsummen bewegt sich laut Experten trotz der Vielzahl von Gerichtsentscheidungen meist im dreistelligen Bereich. Damit bleibt der finanzielle Ausgleich für Betroffene oft überschaubar. Höhere Bußgelder für Unternehmen, die gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, zeigen hingegen eine strengere Handhabung durch die Aufsichtsbehörden.
Fazit: Daten sind Gold – und müssen gut bewacht werden
Die Urteile des EuGH machen deutlich, dass Unternehmen und Institutionen in der Pflicht sind, persönliche Daten sorgfältig zu schützen. Bei Verstößen können Betroffene nicht nur auf Schadensersatz hoffen, sondern auch darauf vertrauen, dass ihre Rechte vor europäischen Gerichten gestärkt werden.
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Für weitere Informationen zu den Urteilen und deren Auswirkungen auf den Datenschutz in Europa können Sie sich in unserer Rubrik über Rechtsfragen und Datenschutz informieren. Bleiben Sie dran, denn Datenschutz geht uns alle an – und manchmal auch an die Nerven!
