Schutz für die Haut oder nur heiße Luft? EuGH bremst Desinfektionsmittel aus
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden: Schluss mit dem Etikettenschwindel auf Desinfektionsmitteln! Der Begriff „hautfreundlich“ darf nicht mehr verwendet werden, weil er angeblich die möglichen Risiken verschweigt. Dabei ist die Vorstellung verlockend, dass unsere Haut von Desinfektionsmitteln jetzt in den Arm genommen wird, oder?
Die Drogeriekette dm hatte sich mit einem ihrer Desinfektionsmittel auf den Begriff „hautfreundlich“ versteift. Doch das kam nicht gut an bei den Wettbewerbshütern, die mit dem EuGH zogen. Für sie ist „hautfreundlich“ so gefährlich wie eine Maus im Käsefondue – es relativiert die Risiken und lässt uns denken, dass selbst Vulkanasche unsere Haut nicht stört.
Was ist das für ein Hinweis? Laut Biozidverordnung der EU dürfen keine Begriffe wie „unschädlich“ oder „natürlich“ auf den Fläschchen stehen. Denn solche Worte könnten uns glauben machen, dass ein Tiger sanft wie ein Teddybär ist.
Jetzt steht „hautfreundlich“ in der Ecke wie ein schuldbewusster Hund, der die Fleischwurst vom Tisch geklaut hat. Es verspricht uns, dass es nett zu unserer Haut ist, ohne dabei zu erwähnen, dass es vielleicht doch ein bisschen knifflig werden könnte.
Fragt sich nur, was als Nächstes dran glauben muss. Bald verbieten sie uns noch, unsere Kekse „bauchfreundlich“ zu nennen, weil sie zu viel Zucker haben! Ach, die Zeiten ändern sich. Aber solange unsere Desinfektionsmittel immer noch gegen Keime kämpfen, können wir uns vielleicht alle etwas sicherer fühlen – auch ohne das Etikett „hautfreundlich“.
