Keine Panik: Das TV-Programm bleibt – mit etwas Vorbereitung
Ab dem 1. Juli ändert sich für viele Mieter in Deutschland etwas Entscheidendes: Das sogenannte Nebenkostenprivileg fällt weg. Bisher konnten Vermieter die Gebühren für den Kabelanschluss auf die Mietparteien umlegen, unabhängig davon, ob diese den Anschluss nutzten oder nicht. Doch diese Regelung ist Geschichte, und Mieter müssen nun selbst aktiv werden, um ihren TV-Empfang zu sichern. Hans Jörg Depel vom Mieterverein Köln rät: „Nur wer jetzt handelt, wird auch weiterhin nicht vor einem schwarzen Bildschirm sitzen.“
Warum das Nebenkostenprivileg abgeschafft wurde
Das Nebenkostenprivileg erlaubte es Vermietern, die Kosten für den Kabelanschluss pauschal auf alle Mieter umzulegen. Damit musste jeder Mieter zahlen, auch wenn er den Kabelanschluss nicht nutzte. Der Gesetzgeber hat diese Regelung nun abgeschafft, um mehr Transparenz und Wahlfreiheit für Mieter zu schaffen. Ab dem 1. Juli müssen Mieter also selbst entscheiden und handeln, wie sie künftig Fernsehen empfangen wollen – ob über Kabel, Antenne, Satellit oder Internet.
Was Mieter jetzt tun müssen
Zunächst sollten Mieter prüfen, ob ihr Vermieter die Weiterversorgung mit Kabelfernsehen anbietet. Ist das der Fall, können Mieter diesen Service weiterhin nutzen, jedoch nicht mehr als Teil der Nebenkosten. Die Kosten könnten als Bestandteil der Grundmiete oder über einen separaten Kabelvertrag abgerechnet werden. Wichtig ist, dass Mieter in beiden Fällen aktiv zustimmen müssen. Ein einfaches Weiterlaufen der bisherigen Regelung ist nicht mehr möglich.
Preise vergleichen lohnt sich
Der bequeme Weg über den Vermieter mag verlockend klingen, ist aber nicht immer der günstigste. Genau wie bei Strom, Gas oder Mobilfunk können Mieter nun auch beim Kabelanschluss den Anbieter selbst wählen und so von besseren Konditionen profitieren. Die Verbraucherzentrale rät daher, verschiedene Angebote zu vergleichen. Erste Erfahrungen zeigen, dass Einzelverträge im Vergleich zu den bisherigen Sammelverträgen etwas teurer sein könnten – die Preiserhöhung liegt meist bei zwei bis drei Euro pro Monat. Doch mit zunehmendem Wettbewerb dürften die Preise langfristig wieder sinken.
Achtung: Unseriöse Angebote an der Haustür
Vorsicht ist geboten bei Angeboten, die an der Haustür oder am Telefon gemacht werden. Vertriebsmitarbeiter könnten versuchen, Mieter zu überrumpeln. Verbraucherschützer Erol Burak Tergek empfiehlt, solche Angebote genau zu prüfen und keine vorschnellen Entscheidungen zu treffen. „Man sollte sich die Unterlagen geben lassen und in Ruhe vergleichen, bevor man einen Vertrag abschließt.“
Alternative Empfangsarten: Was taugen sie?
Falls der Kabelanschluss keine Option mehr ist, gibt es verschiedene Alternativen:
- DVB-T2 HD: Mit einer Zimmer- oder Dachantenne lassen sich rund 40 Sender in hochauflösender Qualität empfangen. Öffentlich-rechtliche Programme sind kostenfrei, Privatsender kosten etwa 100 Euro im Jahr. Nachteil: Der Empfang kann schwanken.
- IPTV (Internetfernsehen): Hierfür benötigt man einen Receiver und einen breitbandigen Internetanschluss. Die Kosten für den TV-Empfang liegen bei etwa fünf Euro im Monat, Streamingdienste kosten zwischen sechs und zehn Euro monatlich. Moderne Smart TVs benötigen nur eine App, ältere Geräte einen HDMI-Stick.
- Satellitenempfang: Bietet die beste Bildqualität und Zugang zu Hunderten von Programmen. Allerdings sind die Anschaffungskosten für die Schüssel höher, und es muss geprüft werden, ob die Installation am Mietobjekt erlaubt ist.
Fazit: Aktiv werden und vergleichen
Das Wegfallen des Nebenkostenprivilegs erfordert zwar etwas Eigeninitiative, bietet aber auch die Chance, den individuell besten und günstigsten TV-Anschluss zu finden. Ein Vergleich der Angebote und ein Gespräch mit dem Vermieter können hier viel Klarheit bringen. Wer jetzt handelt, muss auch ab dem 1. Juli nicht auf sein gewohntes Fernsehprogramm verzichten.
