Björn Höcke und die Justiz: Ein Blick auf die rechtlichen Auseinandersetzungen

Ermittlungen, eingestellte Verfahren und Prozesse gegen den AfD-Politiker

„Heute wurde zum 9. Mal meine Immunität aufgehoben.“ Mit diesen Worten teilte Björn Höcke am 10. Juli via Telegram seinen Followern mit, dass die Staatsanwaltschaft erneut gegen ihn ermitteln darf. Der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende steht seit Jahren im Visier der Justiz. Eine Chronik der Vorwürfe, Ermittlungen und Urteile zeigt die juristischen Herausforderungen, denen sich Höcke stellen muss.

2015: Betrugsverdacht und Volksverhetzung

Bereits 2015 hob der Justizausschuss des Thüringer Landtags Höckes Immunität auf. Die Staatsanwaltschaft Erfurt ermittelte wegen Betrugsverdachts, stellte das Verfahren jedoch mangels Beweisen 2016 ein.

Ebenfalls 2015 ermittelte die Staatsanwaltschaft Halle wegen Volksverhetzung, nachdem Höcke von einem „lebensbejahenden, afrikanischen Ausbreitungstyp“ sprach. Diese Aussage fiel bei einem Vortrag des Instituts für Staatspolitik, einem Thinktank der Neuen Rechten. Auch dieses Verfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.

2017: „Denkmal der Schande“ und die Folgen

Im Jahr 2017 geriet Höcke wegen seiner Dresdner Rede in die Schlagzeilen. Er bezeichnete das Holocaust-Mahnmal in Berlin als „Denkmal der Schande“ und forderte eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelte wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, stellte die Ermittlungen jedoch im März 2017 ein. Auch ein internes Parteiausschlussverfahren überstand Höcke unbeschadet.

2018: Kunsturheberrechtsverletzung

Im Jahr 2018 ermittelte die Staatsanwaltschaft Chemnitz wegen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz. Bei einem „Trauermarsch“ der Rechtsextremen, AfD und Pegida wurde das Bild der getöteten Tramperin Sophia L. verwendet, um gegen Migranten Stimmung zu machen. Höcke verbreitete Fotos der Demo auf Facebook, auf denen das Bild zu sehen war. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen Anfang 2019 ein, da keine berechtigten Interessen seitens der Familie L. bestanden.

2020: Volksverhetzung und üble Nachrede

2020 wurde Höcke gleich zweimal von der Staatsanwaltschaft Mühlhausen ins Visier genommen. Im Juni desselben Jahres ermittelte die Behörde wegen Volksverhetzung und Verleumdung, nachdem Höcke Carola Rackete, die bekannte Seenotretterin, in einem Twitter-Post diffamierte. Trotz Hausdurchsuchung im Mai 2021 wurden die Ermittlungen im November 2021 mangels Beweisen eingestellt.

Im selben Jahr ermittelte die Staatsanwaltschaft wegen übler Nachrede. Höcke hatte die damalige Vorsitzende des Bayerischen Flüchtlingsrats auf Facebook als „Ex-Terroristin“ bezeichnet. Auch dieses Verfahren wurde im Juni 2021 eingestellt, da die Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt war.

2022: Ermittlungen wegen Volksverhetzung

Seit 2022 läuft ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung, nachdem Höcke in einem Telegram-Beitrag eine Gewalttat in Ludwigshafen mit zwei Toten kommentierte. Er unterstellte dem Täter, an einer unter Einwanderern verbreiteten „Volkskrankheit“ zu leiden. Die Anklage wurde im September 2023 vor dem Landgericht Mühlhausen zugelassen, ein Prozesstermin steht noch aus.

2024: Urteile wegen SA-Parolen

Im Mai 2024 wurde Höcke wegen des Verwendens einer SA-Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Bei einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg hatte er die Parole „Alles für Deutschland“ gerufen. Das Landgericht Halle verurteilte ihn zu 13.000 Euro Strafe. Höckes Verteidiger legten Revision ein, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Juli 2024 folgte ein weiteres Urteil wegen derselben Parole, diesmal bei einer Veranstaltung in Gera. Höcke wurde zu einer Geldstrafe von 16.900 Euro verurteilt. Auch hier legten seine Verteidiger Revision ein.

Bezeichnung als „Faschist“

Im Jahr 2019 entschied das Verwaltungsgericht Meiningen, dass Björn Höcke als „Faschist“ bezeichnet werden darf. Diese Entscheidung fiel im Rahmen einer Demonstration gegen ein AfD-Familienfest in Eisenach. Das Gericht stellte klar, dass die Bezeichnung durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Fazit: Höcke und die Justiz

Die Chronik zeigt, dass Björn Höcke seit Jahren immer wieder im Fokus juristischer Auseinandersetzungen steht. Die meisten Verfahren wurden eingestellt, doch einige führten zu Verurteilungen, die jedoch noch nicht rechtskräftig sind. Ob weitere Verfahren folgen werden, bleibt abzuwarten. Höcke bleibt eine umstrittene Figur in der deutschen Politiklandschaft – und offenbar auch ein Dauergast in deutschen Gerichtssälen.

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