Neue Regelung sorgt für Wirbel in der Wirtschaft
Die deutsche Wirtschaft hat sich kaum vom Lieferkettengesetz erholt, da klopft schon die nächste bürokratische Hürde an die Tür: Der Gesetzentwurf des Kabinetts zur Einführung jährlicher Nachhaltigkeitsberichte. Die Bundesregierung will damit eine EU-Richtlinie umsetzen, doch nicht jeder ist begeistert. Ein Überblick über die Situation, die Kritik und die möglichen Auswirkungen.
Unmut im Justizministerium
Bundesjustizminister Marco Buschmann machte am vergangenen Mittwoch keinen Hehl aus seiner Unzufriedenheit. „Es ist kein Geheimnis, dass ich darüber nicht glücklich bin,“ sagte der FDP-Politiker in Bezug auf den neuen Gesetzentwurf. Der Entwurf soll die CSR-Richtlinie der EU in deutsches Recht überführen und verpflichtet deutlich mehr Unternehmen als bisher, umfangreiche Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Damit soll Anlegern und Banken mehr Einblick in nachhaltige Investitionsmöglichkeiten gegeben werden.
Wirtschaftskritik: Ein Bürokratiemonster
Die Wirtschaft ist alarmiert. Marie-Christine Ostermann, Präsidentin des Verbandes der Familienunternehmer, spricht von einem Bürokratiemonster. „Der Aufwand ist einfach viel zu hoch“, so Ostermann. „Es ist nicht verhältnismäßig, wie wir nachweisen müssen, dass wir nachhaltig arbeiten.“ Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) fordert eine Überarbeitung der EU-Richtlinie. Der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks betont, dass die Belastungen für die betroffenen Unternehmen reduziert werden müssten.
Kostspielige Berichte
Die Bundesregierung schätzt, dass bis 2028 rund 14.600 deutsche Unternehmen von der neuen Berichtspflicht betroffen sein werden. Zum Vergleich: Das Lieferkettengesetz betraf im vergangenen Jahr etwa 5.200 Unternehmen. Die erwarteten Kosten sind erheblich: Rund 1,58 Milliarden Euro jährlich, das sind im Schnitt 100.000 Euro pro Unternehmen.
Was gehört in die Berichte?
Die geforderten Nachhaltigkeitsberichte sind umfangreich. Die Firma Planted aus Köln hat eine Software entwickelt, die bei der Erstellung der Berichte helfen soll. Es geht um die Kategorien Umwelt, Soziales und Unternehmenspolitik. „Im Bereich Umwelt gibt es zum Beispiel einiges zum Thema Klimaschutz“, erklärt Jan Borchert von Planted. Unternehmen müssen eine CO2-Bilanz erstellen und Strategien zur Reduktion von CO2 entwickeln. Im sozialen Bereich geht es um die Gleichbehandlung der Mitarbeitenden, und in der Unternehmenspolitik spielt der Umgang mit Lieferanten eine Rolle.
Zustimmung von Umweltverbänden
Umweltverbände begrüßen die Berichtspflicht grundsätzlich. Der WWF sieht darin eine Richtschnur für konkrete Klimaziele in Unternehmen, und Germanwatch ist überzeugt, dass auch kleine und mittlere Unternehmen von der CSR-Richtlinie profitieren können. Es werden bis zu 1.200 Datenpunkte abgefragt, wobei viele Fragen durch eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse zunächst aussortiert werden können. Diese Analyse benötigt etwa ein Quartal und bildet die Grundlage für den detaillierten Bericht, der abschließend von einem Wirtschaftsprüfer bestätigt werden muss.
Doppel-Bürokratie soll vermieden werden
Die Bundesregierung will die EU-Richtlinie so „minimalinvasiv und bürokratiearm wie möglich“ umsetzen, wie Buschmann betont. „Der Abbau von Bürokratie bleibt eine drängende Daueraufgabe.“ Eine positive Nachricht: Wer den Nachhaltigkeitsbericht vorlegt, soll auf einen gesonderten Bericht zu den Lieferketten verzichten können.
Fazit: Mehr Bürokratie trotz guter Absichten
Die neue Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung bringt mehr Transparenz, aber auch erhebliche Kosten und Zeitaufwand mit sich. Während die Regierung den Bürokratieabbau auf ihre Fahnen geschrieben hat, bleibt abzuwarten, wie gut sie dieses Versprechen einlösen kann. Eines ist sicher: Die Diskussionen um Bürokratie und Nachhaltigkeit werden uns noch eine Weile begleiten – und vielleicht auch für das eine oder andere graue Haar sorgen.
