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Apple Intelligence: Auf welche Geräte die neuen KI-Funktionen kommen

Mit der Einführung von iOS 18, iPadOS 18 und macOS 15 plant Apple, ab Herbst erste Apple-Intelligence-Funktionen anzubieten. Diese umfassen generative KI für Texte und Bilder, die Transkription von Sprachnotizen und Telefonaten sowie verbesserte Funktionen für Siri ab 2025. Doch nicht alle Apple-Geräte sind gleichermaßen ausgestattet, um diese neuen Dienste nutzen zu können.

Macs mit Apple Intelligence

  • iMac M1 und M3
  • Mac mini M1 und M2 sowie Varianten
  • Mac Studio M1 und M2 sowie Varianten
  • Mac Pro M2 sowie Varianten
  • MacBook Air M1, M2 und M3 (alle Größen)
  • MacBook Pro M1, M2 und M3 sowie Varianten (alle Größen)

iPhones mit Apple Intelligence

  • iPhone 15 Pro
  • iPhone 15 Pro Max

iPads mit Apple Intelligence

  • iPad Air M1 und M2
  • iPad Pro M1, M2 und M4

Weitere mögliche Apple-Intelligence-Geräte

Im Herbst werden voraussichtlich vier neue iPhones der Generation 16 mit A18-SoC sowie neue MacBook-Pro-Modelle mit M4-SoC erscheinen, die ab Werk für Apple Intelligence gerüstet sind. Zukünftige Geräte wie weitere iPhones und Macs könnten ebenfalls integrierte KI-Dienste bieten, während die Einführung für Apple-Tablets abzuwarten bleibt.

Zum Start im Herbst wird Apple Intelligence zunächst nur in US-englischer Sprache verfügbar sein. Die Unterstützung für weitere Sprachen, einschließlich Deutsch, ist erst ab 2025 geplant. In der Europäischen Union könnte es anfangs Einschränkungen geben, bedingt durch regulatorische Vorgaben wie den Digital Markets Act.

Die Integration von Apple Intelligence in die Apple Watch ist derzeit unklar, da möglicherweise der erforderliche Hauptspeicher fehlt. Für das Headset Vision Pro wird hingegen im kommenden Jahr mit der Einführung gerechnet.

Bleiben Sie gespannt auf die Zukunft von Apple Intelligence und prüfen Sie, ob Ihre Geräte für die neuen KI-Funktionen gerüstet sind!

regreSSHion-Lücke: OpenSSH mit neuem Schutz vor Exploits

Ein neues Sicherheitsproblem namens „regreSSHion“ hat die Welt der IT-Sicherheit aufgeschreckt. Betroffen ist OpenSSH, das weltweit auf Millionen von Servern genutzt wird. Die Schwachstelle ermöglicht potenziell die Ausführung beliebigen Codes auf den betroffenen Systemen. Doch die gute Nachricht: Der Angriff ist schwer zu realisieren und bislang gibt es keine echten Beweise für erfolgreiche Exploits.

Die Situation

Kurz nach der Bekanntgabe der Sicherheitslücke durch Sicherheitsforscher tauchten im Netz erste sogenannte „Proof-of-Concept“-Exploits auf GitHub auf. Diese stellten sich jedoch als falsch heraus – ein Schlag ins Wasser für neugierige Hacker. Laut Qualys-Forschern fehlt es den bisherigen Versuchen an Komplexität und Umfang, um tatsächlich erfolgreich zu sein.

Reaktionen und Maßnahmen

Glücklicherweise haben viele Linux-Distributionen, darunter Ubuntu und Debian, bereits reagiert und aktualisierte OpenSSH-Versionen veröffentlicht. Wer Red Hat 9 nutzt, muss sich allerdings noch etwas gedulden oder auf temporäre Lösungen zurückgreifen. Unterstützung bieten dabei Tools wie ein spezielles Python-Skript, das Netzwerke auf angreifbare SSH-Dienste scannt.

Statistische Auswirkungen

Laut dem Shadowserver-Projekt sind weltweit rund 4 Millionen SSH-Server von der regreSSHion-Lücke betroffen. Das entspricht etwa jedem sechsten öffentlich erreichbaren Server. Besonders viele verwundbare Systeme finden sich in den USA und Deutschland.

Technische Hintergründe und Lösungen

Die Entwickler von OpenSSH haben in der neuen Version 9.8 nicht nur den Fehler behoben, sondern auch neue Sicherheitsmechanismen integriert. Dazu zählt ein Schutz vor Brute-Force-Angriffen, der die Sicherheit zusätzlich erhöht. Administratoren können nun genau kontrollieren, wie ihr Server auf verdächtige Aktivitäten reagiert, ohne zusätzliche Konfigurationen vornehmen zu müssen.

Fazit

Trotz der Aufregung um regreSSHion bleibt festzuhalten: Mit den richtigen Updates und Vorsichtsmaßnahmen können Administratoren die Sicherheit ihrer SSH-Server effektiv erhöhen. Die aktuelle Lage zeigt, wie wichtig regelmäßige Softwareaktualisierungen und proaktive Sicherheitsstrategien sind – nicht nur, um Angriffe abzuwehren, sondern auch, um potenzielle Schwachstellen rechtzeitig zu identifizieren und zu beheben.

Bleiben Sie sicher und halten Sie Ihre Systeme auf dem neuesten Stand!

Generalbundesanwalt: Festnahmen mutmaßlicher syrischer Kriegsverbrecher in Deutschland

Die Bundesanwaltschaft hat fünf Männer in Deutschland festnehmen lassen, die des schweren Kriegsverbrechens beschuldigt werden. Laut den Ermittlungen sollen sie im Dienste der syrischen Staatsführung unter Präsident Baschar al-Assad an der Tötung und Folter von Zivilisten beteiligt gewesen sein.

Die Festnahmen

In Berlin, Frankenthal und Boizenburg wurden die Männer, darunter vier staatenlose syrische Palästinenser und ein syrischer Staatsangehöriger, von deutschen Sicherheitskräften verhaftet. Sie werden verdächtigt, Teil einer bewaffneten Miliz gewesen zu sein, die in Damaskus aktiv gegen Regimekritiker vorging.

Die Anschuldigungen

Die Beschuldigten sollen unter anderem an der gewaltsamen Niederschlagung von Protesten beteiligt gewesen sein, bei denen mehrere Zivilisten getötet wurden. Einem der Festgenommenen wird zudem vorgeworfen, direkt für den syrischen Geheimdienst gearbeitet zu haben, der für zahlreiche Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht wird.

Rechtliche Grundlage

Die Bundesanwaltschaft stützt sich auf das Völkerrecht und das Weltrechtsprinzip, das es ermöglicht, schwere Verbrechen wie Völkermord und Kriegsverbrechen auch außerhalb des Landes ihrer Begehung zu verfolgen. Dies soll sicherstellen, dass Täter keine sicheren Häfen finden und weltweit zur Verantwortung gezogen werden können.

Prozess in Deutschland

Die Festgenommenen werden einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der über die Untersuchungshaft entscheiden wird. Sollten die Ermittlungen abgeschlossen sein, ist eine Anklage vor einem deutschen Gericht wahrscheinlich. Bereits in der Vergangenheit fanden in Deutschland Prozesse gegen mutmaßliche syrische Kriegsverbrecher statt, die international beachtet wurden.

Hintergrund des Konflikts

Der Bürgerkrieg in Syrien begann Anfang 2012 und eskalierte zu einer verheerenden Auseinandersetzung zwischen dem Regime von Baschar al-Assad und verschiedenen oppositionellen Gruppen. Seitdem wurden zahlreiche Kriegsverbrechen und Menschenrechtsverletzungen dokumentiert, die weltweit für Empörung und rechtliche Maßnahmen sorgen.

Die Festnahmen in Deutschland markieren einen weiteren Schritt im internationalen Bemühen, Gerechtigkeit für die Opfer des syrischen Bürgerkriegs zu erreichen. Sie unterstreichen auch die Bedeutung einer starken justiziellen Verfolgung schwerster Verbrechen gegen die Menschlichkeit, wo auch immer sie begangen wurden.

Daten-Geschwindigkeit: Das Recht auf schnelles Internet im Wandel

Ein schnelles Internet – ein Wunschtraum oder bald Realität für alle? Der Digitalausschuss des Bundestages hat kürzlich für eine Erweiterung des Rechts auf schnelles Internet gestimmt, das ab Dezember greifen könnte. Doch was bringt uns das überhaupt?

Ein Blick auf die Lage

Internetanbieter jubeln über den Ausbau ihrer Netze: Glasfaser bis ins Haus verspricht Download-Geschwindigkeiten von über 1.000 Megabit pro Sekunde und hervorragende Upload-Raten. Doch nicht überall in Deutschland sieht es so rosig aus. Abseits der Ballungszentren herrscht oft digitale Ödnis. Laut Bundesnetzagentur sind 1,8 Millionen Adressen immer noch von einer langsamen oder gar nicht vorhandenen Internetverbindung betroffen.

Was ändert sich?

Bereits seit Ende 2021 gibt es ein Recht auf schnelles Internet mit Mindestvorgaben für Download- und Upload-Geschwindigkeiten sowie Latenzzeiten. Ab Dezember sollen diese Mindestwerte jedoch erhöht werden: 15 Megabit pro Sekunde beim Download und 5 Megabit pro Sekunde beim Upload stehen dann auf dem Plan. Der verbesserte Upload könnte besonders bei Videokonferenzen große Erleichterung bringen.

Was können Betroffene tun?

Wer bisher von langsamen Verbindungen geplagt ist, kann seit Juni 2022 bei der Bundesnetzagentur aktiv werden. Diese kann dann den Internetanbieter dazu verpflichten, die Versorgung zu verbessern. Doch die Umsetzung ist kompliziert und nicht immer erfolgreich: Nur in wenigen Fällen wurde bisher eine tatsächliche Unterversorgung festgestellt und behoben.

Bewirkt das Recht etwas?

Bislang haben nur wenige Bürgerinnen und Bürger von ihrem Recht auf schnelles Internet Gebrauch gemacht. Viele Beschwerden stellten sich als unbegründet heraus oder waren bereits bekannten Ausbauplänen geschuldet. Verbraucherschützer fordern deshalb eine Vereinfachung des Antragsverfahrens und strengere Maßnahmen gegen langsame Internetverbindungen.

Verbraucherschützer sind skeptisch

Ramona Pop vom Verbraucherzentrale Bundesverband bemängelt die bisherigen Regelungen als zu lasch und fordert mehr Transparenz für die Verbraucher. Auch Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW sieht dringenden Handlungsbedarf: „Der Gesetzgeber muss nachbessern, damit alle Bürgerinnen und Bürger gleichberechtigt am digitalen Leben teilnehmen können.“

Fazit

Das Recht auf schnelles Internet ist ein wichtiger Schritt, um die digitale Teilhabe in Deutschland zu verbessern. Ob die neuen Vorgaben tatsächlich eine flächendeckende Verbesserung bringen, wird sich zeigen müssen. Bis dahin bleibt die Hoffnung, dass jeder bald ohne Stottern und Warten surfen kann, egal ob in der Stadt oder auf dem Land.

Festnahmen in Frankfurt am Main: Drei Männer in Untersuchungshaft, viele offene Fragen

Am 19. Juni ereigneten sich in Frankfurt am Main spannende Entwicklungen: Drei Männer wurden festgenommen, die verdächtigt werden, einen Ukrainer auszuspähen. Der Fall ist brisant und wirft zahlreiche Fragen auf. Worum geht es genau?

Eine ungewöhnliche Szene am Café „Celona“

Die drei Männer, die beim Café „Celona“ in Frankfurt am Main auftauchten, wussten vermutlich nicht, dass sie unter Beobachtung standen. Sie warteten auf einen Ukrainer, der jedoch nicht erschien, und verließen schließlich den Treffpunkt. Kurz darauf wurden sie von Spezialkräften des hessischen Landeskriminalamtes (LKA) festgenommen. Seitdem sitzen Robert A., Vardges I. und Arman S. in Untersuchungshaft.

Ein russisches Agententrio?

In den Sicherheitsbehörden wird spekuliert, ob es sich bei den Festgenommenen um ein russisches Agententrio handeln könnte, das möglicherweise eine Entführung oder sogar einen Mordanschlag plante. Der Generalbundesanwalt ermittelt wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit gegen die drei Männer, deren Identität und Herkunft noch nicht zweifelsfrei geklärt sind. Es könnte sich um einen Ukrainer, einen Armenier und einen Russen handeln.

Die Falle für den Ukrainer

Bereits im Frühjahr hatte sich der potenzielle Zielperson, ein Ukrainer, bei der hessischen Polizei gemeldet. Der Mann, der in den ukrainischen Streitkräften gedient hat und sich seit einiger Zeit in Deutschland aufhält, hatte Kontakt zu einer Person namens „Yaroslav“ aufgenommen. Dieser behauptete, vom ukrainischen Geheimdienst zu sein und fragte den Ukrainer, ob er in Deutschland Russen ausspähen wolle. Verdächtig, nicht wahr?

Der Ukrainer überprüfte die Identität des angeblichen Geheimdienstlers und erfuhr, dass kein „Yaroslav“ beim ukrainischen Geheimdienst bekannt war. Er vermutete eine Falle und meldete dies der hessischen Polizei. Er erklärte, er stehe auf einer „Todesliste“ in Russland, das ihm Kriegsverbrechen vorwirft.

Der entscheidende Tag: 19. Juni

In Absprache mit den Ermittlern ging der Ukrainer zum Schein auf das Angebot ein und vereinbarte ein Treffen in Frankfurt am Main. Am 19. Juni observierten die Ermittler das Café „Celona“ und entdeckten eine verdächtige Person sowie zwei weitere Verdächtige in einem Auto um die Ecke. Der Ukrainer erschien nicht, was „Yaroslav“ verärgerte. Die drei Verdächtigen fuhren schließlich davon, wurden aber kurz darauf von der Polizei gestoppt. Im Fahrzeug fanden die Ermittler Bargeld, GPS-Peilsender und mehrere Pässe, darunter auch echte russische, armenische und ukrainische Dokumente.

Ungeklärte Fragen und Spekulationen

Die Ermittlungen sind komplex und zahlreiche Fragen bleiben offen. Wer sind die drei Festgenommenen wirklich und in wessen Auftrag handelten sie? Handelt es sich tatsächlich um ein „Hit Team“, das den Ukrainer entführen oder töten sollte?

Der Ukrainer befindet sich inzwischen unter Polizeischutz, und der Generalbundesanwalt ermittelt nun auch gegen ihn selbst wegen des Verdachts der Beteiligung an Kriegsverbrechen.

Hybride Kriegsführung und „Wegwerf-Agenten“

Die Sorge vor einer Eskalation des hybriden Krieges Russlands gegen den Westen wächst. Geheimdienste befürchten Sabotageaktionen und Attentate, die die westliche Unterstützung für die Ukraine schwächen sollen. In anderen europäischen Ländern gab es bereits ähnliche Vorfälle, bei denen russische Geheimdienste im Verdacht stehen.

Es kursieren Berichte über sogenannte „Single-Use Agents“ oder „Wegwerf-Agenten“, die einmalige Sabotageakte ausführen sollen. Beispiele dafür gibt es viele: In Frankreich wurde ein Mann festgenommen, der einen Sprengsatz gebaut haben soll. In Bayern wurden Deutsch-Russen festgenommen, die Sabotageanschläge planten. In Polen und Tschechien wurden ebenfalls verdächtige Personen gefasst, die mutmaßlich im Auftrag Moskaus handelten.

Der Aufruf zur Mithilfe

Die Staatsanwaltschaft Verden und das LKA Niedersachsen bitten die Bevölkerung um Mithilfe. Hinweise zu den drei Festgenommenen, ihrer Identität und ihrem Hintergrund können entscheidend sein.

Hinweise nimmt das LKA Niedersachsen unter der Telefonnummer (0511) 98 73 74 00 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Anonyme Hinweise sind auch über das Portal BKMS möglich.

Ob die Wahrheit über diesen rätselhaften Fall je vollständig ans Licht kommt, bleibt abzuwarten. Eines ist sicher: Die Ermittlungen gehen weiter, und die Sicherheitsbehörden sind wachsam.

Neue Fotos des Ex-RAF-Terroristen Ernst-Volker Staub: LKA Niedersachsen bittet um Hinweise

Das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) hat neue Fotos des mutmaßlichen RAF-Terroristen Ernst-Volker Staub veröffentlicht. Staub wird verdächtigt, zusammen mit Daniela Klette mehrere Raubüberfälle begangen zu haben. Die Auswertung der Hinweise und Asservate gestaltet sich jedoch als äußerst aufwendig.

Neue Fotos und deren Bedeutung

Das LKA Niedersachsen hat kürzlich Fotos von Ernst-Volker Staub veröffentlicht. Eines der Bilder, vermutlich im Jahr 2002 aufgenommen, zeigt Staub im Alter von 47 oder 48 Jahren. Das zweite Bild ist ein sogenanntes Aging-Bild, erstellt von Experten des LKA, das zeigt, wie Staub heute im Alter von 69 Jahren aussehen könnte. Diese Bilder sollen der Bevölkerung helfen, Staub zu identifizieren und Hinweise zu seinem Aufenthaltsort zu geben.

Umfangreiche Ermittlungen

Die Ermittlungen sind sehr komplex und umfassen die Auswertung mehrerer Tausend Asservate und digitaler Daten. Laut LKA wurden in der Wohnung von Daniela Klette, die nach ihrer Festnahme durchsucht wurde, zahlreiche Speichermedien, Waffen und Bargeld gefunden. Es gibt Hinweise darauf, dass sich Staub zeitweise in Klette’s Wohnung aufgehalten hat. Auch der Bauwagen des ebenfalls gesuchten mutmaßlichen Ex-RAF-Terroristen Burkhard Garweg, der in Berlin gefunden und nach Niedersachsen transportiert wurde, wird kriminaltechnisch untersucht.

Die Suche geht weiter

Der Aufenthaltsort von Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub ist weiterhin unklar. Das LKA Niedersachsen teilt mit, dass der Personaleinsatz zur Fahndung nach Staub und Garweg seit Februar nahezu unverändert hoch ist. Es gibt mehrere Hypothesen zu ihrem Aufenthaltsort, darunter die Möglichkeit, dass die beiden sich im Ausland aufhalten. Es wird auch vermutet, dass gefundene Ausweisdokumente und Aliasnamen auf eine inszenierte Flucht ins Ausland hinweisen könnten.

Aufruf zur Mithilfe

Seit 2015 ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Klette, Staub und Garweg wegen versuchten Mordes sowie versuchten und vollendeten schweren Raubes in mehreren Fällen. Die Ermittler bitten die Bevölkerung um Mithilfe und stellen folgende Fragen:

  • Wer kann Angaben dazu machen, wann und wo sich Ernst-Volker Staub 2002 und später in Berlin oder anderswo aufgehalten hat?
  • Wer gehörte zu seinem Freundes- oder Bekanntenkreis?
  • Hatte Staub eine Lebensgefährtin oder einen Lebensgefährten?
  • Wo hat sich Staub medizinisch oder zahnmedizinisch behandeln lassen?
  • Wer hat bemerkt, dass die Beschuldigten die Tatorte ausgekundschaftet und dafür Wohnungen in Tatortnähe angemietet haben?
  • Wer hat Wohnraum an Daniela Klette, Ernst-Volker Staub oder Burkhard Garweg vermietet?

Kontaktmöglichkeiten

Hinweise nimmt das LKA Niedersachsen unter der Telefonnummer (0511) 98 73 74 00 oder jede andere Polizeidienststelle entgegen. Auch über das Portal BKMS können anonyme Hinweise gegeben werden.

Dieser Aufruf zur Mithilfe zeigt, dass die Ermittlungsbehörden weiterhin entschlossen sind, die gesuchten Ex-RAF-Terroristen zur Rechenschaft zu ziehen und hoffen auf die Unterstützung der Öffentlichkeit. Wenn Sie relevante Informationen haben, zögern Sie nicht, sich zu melden. Es könnte der entscheidende Hinweis sein.

Immunität von Politikern in Deutschland: Was Sie wissen müssen

Ein Überblick zur rechtlichen Lage im Vergleich zu den USA

Der Oberste Gerichtshof der USA hat entschieden: Donald Trump genießt weitgehende Immunität für offizielle Handlungen als Präsident. Aber wie sieht es damit in Deutschland aus? Hier ist die Rechtslage deutlich klarer und in der Verfassung fest verankert. Ein Überblick mit einem Augenzwinkern – sachlich, objektiv und humorvoll.

Immunität – was bedeutet das überhaupt?

Immunität schützt politische Mandatsträger vor Strafverfolgung. Die Staatsanwaltschaft darf also selbst bei einem Verdacht nicht ohne weiteres ein Ermittlungsverfahren einleiten. Der Gedanke dahinter: Das Parlament soll nicht durch möglicherweise politisch motivierte Anzeigen gegen Abgeordnete in seiner Arbeit blockiert werden. Es gibt also besondere Hürden, um Abgeordnete strafrechtlich zu verfolgen. Aber keine Sorge, wer Mist baut, kann nicht einfach so davonkommen – die Immunität kann vom Bundestag aufgehoben werden.

Wer genießt in Deutschland Immunität?

Alle Bundestagsabgeordneten sind für die Dauer ihres Mandats immun. Das ist in Artikel 46 des Grundgesetzes geregelt. Diese Immunität schützt sie vor Strafverfolgung, aber nicht vor zivilrechtlichen Klagen – wer also beim Parken einen Kratzer ins Nachbarsauto macht, kann dennoch auf Schadensersatz verklagt werden. Auch Abgeordnete der Landesparlamente haben Immunität. Wenn ein Abgeordneter auf frischer Tat ertappt wird, gilt die Immunität übrigens nicht – schnelles Handeln hat also auch seine Grenzen.

Was gilt für Kanzler und Co.?

Der Bundeskanzler hat keine „eigene“ Immunität, sondern genießt sie als Abgeordneter des Bundestags. Das Gleiche gilt für Bundesminister. Der Bundespräsident hingegen hat aufgrund seines besonderen Amtes politische Immunität. Aber auch diese kann durch den Bundestag aufgehoben werden. Wenn also das Staatsoberhaupt mal über die Stränge schlägt, gibt es auch hier keine Sonderbehandlung.

Wie wird die Immunität aufgehoben?

Da die Immunität die Funktionsfähigkeit des Parlaments schützt, kann auch nur der Bundestag selbst die Immunität aufheben. Geht es um die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens, darf die Staatsanwaltschaft grundsätzlich ohne gesonderten Beschluss tätig werden – aber erst, nachdem sie den Bundestagspräsidenten und den betroffenen Abgeordneten informiert hat. Und dann muss sie 48 Stunden warten. Für drastischere Maßnahmen wie Durchsuchungen oder Anklagen ist eine Einzelfallentscheidung des Bundestags nötig. Die Staatsanwaltschaft muss dafür einen Antrag stellen, der dann umfassend geprüft wird. Wenn der Bundestag die Immunität aufhebt, kann die Strafverfolgung beginnen – ob der Betroffene schuldig ist oder nicht, wird jedoch erst im Gerichtsverfahren entschieden.

Und was ist Indemnität?

Die sogenannte Indemnität schützt Abgeordnete vor Verfolgung wegen ihres Abstimmungsverhaltens oder Äußerungen im Parlament. Also keine Angst vor Klagen, nur weil man mal Klartext spricht. Dieser Schutz wirkt sogar über die Mandatszeit hinaus. Ausnahme: Verleumderische Beleidigungen sind nicht geschützt. Ziel der Indemnität ist es, das freie Mandat zu schützen – damit im Parlament frei und ohne Angst gesprochen und abgestimmt werden kann. Anders als die Immunität kann die Indemnität nicht aufgehoben werden.

Fazit

Während in den USA der Supreme Court herangezogen werden muss, um die Immunität von Präsidenten zu klären, ist die Lage in Deutschland klar geregelt. Abgeordnete und hochrangige Politiker haben Schutzmechanismen, die ihre Arbeit vor politisch motivierten Angriffen schützen sollen. Dennoch gibt es Verfahren, um auch sie zur Rechenschaft zu ziehen, wenn es notwendig ist. In Deutschland steht das Gesetz also auf stabilen Füßen – und das ist auch gut so!

Wero: Europas Antwort auf PayPal startet durch

Innovatives Bezahlsystem Wero der European Payments Initiative geht an den Start

Das europäische Bezahlsystem Wero, entwickelt von der European Payments Initiative (EPI), ist offiziell gestartet. Ohne die lästige Eingabe einer IBAN können Privatkunden nun in Sekundenschnelle Geld überweisen – und das lediglich per Handynummer oder E-Mail-Adresse.

Blitzschnelle Überweisungen ohne IBAN

Ab sofort steht das Online-Bezahlsystem Wero für Echtzeitüberweisungen zur Verfügung. Anstatt einer herkömmlichen Überweisung mit der 22-stelligen IBAN des Empfängers, können Nutzer bei Wero einfach eine Mobiltelefonnummer oder eine E-Mail-Adresse verwenden. Und das Beste: Innerhalb von zehn Sekunden ist das Geld auf dem Konto der Empfängerin oder des Empfängers gutgeschrieben.

Zum Start sind vor allem Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken in Deutschland dabei. Diese ermöglichen ihren Kunden mobile Zahlungen von Handy zu Handy. Ab 2025 soll Wero auch für Online-Zahlungen nutzbar sein und ab 2026 sogar im Einzelhandel Einzug halten.

Ein starkes Zeichen für europäische Souveränität

Zum Launch ist auch die belgische Bank KBC mit von der Partie. Weitere Banken aus den Niederlanden und Frankreich sollen bald folgen. Einzig die Deutsche Bank, ihre Tochter Postbank sowie die ING-Bank fehlen bisher, könnten aber noch in diesem Jahr nachziehen. Die Commerzbank und Neo-Banken wie N26 sind hingegen außen vor und beteiligen sich nicht an der EPI und Wero.

Wero wird von der European Payments Initiative betrieben, einem Konsortium aus 14 Banken und zwei Zahlungsfirmen. Ziel ist es, gegen die großen US-Finanzkonzerne wie Mastercard, Visa und PayPal anzutreten und den Vormarsch von Apple Pay und Google Pay zu stoppen. Ein Vorbild für Wero ist die in der Schweiz beliebte Smartphone-Bezahllösung Twint.

Ein gemeinsames europäisches Zahlungssystem

„Wero wird die europäische Souveränität im Zahlungsverkehr stärken“, so Joachim Schmalzl, Vorstand im Sparkassenverband DSGV und Aufsichtsratsvorsitzender von EPI. Bisher fehle Europa ein eigenes, gemeinsames Zahlverfahren. Selbst starke nationale Systeme wie die Girocard in Deutschland oder die Carte Bancaire in Frankreich seien bei grenzüberschreitenden Zahlungen auf außereuropäische Anbieter angewiesen. „Wero wird diese Abhängigkeit nachhaltig und langfristig beenden, indem es eine europäische Alternative bietet und damit die Wertschöpfung im Bereich Zahlungsverkehr innerhalb Europas hält,“ betonte Schmalzl.

Einfach zu nutzen

Kunden der Sparkassen und Genossenschaftsbanken müssen für die Nutzung von Wero keine neue App installieren. Stattdessen kann die Funktion einfach in ihrer bestehenden Banking-App aktiviert werden. Um über Wero nicht nur Geld senden, sondern auch empfangen zu können, muss eine Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse in der Banking-App hinterlegt werden.

Mit Wero könnte Europa endlich einen großen Schritt hin zu mehr Unabhängigkeit im Zahlungsverkehr machen und gleichzeitig eine benutzerfreundliche Alternative zu den etablierten US-Diensten bieten.

Paywalls und Kindesmissbrauch: Ein ernstes Problem bei OnlyFans

Ermittler stoßen auf Hindernisse bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch auf OnlyFans

Polizeibehörden weltweit haben Schwierigkeiten, Fälle von Kindesmissbrauch auf der Porno-Plattform OnlyFans zu verfolgen. Der Grund dafür liegt in den unzähligen Paywalls, die jeder Anbieter auf OnlyFans individuell setzen kann, was die Ermittlungen erheblich erschwert.

Die Herausforderung der Paywalls

Das wahre Ausmaß von Kindesmissbrauch auf OnlyFans lässt sich schwer messen. Ermittler und Experten betonen, dass die Vielzahl an Paywalls den Zugang zu verdächtigem Material stark behindert. Jede Paywall stellt eine zusätzliche Hürde dar, die überwunden werden muss, was die Ermittlungsarbeit kompliziert und zeitaufwändig macht. Ohne die Kooperation von OnlyFans bleibt die Arbeit der Behörden oft fruchtlos.

OnlyFans spielt das Problem herunter

OnlyFans selbst meldet zwar Fälle von Kindesmissbrauch, betont jedoch, dass die Anzahl dieser Fälle gering sei. Laut eigenen Angaben wurden letztes Jahr 347 Fälle gemeldet, im Jahr zuvor waren es 310 Fälle. Diese Zahlen sind jedoch schwer überprüfbar, und Experten zweifeln an ihrer Vollständigkeit.

Gesetzliche Meldepflichten und freiwillige Kooperation

In den USA sind Online-Dienstanbieter gesetzlich verpflichtet, Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch an das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) zu melden. OnlyFans, ein britisches Unternehmen, unterliegt dieser Verpflichtung nicht, meldet jedoch auf freiwilliger Basis Verdachtsfälle. Sobald verdächtiges Material entdeckt wird, wird es laut OnlyFans unverzüglich gelöscht und der Fall dem NCMEC gemeldet, das die zuständigen Behörden einschaltet.

Zweifel an der Transparenz von OnlyFans

Trotz der freiwilligen Meldungen bezweifeln Experten die Zuverlässigkeit der von OnlyFans bereitgestellten Zahlen. Bei über 3,2 Millionen Anbietern auf der Plattform erscheint die Zahl der gemeldeten Fälle gering. Das System der individuellen Paywalls macht es für Ermittler schwierig, vollständige und umfassende Untersuchungen durchzuführen. OnlyFans stellt den Behörden bei Verdachtsfällen lediglich eine Internetadresse, ein Bild und eine Beschreibung des Kontobetreibers zur Verfügung, was oft nicht ausreicht, um konkrete Beweise zu sichern.

OnlyFans versichert umfassende Unterstützung

OnlyFans behauptet, den Behörden alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, einschließlich Kontodetails, Content und Direktnachrichten. Ermittler müssten keine Inhalte abonnieren, um Zugriff zu erhalten. Das NCMEC habe seit Ende 2023 Zugang zu den gemeldeten Fällen auf OnlyFans, jedoch nicht die Möglichkeit, proaktiv und umfassend Inhalte zu überwachen.

Keine Anonymität bei OnlyFans?

Laut OnlyFans erschwert das eigene Abomodell die Verbreitung missbräuchlicher Darstellungen, da jede Kontoanmeldung streng überprüft wird und die Identität der Anbieter bekannt ist. Direktnachrichten sind nicht verschlüsselt, sodass keine Anonymität gewährleistet ist. Dies soll die Wahrscheinlichkeit verringern, dass Nutzer Missbrauchsdarstellungen auf der Plattform erstellen oder verbreiten.

Fazit: Ein komplexes Problem

Das Paywall-System von OnlyFans stellt eine erhebliche Hürde bei der Bekämpfung von Kindesmissbrauch dar. Trotz der Bemühungen von OnlyFans und der freiwilligen Meldung von Verdachtsfällen bleibt die Zusammenarbeit mit den Behörden schwierig und die Transparenz der Plattform wird weiterhin kritisch hinterfragt. Der Kampf gegen Kindesmissbrauch auf Online-Plattformen wie OnlyFans erfordert weiterhin verstärkte Anstrengungen und umfassende Lösungen.

Kein Erfolg für Neonazi-Fackel-Klage: Ein Triumph der Vernunft

BVerfG urteilt gegen rechtsextreme Partei „Die Rechte“

Ein Fackelverbot für eine Neonazi-Demo in Dortmund bleibt bestehen. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass die rechtsextreme Partei „Die Rechte“ bei ihrer Mahnwache 2017 keine Fackeln verwenden durfte. Ein klarer Sieg der Vernunft über provokative Symbolik.

Fackelmärsche: Dunkle Erinnerung an finstere Zeiten

Nächtliche Fackelmärsche, die in der NS-Zeit ein markantes Erkennungsmerkmal der Nationalsozialisten waren, werden heute von Neonazis weltweit genutzt, um Aufmerksamkeit zu erregen. Im Dezember 2017 plante die Partei „Die Rechte“ in Dortmund eine Mahnwache mit dem Motto: „Licht ins Dunkel bringen: Unsere Solidarität gegen eure Repression!“ Doch die Stadt Dortmund machte einen Strich durch die Rechnung und verbot den Einsatz von Fackeln. Die Begründung war klar: Die Verwendung von Fackeln durch bekannte Rechtsextremisten würde eine erhebliche Einschüchterungs- und Provokationswirkung entfalten.

Sicherheit geht vor: Fackeln bleiben verboten

Die Stadt Dortmund hatte gute Gründe für das Verbot. Die Erinnerung an die Besetzung der Reinoldikirche durch Rechtsextremisten im Jahr 2016 war noch frisch. Damals hatten die Extremisten auf dem Kirchturm Pyrotechnik gezündet und für Aufsehen gesorgt. Zudem waren die schrecklichen Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte in den Jahren 2015 und 2016 noch präsent im Bewusstsein der Menschen. Fackeln in den Händen von Neonazis würden unweigerlich an die nächtlichen Fackelmärsche der NS-Zeit erinnern und könnten die Bevölkerung einschüchtern.

Verfassungsbeschwerde? Nicht überzeugend!

Die Verwaltungsgerichte in NRW bestätigten das Fackelverbot, und auch das Bundesverfassungsgericht erklärte die Verfassungsbeschwerde der Partei „Die Rechte“ für unzulässig. Die Begründung: Die Partei habe sich nicht ausreichend mit den Urteilen der Verwaltungsgerichte auseinandergesetzt und ihre Klage nicht überzeugend begründet.

Fazit: Ein Sieg für die öffentliche Ordnung

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein starkes Signal gegen rechtsextreme Provokationen. Fackelmärsche, die an die finstersten Zeiten der deutschen Geschichte erinnern, haben im heutigen Deutschland keinen Platz. Die Entscheidung zeigt, dass die öffentliche Ordnung und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung Vorrang haben vor den Provokationen rechtsextremer Gruppen.

Die Botschaft ist klar: Es gibt keinen Raum für Symbole des Hasses und der Einschüchterung. Und das ist auch gut so.