Archiv des Autors: Wasserpuncher

Avatar von Unbekannt

Über Wasserpuncher

Wasserpuncher

Bayern setzt auf BigPhish im Kampf gegen Betrüger-Domains

Mit Hightech gegen Cyberkriminelle

Phishing-Angriffe gehören zu den häufigsten Cyberverbrechen und stellen eine große Herausforderung für Ermittler dar. Bayern hat nun beschlossen, dem digitalen Betrug mit modernster Technologie zu begegnen. Die Software „BigPhish“ soll helfen, Phishing-Domains bereits kurz nach ihrer Registrierung zu entdecken und die Ermittler frühzeitig zu informieren.

Was ist BigPhish?

BigPhish ist ein Open-Source-Tool, das in Zusammenarbeit mit der niederländischen Forschungsgesellschaft TNO (Netherlands Organization for Applied Scientific Research) und niederländischen Ermittlungsbehörden entwickelt wurde. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) ist die erste Dienststelle in Deutschland, die dieses Tool testet.

So funktioniert BigPhish

Phishing-Kampagnen zielen oft auf einen großen Empfängerkreis ab. Die betrügerischen Webseiten sind oft nur für kurze Zeit online, was die Ermittlungen erschwert. Hier kommt BigPhish ins Spiel: Das Tool überwacht kontinuierlich die Certificate Transparency (CT) Logs und filtert potenziell verdächtige Domains heraus. Diese Domains werden dann von einem BigPhish-Crawler besucht und auf Spuren von Phishing-Kits untersucht.

Phishing-Kits und ihre Fingerabdrücke

Phishing-Kits sind Pakete von Skripten und Vorlagen, die von Cyberkriminellen verwendet werden, um betrügerische Webseiten schnell und effizient zu erstellen. BigPhish identifiziert diese Kits anhand ihrer Fingerabdrücke, die auf Dateipfaden im Quellcode basieren. Sobald eine Domain als Phishing-Domain erkannt wurde, wird sie überwacht und alle relevanten Daten werden in einer Datenbank gespeichert.

Vorteile für Ermittler und Opfer

Dank BigPhish können Ermittler schnell auf neue Phishing-Webseiten aufmerksam gemacht werden. Darüber hinaus sollen automatisierte Warnungen für potenzielle Opfer beim ersten Aufruf einer betrügerischen Webseite schneller möglich werden. Die gesammelten Daten zu Phishing-Domains helfen auch, Zusammenhänge zwischen verschiedenen Fällen zu erkennen und neue Ermittlungsansätze zu finden.

Internationale Zusammenarbeit gegen Cybercrime

Die Einführung von BigPhish ist ein weiterer Schritt in Bayerns Strategie zur Bekämpfung von Cybercrime. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich unterzeichnete am 19. Juni eine Kooperationsvereinbarung mit TNO, um die Zusammenarbeit zu stärken. Bereits seit 2020 setzen Bayerns Ermittler auf den Dark Web Monitor von TNO, um das Darknet zu durchleuchten. 2022 kam die Blockchain-Analyse-Technologie „GraphSense“ hinzu, die virtuelle Währungstransaktionen in Echtzeit analysiert.

Zukunftsaussichten

Die bayerischen Ermittlungsbehörden arbeiten kontinuierlich daran, ihre Methoden zur Bekämpfung von Cybercrime zu verbessern. Mit der Einführung des BigPhish-Tools und der weiteren internationalen Zusammenarbeit sind sie auf einem guten Weg, den Cyberkriminellen das Handwerk zu legen. Und wer weiß, vielleicht wird der digitale Betrug bald nur noch ein Kapitel in den Geschichtsbüchern der Cyberkriminalität sein.

Fazit: Hightech gegen digitale Gauner

Mit BigPhish setzt Bayern auf innovative Technologie, um Phishing-Domains frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen. Diese Maßnahme ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Cybercrime und zeigt, wie wichtig internationale Zusammenarbeit und der Einsatz modernster Technologien sind, um den digitalen Betrügern das Handwerk zu legen. So bleibt das Internet hoffentlich bald ein sicherer Ort für alle Nutzer.

Vorratsdatenspeicherung und Cybermobbing: Die Innenministerkonferenz drängt auf neue Maßnahmen

Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich erneut für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen stark gemacht und fordert zudem einen neuen Straftatbestand für Cybermobbing. Diese Forderungen wurden beim jüngsten Treffen der Innenminister von Bund und Ländern in Potsdam lautstark vertreten.

Vorratsdatenspeicherung: Ein notwendiges Übel?

Brandenburgs Innenminister Michael Stübgen (CDU) betonte am Freitag die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen. „Das sind wir den Opfern von Terror, sexuellem Missbrauch und anderen Formen von Hass und Gewalt schuldig“, sagte er. Stübgen verdeutlichte, dass die Speicherung und der Zugriff auf Internetkennungen und Portnummern bei einer breiten Palette von Straftaten hilfreich sein könnten. Insbesondere wurde die Notwendigkeit betont, alle möglichen Mittel zur Verhinderung und Aufklärung von Verbrechen gegen Kinder auszuschöpfen.

Die IMK kritisiert das derzeitige Quick-Freeze-Verfahren als unzureichend. Stübgen verglich es anschaulich: „Denn wo nichts in der Gefriertruhe ist, kann auch nichts eingefroren werden.“ Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe zwar wiederholt die anlasslose Vorratsdatenspeicherung verworfen, doch sehe er unter bestimmten Bedingungen eine begrenzte Speicherung als zulässig an.

Konflikt um die Umsetzung

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat bereits einen Vorschlag für das Einfrieren von Verkehrsdaten im Verdachtsfall vorgelegt, den er als rechts-, zielsicher und grundrechtsschonend bezeichnet. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hingegen setzt sich für eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen und Portnummern ein und blockiert somit Buschmanns Entwurf. Sie erhält dabei Unterstützung aus ihrer Partei.

Cybermobbing als Straftatbestand

Ein weiteres Thema der IMK war die Bekämpfung von Cybermobbing. Die Innenminister sprachen sich für einen eigenen Straftatbestand aus. Mobbing im virtuellen Raum, etwa durch Beleidigungen, Bedrohungen oder das Bloßstellen in sozialen Medien, sei ein wachsendes Problem, das bisher unterschätzt werde. Eine Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zeigt, dass jedes sechste Schulkind Opfer von Cybermobbing wird.

Maßnahmen gegen häusliche Gewalt

Die Innenminister fordern zudem eine bundeseinheitliche Regelung zum Einsatz elektronischer Fußfesseln für verurteilte Gewalttäter. Diese sollen Alarm schlagen, wenn der Träger ein Kontakt- oder Näherungsverbot missachtet. Bundesinnenministerin Faeser betonte, dass auch verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für die Täter notwendig seien, um Frauen besser zu schützen.

Fazit: Ein steiniger Weg

Die Forderungen der Innenministerkonferenz verdeutlichen den dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die Vorratsdatenspeicherung und den Schutz vor Cybermobbing. Während die Debatte um die rechtlichen und ethischen Aspekte dieser Maßnahmen weitergeht, bleibt die Herausforderung bestehen, einen angemessenen und wirksamen Schutz der Bürger zu gewährleisten, ohne deren Grundrechte übermäßig einzuschränken.

Mit einem Augenzwinkern könnte man sagen: Wenn die Innenministerkonferenz so weitermacht, haben wir bald alle eine digitale Fußfessel – natürlich nur zu unserer eigenen Sicherheit!

Cyberangriff auf Immobiliengesellschaft der Volksbanken: Zehntausende Kunden betroffen

In einer neuen Cyberattacke gerieten hochsensible Daten der Fondstochter der DZ-Bank ins Visier von Kriminellen. Betroffen sind mehrere zehntausend Kunden der DG Immobilien Management (DGIM). Diese alarmierende Nachricht wurde von einer Sprecherin der DZ-Bank in Frankfurt am Main bestätigt.

Umfangreicher Datenverlust

Der Angriff betrifft nicht die Daten der DZ-Bank-Kunden selbst, sondern speziell die der DGIM. Laut Angaben der Sprecherin ist die genaue Zahl der betroffenen Personen noch unklar. Der Angriff wurde zuerst von der „Rheinischen Post“ berichtet. Betroffene Kunden wurden bereits von der DGIM gewarnt, dass möglicherweise personenbezogene Daten abgeflossen sind. Darunter fallen nicht nur Adress- und Geburtsdaten, sondern auch Anlagebeträge, Kontodaten, Steuernummern, Mitteilungen der Finanzämter sowie diverse Schriftwechsel und Nachweisdokumente.

Maßnahmen der DZ-Bank

Um den Vorfall zu bewältigen, haben die DZ-Bank und ihre Fondstochter eine Taskforce eingerichtet. „Wir sind gerade dabei, das alles aufzuarbeiten“, erklärte die Sprecherin. Die betroffenen Kunden wurden in einem Schreiben informiert und vor möglichen Betrugsversuchen gewarnt, die aufgrund der gestohlenen Daten erfolgen könnten.

Die DGIM und ihre Rolle

Die DGIM, als Immobilientochter der DZ-Bank, gehört zum Spitzeninstitut der Volks- und Raiffeisenbanken. Sie vertreibt ihre Produkte, darunter geschlossene Immobilienfonds, auch über die Volksbanken. Der Vorfall betrifft somit auch Kunden, die diese Produkte über die Volks- und Raiffeisenbanken erworben haben.

Was bedeutet das für die Kunden?

Die betroffenen Anleger müssen nun besonders wachsam sein. Durch den Verlust solch sensibler Daten besteht die Gefahr von Identitätsdiebstahl und anderen Betrugsversuchen. Kunden sollten verdächtige Aktivitäten auf ihren Konten beobachten und sofort melden. Es ist ratsam, sich über weitere Sicherheitsmaßnahmen zu informieren und möglicherweise zusätzliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Fazit: Ein Weckruf für die Sicherheitsbranche

Dieser Cyberangriff zeigt einmal mehr, wie wichtig der Schutz von sensiblen Daten ist. Banken und Finanzinstitute müssen ihre Sicherheitsmaßnahmen ständig verbessern, um solchen Angriffen zuvorzukommen. Für die betroffenen Kunden bedeutet dies jedoch zunächst eine Phase erhöhter Vorsicht und Aufmerksamkeit. Während die Taskforce der DZ-Bank daran arbeitet, den Schaden zu begrenzen und die Sicherheitslücken zu schließen, bleibt den Kunden nur, sich bestmöglich zu schützen und auf weitere Anweisungen zu warten.

Mit einem Augenzwinkern könnte man sagen: Vielleicht sollten wir alle darüber nachdenken, unsere Wertsachen wieder unter der Matratze zu verstecken – aber dann käme der Cyberdieb wahrscheinlich durch den USB-Anschluss.

YouTube nimmt den Kampf gegen KI-Fälschungen auf

In der digitalen Welt von heute sind wir alle nur einen Klick von der nächsten technologischen Innovation entfernt. Doch manchmal kommen diese Innovationen mit unerwarteten Nebenwirkungen. Ein solches Beispiel sind KI-generierte Stimmen und Persönlichkeitsfälschungen auf Plattformen wie YouTube. Ab sofort bietet Google Betroffenen die Möglichkeit, die Löschung solcher Inhalte zu beantragen.

KI-Fälschungen: Google greift durch

Google hat angekündigt, ab sofort auch Beschwerden von Personen zu bearbeiten, die ihre Stimme oder Persönlichkeit in einem Beitrag gefälscht sehen. Besonders betroffen sind Inhalte, die mithilfe von KI-Technologien erstellt wurden und die Stimme oder das Erscheinungsbild einer Person imitieren. Das Unternehmen hat dafür eine spezielle Privacy Request-Seite eingerichtet, über die betroffene Nutzer ihre Beschwerden einreichen können.

Ein langer Weg zur Löschung

Google verspricht in einem Support-Beitrag, dass jede eingereichte Beschwerde sorgfältig geprüft wird. Dabei soll festgestellt werden, ob es sich tatsächlich um synthetische oder manipulierte Inhalte handelt und ob eine Verwechslungsgefahr besteht. Wie diese Prüfung genau abläuft und welche Kriterien dafür angelegt werden, bleibt jedoch im Dunkeln. Besonders spannend ist die Frage, wie Google sicherstellt, dass die beschwerdeführende Person tatsächlich identifizierbar ist.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Interessanterweise macht Google bei Parodien und Satiren eine Ausnahme, insbesondere wenn es sich um gut bekannte öffentliche Personen handelt. Dies soll sicherstellen, dass künstlerische Freiheit und Meinungsäußerung nicht unnötig eingeschränkt werden. Doch wo zieht man die Grenze zwischen humorvoller Satire und schädlicher Fälschung? Ein Balanceakt, den Google nun meistern muss.

Zeitrahmen ungewiss

Ob eine Beschwerde auch tatsächlich zur Löschung des betreffenden Inhalts führt und in welchem Zeitrahmen dies geschieht, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Google betont jedoch, dass das Unternehmen angesichts der zunehmenden Zahl von KI-generiertem Fake-Content eine Verantwortung gegenüber der Community verspürt, eine Möglichkeit zur Verteidigung zu bieten.

Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung

Mit dieser neuen Maßnahme zeigt Google, dass es die Probleme, die mit der zunehmenden Verbreitung von KI-generierten Inhalten einhergehen, ernst nimmt. Für viele Nutzer, die sich plötzlich mit ihrer eigenen Stimme oder ihrem eigenen Bild konfrontiert sehen, das von einer KI manipuliert wurde, ist dies ein wichtiger Schritt zum Schutz ihrer digitalen Identität.

Auch wenn der Weg zur Löschung eines solchen Inhalts noch nicht ganz klar und teilweise langwierig sein mag, zeigt Google damit, dass sie gewillt sind, sich den Herausforderungen der modernen Technologie zu stellen. Ein bisschen Humor darf dabei nicht fehlen: Vielleicht finden wir ja bald einen Antrag auf der Privacy Request-Seite, der die Löschung von Parodien eines beliebten YouTube-Stars fordert – ein Testfall, der sicherlich für Gesprächsstoff sorgen wird.

Bleiben wir gespannt, wie sich diese neue Richtlinie in der Praxis bewähren wird. Denn eines ist sicher: In der Welt der KI ist nichts unmöglich – außer vielleicht, dass Google keine neue Herausforderung findet.

Apple vs. EU: Ein Digitales Tauziehen – iOS 18-Funktionen auf der Kippe

In einer überraschenden Wendung verkündete Apple, dass zentrale Funktionen des kommenden iOS 18 vorerst nicht in die EU kommen werden. Betroffen sind darunter auch das heiß erwartete KI-Paket „Apple Intelligence“, iPhone-Mirroring auf Macs sowie signifikante Verbesserungen bei der Fernwartung über SharePlay. Der Grund: regulatorische Unsicherheiten durch den Digital Markets Act (DMA).

„Regulatorische Unsicherheiten“ – Was steckt dahinter?

Apple teilte am Freitagabend mit, dass es aufgrund der neuen Interoperabilitätsvorgaben des DMA unsicher sei, ob diese Funktionen in diesem Jahr für Kunden in Deutschland und anderen EU-Ländern bereitgestellt werden können. Das Unternehmen äußerte Bedenken, dass diese Regelungen die Integrität ihrer Produkte sowie Datenschutz und Sicherheit kompromittieren könnten. Konkrete Details, welche Aspekte des DMA genau zu diesen Sorgen führen, wurden allerdings nicht genannt.

Betroffene iOS-18-Funktionen – Was uns fehlt

Die Unsicherheiten betreffen nicht nur das neue „Apple Intelligence“-Paket, sondern auch das iPhone-Mirroring auf Macs. Diese Funktion ermöglicht es, den iPhone-Bildschirm live auf einem Mac zu spiegeln und das Smartphone von dort aus zu nutzen. Auch Verbesserungen bei der Bildschirmfreigabe, die erstmals das Fernsteuern eines anderen Geräts sowie das Zeichnen auf dessen Bildschirm erlauben, werden vorerst nicht in die EU eingeführt.

DMA: Ein digitaler Stolperstein für Apple

Der Digital Markets Act zielt darauf ab, die Marktmacht großer Technologieunternehmen zu regulieren und für mehr Wettbewerb und Interoperabilität zu sorgen. Apple sieht jedoch die Gefahr, dass diese Regelungen ihre Produktintegrität und Sicherheitsstandards untergraben könnten. Trotz dieser Bedenken arbeitet Apple weiterhin daran, gemeinsam mit der EU-Kommission eine Lösung zu finden, um die betroffenen Funktionen doch noch in die EU zu bringen.

EU-Beschwerden gegen Apple in Sicht

Es ist abzusehen, dass die EU demnächst offizielle Beschwerdepunkte gegen Apple vorbringen wird. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sprach jüngst von „sehr ernsthaften“ Problemen bei Apples DMA-Compliance. Obwohl Apple das iPhone für alternative App-Stores und Sideloading geöffnet hat, sind daran strenge Bedingungen und ein neues Gebührenmodell geknüpft. Bereits im Frühjahr drohte Apple, den Support für Web-Apps aus iOS zu streichen – eine Entscheidung, von der der Konzern nach massiver Kritik wieder abrückte.

Der Showdown – Apple vs. EU

Die Diskussionen rund um den DMA und die Auswirkungen auf Apple und andere große Technologiekonzerne werden sicherlich noch spannend bleiben. Wird Apple einen Weg finden, die neuen Regelungen zu erfüllen, ohne ihre Produktintegrität zu gefährden? Oder wird die EU ihre strikten Vorgaben durchsetzen und so für mehr Wettbewerb und Interoperabilität sorgen? Eins ist sicher: Es bleibt spannend, und wir dürfen uns auf weitere Entwicklungen in diesem digitalen Tauziehen freuen.

Niedersachsen stellt sich gegen Neonazis: Proteste in Eschede

In Eschede, einem kleinen Ort im Landkreis Celle, hat sich ein breites Bündnis aus verschiedenen Organisationen und Privatpersonen zusammengefunden, um gegen Rechtsextremismus zu demonstrieren. Die Demonstration, organisiert vom Netzwerk Südheide und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), setzt ein klares Zeichen gegen Neonazi-Aktivitäten in der Region.

Dunkle Schatten der Vergangenheit

Erst gestern wurden erschreckende Bilder eines sogenannten Sonnenwendfestes veröffentlicht, das an die Zeiten der Hitlerjugend erinnert. Etwa 50 Teilnehmer hatten sich auf dem früheren „Hof Nahtz“ versammelt, einer bekannten rechtsextremen Stätte. Die Aufnahmen zeigen junge Erwachsene und sogar Kinder in Uniformen, mit Fackeln und Trommeln. In der Mitte eines großen Lagerfeuers stand ein Holzkreuz in Form einer Rune, ein Symbol der rassistischen Organisation Lebensborn aus der NS-Zeit. Diese Szenen werfen ein beunruhigendes Licht auf die Aktivitäten der Neonazis in der Region.

Versteckspiel der Neonazis

Eigentlich hatte man erwartet, dass das Neonazi-Treffen erst an diesem Wochenende stattfinden würde. Doch offenbar haben die Neonazis ihre Pläne geändert, um Demonstrationen zu vermeiden. Wilfried Manneke, Sprecher des Netzwerks Südheide, vermutet, dass diese Terminverschiebungen gezielt erfolgen, um Protestaktionen zu umgehen.

„Brauchtumsfeiern“ mit bitterem Beigeschmack

Der Hof am Rande von Eschede, auf dem das Sonnenwendfest stattfand, wurde vor gut fünf Jahren von der rechtsextremen NPD, die sich inzwischen in „Die Heimat“ umbenannt hat, erworben. Seit über 30 Jahren ist dieser Ort ein Treffpunkt für Rechtsextremisten und Neonazis. Die sogenannten Brauchtumsfeiern dienen nicht nur der Pflege von Kontakten, sondern auch der Planung neuer Aktionen. „Diese ‚Brauchtumsfeiern‘ sind alles andere als harmlos“, betonen die Veranstalter der Gegendemonstration.

Prominente Unterstützung für den Protest

Um 14 Uhr beginnt die Protestveranstaltung vor dem Bahnhof in Eschede. Zu den Rednern gehören prominente Persönlichkeiten wie Margot Käßmann, ehemalige Landesbischöfin in Hannover und frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Auch Heinrich Lange, der parteilose Bürgermeister von Eschede, die Bundestagsabgeordnete Angela Hohmann (SPD) und Matthias Richter-Steinke, Geschäftsführer der DGB-Region Nord-Ost-Niedersachsen, werden erwartet. Die Polizei rechnet mit etwa 200 Teilnehmenden.

Das Protest-Bündnis vereint Gewerkschaften, Kirchen, verschiedene politische Parteien und zahlreiche Initiativen gegen Rechtsextremismus. Besonders hervorzuheben sind die „Omas gegen Rechts“, eine Gruppe engagierter Seniorinnen, die sich aktiv gegen Rechtsextremismus und für Demokratie und Menschenrechte einsetzen.

Ein starkes Zeichen gegen Intoleranz

Die Demonstration in Eschede ist ein starkes Zeichen gegen Intoleranz und Rechtsextremismus. Es zeigt, dass die Gesellschaft nicht gewillt ist, rechtsextreme Aktivitäten zu tolerieren, und dass sie bereit ist, gemeinsam für ein demokratisches und offenes Miteinander einzustehen. Mit Humor, Entschlossenheit und prominenter Unterstützung wird in Eschede klar: Niedersachsen stellt sich gegen Neonazis.

AKW-Pseudo-Skandal: Wie Cicero vor Gericht gegen Volksverpetzer scheiterte

In der jüngsten Auseinandersetzung um angebliche Skandale im Zusammenhang mit den „AKWFiles“ hat das rechte Magazin Cicero eine Niederlage vor Gericht gegen Volksverpetzer einstecken müssen. Der versuchte gerichtliche Angriff auf unseren Faktencheck zu den angeblich manipulierten Atom-Unterlagen endete für Cicero ohne Erfolg. Was genau war passiert? Lassen Sie uns die Fakten mit einem Augenzwinkern beleuchten.

Der vermeintliche Skandal

Cicero behauptete, dass das Habeck-Ministerium Dokumente einer Arbeitsgruppe absichtlich manipuliert habe, um die Möglichkeit einer sicheren Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken zu verschleiern. Die „Skandaldokumente“ sollten belegen, dass neue Brennstäbe den Weiterbetrieb der AKWs ermöglicht hätten. Doch bei genauerer Prüfung stellte sich heraus: Die Behauptung von Cicero war aus der Luft gegriffen. In den Dokumenten stand lediglich, dass eine sichere Verlängerung „nicht zu beantworten“ sei, da zu viele Fragen offen blieben, insbesondere bezüglich der Betreiber und technischer Details.

Volksverpetzer unter der Lupe

Als Volksverpetzer uns die Dokumente ansah, bestätigten wir: Es gab keine Manipulationen seitens des Habeck-Ministeriums. Cicero hatte Aussagen und Fakten verdreht, um einen Skandal zu konstruieren. Unsere Untersuchung ergab, dass das Dokument selbst klarmachte, dass viele Fragen zur sicheren Laufzeitverlängerung ungeklärt waren. Cicero hatte die Einleitung des Dokuments missverstanden oder absichtlich fehlinterpretiert.

Die juristische Schlammschlacht

Cicero mochte unsere Schlussfolgerungen offensichtlich nicht und schickte prompt eine Abmahnung, um unseren Faktencheck zu unterbinden. Nachdem das Landgericht Hamburg klarstellte, dass die einstweilige Verfügung keine Erfolgsaussichten hätte, zog Cicero zurück. Unser Sieg war komplett: Unsere Aussagen durften bestehen bleiben.

Humorvolle Schlussfolgerungen

Liebe Cicero-Redaktion, falls Ihr wieder einmal über einen vermeintlichen Skandal stolpert, denkt daran: Erst lesen, dann aufregen. Ein bisschen mehr Fakten und weniger Drama könnten helfen. Und an alle Verschwörungstheoretiker da draußen: Keine Sorge, wir bleiben dran, auch wenn das bedeutet, dass wir weiterhin zweimal wöchentlich Abmahnungen erhalten.

Ein Hoch auf die Meinungsfreiheit

Unser Sieg ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit. Cicero wollte uns zum Schweigen bringen, weil ihnen unser Urteil nicht gefiel. Doch Volksverpetzer bleibt standhaft und wird weiter Fakten aufdecken, die anderen unbequem sein mögen. Ein herzliches Dankeschön an unsere Community, die uns mit ihren Spenden unterstützt und diese Arbeit erst möglich macht. Eure Unterstützung hilft uns, uns gegen Einschüchterungsversuche zu wehren und für eine faktenbasierte Debatte einzustehen.

In einer Welt voller inszenierter Skandale ist es wichtiger denn je, die Fakten im Blick zu behalten und nicht auf jede Nebelkerze hereinzufallen. Denn am Ende siegt die Wahrheit – mit einem kleinen Lächeln auf den Lippen.

„Komplett an den Haaren herbeigezogen“

Was steckt hinter diesem Schreiben, das sich inzwischen weit über die Berliner AfD hinaus verbreitet hat? Lässt hier ein persönlich gekränkter Mitarbeiter Dampf ab oder hat die Fraktion ein ernstes Problem? Die Fraktionsführung der AfD lässt durch einen Sprecher nur mitteilen: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns zu Personalangelegenheiten öffentlich nicht äußern.“ Hintergrund der knappen Reaktion ist vermutlich, dass man den Schreiber nicht aufwerten will, indem man die Vorwürfe kommentiert.

Aus Kreisen der Fraktion wurde dem rbb aber versichert, die Vorwürfe seien „komplett an den Haaren herbeigezogen“, es handele sich um „wilde Behauptungen“, die man nicht ernst nehmen könne. Der Mann sei auch im AfD-Bezirksvorstand in Treptow-Köpenick und der dortigen BVV regelmäßig angeeckt.

Namentlich wollte sich nur der Abgeordnete Robert Eschricht äußern. Gegenüber dem rbb wies es die persönlichen Anwürfe des Referenten als „unwahr“ zurück. „Ich weiß, dass er sich in einer persönlichen Krise befindet und wünsche ihm viel Glück und gute Besserung.“

Für die AfD-Fraktion unter Chefin Kristin Brinker sind die heftigen internen Anwürfe, die an die Öffentlichkeit gelangen, eine ungewohnte Situation. Zwar gibt es unter den Abgeordneten durchaus einzelne, die Brinkers Auftreten nicht aggressiv genug finden und ihr auch eine gewisse Mitschuld daran geben, dass das AfD-Ergebnis bei der Wiederholungswahl 2023 niedriger ausfiel als erwartet. Aber solche Kritik kommt nur vereinzelt und unter der Hand.

Als Reaktion auf das Abrechnungsschreiben zeigt sich die AfD-Fraktion demonstrativ geschlossen. Wie der rbb aus Fraktionskreisen erfuhr, entschied die Fraktion am Donnerstag einstimmig, dem Referenten fristlos zu kündigen. Außerdem wird überlegt, ein Parteiordnungsverfahren mit dem Ziel des Parteiausschlusses anzustoßen.

Remarkable Alexa: Amazons neue KI-Assistentin für fünf Dollar im Monat

Amazon plant, seine digitale Assistentin Alexa mit generativer Künstlicher Intelligenz (KI) aufzurüsten und für diese erweiterten Funktionen eine Gebühr zu erheben. Insidern zufolge soll die leistungsstärkere Variante der neuen Alexa-Version, genannt Remarkable Alexa, monatlich etwa fünf Dollar kosten. Ein höherer Preis von zehn Dollar war ebenfalls im Gespräch, wurde jedoch nicht weiterverfolgt.

Ein intelligenterer Assistent für Ihr Zuhause

Die Integration der generativen KI ist Teil einer umfassenden Überarbeitung von Alexa, die 2014 mit den Echo-Lautsprechern eingeführt wurde. Die verbesserte Version soll Remarkable Alexa heißen, was auf Deutsch „bemerkenswerte Alexa“ bedeutet. Amazon-CEO Andy Jassy überwacht persönlich das Projekt, das bis August abgeschlossen sein soll. Preise und Veröffentlichungstermine könnten sich allerdings noch ändern.

Was kann die neue Alexa?

Die aktuelle Alexa, auch als Classic Alexa bezeichnet, kann einfache Sprachbefehle ausführen, wie Wetterberichte vorlesen, Musik abspielen oder smarte Haushaltsgeräte steuern. Die neue Remarkable Alexa soll darüber hinaus komplexe Aufgaben lösen und natürliche Unterhaltungen führen können. Dies wird durch die Integration von generativer KI ermöglicht, die bereits in verschiedene Komponenten von Alexa eingebaut wurde.

Der Preis der Innovation

Amazon plant, für die zusätzlichen Funktionen eine Gebühr zu erheben, ohne diese jedoch mit der Prime-Mitgliedschaft zu verknüpfen. Das Unternehmen geht davon aus, dass weltweit eine halbe Milliarde Alexa-fähige Geräte im Einsatz sind, die von dieser neuen Technologie profitieren könnten. Allerdings zweifeln Insider an der Bereitschaft der Kunden, für die erweiterte KI-Alexa zu zahlen. Zudem könnte es erforderlich sein, einige smarte Haushaltsgeräte zu erneuern, um alle neuen Funktionen nutzen zu können.

Konkurrenz und Erfolgsdruck

Der Druck, eine verbesserte Version von Alexa auf den Markt zu bringen, ist groß, insbesondere nachdem Apple kürzlich KI-Funktionen für seine Assistentin Siri vorgestellt hat. Amazons bisherige Strategie, über die kostenlose Nutzung von Alexa zusätzliche Bestellungen zu generieren, hat sich als nicht so erfolgreich erwiesen wie erhofft.

Ein Blick in die Zukunft

Amazon drängt seine Beschäftigten, die Überarbeitung von Alexa bis August abzuschließen. Eine Sprecherin des Unternehmens bestätigte, dass man hart daran arbeite, generative KI im großen Maßstab umzusetzen. Obwohl die endgültigen Preise und Veröffentlichungstermine noch variieren könnten, steht fest, dass Remarkable Alexa einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung von digitalen Assistenten darstellt.

Ob die Kunden bereit sein werden, für die zusätzlichen Funktionen von Remarkable Alexa zu zahlen, bleibt abzuwarten. Eines ist jedoch sicher: Die Zukunft der digitalen Assistenten wird durch die Integration von KI spannender und leistungsfähiger als je zuvor. Wer weiß, vielleicht wird Remarkable Alexa bald nicht nur Ihre Befehle ausführen, sondern auch Ihre täglichen Gespräche bereichern – für nur fünf Dollar im Monat.

Milliarden für Masken: Die teure Lektion aus Spahns Pandemie-Einkäufen

Der Kauf von Corona-Schutzmasken durch das Gesundheitsministerium während der Pandemie hat nun weitreichende finanzielle Konsequenzen. Ein aktuelles Urteil hat die ohnehin schon hohen Kosten für den Bund noch weiter in die Höhe getrieben. Nach neuesten Berechnungen drohen dem Steuerzahler nun Zahlungen in Milliardenhöhe.

Das Open-House-Verfahren und seine Tücken

Ende März 2020 startete der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn ein sogenanntes Open-House-Verfahren. Jeder Unternehmer, der Schutzmasken liefern konnte, wurde eingeladen, dies zu tun – mit einer Garantie von 4,50 Euro pro FFP2-Maske. Dieses großzügige Angebot lockte zahlreiche Anbieter an, sodass die Angebotsfrist bald verkürzt wurde. Doch an einer strengen Bedingung scheiterte die Aktion: Die Masken mussten bis spätestens 30. April 2020 geliefert werden. Wer diesen Termin nicht einhalten konnte, bekam kein Geld.

Urteil mit Signalwirkung

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln erklärte diese Klausel nun für ungültig, da sie die Lieferanten „unverhältnismäßig benachteiligt“ habe. Laut Richter Daniel Lübcke hätte das Ministerium den Lieferanten eine Nachfrist setzen müssen. Dies hat das Gesundheitsministerium in vielen Fällen jedoch nicht getan. Stattdessen wurden Verträge gekündigt, Rechnungen nicht bezahlt und spätere Lieferungen abgelehnt.

Milliardenstreit eskaliert

Der Streitwert dieser Maskenbeschaffungen hat sich nun auf 2,3 Milliarden Euro erhöht. Im Oktober letzten Jahres bezifferte das Ministerium die Kosten noch auf 988 Millionen Euro. Doch neben den reinen Streitwerten kommen noch Zinsen und Anwaltskosten hinzu. Unternehmer Joachim Lutz, selbst Lieferant und Kläger gegen das Ministerium, schätzt die Gesamtkosten auf rund 3,5 Milliarden Euro.

Chaos und Überbeschaffung

Der Bundesrechnungshof kritisierte die „massive Überbeschaffung“ von Masken durch das Gesundheitsministerium. Während in der Pandemie nur ein Bedarf von 275 Millionen Masken bestand, beschaffte das Ministerium insgesamt 5,7 Milliarden Masken für 5,9 Milliarden Euro. Bis Anfang dieses Jahres wurden mehr als die Hälfte dieser Masken vernichtet, da sie nicht benötigt wurden. Die Beschaffung wurde als „ineffizient und unwirtschaftlich“ eingestuft.

Ausblick

In vier Wochen wird das OLG Köln einen weiteren Fall entscheiden, in dem es um eine Forderung von 85 Millionen Euro geht. Das Urteil könnte ähnlich ausfallen und den Bund weiter belasten. Das Gesundheitsministerium hat angekündigt, alle rechtlichen Mittel zu prüfen, um gegen die Entscheidung vorzugehen, doch eine Revision wurde vom OLG nicht zugelassen.

Fazit

Die Maskenbeschaffungen des Gesundheitsministeriums während der Pandemie werden nun zur teuren Lektion für den Bund. Die Folgen der hektischen und teils chaotischen Einkaufsstrategie unter Jens Spahn werden die Steuerzahler noch lange begleiten – und ein Lächeln auf die Gesichter der Maskenlieferanten zaubern, die nun auf ihre Nachzahlungen hoffen können.