Die EU hat kürzlich das „Gesetz für digitale Märkte“ (Digital Markets Act – DMA) verabschiedet, das darauf abzielt, einen fairen Wettbewerb im digitalen Raum sicherzustellen. Nun hat die EU-Kommission eine Liste von Großkonzernen veröffentlicht, die sich auf strengere Regulierungen ab dem kommenden Jahr einstellen müssen. Zu den betroffenen Unternehmen gehören Schwergewichte wie Meta, Apple, Amazon und weitere.
Auf dieser Liste finden sich Namen wie Amazon, der Meta-Konzern (der Facebook, WhatsApp und Instagram umfasst), Googles Mutterkonzern Alphabet, Apple, Microsoft und der chinesische ByteDance-Konzern, der TikTok betreibt. Diese Unternehmen werden von der EU als „Gatekeeper“ eingestuft, was bedeutet, dass sie über ihre Plattformen und Dienste wichtige Zugangspunkte für gewerbliche Nutzer zum Endverbraucher bieten.
Die EU-Kommission hat auch 22 spezifische Dienste dieser Konzerne benannt, für die die strengeren Regulierungen gelten werden. Dazu gehören der App Store von Apple, die Videoplattform YouTube von Google und der Browser Chrome.
Das DMA-Gesetz zielt darauf ab, zu verhindern, dass Internetriesen eine monopolartige Stellung im Markt einnehmen. Es soll den Verbrauchern mehr Freiheit bei der Wahl ihrer Dienste bieten, ohne Einschränkungen befürchten zu müssen.
Eine der neuen Regelungen betrifft beispielsweise die Vorauswahl von vorinstallierten Apps auf Smartphones. Messenger-Dienste sollen zudem interoperabel werden, was bedeutet, dass Nutzer Nachrichten zwischen verschiedenen Messenger-Apps senden und empfangen können.
Thierry Breton, der zuständige EU-Industriekommissar, betont, dass die neuen Regeln den Verbrauchern mehr Auswahl bieten und „neue Möglichkeiten für kleinere innovative Technologieunternehmen“ eröffnen könnten.
Das Gesetz tritt ab dem 6. März des kommenden Jahres in Kraft. Die aufgelisteten Unternehmen haben etwa ein halbes Jahr Zeit, sich auf die strengeren Regulierungen vorzubereiten. Das Gesetz gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro oder einer durchschnittlichen Marktkapitalisierung von mindestens 75 Milliarden Euro. Zudem müssen sie einen zentralen Plattformdienst mit mindestens 45 Millionen aktiven Nutzern in der EU und 10.000 aktiven gewerblichen Nutzern monatlich betreiben.
Bei Verstößen drohen den Unternehmen hohe Geldstrafen, die bis zu zehn Prozent des Umsatzes und bei wiederholten Verstößen bis zu 20 Prozent erreichen können. Apple hat bereits angekündigt, sich gegen das neue EU-Gesetz zu wehren und warnte vor „Risiken für die Privatsphäre und Datensicherheit“ der Nutzer.
Das Schwesterngesetz des DMA, der „Digital Services Act“, trat bereits vor rund anderthalb Wochen in Kraft. Diese Regelungen zielen darauf ab, die Aufsicht über Online-Plattformen zu verschärfen und den Verbraucherschutz zu stärken. Unternehmen werden verpflichtet, Inhalte wie Kinderpornografie oder Terrorpropaganda schneller zu entfernen und Nutzern die Meldung entsprechender Inhalte zu erleichtern. Online-Marktplätze wie Amazon müssen gefälschte Produkte oder gefährliches Spielzeug effizient aus ihrem Angebot entfernen und Käufer warnen.