Das Bundeskriminalamt (BKA) hat Millionen von Bildern aus einer Polizeidatenbank verwendet, um Gesichtserkennungssoftware zu testen. Der Fall wirft Fragen nach Rechtsgrundlagen und Datenschutz auf.
Der Fall des Berliners Janik Besendorf verdeutlicht das Dilemma: Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung wegen Hausfriedensbruchs im Jahr 2018 geht er davon aus, dass sein Bild ohne Einwilligung für einen Gesichtserkennungstest des BKA genutzt wurde. Nun erwägt er, rechtliche Schritte gegen das BKA einzuleiten.
Das BKA hat laut BR-Berichten fast fünf Millionen Gesichtsbilder aus dem polizeilichen Informationssystem INPOL-Z für einen Software-Test extrahiert. Dabei kooperierte es mit dem Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung. Das Projekt, genannt „EGES: Ertüchtigung des Gesichtserkennungssystems im BKA“, hatte zum Ziel, die Genauigkeit des vom BKA eingesetzten Systems im Vergleich zu Produkten anderer Hersteller zu testen.
Die rechtliche Grundlage für diese Aktion ist fragwürdig, so der Strafrechtsexperte Mark Zöller. Er betont, dass bei einer solchen Datenverarbeitung Grundrechtseingriffe zu beachten seien, insbesondere bei Personen, die möglicherweise unschuldig im INPOL-System erfasst wurden.
Das BKA verteidigt das Vorgehen mit der hohen Bedeutung der Gesichtserkennung für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr. Doch die Datenschutzbehörden zeigen sich besorgt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bezeichnete das Vorgehen des BKA als „problematisch“ und zweifelte an, ob die Tests tatsächlich wissenschaftlicher Natur waren.
Der Chaos Computer Club (CCC) kritisiert ebenfalls das Vorgehen des BKA. Trotz Sicherheitsvorkehrungen bleibt für den CCC-Sprecher Matthias Marx eine Zweckentfremdung der Daten eine Zweckentfremdung. Die Daten wurden für die Strafverfolgung erhoben und sollten auch nur dafür verwendet werden.
Besendorf hat beim Bundesdatenschutzbeauftragten Beschwerde eingelegt und fordert eine gesellschaftliche Debatte über den Einsatz von Daten durch Polizeibehörden. Kelber selbst fordert klarere Regeln für derartige Software-Tests, um Rechtssicherheit und Transparenz zu gewährleisten.