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Sicherheit des Bundesverfassungsgerichts: Gespräche wieder aufgenommen

Nach einem etwa einmonatigen Stillstand haben die Gespräche zwischen der Union und der Ampel über den verbesserten Schutz des Bundesverfassungsgerichts wieder Fahrt aufgenommen. Die Diskussion konzentriert sich darauf, das Regelwerk des Gerichts möglicherweise in das Grundgesetz zu integrieren. Obwohl Unionsfraktionschef Friedrich Merz und CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt die Gespräche vorerst beendeten, könnte es nun zu neuen Entwicklungen kommen.

Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts: Das Bundesverfassungsgericht agiert als Schiedsrichter der Demokratie und gilt als Garant für stabile Verhältnisse in Deutschland. Die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter in Karlsruhe ist essenziell, da ihre Entscheidungen maßgeblich sind. Ihre Wahl erfolgt durch den Bundestag und den Bundesrat, wobei eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Bisher fehlen klare Grundgesetzregelungen bezüglich der Gerichtsorganisation.

Potenzielle Bedrohungen und Einflussnahme: Die aktuelle Regelung für das Bundesverfassungsgericht liegt im Verfassungsgerichtsgesetz, das der Bundestag mit einfacher Mehrheit ändern kann. Eine einfache Mehrheit könnte die Altersgrenze für Verfassungsrichter senken oder die Amtszeit aufheben. Dies birgt die Gefahr, dass das Gericht politisch beeinflusst wird, ähnlich wie in Ländern wie Ungarn, Polen oder den USA.

Schutzmechanismen für das Bundesverfassungsgericht: Juristen und einige Rechtspolitiker plädieren seit Jahren für eine Stärkung der Krisenfestigkeit des Bundesverfassungsgerichts. Eine mögliche Maßnahme wäre die Integration von Regeln zur Richterwahl ins Grundgesetz. Dadurch könnten diese Regelungen nur noch mit einer Zweidrittelmehrheit geändert werden, was mehr Stabilität gewährleisten würde.

Die Gespräche zwischen Ampel und Union wurden vorübergehend abgebrochen, nachdem Unionsfraktionschef Merz und CSU-Landesgruppenchef Dobrindt dies entschieden hatten. Jedoch zeigt sich CDU-Chef Merz offen für eine erneute Diskussion, sofern geeignete Vorschläge vorliegen. Derzeit sieht er jedoch keine dringende Notwendigkeit für eine Grundgesetzänderung.

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich hingegen betont die Bedeutung, die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts zu schützen. Es gibt Anzeichen, dass die Diskussion über eine Grundgesetzänderung im Bundestag trotz des vorübergehenden Abbruchs der Gespräche weitergeht. Die Entwicklung bleibt spannend, und das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.

E-Rezept und regelmäßige Störungen: Unzufriedenheit über Informationspolitik wächst

Die Telematikinfrastruktur, speziell im Zusammenhang mit E-Rezepten, steht erneut im Fokus, da regelmäßige Störungen für Unmut bei den Betroffenen sorgen. Tägliche Ausfälle und unzureichende Informationen belasten Ärzte, Apotheker und Software-Hersteller.

Herausforderungen in der Telematikinfrastruktur: Fast täglich werden in der Zeitspanne zwischen 8 und 12 Uhr Störungen in der Telematikinfrastruktur gemeldet. Insbesondere betrifft dies die Ausstellung von E-Rezepten durch Ärzte und den Abruf dieser Rezepte in Apotheken. Während diese Vorfälle laut Gematik auf die Morgenstunden begrenzt sein sollten, deuten Informationen darauf hin, dass sie auch zu anderen Zeiten auftreten, möglicherweise aufgrund von Lastproblemen.

Ursachenanalyse und Kritik an der Informationspolitik: Die regelmäßigen Störungen werden auf Probleme beim OCSP-Responder (Online Certificate Status Protocol) von Medisign zurückgeführt, einem der Trust Service Provider. Obwohl die Gematik die Analyse in Zusammenarbeit mit den Dienstleistern durchführt, bleibt die genaue Ursache vorerst unklar. Betroffene Ärzte und Software-Hersteller hatten bereits im Vorfeld auf diese Problematik hingewiesen, fanden jedoch wenig Gehör.

Informationspolitik als Desaster: Kritik wird an der Informationspolitik der Gematik laut. Software-Hersteller berichten von unzureichenden Informationen für ihre Kunden und bemängeln, dass diese regelmäßig über Störungen in der Telematikinfrastruktur informiert werden müssen. Einige berichten, dass sie sich an die Ausfälle gewöhnt hätten, was jedoch eher aus Verzweiflung resultiere.

Unzufriedenheit der Betroffenen: Trotz der kürzlich gefeierten Ausstellung von 100 Millionen E-Rezepten seit 2021 und dem Bestreben nach Transparenz durch ein Störungsportal bleibt die Unzufriedenheit unter Ärzten, Apothekern und Software-Herstellern bestehen. Die Darstellung der Störungen scheint unvollständig zu sein, und insbesondere kürzere Ausfälle werden nicht ausreichend angezeigt.

Forderungen nach Verbesserungen: Betroffene wünschen sich eine effektivere Störungsanzeige in Echtzeit, inklusive eines zeitlichen Verlaufs, um Muster besser zu erkennen. Die Gematik betont zwar eine regelmäßige Überprüfung der Diensteverfügbarkeit alle fünf Minuten, jedoch wird der Wunsch nach einer umfassenderen und zeitnahen Informationsübermittlung bisher nicht erfüllt.

Die Diskussion um die Telematikinfrastruktur und ihre Stabilität wird fortgesetzt, während Betroffene auf eine effektivere Lösung und transparentere Informationswege hoffen.

Sicherheitsprobleme bei Boeing: Dutzende Tests fallen durch

Einem Bericht der „New York Times“ zufolge sieht sich der US-Flugzeugbauer Boeing mit erheblichen Sicherheitsproblemen konfrontiert. Bei mehr als einem Drittel der Sicherheitstests der US-Luftfahrtbehörde FAA im Zusammenhang mit der 737 MAX fiel Boeing durch.

Die Untersuchung des Produktionsprozesses wurde eingeleitet, nachdem es zu einem Zwischenfall kam, bei dem eine Kabinenwand während eines Fluges abriss. Von 89 durchgeführten Tests bestand Boeing lediglich 56. Besonders problematisch war der Test bezüglich der Türpfropfen des betroffenen Bauteils.

Der Zulieferer Spirit AeroSystems, welcher den Rumpf für die 737 MAX herstellt, schnitt ebenfalls schlecht ab. Von dreizehn Audits bestand der Zulieferer lediglich sechs. Auch bei der Montage der Kabinenwandkomponente fiel Spirit durch.

Die FAA und Boeing äußerten sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. In der vergangenen Woche hatte die FAA Verstöße bei der Kontrolle der Fertigungsprozesse und der Produktkontrolle bei Boeing festgestellt.

Parallel zu diesen Problemen erwartet die US-Fluggesellschaft Delta Air aufgrund verschärfter Sicherheitskontrollen und strafrechtlicher Untersuchungen bei Boeing Verzögerungen bei der Auslieferung der 737 Max 10 bis zum Jahr 2027. Delta-Chef Ed Bastian äußerte, dass trotz der erwarteten Verzögerungen die Vertragsklauseln gegen Lieferverzögerungen zufriedenstellend seien. Delta hatte im Juli 2022 den Kauf von 100 737 Max 10 Jets im Wert von rund 13,5 Milliarden Dollar angekündigt und sich Optionen für 30 weitere Boeing-Maschinen gesichert.

Verteidigungsausschuss: Auch Luftwaffeninspekteur nutzte unsichere Leitung bei Abhöraffäre

Die Abhöraffäre um die Lieferung von „Taurus“-Marschflugkörpern an die Ukraine zieht weitere Kreise, wie eine Sondersitzung des Verteidigungsausschusses im Bundestag offenbarte. Minister Pistorius nahm die Bundeswehroffiziere in Schutz, obwohl bekannt wurde, dass auch Luftwaffeninspekteur Ingo Gerhartz über eine unsichere Leitung an dem Gespräch teilnahm.

Bei dem von Russland abgehörten Bundeswehr-Gespräch über die „Taurus“-Lieferung an die Ukraine habe Luftwaffeninspekteur Gerhartz nicht ordnungsgemäß gehandelt, so Bundesverteidigungsminister Pistorius. Dennoch verteidigte er die Offiziere und betonte, dass voreilige personelle Konsequenzen vermieden werden sollten, um nicht in die Hände von Wladimir Putin zu spielen.

Der verteidigungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Florian Hahn, äußerte, es seien noch Fragen offen, insbesondere bezüglich der Position von Bundeskanzler Scholz, der die „Taurus“-Lieferung kritisch sieht. Die Meinungsverschiedenheiten in der Ampelkoalition wurden deutlich, als Grüne einen Ringtausch ins Spiel brachten, während SPD-Chef Klingbeil dies ablehnte.

Die Marschflugkörper vom Typ „Taurus“ sind hochentwickelte Waffen, die autonom einen Tiefflug durch gegnerisches Gebiet ermöglichen. Die Debatte über die Lieferung an die Ukraine und mögliche Lösungen innerhalb der Koalition bleibt weiterhin intensiv.

Erneute Festnahme der Tate-Brüder in Rumänien aufgrund europäischen Haftbefehls

Die britisch-amerikanischen Influencer Andrew Tate (37) und Tristan Tate (35) wurden erneut in Rumänien festgenommen, diesmal aufgrund eines europäischen Haftbefehls, den Großbritannien ausgestellt hatte. Die Anklage gegen die Brüder lautet auf Menschenhandel und Ausbeutung junger Frauen. Die rumänische Nachrichtenagentur Mediafax berichtete darüber unter Berufung auf die örtliche Polizei.

Die Festnahme erfolgte im Dorf Voluntari bei Bukarest, wo die Brüder vorläufig für 24 Stunden in Gewahrsam genommen wurden. Am darauffolgenden Dienstag sollten sie einem Staatsanwalt in Bukarest vorgeführt werden. Obwohl die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft bereits seit Juni 2023 vorliegt, fand bisher noch keine Gerichtsverhandlung statt.

Die Tate-Brüder bestreiten vehement die Vorwürfe aus der Zeit zwischen 2012 und 2015. Ihr Anwalt äußerte sich gegenüber der britischen Nachrichtenagentur PA, dass die erneute Aufnahme der Anschuldigungen, gerade jetzt, da Andrew Tate berühmt ist, ernsthafte Fragen über die Beweggründe für diesen Schritt aufwerfe.

Bereits am 30. Dezember 2022 waren die Tate-Brüder und zwei Komplizinnen bei Bukarest festgenommen worden. Drei Monate später wurde diese Maßnahme in Hausarrest umgewandelt. Seit August 2023 waren die Angeklagten auf freiem Fuß, jedoch mit der Einschränkung, Rumänien nicht zu verlassen.

Den vier Angeklagten wird vorgeworfen, junge Frauen dazu gezwungen zu haben, an kommerziell verbreiteten Sex-Videos in Rumänien teilzunehmen. Dabei sollen sie die sogenannte Loverboy-Methode angewendet haben, um die Mädchen durch Manipulation abhängig zu machen. Andrew Tate bestreitet sämtliche Vorwürfe.

Die Bekanntheit von Andrew Tate resultiert aus seinem Rauswurf aus der britischen „Big Brother“-Show im Jahr 2016, nachdem ein Video veröffentlicht wurde, das ihn zeigt, wie er eine Frau mit einem Gürtel schlägt. Als Influencer fiel er oft durch frauenfeindliche Aussagen auf und gilt in Großbritannien und darüber hinaus als Symbol toxischer Männlichkeit.

Mitarbeiter der AfD im Bundestag – Mehr als 100 aus dem rechtsextremen Milieu

Die Bayerische Rundfunk-Recherche deckt auf: In der AfD-Fraktion des Bundestags sind über 100 Mitarbeiter mit Verbindungen zum rechtsextremen Spektrum beschäftigt. Neonazis, Identitäre und Aktivisten der „Neuen Rechten“ sind darunter. Die Brisanz der Recherche zeigt, dass die AfD Verfassungsfeinden einen Zugang zum Parlament gewährt.

Laut den Recherchen arbeiten mehr als 100 Mitarbeiter der AfD-Fraktion und ihrer Abgeordneten in Organisationen, die vom deutschen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft werden. Dazu gehören Mitglieder der „Identitären Bewegung“, Ideologen der „Neuen Rechten“ und Neonazis. Die genaue Anzahl der Mitarbeiter ist unklar, da nur wenige Abgeordnete ihre Teams auf ihren Webseiten auflisten. Die Fraktion selbst gibt an, 182 Mitarbeiter zu haben (Stand: 16. Februar).

Der Bayerische Rundfunk verfügt über interne Namenslisten aus dem Bundestag und aktuelle Mitarbeiterverzeichnisse der AfD-Fraktion. Mehr als 500 Personen, die für die AfD-Bundestagsfraktion oder ihre Abgeordneten arbeiten, wurden identifiziert und überprüft. Einige der Mitarbeiter sind namentlich in Verfassungsschutzberichten erwähnt oder bekleiden Führungspositionen in beobachteten Organisationen. Einige von ihnen haben auch an Neonazi-Aufmärschen teilgenommen.

Die AfD-Fraktion, die Abgeordneten und ihre Mitarbeiter haben Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten, doch viele Anfragen blieben unbeantwortet. Einige Abgeordnete bezweifelten die Unabhängigkeit der Verfassungsschutzämter.

Die Brisanz der Situation liegt auch darin, dass die AfD-Fraktion und ihre Abgeordneten jährlich mehr als 30 Millionen Euro für Mitarbeiter zur Verfügung haben. Die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Katrin Göring-Eckardt (Grüne), betont, dass Mitarbeiter mit Verbindungen zu rechtsextremen Kreisen eine Gefahr darstellen und die Demokratie von innen untergraben wollen.

Die Recherche zeigt auch, dass Personen mit Verbindungen zu Organisationen wie „Ein Prozent“ und der „Identitären Bewegung“ im Bundestag arbeiten. Einige sind auch ehemalige Mitglieder der „Jungen Alternative“ (JA), der Jugendorganisation der AfD, die als „gesichert rechtsextreme Bestrebung“ eingestuft wird.

Insgesamt verdeutlicht die Recherche erstmals, dass die AfD Verfassungsfeinden einen Zugang zum Parlament gewährt. Die Diskussion über die Finanzierung und Beschäftigung solcher Mitarbeiter wird angesichts dieser Enthüllungen intensiver werden.

Europäische Kommission verletzt Datenschutzrecht bei Nutzung von Microsoft 365

Die Europäische Kommission (Kommission) hat laut einer Untersuchung des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS) mehrere wichtige Datenschutzregeln verletzt, indem sie Microsoft 365 verwendet. Der EDPS hat in seiner Entscheidung korrigierende Maßnahmen gegen die Kommission verhängt.

Der EDPS stellte fest, dass die Kommission mehrere Bestimmungen der Verordnung (EU) 2018/1725, dem Datenschutzrecht der EU für EU-Institutionen, Organe, Büros und Agenturen (EUIs), verletzt hat, einschließlich solcher zu Übermittlungen von personenbezogenen Daten außerhalb der EU/Europäischen Wirtschaftszone (EWR). Insbesondere hat die Kommission keine angemessenen Sicherheitsvorkehrungen getroffen, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten, die außerhalb der EU/EWR übermittelt werden, im Wesentlichen den gleichen Schutz erhalten wie in der EU/EWR garantiert. Darüber hinaus hat die Kommission in ihrem Vertrag mit Microsoft nicht ausreichend festgelegt, welche Arten von personenbezogenen Daten gesammelt werden sollen und zu welchen expliziten und bestimmten Zwecken Microsoft 365 verwendet werden soll. Die Verstöße der Kommission als Datenverantwortliche betreffen auch die Datenverarbeitung, einschließlich der Übermittlung von personenbezogenen Daten, die in ihrem Auftrag durchgeführt wird.

Wojciech Wiewiórowski, EDPS, sagte: „Es liegt in der Verantwortung der EU-Institutionen, Organe, Büros und Agenturen sicherzustellen, dass jede Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb und außerhalb der EU/EWR, auch im Zusammenhang mit Cloud-Diensten, von robusten Datenschutzvorkehrungen und Maßnahmen begleitet wird. Dies ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Informationen der Einzelpersonen, wie von der Verordnung (EU) 2018/1725 gefordert, geschützt werden, wenn ihre Daten von einer EUI oder in ihrem Auftrag verarbeitet werden.“

Der EDPS hat daher entschieden, dass die Kommission ab dem 9. Dezember 2024 alle Datenflüsse aus der Verwendung von Microsoft 365 an Microsoft und deren verbundene Unternehmen und Auftragsverarbeiter in Ländern außerhalb der EU/EWR, für die keine Angemessenheitsentscheidung vorliegt, aussetzen muss. Der EDPS hat auch angeordnet, dass die Kommission die Verarbeitungsvorgänge, die sich aus der Verwendung von Microsoft 365 ergeben, in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2018/1725 bringt. Die Kommission muss bis zum 9. Dezember 2024 die Einhaltung beider Anordnungen nachweisen.

Der EDPS hält die auferlegten Korrekturmaßnahmen angesichts der Schwere und Dauer der festgestellten Verstöße für angemessen, notwendig und verhältnismäßig.

Viele der festgestellten Verstöße betreffen alle Verarbeitungsvorgänge, die die Kommission oder in ihrem Auftrag bei der Nutzung von Microsoft 365 durchführt, und betreffen eine große Anzahl von Personen.

Der EDPS berücksichtigt auch die Notwendigkeit, die Fähigkeit der Kommission, ihre Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrzunehmen oder die ihr übertragene hoheitliche Befugnis auszuüben, nicht zu beeinträchtigen, sowie die Notwendigkeit, der Kommission angemessene Zeit zu gewähren, um die geplante Aussetzung der relevanten Datenflüsse umzusetzen und die Datenverarbeitung in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2018/1725 zu bringen.

Die vom EDPS am 8. März 2024 verhängten Maßnahmen stehen einer möglichen weiteren Vorgehensweise des EDPS nicht entgegen.

Bundesnetzagentur erzwingt „Recht auf schnelles Internet“ erstmals erfolgreich

Die Bundesnetzagentur hat in einem wegweisenden Schritt erstmals einen Telekommunikationsanbieter dazu verpflichtet, einen abgelegenen Haushalt in Niedersachsen mit angemessenen Internet- und Telefondiensten zu versorgen. Diese Entscheidung basierte auf der Beschwerde eines Verbrauchers, dessen Internetverbindung zu einem überhöhten Preis angeboten wurde. Die Bundesnetzagentur identifizierte eine Unterversorgung und initiierte ein Verpflichtungsverfahren, in dem die Behörde einen geeigneten Anbieter auswählte.

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, betonte, dass jeder Bürger das „Recht auf angemessene Versorgung“ habe. Dieses Recht werde nun im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher in einem Pilotverfahren durchgesetzt. Die Mindestversorgung, die der Anbieter sicherstellen muss, umfasst eine Downloadgeschwindigkeit von mindestens 10 Megabit pro Sekunde und einen Upload von mindestens 1,7 Megabit zu einem erschwinglichen Verbraucherpreis, der aktuell bei etwa 30 Euro pro Monat liegt.

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur wurde von Verbraucherschützern grundsätzlich begrüßt, jedoch kritisieren sie die als zu niedrig empfundenen Mindestwerte für Download- und Uploadgeschwindigkeit. Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW fordert eine deutliche Anhebung der Mindestwerte, um den Druck auf Internetanbieter zu erhöhen und den flächendeckenden Internetausbau zu fördern. Aktuell sind etwa 130 weitere Beschwerdeverfahren bei der Bundesnetzagentur in Prüfung, und rund 400.000 Haushalte gelten als unterversorgt. Das „Recht auf schnelles Internet“ wurde im Dezember 2021 eingeführt, während die Verordnung zu den Mindestversorgungswerten im Juni 2022 in Kraft trat.

Bundesnetzagentur verpflichtet Anbieter zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

Die Bundesnetzagentur hat heute erstmals einen Anbieter verpflichtet, einen Haushalt in Niedersachsen mit angemessenen Internet- und Telefondiensten zu versorgen. Die dort verfügbaren Telekommunikationsdienste erfüllen bislang nicht die gesetzlich festgelegten Mindestanforderungen.

„Im beruflichen und im privaten Alltag ist eine ausreichende Internet- und Telefonversorgung essentiell. Jeder hat das Recht auf eine angemessene Versorgung. Dieses Recht setzen wir im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher jetzt in einem Pilotverfahren durch“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Die in der Verordnung definierten Werte werden derzeit kritisch überprüft und ggf. im Einvernehmen mit dem Digitalministerium und dem Digitalausschuss des Bundestages angepasst.“

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur wurde durch die Beschwerde eines Verbrauchers ausgelöst, dessen Wohnort nur zu einem überhöhten Preis mit Internet versorgt werden konnte. Die Bundesnetzagentur stellte eine Unterversorgung fest, die auch den erschwinglichen Preis für Telekommunikationsdienste umfasst.

Infolgedessen hatten alle am Markt tätigen Telekommunikationsanbieter einen Monat Zeit, eine Mindestversorgung anzubieten. Da sich kein Unternehmen zu einer freiwilligen Nachbesserung bereiterklärte, führte die Bundesnetzagentur ein Verpflichtungsverfahren durch. Dabei wurden mehrere Unternehmen angehört, die bereits über Infrastruktur am betreffenden Ort verfügten. Dies umfasste sowohl Betreiber von leitungsgebundenen Netzen als auch Anbieter von Internet per Mobilfunk oder Satellit.

Der verpflichtete Anbieter muss nun eine Mindestversorgung gemäß den gesetzlich festgelegten Werten gegenüber dem Verbraucher erbringen. Dies umfasst einen Download von mindestens 10 Megabit pro Sekunde und einen Upload von mindestens 1,7 Megabit. Die Latenz für die einfache Signalstrecke darf dabei 150 Millisekunden nicht überschreiten. Diese Versorgung muss der Anbieter zu einem erschwinglichen Verbraucherpreis erbringen, den die Bundesnetzagentur auf etwa 30 Euro pro Monat festgelegt hat. Das verpflichtete Unternehmen hat die Möglichkeit, diese Entscheidung gerichtlich prüfen zu lassen.

Derzeit befinden sich rund 130 weitere Beschwerdeverfahren in der Prüfung.

Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten

Das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten gilt seit Dezember 2021. Die Verordnung zu den gegenwärtig geltenden Mindestversorgungswerten ist seit Juni 2022 in Kraft. Die Bundesnetzagentur bewertet derzeit mehrere Gutachten, die die Anforderungen für die Mindestversorgung beurteilen. Im Rahmen dieser Evaluation erstellt die Bundesnetzagentur einen Prüfbericht, der die Grundlage für künftige Anpassungen der Mindestversorgungsverordnung bildet. Für die Änderung der Verordnung ist das Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie dem Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages herzustellen.

Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240311_VerpflichtungTK.html

Aktive Angriffsversuche auf Fritzbox-Router durch unbekannten Angreifer

In den letzten Tagen wurden vermehrt fehlgeschlagene Anmeldeversuche auf Fritzbox-Routern registriert, die darauf hindeuten, dass ein unbekannter Angreifer aktiv versucht, sich Zugang zu unzureichend geschützten Geräten zu verschaffen. Dies berichtete der IT-Experte Günter Born, nachdem ein Leser seines IT- und Windows-Blogs ihn auf entsprechende Vorfälle aufmerksam machte.

Die Angriffe, die von der IP-Adresse 193.46.255.151 auszugehen scheinen, erfolgen über den Fernzugriff von Fritzbox-Routern. Nutzer, die diese Funktion aktiviert haben, könnten im Protokoll ihrer Geräte fehlgeschlagene Anmeldeversuche feststellen. Dabei werden verschiedene Nutzernamen und Passwörter getestet, darunter auch häufig verwendete Standardkombinationen.

Obwohl die Angriffe an sich in der Regel nicht erfolgreich sind, sollten betroffene Nutzer dennoch Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um ihre Sicherheit zu gewährleisten. Eine mögliche Schutzmaßnahme ist die Deaktivierung des Fernzugriffs auf die Benutzeroberfläche der Fritzbox. Alternativ empfiehlt sich die Aktivierung der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) für alle Benutzer mit Fernzugriffsrechten. Dabei ist auch die regelmäßige Änderung von Passwörtern ratsam, insbesondere wenn diese auch für andere Dienste verwendet werden.

Es bleibt unklar, wer genau hinter diesen Angriffen steckt. Das Angriffsmuster deutet darauf hin, dass der Angreifer möglicherweise bekannte Nutzername-Passwort-Kombinationen aus früheren Datenlecks verwendet. Nutzer sollten daher ihre Sicherheitspraktiken überprüfen und gegebenenfalls anpassen, um sich vor potenziellen Bedrohungen zu schützen.

Ex-„Bild“-Chef Julian Reichelt mit Zwangsgeld belegt wegen falscher Berichterstattung

Das Landgericht Berlin II hat im Zwangsvollstreckungsverfahren gegen Julian Reichelt, den ehemaligen Chefredakteur der „Bild“, eine Geldstrafe von 5.000 Euro oder alternativ zehn Tage Zwangshaft verhängt. Dies erfolgte, weil Reichelt eine Gerichtsentscheidung nach fehlerhafter Berichterstattung nicht umgesetzt hat. Der Vorfall bezieht sich auf ein YouTube-Video, in dem Reichelt falsche Behauptungen gegen die Dresdner Organisation Mission Lifeline International e.V. verbreitete.

Im besagten Video, veröffentlicht auf dem YouTube-Kanal „Achtung Reichelt“ und dem von Gesundheitsdaten-Milliardär Frank Gotthart finanzierten Portal „Nius“, griff Reichelt die Seenotretter an. Er behauptete fälschlicherweise, dass Mission Lifeline von einem Verein finanziert werde, dessen Spitze der Lebensgefährte von Grünen-Politikerin Katrin Göring-Eckardt steht.

Die gerichtliche Entscheidung erging bereits am 7. November in Form einer einstweiligen Verfügung. Reichelt veröffentlichte daraufhin eine Gegendarstellung mit geändertem Text und lediglich in der Beschreibung des Videos, was den gerichtlichen Anforderungen nicht entsprach. Das Gericht stellte fest, dass die Gegendarstellung nicht den Vorgaben genügte.

Um die Umsetzung der Entscheidung zu erzwingen, wurde nun das Zwangsgeld verhängt. Dieses wird jedoch unter Vorbehalt gestellt, sollte Reichelt die geforderte Änderung rechtzeitig vornehmen. Der Anwalt von Mission Lifeline, Jonas Kahl, betont, dass die Vorgaben zur Gegendarstellung die gleiche Aufmachung wie die ursprüngliche Äußerung erfordern.

Reichelt hat inzwischen Änderungen vorgenommen und die Gegendarstellung korrekt wiedergegeben. Dennoch wurden gegen den Beschluss Rechtsmittel eingelegt. Kahl merkt an, dass weitere rechtliche Schritte unternommen werden könnten, wenn die Gegendarstellung nicht auch in einem Video selbst veröffentlicht wird. Die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg prüft zudem mögliche Verstöße gegen die journalistische Sorgfaltspflicht im Zusammenhang mit Reichelts Berichterstattung auf „Nius“.