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Demonstrationen gegen Rechtsextremismus: „Die Menschen feiern die Demokratie“

Teilnahme an Protesten gegen Rechtsextremismus erreicht etwa zwei Millionen Menschen in drei Wochenenden

In den vergangenen drei Wochenenden haben sich allein an den Demonstrationen gegen Rechtsextremismus etwa zwei Millionen Menschen beteiligt. Das Bundesinnenministerium gab bekannt, dass insgesamt rund 1,98 Millionen Menschen an den Kundgebungen für die Demokratie und gegen Rechtsextremismus teilgenommen haben. Die Zahlen der Demonstrationen unter der Woche sind dabei noch nicht berücksichtigt. Eine Vielzahl von Experten, darunter die Politikwissenschaftlerin Ursula Münch, der Protestforscher Dieter Rucht, die Historikerin Hedwig Richter und der Extremismusforscher Andreas Zick, äußerten sich zu den möglichen Auswirkungen und Folgen dieser Massendemonstrationen.

Expertenstimmen zu den Demonstrationen

Ursula Münch, Politikwissenschaftlerin: „Gemeinsinn kommt öffentlich zum Tragen“ Ursula Münch bewertet die Teilnahme an den Demonstrationen grundsätzlich positiv. Sie hebt hervor, dass es sinnvoll ist, wenn Menschen für die Demokratie auf die Straße gehen. Dies sei insbesondere wichtig, um den Behauptungen von Extremisten und Populisten entgegenzutreten, die fälschlicherweise vorgeben, das gesamte Volk zu vertreten. Sie betont auch die Solidarisierung mit den Menschen, die in die Bundesrepublik zugewandert sind. Allerdings warnt sie davor, dass seriöse Parteien sich nicht zurücklehnen sollten, sondern weiterhin Verantwortung übernehmen müssen. Sie plädiert dafür, dass die Bürger sich nicht nur an Demonstrationen beteiligen, sondern sich auch in Parteien, Gewerkschaften und Verbänden engagieren sollten.

Dieter Rucht, Protestforscher: „Vermutlich verhärten sich die Fronten“ Dieter Rucht sieht einen bereits erkennbaren Effekt der Demonstrationen darin, dass sie das Selbstbewusstsein der Teilnehmer stärken. Er warnt jedoch davor, dass sich die Fronten verhärten könnten, insbesondere bei einem Teil der Rechten, der sich als Opfer einer inszenierten Kampagne fühlt. Er erwartet jedoch auch Gegenreaktionen aus dem demokratischen Lager, was zu einer Stärkung der Demokratie führen könnte. Er hofft, dass die aktuellen Demonstrationen nicht nur ein temporäres Phänomen sind, sondern dass sich das politische Engagement langfristig in Gruppen und Organisationen der politischen Zivilgesellschaft manifestiert.

Hedwig Richter, Historikerin: „Die Menschen feiern die Demokratie“ Hedwig Richter betont die positiven Aspekte der Demonstrationen und sieht sie als ein Fest, bei dem die Menschen die Demokratie feiern. Sie hebt die Bedeutung von Gefühlen wie Vertrauen, Solidarität und Mitgefühl in der Demokratie hervor. Die Demonstrationen schaffen ein Gefühl der Zusammengehörigkeit und unterstreichen die Werte der Demokratie. Sie appelliert an die Bevölkerung, das Engagement für die Demokratie auch in den Alltag zu übertragen, indem sie sich in Parteien einbringen, bei Wahlen aktiv werden und ihre Haltung gegenüber Rechtsextremismus offen vertreten.

Andreas Zick, Extremismusforscher: „Nachhaltige Stärkung der Zivilgesellschaft“ Andreas Zick sieht in den Demonstrationen eine bereits erfolgte Stärkung der Zivilgesellschaft und Demokratieprojekte. Er betont die Notwendigkeit einer stabilen und einflussreichen Zivilgesellschaft, die sich gegen Extremismus, Hass und Gewalt engagiert. Die Demonstrationen haben eine neue öffentliche Aufmerksamkeit für das Thema Rechtsextremismus geschaffen und rechtsradikale Strukturen transparenter gemacht. Zudem wird eine Erinnerungskultur reaktiviert, indem die Menschen auf den Demonstrationen die Bedeutung der Menschenwürde und die Ablehnung faschistischer Ideologien betonen.

Fortsetzung der Protestwelle gegen Rechtsextremismus

Die Protestwelle gegen Rechtsextremismus und für Demokratie dauert bereits seit rund einem Monat an. Die Auslöser waren Enthüllungen über ein Treffen radikaler Rechter im November in Potsdam, an dem auch AfD-Politiker teilnahmen. Die Demonstranten setzen sich für eine offene Gesellschaft und gegen rechtsextreme Ideologien ein. Die Experten erwarten, dass das politische Engagement auch über die Demonstrationen hinaus anhalten wird und dass die Zivilgesellschaft nachhaltig gestärkt wird. Der Dialog über die Demokratie und den Schutz von Zugewanderten bleibt im öffentlichen Raum präsent, und die Menschen setzen ein deutliches Zeichen gegen Extremismus und für eine lebendige Demokratie.

Zivilrechtsstreit: Böhmermann unterliegt gegen Imker aus Meißen vor Landgericht Dresden

Landgericht Dresden fällt Urteil: Im Zivilrechtsstreit zwischen TV-Satiriker Jan Böhmermann und Bio-Imker Rico Heinzig aus Meißen gibt es einen klaren Richterspruch. Die satirische Werbeaktion des Imkers wird als rechtmäßige Antwort auf den satirischen TV-Beitrag im ZDF-„Magazin Royale“ bewertet.

Das Landgericht Dresden verkündete am Donnerstag das Urteil im Zivilrechtsstreit zwischen Jan Böhmermann und dem Imker Rico Heinzig aus Meißen. Der Antrag des TV-Satirikers auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte wurde von der Richterin abgelehnt. Die Richterin stützte sich größtenteils auf die Argumentation des beklagten Imkers und befand, dass die Werbeaktion als Satire erkennbar war und die Persönlichkeitsrechte des Moderators nicht verletzt habe. Auch sei deutlich, dass Jan Böhmermann nicht als „führender Bienen- und Käferexperte“ anzusehen sei, wie es auf einem Werbeplakat des Imkers stand.

Die Hintergründe des Streits liegen in einem Beitrag von Böhmermann, der das Phänomen „Beewashing“ kritisierte. Heinzig reagierte darauf mit einer satirischen Werbeaktion, was zu dem Rechtsstreit führte. Jan Böhmermann sah in der Verwendung seines Bildes und Namens eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte, während der Imker die Aktion als legitime Satire und Kunstfreiheit verteidigte.

Jan Böhmermann erwägt Berufung Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müsste Böhmermann laut Gericht die Kosten des Verfahrens tragen. Es wird erwartet, dass der Streit in die nächste Instanz am Oberlandesgericht Dresden gehen wird. Rechtsanwalt Torben Düsing, der Jan Böhmermann vertritt, erklärte, dass das „rechtswidrige Angebot von Waren zum Zweck der unternehmerischen Gewinnmaximierung keine Satire“ sei. Im Falle einer rechtskräftigen Entscheidung werde man in Berufung gehen.

Imker stellt Honigverkauf vorübergehend ein Rico Heinzig hat vorübergehend den Verkauf seines umstrittenen Honigs gestoppt. Sein Anwalt betonte, dass dies weder ein Schuldeingeständnis noch ein „Einknicken“ vor Böhmermann sei. Die Entscheidung sei strategisch bedingt, um im Falle einer Niederlage nicht nur die Prozesskosten, sondern auch Schadenersatz zahlen zu müssen. Der Imker verkauft nun einen neuen Honig mit einem anderen Etikett, das als Kritik an „Cancel Culture“ interpretiert wird und einen Seitenhieb auf Böhmermanns Vorgehen darstellt.

Der Rechtsstreit, der eine Grundsatzentscheidung für Betroffene von Satire darstellen könnte, wird voraussichtlich weitergehen und weitere Instanzen durch

laufen. Imker Rico Heinzig hatte bereits vor dem Prozess erklärt, dass er eine Grundsatzentscheidung für Betroffene von Satire anstrebe. Sein Anwalt betonte, dass die „Investigationssatire“ des ZDF-Magazins nahezu unangreifbar sei und eine Mischform aus Satire und journalistischer Recherche darstelle. Das Gericht wies darauf hin, dass es eine hochspannende Frage sei, ob ein satirisch-werblicher Gegenschlag zulässig sei und wo die Grenzen lägen, da der Bundesgerichtshof bisher noch keine klare Antwort gegeben habe.

Reaktionen der Parteien Jan Böhmermanns Anwalt, Torben Düsing, betonte, dass das Angebot von Waren zum Zweck der Gewinnmaximierung keine Satire sei. Er kündigte an, in Berufung zu gehen und bezeichnete die Entscheidung als unbefriedigend. Imker Rico Heinzig zeigte sich über die Tiefe der Begründung des Urteils erfreut und betonte, dass es eine gute Basis für die Berufungsinstanz sei. Der Imker hatte zuvor erklärt, dass er die Aktion als satirischen-werblichen Gegenschlag verstanden habe, um sich gegen die Vorwürfe im TV-Beitrag zu wehren.

Fazit Der Zivilrechtsstreit zwischen Jan Böhmermann und dem Imker Rico Heinzig wird in die nächste Instanz gehen, da Böhmermann angekündigt hat, in Berufung zu gehen. Das Urteil des Landgerichts Dresden stützte sich auf die Anerkennung der satirischen Natur der Werbeaktion des Imkers und die Berücksichtigung der Kunstfreiheit. Der Fall könnte eine wegweisende Entscheidung für ähnliche Konflikte in der Zukunft darstellen, da die rechtlichen Grenzen zwischen Satire, Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrechten weiterhin diskutiert werden.

Rechtsstreit: Jan Böhmermann unterliegt gegen Imker in Werbefrage

Das Landgericht Dresden hat im Rechtsstreit um eine Werbung mit Jan Böhmermanns Namen und Bild entschieden und den Antrag des Moderators auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen. Trotzdem dürfte der Rechtsstreit nicht enden.

In dem Urteil gab das Landgericht Dresden dem Imker Rico Heinzig recht und wies den Antrag von Jan Böhmermann auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Das Gericht entschied, dass Böhmermann keine Unterlassungsansprüche wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte in Bezug auf seinen Namen und seine Abbildung geltend machen könne. Obwohl ihm grundsätzlich das Recht am eigenen Bild zustehe, könnten unter bestimmten Umständen solche Bildnisse auch ohne Einwilligung des Betroffenen veröffentlicht werden.

Der Hintergrund des Streits liegt in einem Beitrag von Böhmermann in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 3. November 2023, in dem er das Phänomen „Beewashing“ thematisierte. Rico Heinzig, Geschäftsführer der Bio-Imkerei „My Honey“ in Meißen, tauchte für etwa acht Sekunden in dem Beitrag auf. Als Reaktion darauf brachte Heinzig 150 Gläser seines Honigs als „Beewashing-Honig“ in den Verkauf und platzierte ein Plakat mit einem Screenshot aus der Sendung in einem Dresdner Edeka-Markt.

Die Zivilrichterin Heike Kremz betonte in ihrer Entscheidung, dass die Veröffentlichung des Bildnisses Böhmermanns dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen sei und die berechtigten Interessen des Abgebildeten nicht verletzt habe. Zudem stünde auch dem Imker das Recht der freien Meinungsäußerung zu, insbesondere wenn ein Informationsinteresse der Allgemeinheit bedient werde.

Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, und eine Berufung zum Oberlandesgericht Dresden ist möglich. Jan Böhmermanns Anwalt hatte bereits beim Gütetermin angedeutet, dass er diesen Weg gehen würde, falls nötig. Die Entscheidung könnte somit in die nächste Instanz gehen, und im Falle einer weiteren Eskalation wäre ein Hauptsacheverfahren vor dem Bundesgerichtshof möglich. Böhmermann hatte in einem anderen Fall bereits eine Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH prüfen lassen. Rico Heinzig hingegen zeigt sich erfreut über die Entscheidung und betont die Tiefe der Begründung des Urteils als gute Basis in der Berufungsinstanz.

In seinem Webshop hat Heinzig den „Beewashing“-Honig nicht mehr im Angebot und stattdessen einen „Cancel Culture“-Honig eingeführt. Dieser trägt ein Etikett mit einem Mann im Anzug und einem unkenntlich gemachten Gesicht. Heinzig scheint damit mögliche rechtliche Auseinandersetzungen vermeiden zu wollen und betont die juristische Einwandfreiheit des neuen Etiketts.

Interoperabilität bei WhatsApp: Neue Regeln und Herausforderungen

WhatsApp plant, gemäß den Anforderungen des Digital Markets Act (DMA) der EU, seine Messenger-Plattform zu öffnen und die Interoperabilität mit anderen Messaging-Diensten zu ermöglichen. Doch die technische Umsetzung birgt Herausforderungen.

Der Digital Markets Act (DMA) verpflichtet große Unternehmen dazu, ihre Messenger-Plattformen interoperabel zu gestalten. WhatsApp, als einer der Marktführer, muss nun Schritte unternehmen, um die Kommunikation mit anderen Messaging-Diensten zu ermöglichen. Die ersten Details dazu wurden von Dick Brouwer, dem technischen Direktor von WhatsApp, kürzlich bekannt gegeben, weitere sollen im März folgen, und die Umsetzung ist für die kommenden Monate geplant.

Die Interoperabilität von WhatsApp betrifft vorerst nicht Gruppenchats, sondern konzentriert sich auf den Austausch von Textnachrichten, Bildern, Sprachnachrichten, Videos und Dateien zwischen zwei Nutzern. Die Einbindung in andere Messenger soll auf Opt-In-Basis erfolgen, wobei Nutzer aktiv entscheiden müssen, mit welchen Messengern sie interagieren möchten. Die Nachrichten sollen in einer separaten Mailbox innerhalb der App angezeigt werden, um klarzustellen, dass die Kommunikation über die Plattformgrenzen hinweg erfolgt.

Um die Interoperabilität zu ermöglichen, müssen andere Messenger eine Vereinbarung mit WhatsApp unterzeichnen. WhatsApp bevorzugt die Nutzung des Signal-Protokolls, das auch von anderen großen Plattformen wie Signal, Google und Skype verwendet wird. Meta, das Mutterunternehmen von WhatsApp, erwägt jedoch auch die Akzeptanz anderer Protokolle, sofern sie die von WhatsApp festgelegten Sicherheitsstandards erfüllen.

Ein vielversprechendes Protokoll für die Zukunft könnte Messaging Layer Security (MLS) sein, das eine sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in Gruppenchats ermöglicht. Die Einführung dieser Funktionen soll jedoch behutsam erfolgen, da Sicherheits- und Datenschutzbedenken im Vordergrund stehen.

Experten sehen die Herausforderungen der Interoperabilität kritisch, insbesondere in Bezug auf Sicherheitsrisiken und Datenschutzprobleme. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Integrität und Sicherheit anderer Messenger-Plattformen sowie möglicher Zugangserweiterungen für Konzerne wie Meta. Die unterschiedlichen Levels an Anonymität und der potenzielle Anstieg von Spam durch die Interoperabilität erfordern eine sorgfältige technische Umsetzung.

Dick Brouwer von WhatsApp gibt zu, dass die Interoperabilität eine komplexe Aufgabe ist. Er betont, dass die Entwicklung von Interop-Chats und WhatsApp-Chats nicht im gleichen Tempo voranschreiten wird. Die Schwierigkeiten, ein offenes Netzwerk im Vergleich zu einem geschlossenen weiterzuentwickeln, werden als Herausforderungen für die Sicherheit und den Datenschutz angesehen.

Bard ist tot, es lebe Googles Gemini: Der neue Chatbot auf dem Vormarsch

Google benennt seinen Chatbot Bard um und präsentiert Gemini, ein fortschrittliches KI-Modell für eine verbesserte Benutzererfahrung.

Die Ära des Chatbots Bard geht zu Ende, denn Google hat ihn in Gemini umbenannt. Gemini ist nicht nur ein neuer Name, sondern auch ein mächtiger Chatbot, der auf dem fortschrittlichen Sprachmodell Gemini basiert. Die neue App ist sowohl im Web als auch in den App-Stores von Google und Apple verfügbar, wobei die alte URL von Bard bereits auf Gemini umgeleitet wird. Diese Veränderung markiert einen Schritt vorwärts für Google in der Welt der Künstlichen Intelligenz.

Gemini, der Chatbot, beherrscht beeindruckende 40 Sprachen in der Webversion und ist nun auch in Deutschland verfügbar. Die Apps sind vorerst auf Englisch beschränkt und zielen auf den US-Markt ab. Diese Mehrsprachigkeit stellt sicher, dass Gemini eine breite Palette von Benutzern weltweit bedienen kann.

Bard Advanced wird zu Gemini Advanced, und Benutzer erhalten Zugang zu Gemini Ultra 1.0. Um auf diese erweiterten Funktionen zuzugreifen, ist ein „Google One AI Premium“-Abonnement erforderlich. Dieses Abo bietet nicht nur verbesserten Speicherplatz, sondern auch erweiterte Funktionen. Google behauptet, dass Gemini Advanced mit Ultra 1.0 bei anspruchsvollen Aufgaben wie Programmierung, logischem Denken und kreativer Zusammenarbeit besonders leistungsfähig ist.

Gemini findet Anwendung in verschiedenen Google-Diensten wie Workspace und Google Cloud. Der Chatbot unterstützt Benutzer beim Verfassen von E-Mails, Erstellen von Texten, Arbeiten mit Tabellen und mehr. In ähnlicher Weise wie Microsofts Copilot bietet Gemini Hilfe für Entwickler, wobei es bei Google bisher als Duet AI bekannt war – nun wird es zu Gemini für Workspaces und einfach Gemini in der Cloud. Diese Anwendung erstreckt sich sogar auf das Coden und den Schutz vor Cyberangriffen, wie Google in einem Blogbeitrag erklärt.

Google verspricht auch Neuigkeiten für Entwickler, die mit Gemini arbeiten, in der kommenden Woche. Diese Innovationen könnten die Grenzen dessen, was mit dem fortschrittlichen KI-Modell möglich ist, weiter ausdehnen und die Zukunft der menschenzentrierten KI gestalten.

C2PA in DALL·E 3: OpenAI Enhances Provenance Verification

Die C2PA (Content Authenticity Provenance Association) ist ein offener technischer Standard von OpenAI, der es Publishern, Unternehmen und anderen ermöglicht, Metadaten in Medien einzubetten, um deren Ursprung und relevante Informationen zu überprüfen. Dieser Standard wird nicht nur für KI-generierte Bilder verwendet, sondern auch von Kameraherstellern, Nachrichtenorganisationen und anderen, um die Quelle und Geschichte (Provenienz) von Medieninhalten zu zertifizieren.

OpenAI’s Implementierung von C2PA

Ab sofort werden Bilder, die mit ChatGPT im Web und über unsere API mit dem DALL·E 3-Modell generiert wurden, C2PA-Metadaten enthalten. Diese Änderung wird bis zum 12. Februar auch für alle mobilen Benutzer eingeführt. Mithilfe von Websites wie Content Credentials Verify können Benutzer überprüfen, ob ein Bild mit dem zugrunde liegenden DALL·E 3-Modell durch OpenAI-Tools generiert wurde. Dies sollte anzeigen, dass das Bild durch unsere API oder ChatGPT generiert wurde, sofern die Metadaten nicht entfernt wurden.

Metadaten wie C2PA sind keine Allheilmittel für Probleme der Provenienz. Sie können leicht versehentlich oder absichtlich entfernt werden. Zum Beispiel entfernen die meisten sozialen Medienplattformen heute Metadaten von hochgeladenen Bildern, und Aktionen wie das Aufnehmen eines Screenshots können sie ebenfalls entfernen. Daher kann ein Bild ohne diese Metadaten möglicherweise nicht mit ChatGPT oder unserer API generiert worden sein.

Wir sind der Meinung, dass die Übernahme dieser Methoden zur Feststellung der Herkunft und die Ermutigung der Benutzer, diese Signale zu erkennen, entscheidend sind, um das Vertrauen in digitale Informationen zu stärken.

Enthält Text oder Sprache, die von ChatGPT oder OpenAI’s API generiert wurde, C2PA-Metadaten?

Derzeit enthalten nur Bilder, die mit ChatGPT oder unserer API, die das DALL·E 3-Modell bedient, generiert wurden, die C2PA-Metadaten.

Wie wirkt sich C2PA auf die Dateigröße aus?

Hier sind einige beispielhafte Änderungen der Bildgrößen durch die Hinzufügung dieser Daten:

  • 3,1 MB → 3,2 MB für PNG über die API (3% Zunahme)
  • 287 KB → 302 KB für WebP über die API (5% Zunahme)
  • 287 KB → 381 KB für WebP über ChatGPT (32% Zunahme)

Dies sollte einen vernachlässigbaren Einfluss auf die Latenz haben und die Qualität der Bildgenerierung nicht beeinträchtigen.

Welche Metadaten werden in generierten Bildern eingebettet?

Beispiele:

Bilder generiert über die API:

Bilder, die über die API erstellt wurden, enthalten eine Signatur, die darauf hinweist, dass sie vom zugrunde liegenden DALL·E 3-Modell generiert wurden.

Google Passwort-Manager: Neue Funktion ermöglicht das Teilen von Passwörtern in der Familie

Google erweitert seinen Passwort-Manager um eine praktische Funktion: Familienadministratoren können bald Zugangsdaten mit Familienmitgliedern teilen. Die Ankündigung dieser neuen Funktion erfolgte im Rahmen des Safer Internet Day, der am Dienstag dieser Woche stattfand.

Gemäß dem Beitrag von Google werden Konten, die Teil einer Familiengruppe sind, in Zukunft die Möglichkeit haben, Nutzernamen und Passwörter für bestimmte Webseiten oder Dienste direkt im Google Passwort-Manager zu teilen. Dieser Passwort-Manager ist auf verschiedenen Plattformen verfügbar, darunter Android, ChromeOS, Fuchsia, Lacros, Linux, macOS und Windows.

Normalerweise bieten kostenpflichtige Passwort-Manager eine solche Funktion an, daher ist diese Erweiterung besonders interessant für Nutzer des kostenlosen Google Passwort-Managers. Google nennt als praktische Anwendungsfälle die gemeinsame Verwaltung von Tagesbetreuung durch Eltern über ein Konto oder die Möglichkeit für Kinder, ihren Eltern Zugriff auf gestellte Hausaufgaben zu gewähren. Die Entwickler betonen, dass dies eine sichere Methode zum Teilen von Zugängen ist.

Experimentierfreudige können die neue Funktion bereits jetzt testen, indem sie die Option unter chrome://flags/#password-sharing aktivieren. Voraussetzung dafür ist die Mitgliedschaft in einer Familiengruppe, die kostenlos von Google angeboten wird. Mit dieser Option können Familien nicht nur Passwörter teilen, sondern auch Ressourcen wie Kalender, Notizen und Abonnements für Dienste wie Google One oder YouTube Premium gemeinsam nutzen.

Google setzt kontinuierlich auf Verbesserungen seines Passwort-Managers für Webbrowser sowie Desktop- und Mobilgeräte. Mitte 2022 wurde eine wichtige Funktion hinzugefügt, die es ermöglicht, Passwörter lokal zu speichern und verschlüsselt auf den Google-Servern zu synchronisieren.

Marktführer im deutschen Bahnhofsbuchhandel stoppt Verkauf von rechtsextremem Magazin „Compact“

Die Valora-Unternehmensgruppe, als Marktführer im deutschen Bahnhofsbuchhandel mit 157 Verkaufsstellen, stoppt den Verkauf des rechtsextremen Magazins „Compact“. Die Entscheidung begründet das Unternehmen damit, dass das Magazin die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands gefährde. Dies erfolgt, obwohl das Magazin nach Angaben des Bundesamts für Verfassungsschutz bereits 2021 als „rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft wurde.

„Für Valora steht die Pressefreiheit an oberster Stelle. Wir wollen aber denjenigen, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands verächtlich machen und darauf abzielen, sie zu überwinden, keine Plattform bieten“, erklärt die Pressestelle des Unternehmens. Publikationen von als extremistisch eingestuften Verlagen sollen nicht länger im Sortiment geführt werden. Somit wird „Compact“ nicht mehr in den Press & Books Standorten und anderen Valora Verkaufsstellen angeboten.

Diese Entscheidung kommt nach einer Online-Petition von Campact mit fast 100.000 Unterschriften, die nicht nur Valora, sondern auch weitere Bahnhofsbuchhändler dazu auffordert, den Verkauf von „Compact“ zu stoppen. Bisher haben jedoch nur kleinere Händler diesem Beispiel gefolgt.

Einen Tag nach Valora ziehen weitere Buchhandlungen nach. Die Unternehmensgruppe Dr. Eckert entfernt an allen Standorten Publikationen von als „gesichert extremistisch“ eingestuften Verlagen, darunter „Compact“, „Compact Edition“ und „Compact Geschichte“. Lagardère Travel Retail geht noch weiter und nimmt neben „Compact“ auch andere Titel wie „Ritterkreuzträger Profile“, „Junge Freiheit“, „Eigentümlich frei“, „Zuerst!“ und „Deutsche Militärzeitschrift“ aus ihren Auslagen. Das Unternehmen will sich mit dieser Entscheidung klar gegen Ausgrenzung, Hass und Gewalt positionieren und für Demokratie, Menschenrechte und Pressefreiheit ohne Zensur eintreten.

Die Maßnahmen erfolgen inmitten der Veröffentlichung der Geheimplan-Recherche von CORRECTIV, in der auch Autoren des Magazins, darunter Martin Sellner, der beim Geheimtreffen in Potsdam sprach, involviert sind. Das Magazin, unter der Leitung von Jürgen Elsässer, einem prominenten Akteur der neurechten Szene, gilt als Sprachrohr der AfD und der Neuen Rechten. Es wird regelmäßig Kritik für seine völkisch-nationalistischen Positionen, antisemitische Verschwörungsmythen und geschichtsrevisionistische Inhalte geäußert.

Interview: Correctiv zu Geheimtreffen – Klarstellung zu Verfassungsschutz-Vorwürfen

Die Recherchen von Correctiv zu einem Geheimtreffen radikaler Rechter in Potsdam sorgen für kontroverse Diskussionen. In einem Interview mit dem ZDF Morgenmagazin weist Correctiv-Chefredakteur Justus von Daniels Vorwürfe zurück, die auf eine mögliche Verbindung zum Verfassungsschutz hindeuten.

Die investigative Arbeit von Correctiv zu dem Treffen, an dem Vertreter von AfD, CDU und Werteunion teilgenommen haben sollen, hat in den letzten Wochen viel Aufsehen erregt. Kritiker äußerten Spekulationen über mögliche Verbindungen zum Verfassungsschutz. In dem Interview betont von Daniels klar die Unabhängigkeit von Correctiv und weist jegliche Kontakte zum Verfassungsschutz entschieden zurück.

„Wir haben keine staatliche Einflussnahme, wir haben keinen Kontakt zum Verfassungsschutz, der uns da irgendwelche Sachen zugespielt haben soll. Da sind wir tatsächlich ein unabhängig arbeitendes Medienhaus“, stellt von Daniels klar. Er erklärt weiter, dass Correctiv als gemeinnütziges Medienhaus staatliche Förderung für bestimmte Bereiche, wie die Medienbildung von Jugendlichen, erhält. Die Finanzierung des Medienhauses erfolgt unter anderem durch verschiedene Stiftungen und einen Vertrag mit dem Facebook-Mutterkonzern Meta.

Die Frage, warum zwischen dem Treffen im November und der Veröffentlichung im Januar Zeit vergangen sei, beantwortet von Daniels damit, dass eine sorgfältige Prüfung des gesammelten Materials erfolgen musste. Dies umfasste auch die Abstimmung von Bildern mit den teilnehmenden Personen und die juristische Sicherheit der Berichterstattung.

Zur Kritik, dass Correctiv keine Protokolle des Treffens herausgegeben habe, erklärt von Daniels, dass nicht alles veröffentlicht wurde, um die Quellen zu schützen. Er betont die Notwendigkeit, Hinweisgeber zu schützen, wenn sie zur Recherche beitragen. Die betroffenen Personen wurden vor der Veröffentlichung konfrontiert, einige äußerten sich, während andere schweigend blieben.

Der Chefredakteur stellt sich auch vor einen Mitarbeiter, Jean Peters, der zuvor als Aktionskünstler tätig war. Von Daniels betont, dass Peters seit einiger Zeit als Journalist für Correctiv arbeite und normale investigative journalistische Arbeit leiste. Es gebe keine Grenze, die überschritten wurde.

Das Interview bietet eine Klarstellung zu den Vorwürfen und unterstreicht die Transparenz und Unabhängigkeit, die Correctiv in seiner Arbeit verfolgt.

Prüfung von Plagiatsvorwürfen gegen stellvertretende SZ-Chefredakteurin

Die Süddeutsche Zeitung (SZ) hat eine dreiköpfige Kommission eingesetzt, um Vorwürfen gegen die stellvertretende Chefredakteurin Alexandra Föderl-Schmid nachzugehen. Die Kommission, bestehend aus dem ehemaligen Spiegel-Chefredakteur Steffen Klusmann, der Leiterin der Deutschen Journalistenschule Henriette Löwisch und dem Journalistik-Professor Klaus Meier aus Eichstätt, soll die Anschuldigungen überprüfen und klären.

Die SZ-Chefredaktion hat die Kommission beauftragt zu prüfen, ob Föderl-Schmid möglicherweise unsauber mit Quellen umgegangen ist und dadurch journalistische Standards verletzt hat. Verschiedene Medien hatten der stellvertretenden Chefredakteurin entsprechende Vorwürfe gemacht. Parallel dazu hat Föderl-Schmid die Universität Salzburg gebeten, ihre Dissertation aus dem Jahr 1996 zu überprüfen. Der Kommunikationswissenschaftler Stefan Weber von der Universität Salzburg hatte „Plagiatsfragmente“ in der Dissertation festgestellt.

Bis zur abschließenden Klärung dieser Vorwürfe hat sich Alexandra Föderl-Schmid aus dem operativen Tagesgeschäft der SZ zurückgezogen. Die Entscheidung, eine unabhängige Kommission einzusetzen, unterstreicht das Bestreben der SZ, transparent und verantwortungsbewusst mit den Vorwürfen umzugehen.

Steffen Klusmann, Henriette Löwisch und Klaus Meier bringen umfassende Erfahrung im Bereich Journalismus und Ethik mit, was ihre Unabhängigkeit und Objektivität bei der Untersuchung sicherstellen soll. Die Ergebnisse der Prüfungen werden mit Spannung erwartet und werden einen Einfluss auf die weitere Entwicklung dieser Angelegenheit haben.

Es bleibt zu hoffen, dass dieser Prozess dazu beiträgt, Klarheit über die Vorwürfe zu schaffen und das Vertrauen in die journalistische Integrität wiederherzustellen. Die SZ wird ihre Leserinnen und Leser über die Entwicklungen in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

Hinweis: Die hier dargestellten Informationen basieren auf öffentlich verfügbaren Quellen und sollen sachlich und objektiv über die aktuelle Situation informieren.