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Offener Brief fordert Stärkung der Grundrechte im Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS)

Die Europäische Union plant die Zusammenführung von medizinischen Daten von Millionen Bürgern im sogenannten Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS). In den finalen Verhandlungen hierzu warnen Bürgerrechtsorganisationen davor, dass Patienten mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten und ein umfassendes Widerspruchsrecht benötigen.

Die Debatte über den EHDS läuft seit knapp zwei Jahren, mit dem Ziel, den Austausch von Gesundheitsdaten innerhalb der EU für medizinische Behandlungen und Forschung zu erleichtern.

Aktuell befinden sich EU-Parlament, Ministerrat und Kommission im Trilog, um eine gemeinsame Position zum EHDS zu erarbeiten. Eine zentrale Frage dabei ist, inwieweit Bürger der Weitergabe und Verwendung ihrer persönlichen Gesundheitsdaten widersprechen können. Vor den Europawahlen im Juni soll die Verordnung verabschiedet werden.

In einem offenen Brief, unterzeichnet von 13 europäischen Organisationen und Gewerkschaften, wird der Rat aufgefordert, die Grundrechte der europäischen Patienten zu stärken. Die Forderung lautet, dass alle Menschen in der EU das Recht haben sollten, der primären und insbesondere sekundären Nutzung ihrer medizinischen Daten widersprechen zu können („Opt-out“).

Die Organisationen, darunter European Digital Rights (EDRi), Epicenter.works, die Freie Ärzteschaft und der Innovationsverbund Öffentliche Gesundheit, unterstützen die im Dezember beschlossene Position des EU-Parlaments. Diese gewährt „natürlichen Personen ein Widerspruchsrecht gegen die Registrierung ihrer personenbezogenen Daten“ in einer elektronischen Gesundheitsakte.

Der Verordnungsentwurf der Kommission aus dem Mai 2022, der kein Widerspruchsrecht für die Betroffenen vorsieht, wird kritisiert. Die Organisationen argumentieren, dass solange keine Opt-out-Möglichkeit in allen Mitgliedstaaten bestehe, die versprochene Kontrolle über private Gesundheitsdaten nicht existiere.

Das Fehlen eines Widerspruchsrechts beeinträchtige den Grundsatz der Vertraulichkeit zwischen Behandelnden und Patienten und widerspreche zentralen Grundsätzen des Datenschutzes gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Zudem müssten Patienten proaktiv und neutral über ihre Rechte informiert werden, damit sie ihr Widerspruchsrecht effektiv wahrnehmen könnten, so die Forderung des offenen Briefes.

Die Organisationen betonen abschließend, dass der EHDS erst dann das Vertrauen der Patienten verdienen könne, wenn diesen eine umfassende Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten gewährt wird.

Cookie-Banner auf zahlreichen Seiten in Bayern rechtswidrig: Datenschutzaufsicht greift ein

Die Bayerische Datenschutzaufsicht hat in einer Überprüfung von etwa 1000 Webseiten zahlreiche rechtswidrige Cookie-Banner identifiziert. Die Betreiber:innen dieser Webseiten erhielten entsprechende Mitteilungen von der Behörde und sind nun dazu aufgefordert, ihre Cookie-Banner zu ändern.

Viele Internetnutzer:innen sind mit dem allgegenwärtigen Cookie-Banner vertraut, das oft mit der Option „Alles akzeptieren“ prominent platziert ist, während die Option „Alle ablehnen“ versteckt oder unklar formuliert ist. Diese Praxis, auch als Dark Pattern bekannt, zielt darauf ab, die Nutzer:innen dazu zu verleiten, einer weniger datenschutzfreundlichen Option zuzustimmen.

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) hat kürzlich rund 1000 Webseiten von bayerischen Betreibern mithilfe eines automatisierten Tools überprüft. Die Auswahlkriterien umfassten Webseiten, die eine weit verbreitete Consent-Management-Plattform (CMP) eines bayerischen Anbieters nutzten.

Die Überprüfung ergab, dass etwa 350 der untersuchten Webseiten keine rechtskonformen Cookie-Banner hatten, wie in der Pressemitteilung (PDF) der Behörde festgestellt wurde.

Die Datenschutzbehörde hat die Betreiber:innen der betroffenen Webseiten kontaktiert, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu äußern und ihre Webseiten entsprechend anzupassen. Michael Will, der Präsident des BayLDA, betonte die Bedeutung automatisierter Prüfverfahren als neuen Weg der Rechtsdurchsetzung angesichts der nach wie vor hohen Zahl nicht datenschutzgerechter Apps und Webseiten.

Bereits im Jahr 2021 hatte die Deutsche Datenschutzkonferenz einen Leitfaden (PDF) für Webseiten-Betreiber:innen veröffentlicht, der die Anforderungen an rechtsgültige Cookie-Banner erläutert.

Das Problem der unzulänglichen Cookie-Banner besteht schon seit längerer Zeit. Eine Untersuchung von netzpolitik.org im Jahr 2022 hatte gezeigt, dass viele der meistbesuchten Webseiten in Deutschland gezielt versuchen, Nutzer:innen von datenschutzfreundlichen Entscheidungen abzuhalten. Einige Webseiten änderten daraufhin ihre Cookie-Banner in Folge der Berichterstattung. In letzter Zeit neigen jedoch professionelle Medienangebote dazu, kostenpflichtige Abonnements statt der Option „Alles ablehnen“ anzubieten, was von Datenschutzbehörden akzeptiert wird.

https://de.wikipedia.org/wiki/Consent_Management_Platform

Innovation als politischer Wert? Die Debatte um den AI Act

Die Diskussion um den sogenannten „AI Act“ in der Europäischen Union, ein umfassendes Regulierungspaket für künstliche Intelligenz (KI), nimmt eine überraschende Wendung. Seit Monaten wird über die Regelungen verhandelt, doch kurz vor dem Abschluss tauchen erneut kontroverse Punkte auf. Die Bundesregierung und Frankreich stehen einer raschen Verabschiedung im Weg, da sowohl Startups als auch Bedenken hinsichtlich der Überwachungsbefugnisse eine Rolle spielen.

In einem offenen Brief, initiiert von der Stiftung Mercator, drängen verschiedene Organisationen und Einzelpersonen darauf, den aktuellen Entwurf zügig zu verabschieden. Die Forderung basiert auf dem Bedürfnis nach Rechtssicherheit für Unternehmen und verbindlichen Standards für vertrauenswürdige KI. Doch die Frage bleibt: Warum diese Eile?

Das Argument für schnelle Entscheidungen bezieht sich auf die Schaffung von Rechtssicherheit für Unternehmen und die Festlegung verhältnismäßiger Standards für vertrauenswürdige KI. Dies mag aus der Perspektive der Unternehmen verständlich sein, aber warum sollte sich die Zivilgesellschaft in dieser Frage vor den Karren spannen lassen? Der offene Brief liefert keine überzeugende Antwort auf diese Frage.

Der AI Act soll die EU als Pionier in der KI-Regulierung positionieren. Die Forderung nach Innovation und dem Streben, der Erste in der Regulierung zu sein, wird als Antrieb präsentiert. Doch sollten wir nicht eine sorgfältig ausgearbeitete, grundrechtskonforme Regulierung anstreben, anstatt Hektik zu schaffen? Der offene Brief scheint die Bedenken um die Überwachungsbefugnisse und den Schutz der Bürger*innen nur oberflächlich zu behandeln.

Innovation allein ist kein politischer Wert. Die Fokussierung auf Innovationsversprechen kann einen echten Diskurs über den Einsatz von Technologie und die gesellschaftlichen Ziele behindern. Der AI Act wird als Beispiel für „AI Realism“ betrachtet, die Vorstellung, dass KI unausweichlich flächendeckend eingesetzt wird. Die Diskussion sollte jedoch auf konkreten Einsatz- und Bedrohungsszenarien basieren, anstatt auf diffusen Narrativen.

Die Diskussion um den AI Act wirft auch ein Licht auf die Abhängigkeit des gesellschaftlichen Engagements von wenigen privaten Akteuren, die keiner demokratischen Kontrolle unterliegen. Die Unabhängigkeit der Zivilgesellschaft wird in Frage gestellt, wenn große Geldgeber wie die Stiftung Mercator Einfluss auf Projekte ausüben. Die Frage nach der Motivation der Unterzeichnenden bleibt offen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der offene Brief einseitig die Interessen der Wirtschaft und einiger politischer Akteure vertritt, ohne eine klare politische oder gesellschaftliche Vision zu präsentieren. Die Forderung nach Innovation und der Drang, Erste zu sein, sollten nicht den Raum für einen sorgfältigen und werteorientierten Diskurs über den Einsatz von KI einnehmen. Es bleibt abzuwarten, ob der AI Act eine sinnvolle Regulierung werden kann, die Grundrechtsprobleme angemessen berücksichtigt.

Überraschender Wechsel: SAP ändert Pläne für Hasso Plattners Nachfolge

Nach über 20 Jahren an der Spitze von SAP kündigte Hasso Plattner seinen Rückzug für Mai an. Doch die Pläne für seine Nachfolge nehmen nun eine überraschende Wendung, da der vorgesehene Aufsichtsratsvorsitzende, Punit Renjen, unerwartet das Unternehmen verlässt.

Am Sonntagabend gab Europas größter Softwarekonzern bekannt, dass er sich überraschend von Punit Renjen trennt und stattdessen Pekka Ala-Pietilä als designierten Nachfolger für Hasso Plattner präsentiert. Als Grund für diesen Schritt wurden „unterschiedliche Vorstellungen über die Rolle als künftiger Aufsichtsratsvorsitzender“ angegeben. Interne Quellen berichten von erheblicher Unzufriedenheit mit Renjen. Der US-Amerikaner wird sein Mandat im Aufsichtsrat daher am 15. Mai niederlegen. Bemerkenswert ist, dass Renjen jegliche Verweise auf seine Tätigkeit bei SAP auf LinkedIn entfernt hat, während er selbst keine Stellungnahme abgibt.

Die genauen Gründe für diese plötzliche Entwicklung wurden vom Unternehmen nicht ausführlich erläutert. Das Handelsblatt berichtet jedoch von Unzufriedenheit bei SAP darüber, dass Renjen sich zu stark in das operative Geschäft eingemischt habe. Es wird behauptet, er sei über das hinausgegangen, „was nach den Prinzipien der guten Corporate Governance in Deutschland zulässig sei“. Zudem wird kritisiert, dass Renjen sein gesamtes Berufsleben bei Deloitte verbracht habe und nicht erkennbar sei, dass er sich auf das neue Umfeld bei SAP eingestellt habe.

Der 67-jährige Pekka Ala-Pietilä war von 1999 bis 2005 Präsident von Nokia und von 2002 bis 2021 Mitglied des Aufsichtsrats von SAP. Darüber hinaus leitete er Finnlands Programm für Künstliche Intelligenz und war Vorsitzender des Aufsichtsrats des Kartendienstes HERE Technologies. Plattner, der seinen Rückzug vor fast einem Jahr angekündigt hatte, lobte Renjen für seine Arbeit und zeigte sich zuversichtlich, dass der Aufsichtsrat mit Ala-Pietiläs Vision und bedächtiger Vorgehensweise in guten Händen sei.

Sachsen-Anhalt: Über 2.500 Handydurchsuchungen pro Jahr – Einblick in die Praxis

Eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke im Landtag von Sachsen-Anhalt hat aufgezeigt, dass die Polizei in diesem Bundesland mehr als 2.500 Mobiltelefone pro Jahr durchsucht. Die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage gibt einen Einblick in die forensische Auswertung von Smartphones, wirft jedoch gleichzeitig wichtige Fragen zum Grundrechtseingriff auf.

In den vergangenen fünf Jahren wurden in Sachsen-Anhalt beeindruckende 12.988 Mobiltelefone forensisch aufbereitet und untersucht. Dies entspricht durchschnittlich einem Smartphone alle dreieinhalb Stunden. Zudem werden jährlich etwa 300 Tablets forensisch untersucht. Die Daten stammen aus den Fachbereichen „EDV-BuA“ der Polizei, was für Elektronische Datenverarbeitung – Beweissicherung und Auswertung steht.

Das Smartphone ist mittlerweile ein „ausgelagertes, digitales Gedächtnis“, wie Dennis-Kenji Kipker, Professor für IT-Sicherheit an der Uni Bremen, betont. Die Menge an persönlichen Daten, die auf diesen Geräten gespeichert sind, macht den Grundrechtseingriff bei einer Durchsuchung oder Beschlagnahmung erheblich.

Allerdings fehlen in den vorliegenden Zahlen entscheidende Statistiken, um die Situation vollständig zu erfassen. Henriette Quade, innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion Die Linke, weist darauf hin, dass die Zahl der untersuchten Geräte in Relation zur Zahl der beschlagnahmten Geräte gesetzt werden müsste. Diese Information kann die Landesregierung jedoch nicht bereitstellen.

Die fehlende Statistik macht es auch schwierig zu verstehen, bei welchen Tatvorwürfen die Polizei in Sachsen-Anhalt Geräte beschlagnahmt oder sicherstellt. Diese Informationen sind entscheidend, um die Verhältnismäßigkeit solcher Eingriffe zu beurteilen.

Besorgniserregende Zustände in der Asservatenverwaltung Henriette Quade kritisiert nicht nur die unvollständigen Zahlen, sondern auch den allgemeinen Zustand der Asservatenverwaltung bei der Polizei in Sachsen-Anhalt. Ein Bericht des Landesrechnungshofs von 2023 hebt „grobe Sicherheitsmängel“ und „schwere Fehler bei der Protokollierung“ hervor. Quade betont, dass es im Jahr 2024 nicht nachvollziehbar sei, kein modernes IT-gestütztes Asservatenverwaltungssystem zu haben, um relevante Daten leicht zusammenstellen zu können.

Die Antwort der Landesregierung gibt auch Einblicke in die Abläufe von Handydurchsuchungen. Eine bitgenaue Kopie des Geräts wird erstellt und für die Sachbearbeitung aufbereitet. Die Herausgabe einer sichergestellten oder beschlagnahmten Sache obliegt jedoch der sachleitenden Staatsanwaltschaft.

Insgesamt zeigt die kleine Anfrage, dass der Umgang mit Mobiltelefonen im Rahmen von Ermittlungen in Sachsen-Anhalt komplex ist und wichtige Aspekte weiterhin im Dunkeln bleiben. Es bleibt abzuwarten, ob sich in Zukunft mehr Transparenz und Effizienz in diesem Bereich durchsetzen werden.

Netzkolumne: Vision Impossible – Apples Datenbrille im Fokus

Die jüngste Veröffentlichung von Apples Datenbrille, der Vision Pro, hat in der Tech-Welt für reichlich Gesprächsstoff gesorgt. Dabei sind sich die meisten Tester und Kritiker einig, dass es sich um ein beeindruckendes Stück Ingenieurskunst handelt. Die Brille überzeugt durch ihren Formfaktor, der sowohl an eine Taucherbrille als auch an ein Science-Fiction-Artefakt erinnert. Doch trotz aller technologischen Raffinesse wirft die Vision Pro auch dystopische Fragen auf.

Die Geschichte der Computerbrillen ist von Missverständnissen geprägt. Vor rund zehn Jahren sorgte Googles Glass für Aufsehen, aber die Nutzer wurden damals als „Glassholes“ kritisiert. Die Vision-Pro-Nutzer könnten nun ähnlich auffallen, wie Videos zeigen, in denen Menschen die Brille am Steuer tragen oder unsichtbare Tastaturen bedienen.

Die Funktionen der Brille sind mittlerweile bekannt. Nutzer können schwebende Softwarefenster vor sich platzieren oder sich in virtuelle Umgebungen versetzen. Dieses Konzept, von Apple als „Spatial Computing“ bezeichnet, verspricht einen räumlichen Umgang mit Computern. Doch die Frage bleibt, ob dies tatsächlich die Zukunft der Interaktion mit Technologie ist.

Der Bildschirm der Datenbrille umhüllt die Nutzer regelrecht, was zu Immersionsproblemen führen kann. Einige Tester sind irritiert von dem schwarz schimmernden Visier, das die Augen der Nutzer zwar vage erkennen lässt, in Wirklichkeit jedoch nur Bildschirme zeigt. Die Grenze zwischen Realität und virtueller Welt verschwimmt, und die Isolation wird maximal.

Die Vision Pro wirft damit die Frage auf, ob diese Brille letztendlich nicht nur eine Schnittstelle ist, die biometrische Gesten erfasst, sondern auch die Kontrolle darüber, was die Nutzer sehen und fühlen können. Die Realität wird durch die Brille zu einem vom Hersteller bestimmten „Screensaver“.

Trotz dieser dystopischen Überlegungen konnte Apple in der ersten Woche nach dem Verkaufsstart bereits 200.000 Exemplare der Vision Pro absetzen. Obwohl die Brille als ernsthaftes Produkt gilt, bleibt sie auch eine kritische Reflexion über die Entwicklungen in der Technologiebranche.

Hubert Aiwanger: Herausforderung für die CSU bei der Bundestagswahl

In der bayerischen politischen Landschaft zeichnet sich eine Zuspitzung zwischen der CSU und den Freien Wählern ab, angeführt von Parteichef Hubert Aiwanger, der Ambitionen hat, nach Berlin zu ziehen. Die CSU könnte bei der Bundestagswahl ernsthafte Konsequenzen befürchten.

Bei der kürzlich stattgefundenen Fernsehsitzung „Fastnacht in Franken“ kam Hubert Aiwanger, Chef der Freien Wähler und stellvertretender Ministerpräsident, nicht gut weg. Die Stimmung zwischen CSU und Freien Wählern in der „Bayern-Koalition“ scheint angespannt, und die Sorge in der CSU vor einem Machtverlust durch die Freien Wähler ist spürbar.

Die CSU bemüht sich, die Freien Wähler einzudämmen, da bei der nächsten Bundestagswahl nach dem neuen Wahlrecht die Gefahr besteht, dass die CSU unter fünf Prozent fällt und somit den Einzug in den Bundestag verpasst. Die Freien Wähler, die in Berlin Fuß fassen wollen, könnten der CSU dabei erhebliche Stimmen abnehmen.

Die Freien Wähler haben in der CSU als unbequem empfundene Persönlichkeiten ins Kabinett geschickt, darunter Digitalminister Fabian Mehring und die neue Kultusministerin Anna Stolz. Die CSU versucht, die „existenzielle Sorge“ zu bewältigen, indem sie sich auf Hubert Aiwanger konzentriert, der gerne den Eindruck erweckt, nicht zur politischen Elite zu gehören.

Aiwanger bedient sich einer verschwörerischen Rhetorik und behauptet, es gebe „Leute im System“, die kleine Dorfwirtshäuser schließen wollen. Die CSU reagiert darauf mit fein dosierter Empörung, um nicht den Einwand zu provozieren, warum sie dann mit Aiwanger koaliere.

Die CSU kritisiert auch Aiwangers angeblich mangelnde Leistung als Wirtschafts- und Energieminister. Die Freien Wähler kontern, dass die CSU lediglich neidisch sei, weil Aiwanger von Handwerk und Mittelstand gefeiert werde.

Die interne Kritik an Aiwanger in der CSU wird von zwei prominenten Persönlichkeiten, Roland Weigert und Florian Streibl, angeführt. Weigert wurde nicht ins Kabinett berufen, obwohl er Minister werden wollte, und Streibl äußerte sich öffentlich zu Aiwangers Wortwahl und plädierte für einen Kurs links von der CSU.

Die Spannung zwischen CSU und Freien Wählern nimmt zu, während Aiwangers politische Position und Rhetorik kritisch hinterfragt werden. Die CSU sieht sich mit der Herausforderung konfrontiert, die Freien Wähler zu kontrollieren, um einen möglichen Machtverlust bei der Bundestagswahl zu verhindern.

Bluesky-CEO lehnt Anzeigen ab und setzt auf Community-Moderation

In einem Interview mit Wired äußerte sich Jay Graber, die Chefin von Bluesky, zu den Plänen des sozialen Netzwerks nach der Öffnung für alle Nutzer. Bluesky, das auf dem AT-Protokoll basiert und wie Mastodon als dezentrales soziales Netzwerk konzipiert ist, will weiterhin kostenlos bleiben und als Föderation von Instanzen betrieben werden.

Die anfängliche Beschränkung des Netzwerks auf Einladungscodes, die nur von bestehenden Bluesky-Nutzern verteilt wurden, hatte laut Graber nicht den Zweck der Exklusivität. Vielmehr sollte das Wachstum kontrolliert werden, um die Hintergrundstrukturen, insbesondere das AT-Protokoll, weiterzuentwickeln.

Graber betont die Diversifikation als großen Vorteil von Bluesky. Neben dem eigenen Algorithmus gibt es mittlerweile 25.000 andere Feeds, die von externen Entwicklern erstellt wurden. Dies ermöglicht eine Vielzahl von Inhalten und die Schaffung eigener „Bubbles“.

Obwohl Bluesky eine kostenlose Option beibehalten möchte, plant Graber keine Finanzierung durch Anzeigen, um die Qualität des Netzwerks zu erhalten. Sie verweist auf den Begriff „Enshittification“, der beschreibt, wie das Nutzungserlebnis digitaler Dienste durch eine zunehmende Monetarisierung verschlechtert wird. Bluesky setzt stattdessen auf Community-Moderation und nutzt bereits KI zur Erkennung illegaler Inhalte. Zukünftig sollen externe Fact-Checking-Organisationen in den Prozess eingebunden werden, um gegen Desinformation vorzugehen. Bluesky strebt an, eine Grundlage für Moderation zu schaffen und den Nutzern den Rest zu überlassen.

Steuervermeidung in Europa: Umgeht Booking.com Steuern in Milliardenhöhe?

Die Bekämpfung von Steuervermeidung ist ein langjähriges Anliegen der EU. Trotzdem zeigen neue Erkenntnisse, wie es Unternehmen in Europa gelingt, Steuern zu umgehen. Ein prominentes Beispiel hierfür ist das Reiseportal Booking.com.

Das niederländische Portal Booking.com zählt zu den führenden Hotelportalen weltweit. Mit Sitz in Amsterdam erwirtschaftet das Unternehmen seit Jahren Milliardengewinne, obwohl seine Dienstleistungen global erbracht werden. Interessanterweise versteuert Booking.com einen erheblichen Anteil seiner Einnahmen in den Niederlanden. Dies geschieht mithilfe einer speziellen Steuervergünstigung, der sogenannten „Innovation Box Tax“, die einen deutlich reduzierten Steuersatz ermöglicht. Christoph Trautvetter vom Netzwerk Steuergerechtigkeit äußert Bedenken darüber, dass Booking.com einen erheblichen Teil seiner Einnahmen als innovativ und forschungsbedingt verbucht. Eine exklusive Studie, die tagesschau.de vorliegt, analysiert die Steuerpraktiken von Unternehmen wie Microsoft, Alphabet und eben Booking.com.

Trautvetter hebt hervor, dass Booking.com einer der größten Steuerzahler in den Niederlanden sei. Allerdings besteht die Vermutung, dass die Steuerbehörden die Innovation Box Tax großzügig auslegen und normale Verwaltungsausgaben als Innovation akzeptieren, was gesetzlich nicht vorgesehen ist. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Booking.com in den Jahren 2011 bis 2022 fast drei Milliarden Euro an Steuern gespart hat, indem es die Steuervergünstigungen ausnutzte.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Gewinnverschiebung. Die italienischen und französischen Finanzbehörden zweifeln daran, ob Booking.com seine Tochtergesellschaften in diesen Ländern angemessen vergütet hat. Dies ist entscheidend, um die Steuern dort zu entrichten, wo die Gewinne erwirtschaftet wurden.

Booking.com betont, dass der Konzern in allen Ländern, in denen er tätig ist, alle Gesetze einhalte, einschließlich der Verpflichtung zur Zahlung aller anfallenden Steuern. Trotzdem wird der kontinuierliche Dialog mit den Steuerbehörden in anderen Märkten als nuanciert bezeichnet.

Die Diskussion um die Moral der Steuervermeidung durch große Konzerne ist angesichts der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent, die 2021 von über 130 Staaten vereinbart wurde, weiterhin aktuell. Obwohl die Mindeststeuer als wichtiger Schritt angesehen wird, gibt es immer noch Ausnahmen und Schlupflöcher, die es Unternehmen ermöglichen, einen gerechten Steuersatz zu umgehen. Steuerexperten betonen, dass die weltweit profitabelsten Konzerne mit einer Mindeststeuer von 15 Prozent zahlen, während lokale Unternehmen oft einen höheren Steuersatz tragen müssen, nach wie vor ein Problem darstellt.

Microsoft löst Windows-Update-Problem für 23H2: Blockade aufgehoben

Microsoft hat erfolgreich ein Problem gelöst, das das Windows-Update 23H2 auf Rechnern mit mehreren Monitoren blockierte. Die Blockade, die unter anderem den Copilot in der EU deaktiviert hatte, wurde nun aufgehoben.

Auf Windows-Rechnern im Mehr-Monitor-Betrieb hatte Microsoft eine Blockade für das Windows 11 23H2-Update eingerichtet, das auch den Copilot in der EU deaktiviert. Zusätzlich war der Copilot generell auf betroffenen Geräten nicht verfügbar. Microsoft hat nun diese Blockaden erfolgreich behoben.

In den Windows Release Health-Notizen informieren die Entwickler von Microsoft, dass auf Windows-Geräten mit mehreren Monitoren Desktop-Icons unerwartet zwischen den Bildschirmen wechseln oder die Icon-Sortierung sich ändern könnte, wenn versucht wird, den Windows-Copilot (als Vorschau) zu nutzen. Um unerwünschtes Verhalten zu verhindern, war Copilot in Windows auf Systemen mit Multi-Monitor-Konfiguration normalerweise nicht verfügbar.

Die Blockade betraf auch die Installation von Windows 11 23H2. Aus Gründen der Kompatibilität hatte Microsoft diese Blockade für bestimmte Geräte eingerichtet. Mit den Windows-Updates im Januar konnte das Problem nun behoben werden. Nicht verwaltete Windows-Versionen auf Endkunden-Geräten sollten nun den Windows Copilot wieder nutzen können. Die Blockade wurde am Mittwoch dieser Woche aufgehoben. Die Entwickler betonen, dass nun alle geeigneten Computer mit Windows 10 und Windows 11 das Update auf Windows 11 23H2 durchführen können sollten, sofern keine anderen Sicherheitsblockaden vorliegen.

Microsoft weist darauf hin, dass es bis zu 48 Stunden dauern kann, bis Windows 11 23H2 als Update-Angebot auf allen Geräten erscheint. Ein Neustart des Computers könnte das Update-Angebot beschleunigen. In verwalteten Umgebungen wird der Windows Copilot weiterhin nicht auf Geräten mit Multi-Monitor-Betrieb angeboten. IT-Verwalter mit Windows Update für Business können die Blockade mit der Safeguard-ID 47615939 identifizieren.

Im November des vergangenen Jahres hatte Microsoft das Windows 11-Update 23H2, auch als „Moment 4“ bekannt, freigegeben. Dieses Update brachte unter anderem Unterstützung für Passkeys sowie den Windows Copilot mit sich.