Die sächsische Polizei nutzt nun Gesichtserkennungssysteme mit Echtzeit-Funktion. Diese Überwachungstechnik wird auch in Berlin eingesetzt, wie der Senat erstmals technische Details bekannt gab.
Sachsen ist bekannt für seine Vorreiterrolle in Sachen Videoüberwachung. Bereits seit 1996 werden in Leipzig öffentliche Plätze rund um die Uhr von Kameras überwacht. Vor zehn Jahren führte das Bundesland sogar fliegende Kameras zur Überwachung ein. Jetzt setzt die sächsische Polizei auf Gesichtserkennungstechnologie.
Vor wenigen Wochen wurde bekannt, dass die sächsische Polizei ein heimliches Observationssystem mit hochauflösenden Kameras und Gesichtserkennung einsetzt. Diese können in parkenden Fahrzeugen verbaut oder stationär montiert werden, um verdächtige Personen an einem bestimmten Ort zu identifizieren.
Die genauen Details zur Funktionsweise dieses Systems unterliegen in Sachsen der Geheimhaltung. Es gibt jedoch Hinweise darauf, dass es sich um Elemente des „Personen-Identifikations-Systems“ (PerIS) handelt, das die Polizeidirektion Görlitz bereits 2020 angeschafft hat. Der erste bekannte Einsatz dieser verdeckten Observationstechnik erfolgte in Berlin im Rahmen der Ermittlungen zur grenzüberschreitenden Bandenkriminalität.
Für die Ermittlungen in Berlin hat das Landeskriminalamt aus Görlitz ein Amtshilfeersuchen an die Staatsanwaltschaft in der Hauptstadt gestellt. Das mobile Überwachungssystem erfasst Kennzeichen von Fahrzeugen sowie Gesichtsbilder der Insassen.
Die Aufnahmen werden mit einer Datenbank von Lichtbildern abgeglichen, die von Polizisten manuell in das System eingegeben werden. Ein automatischer Abgleich mit anderen polizeilichen oder europäischen Informationssystemen findet angeblich nicht statt.
Die Software kann Gesichtsbilder in Echtzeit verarbeiten und Personen mit Bildern von Tatverdächtigen abgleichen. Bei einem Treffer wird der Fund von einem Polizeibeamten überprüft.
Der Einsatz dieser Technologie dient der Identifizierung von Tatverdächtigen und der Aufklärung von Fluchtrouten. Der Berliner Innensenat betont, dass die Technik nur bei Ermittlungen zu schweren Straftaten eingesetzt wird.
Die rechtliche Grundlage für den Einsatz der biometrischen Überwachung bildet Paragraf 98a der Strafprozessordnung. Dieser erlaubt eine Rasterfahndung bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung, wenn andere Ermittlungsmethoden weniger erfolgreich wären.
Die Berliner Staatsanwaltschaft betont, dass es sich bei den Observationen nicht um eine flächendeckende Überwachung handelt. Dennoch sehen Kritiker wie Tobias Singelnstein, Professor für Strafrecht, einen erheblichen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.
Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Berliner Linken, warnt vor einer Ausweitung der biometrischen Überwachung und fordert ein deutliches Bekenntnis des Senats, davon Abstand zu nehmen.