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Berlin schaltet Funkzellenabfragen-Transparenz-System ab: Ein Blick hinter die Kulissen

Berlin, die quirlige Hauptstadt Deutschlands, ist bekannt für ihre Vielfalt, ihre Geschichte und ihre lebendige Kultur. Doch hinter den bunten Fassaden der Metropole verbirgt sich manchmal auch ein weniger glamouröses Bild – wie die jüngste Entscheidung der Landesregierung zeigt.

Es geht um ein Thema, das auf den ersten Blick nicht sonderlich aufregend klingt: Funkzellenabfragen. Was? Ja, Funkzellenabfragen. Klingt kompliziert, ist es auch. Kurz gesagt, bei einer Funkzellenabfrage sammeln Ermittler Daten von Mobilfunkgeräten, die sich in einem bestimmten Gebiet aufgehalten haben. Und das betrifft statistisch gesehen jeden von uns – zumindest alle Handybesitzer.

Nun, das Problem ist nicht die Abfrage an sich, sondern die Tatsache, dass die Betroffenen darüber informiert werden müssen. Das Gesetz schreibt das vor. Doch in Berlin ist das offenbar nicht mehr so wichtig. Die Regierung hat beschlossen, das Transparenz-System, das genau das tun sollte, abzuschalten. Warum? Nun, das ist eine gute Frage.

Der Justizsenat hat einen Bericht veröffentlicht, der eigentlich zeigen sollte, warum das System abgeschaltet wird. Aber die Antwort bleibt vage. Es heißt, das System sei zwar funktionsfähig, aber es fehle der politische Wille, es weiterzuführen. Klingt irgendwie nach einer Ausrede, oder?

Es ist nicht so, dass das System nicht genutzt wurde. Im Gegenteil, es hat funktioniert – zumindest laut dem Bericht. Tausende von SMS wurden verschickt, um die Betroffenen zu informieren. Aber jetzt soll damit Schluss sein. Warum? Nun, das bleibt wohl ein Geheimnis der Regierung.

Aber es gibt noch mehr Ungereimtheiten. Der Bericht kritisiert die technische Seite des Systems, sagt aber gleichzeitig, dass es funktioniert. Klingt logisch, oder? Nein, natürlich nicht. Und dann ist da noch die Sache mit dem Geld. Berlin hat einen riesigen Haushalt, aber angeblich fehlen die Ressourcen, um das System weiter zu betreiben. Klingt verdächtig, oder?

Diejenigen, die das System unterstützt haben, sind verstummt. Aber hinter den Kulissen wird gemunkelt, dass das ganze Theater nur eine politische Entscheidung ist. Die Regierung will das Transparenz-System nicht mehr haben, also wird es abgeschaltet. Ganz einfach.

Und was passiert jetzt? Die Betroffenen bleiben im Dunkeln. Sie werden nicht mehr darüber informiert, dass ihre Daten gesammelt wurden. Ist das fair? Ich denke nicht.

Es bleibt abzuwarten, wie die Geschichte weitergeht. Vielleicht gibt es einen Aufschrei in der Öffentlichkeit, vielleicht nicht. Aber eins ist sicher: Berlin ist und bleibt eine Stadt voller Überraschungen – manchmal leider auch unangenehmen.

SPD drängt auf Vorratsdatenspeicherung – FDP reagiert

Nach dem Anschlag auf eine Veranstaltungshalle bei Moskau erhöht die SPD den Druck auf Bundesjustizminister Buschmann (FDP) und fordert die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.

Die SPD warnt vor einer erhöhten islamistischen Terrorgefahr im Vorfeld der Fußball-EM und sieht in der Vorratsdatenspeicherung einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Sicherheitsdienste. Dirk Wiese, Vize der SPD-Bundestagsfraktion, betont die Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen, um schwere Straftaten effektiver verfolgen zu können. Auch Lars Castellucci, SPD-Innenpolitiker, wirbt für eine gesetzliche Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen.

Die Forderungen nach Vorratsdatenspeicherung kommen auch aus den Ländern. Thüringens Innenminister Georg Maier und Brandenburgs IMK-Vorsitzender Michael Stübgen drängen Bundesjustizminister Buschmann, seine Blockadehaltung aufzugeben. Die Innenministerkonferenz hatte bereits Ende 2022 für eine längere Aufbewahrung von Nutzerdaten plädiert.

Obwohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung abgelehnt hat, sehen einige Politiker Ausnahmen für den Schutz der nationalen Sicherheit als möglich an. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte ähnlich, dass die bisherige Regelung mit EU-Recht unvereinbar sei.

Die FDP hingegen lehnt eine anlasslose Speicherung von IP-Adressen ab und setzt sich für alternative Lösungen wie den Quick Freeze ein. Bundesjustizminister Buschmann betont die Bedeutung des Schutzes digitaler Bürgerrechte und warnt vor einem Generalverdacht. FDP-Innenexperte Manuel Höferlin kritisiert die SPD und fordert ein Ende der Blockade von Quick Freeze durch Bundesinnenministerin Faeser.

Die Diskussion zeigt einmal mehr, dass der Spagat zwischen Sicherheit und Datenschutz eine Herausforderung für die Politik bleibt. Letztendlich ist es entscheidend, eine Lösung zu finden, die sowohl die Sicherheit der Bürger als auch ihre Grundrechte respektiert.

AfD-Recherche von Correctiv: Verurteilt – und trotzdem Mandatsträger

Manche Dinge scheinen für die AfD einfach keine Rolle zu spielen, sei es Körperverletzung, Beleidigung oder unerlaubter Waffenbesitz. Correctiv hat nun enthüllt, dass viele Politiker der Partei trotz Verurteilungen weiterhin Ämter bekleiden.

Gewalttätige Übergriffe, verbale Attacken und Amtsmissbrauch – die Liste ist lang. Correctiv hat sich intensiv mit den Gewalttaten von AfD-Mandatsträgern auf Kreis-, Landes- und Bundesebene auseinandergesetzt. Das Ergebnis: 28 Politiker wurden von Gerichten mindestens in erster Instanz verurteilt. Von diesen blieben 14 weiterhin für die AfD aktiv oder wurden sogar erst nach ihrer Verurteilung in Ämter gewählt.

Ein Beispiel ist der Bundestagsabgeordnete Sebastian Münzenmaier, der trotz einer Verurteilung wegen Beihilfe zu gefährlicher Körperverletzung weiterhin politisch tätig ist. Münzenmaier soll laut Gericht Mitgliedern der Hooliganszene geholfen haben, Fans eines gegnerischen Fußballvereins zu attackieren. Doch das hinderte ihn nicht daran, ein Jahr später in den Bundestag einzuziehen.

Politikwissenschaftler Johannes Hillje sieht hier einen deutlichen Unterschied zum Umgang anderer Parteien mit Gewalttätern. Während Politiker anderer Parteien in der Regel ihre Ämter niederlegen müssen, dürfen AfD-Mitglieder trotz Verurteilungen weitermachen.

Juristisch betrachtet ist dies möglich, solange es sich lediglich um Vergehen und nicht um Verbrechen handelt. Erst bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verliert man in Deutschland das passive Wahlrecht.

Die Linke-Politikerin Clara Bünger fordert eine Verschärfung des passiven Wahlrechts, hält dies jedoch allein für unzureichend. Sie betont, dass Menschen, die wegen Gewalt verurteilt wurden, nicht in Kindergärten oder Schulen arbeiten dürfen, aber dennoch in deutschen Parlamenten sitzen.

Es ist bemerkenswert, dass viele der aufgedeckten Fälle schon lange bekannt waren. Ob Beleidigung wie beim Bundestagsabgeordneten Stephan Protschka, der CSU-Chef Söder als „Landesverräter“ bezeichnete, oder Gewalttaten wie die von Kai Borrmann, der eine schwarze Frau geschlagen und gebissen hat – die Liste ist alarmierend lang.

Die AfD, die oft darauf besteht, härter durchzugreifen als andere Parteien, steht nun selbst in der Kritik. Politikwissenschaftler Hillje stellt fest, dass die Toleranz gegenüber Gewalttätern in den eigenen Reihen im Widerspruch zur Selbstdarstellung der AfD als Rechtsstaatspartei steht.

Eine Stellungnahme seitens der AfD stand zum Zeitpunkt der Berichterstattung noch aus.

Apple: Auf der Suche nach dem nächsten großen Ding

„Hey Siri, spül mal ab.“ – Klingt wie ein Wunschtraum? Für Apple könnte es bald Realität werden, zumindest wenn es nach ihren neuesten Plänen geht.

Das viel diskutierte Auto-Projekt „Project Titan“ wurde kürzlich eingestellt, und einige hundert Mitarbeiter wurden entlassen. Doch das bedeutet nicht das Ende für alle Beteiligten. Stattdessen richtet sich der Blick nun auf Robotik-Technologien.

Apple verfolgt diese Pläne nicht erst seit gestern. Viele der Technologien, die im Auto-Projekt erforscht wurden, sind auch für die Entwicklung von Robotern relevant. Das Hauptziel von „Titan“ war schließlich, ein autonomes Auto zu bauen.

Eine besonders verrückte Idee ist die Entwicklung einer automatisierten Haushaltshilfe, die den Abwasch übernehmen könnte. Doch selbst für Apple ist klar, dass dies eine Herausforderung ist, die mit den aktuellen Technologien nicht zu bewältigen ist.

Die Zukunft von Apple dreht sich laut Berichten um drei Gebiete: Auto, Mixed-Reality und das smarte Zuhause. Angesichts des Aus des Auto-Projekts wächst der Druck, weniger abhängig vom iPhone zu werden.

Traditionell ist Apple sehr verschwiegen, wenn es um neue Produkte geht. Informationen dringen oft erst nach außen, wenn das Produkt vor der Marktreife steht – oder wenn das Projekt eingestellt wird. Ein geheimes Team arbeitet jedoch bereits an der Robotik-Entwicklung, und der Konzern sucht weiterhin nach talentierten Experten auf diesem Gebiet.

Eine Sache steht fest: Sollte es jemals einen Apple-Roboter geben, wird er wohl nicht „iRobot“ heißen – dieser Name ist bereits vergeben.

Österreich: Die staatlich geförderte Inkompetenz

In einem Spionageskandal um den ehemaligen Wirecard-Vorstand Jan Marsalek findet sich Österreich plötzlich mitten in einem internationalen Agententhriller wieder. Doch anstatt die Situation in den Griff zu bekommen, scheint die Regierung die eigene Unfähigkeit zu fördern.

Bundeskanzler Karl Nehammer äußerte kürzlich Besorgnis über russische Spionagenetzwerke, die politische Parteien unterwandern könnten. Doch die Realität deutet darauf hin, dass Wien längst zum Schauplatz eines internationalen Spionagedramas geworden ist, in dem gestohlene Handys und gekaufte Daten eine Rolle spielen.

Wien galt schon lange als Hotspot für russische Spione, und die Medien berichten reichlich darüber. Doch trotz dieser Warnungen und Berichte scheint die Regierung untätig geblieben zu sein. Ein Drittel aller russischen Geheimdienstoperationen in Europa sollen laut Financial Times über Wien laufen – eine alarmierende Tatsache, die von den Verantwortlichen offenbar ignoriert wurde.

Die Spionageabwehr in Österreich wird als „blind und langsam“ beschrieben, und es gibt zahlreiche Gründe dafür: restriktives Beamtenrecht, mangelnde Ausrüstung und enge Netzwerke erschweren die Bekämpfung von Spionageaktivitäten. Experten sprechen von „organisierter Ignoranz“ und warnen davor, dass Politik und Verwaltung systematisch von pro-russischen Kräften unterwandert werden.

Das Gesetz zur Spionageabwehr ist ineffektiv und hat bisher nur wenige Verurteilungen zur Folge gehabt. Eine Änderung des Gesetzes ist zwar geplant, kommt jedoch viel zu spät. Nun fordern Kanzler und Innenminister mehr Befugnisse für den Geheimdienst, um der wachsenden Bedrohung entgegenzuwirken.

Es ist an der Zeit, dass die Regierung ihre Verantwortung wahrnimmt und entschlossen gegen Spionage vorgeht. Denn während Wien zum Spielplatz für Spione wird, stehen die Sicherheit und Integrität des Landes auf dem Spiel. Möge die österreichische Regierung endlich aufwachen und handeln, bevor es zu spät ist.

US-Geschäftsmann plant offenbar Gebot für Galeria Karstadt Kaufhof

Die unendliche Suche nach einem Heilsbringer für die insolvente Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof geht weiter. Gerüchten zufolge ist der US-Unternehmer Richard Baker einer von zwei verbliebenen Bietern, die sich für das marode Unternehmen interessieren. Ob er es als Retter in der Not ansehen würde oder einfach nur ein weiteres Kapitel in seinem Portfolio eröffnen möchte, bleibt abzuwarten.

Richard Baker ist kein Neuling im Galeria-Geschäft. Bereits früher war er Inhaber von Galeria Kaufhof, als die Kette noch unter der Hudson’s Bay Company (HBC) firmierte. Doch nach einer Reihe von Eigentümerwechseln und Fusionen scheint Baker erneut sein Interesse an der in die Knie gegangenen Kaufhauskette bekundet zu haben.

Der Weg zur Rettung von Galeria Karstadt Kaufhof ist jedoch steinig. Mit dem Eintritt in das dritte Insolvenzverfahren innerhalb von gut drei Jahren wird deutlich, dass die Lage alles andere als rosig ist. Dennoch gibt es Hoffnungsschimmer am Horizont, da noch zwei Bieter mit Erfahrung im deutschen Einzelhandel im Rennen sind. Wer wird das Rennen machen und wird dieser Retter das Kaufhaus aus seiner Misere erlösen können?

Während die Wirtschaftswelt gespannt auf das finale Angebot von Baker und seinen Mitstreitern wartet, hängen die Zukunft von Tausenden Beschäftigten und das Schicksal von 92 Filialen in der Schwebe. Möge das Glück auf ihrer Seite sein, denn die Aussicht auf einen neuen Besitzer ist besser als ein weiteres Insolvenzverfahren – oder?

Für weitere Informationen und Updates zu diesem Thema bleiben Sie dran. Wer weiß, vielleicht hat die Galerie bald einen neuen Kurator – oder vielleicht auch nicht.

Sicherheitslücke in Cannabis-Club-Software aufgedeckt

Ein gewisser „Ankiff“ am Brandenburger Tor? Nein, nicht etwa eine Rebellion von kämpferischen Enten, sondern eine öffentliche Versammlung von Cannabis-Enthusiasten. Doch während einige freiwillig ihre Rauchgewohnheiten vor laufenden Kameras demonstrierten, wurden die Daten einer beträchtlichen Anzahl von Cannabis-Konsumenten unfreiwillig enthüllt. Wie konnte das passieren? Ein Blick hinter die Kulissen zeigt: Selbst in der Welt der Cannabis-Clubs gibt es nicht nur Gras, sondern auch Gestrüpp.

Seit der teilweisen Legalisierung von Cannabis im April und den bevorstehenden weiteren Regelungen ab Juli, sind Cannabis-Clubs wie Pilze aus dem Boden geschossen. Sie benötigen nicht nur Samen und Licht, sondern auch eine solide Software, um Mitglieder zu verwalten und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Hier kommt „Canguard“ ins Spiel, eine Software, die angeblich Sicherheit und Datenschutz gewährleistet. Doch wie es scheint, gab es ein unerwartetes Hindernis auf dem Weg zum grünen Paradies.

Die Software, die von der Firma ThingBring entwickelt wurde, versprach den Cannabis-Clubs eine einfache Lösung für die Verwaltung ihrer Mitgliederdaten. Doch wie sich herausstellte, war diese „sichere“ Lösung alles andere als sicher. Nach Informationen des ARD-Politikmagazins Kontraste hatten Unbefugte Zugriff auf Daten wie Namen, E-Mail-Adressen, Geburtsdaten und sogar gehashte Passwörter von „Canguard“-Nutzern. Ein Sicherheitsleck, das nicht nur peinlich ist, sondern auch Datenschutzprobleme aufzeigt.

Die Software war offensichtlich noch nicht ganz aus den Windeln gewachsen, wie das Hackerkollektiv „Zerforschung“ aufdeckte. Trotz eines frühen Hinweises auf das Datenleck blieben die betroffenen Clubbetreiber lange im Dunkeln. Eine Verletzung der gesetzlichen Meldepflicht für Datenlecks verschlimmerte die Situation zusätzlich.

Die ThingBring GmbH, Betreiber der Software, hat angekündigt, die Sicherheitsstandards zu überprüfen und entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Ein erster Schritt, um das Vertrauen der Cannabis-Community zurückzugewinnen.

Doch was lernen wir aus dieser Geschichte? Neben dem ernsten Thema Datenschutz gibt es auch Raum für ein wenig Humor: Von absurden Sicherheitslücken bis hin zu skurrilen Marketingversprechen ist die Welt der Cannabis-Clubs alles andere als langweilig. Möge die Zukunft der Cannabis-Software sicherer und weniger skurril sein – aber bis dahin bleibt es wohl ein wilder Ritt durch die Welt des digitalen Dschungels.

Quelle: https://zerforschung.org/posts/canguard/

Kampf gegen „Combat 18“: Anklage gegen vier mutmaßliche Rädelsführer erhoben

In einer Geschichte, die an die Grenzen des Absurden stößt, hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen vier mutmaßliche Rädelsführer des verbotenen rechtsextremistischen Vereins „Combat 18 Deutschland“ erhoben. Trotz des Verbots sollen diese die Vereinigung weiter betrieben haben, wie die Behörde in Karlsruhe bekannt gab. Doch bevor wir zu ernst werden, werfen wir doch einen Blick auf diese seltsame Wendung in der deutschen Kriminalgeschichte.

Stanley R., Keven L., Gregor M. und Robin S. sind die Namen derer, gegen die sich die Anklage richtet. Ihnen wird vorgeworfen, den organisatorischen Zusammenhalt einer längst verbotenen Gruppe aufrechterhalten zu haben, obwohl diese seit Oktober 2020 offiziell auf der schwarzen Liste stand. Was war das für eine Gruppe? Nun, „Combat 18 Deutschland“ war ein Ableger der in Großbritannien aktiven Gruppierung „Combat 18“, die für ihre extrem rechten Ansichten und aggressiven Aktivitäten bekannt ist.

Die Anklageschrift enthüllt eine Reihe bizarrer Aktivitäten, die von diesen Verdächtigen durchgeführt wurden. Angeführt von Stanley R. sollen sie mindestens 14 geheime Treffen abgehalten haben, bei denen unter anderem „Leistungsmärsche“ durchgeführt und fragwürdige Aufnahmeverfahren für neue Mitglieder veranstaltet wurden. Diese Verfahren beinhalteten nicht nur praktische Prüfungen, sondern auch theoretische Tests zum Nationalsozialismus. Gregor M. und Stanley R. organisierten Rechtsrockkonzerte und verteilten Produkte mit Bezug zu „Combat 18 Deutschland“. Eine wahrlich eigenartige Art, sich zu beschäftigen, würde man meinen.

Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls. Doch was ist mit den anderen Verdächtigen? Nun, die Verfahren gegen 17 weitere Verdächtige wurden im Sommer an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Länder übergeben. Die vier mutmaßlichen Rädelsführer befinden sich derzeit auf freiem Fuß.

Es ist eine Geschichte, die einem zum Schmunzeln bringt, wenn man bedenkt, wie absurd die Idee ist, einen längst verbotenen Verein weiterzuführen. Aber in der Welt der Kriminalität gibt es offenbar kein Ende für seltsame Wendungen. Bleiben wir gespannt auf die nächsten Kapitel dieses ungewöhnlichen Falls.

Quelle: Generalbundesanwaltschaft

Für den ursprünglichen Blog-Beitrag besuchen Sie bitte: Anklage gegen mutmaßliche Rädelsführer von „Combat 18 Deutschland“ erhoben

Millionen Dollar Blüten: Falschgeld-Razzia in Norddeutschland

Ein 42-jähriger Geschäftsmann steht im Mittelpunkt einer skurrilen Geschichte, die wie aus einem Krimi klingt: Bei einer Razzia in Jübeck und Hamburg hat das Landeskriminalamt Kiel sage und schreibe mehr als 100 Millionen Dollar an gefälschten Geldscheinen sichergestellt. Doch der Clou: Diese Dollar waren alles andere als echt.

Die Fahnder stießen bei ihren Durchsuchungen auf vier Paletten voller Kartons, prall gefüllt mit Blüten. Doch bevor jemand an einen gigantischen Schatz denkt, sei gesagt: Diese Dollar waren keine echten Dollar. Vielmehr handelte es sich um dreiste Fälschungen, die so billig gemacht waren, dass sie als solche sofort zu erkennen waren. Oder doch nicht?

Die Beamten gehen davon aus, dass die gefälschten Scheine aus der Türkei stammen und von einem Großhändler dort bezogen wurden. Der Plan war offenbar, diese Blüten über zwei Exportfirmen in die USA zu schmuggeln. Doch die Ermittler kamen dem Schwindel auf die Schliche, bevor es dazu kam.

Das Kuriose an der Geschichte ist, dass die gefälschten Scheine zwar deutlich als „Movie Money“ oder „Prop Copy“ gekennzeichnet waren, dennoch aber im Alltag kaum von echtem Geld zu unterscheiden waren. Ein beängstigender Gedanke, wenn man bedenkt, dass sie in den regulären Zahlungsverkehr gelangen könnten.

Der 42-jährige Geschäftsführer der Exportfirmen steht nun unter dem Verdacht der Geldfälschung. Ob er tatsächlich vorhatte, das Falschgeld in die USA zu exportieren oder ob es sich um einen Fall von Größenwahn handelt, bleibt vorerst unklar.

Eine Razzia mit Millionen an gefälschtem Geld – da bleibt einem fast die Spucke weg. Aber solange es nur Blüten sind, können wir wohl darüber schmunzeln. Wer hätte gedacht, dass Norddeutschland so eine aufregende Kulisse für einen Kriminalfall bieten würde?

Google-Fonts-Abmahnung: Hotel setzt virtuelles Hausverbot gegen Abzockerin durch

Manche Menschen gehen für ihr Unwohlsein wirklich weit – im Fall von Eva Z. sogar so weit, dass sie sich in einem Kärntner Hotel unerwünscht gemacht hat. Doch wie kam es dazu? Die Geschichte beginnt mit einer scheinbar harmlosen Fonts-Datei von Google und endet in einem juristischen Schlagabtausch, der selbst die Klosterfrau Hildegard von Bingen ins Visier nimmt.

Alles begann damit, dass Frau Z. durch die Webseiten von Hotels und anderen Unternehmen stöberte und dabei auf die Verwendung von Google Fonts stieß. Das brachte sie derart aus der Fassung, dass sie beschloss, mit Hilfe eines Anwalts Briefe mit Geldforderungen zu verschicken. Doch nicht irgendein Geld – nein, sie forderte satte 100 Euro Schadenersatz plus 90 Euro Spesen von den Webseitenbetreibern. Ein lukratives Geschäft, dachte sie sich wohl, als sie die automatisierten Klageandrohungen verschickte.

Doch was Frau Z. nicht bedachte, war die Reaktion eines Hoteliers aus Kärnten, der die Nase voll hatte von den Abmahnungen. Er setzte ein virtuelles Hausverbot gegen Frau Z. durch – sie darf die Webseite des Hotels nicht mehr aufrufen. Eine ironische Wendung der Ereignisse, wenn man bedenkt, dass es eigentlich Frau Z. war, die wegen vermeintlicher Datenschutzverletzungen Unwohlsein verspürte.

Der Abmahnwahnsinn von Frau Z. traf nicht nur das besagte Hotel, sondern Tausende von Webseitenbetreibern in Österreich. Viele von ihnen zahlten, um einer möglichen Klage zu entgehen. Doch nicht alle ließen sich einschüchtern – einige Anwälte wie Ulrich Salburg drehten den Spieß um und forderten sogar Aufwandsentschädigung von Frau Z. Eine bittere Pille für die selbsternannte Datenschützerin.

Das Kuriose an der Geschichte? Frau Z. konnte in einem anderen Verfahren nicht einmal beweisen, dass sie tatsächlich geschädigt wurde. Trotzdem versuchte sie, aus der Situation Profit zu schlagen. Doch ihr Plan ging nicht auf – stattdessen ermittelt nun die österreichische Staatsanwaltschaft wegen Erpressung und Betrug gegen sie und ihren Anwalt.

Wer hätte gedacht, dass eine einfache Fonts-Datei so viel Ärger verursachen könnte? Aber hey, immerhin gibt es jetzt ein Hotel, das von einer lästigen Abmahnerin befreit ist. Vielleicht sollten wir alle öfter virtuelle Hausverbote aussprechen – wer weiß, wen es als nächstes treffen könnte!