Archiv des Autors: Wasserpuncher

Avatar von Unbekannt

Über Wasserpuncher

Wasserpuncher

Milliardenschwerer Rechtsstreit: Google vernichtet Browserdaten

Google hat sich bereit erklärt, einen langwierigen Rechtsstreit in den USA beizulegen, indem das Unternehmen zugestimmt hat, Milliarden von Datensätzen zu vernichten oder zu de-identifizieren. Dies betrifft Daten, die gesammelt wurden, während Nutzer den „Inkognito-Modus“ ihres Browsers nutzten, in dem sie davon ausgingen, privat im Internet zu surfen.

Der vorgeschlagene Vergleich in der Rechtssache Brown v Google vor dem Bezirksgericht der Vereinigten Staaten für den nördlichen Bezirk von Kalifornien beinhaltet auch eine stärkere Offenlegung seitens Google über die Art und Weise, wie Daten im Inkognito-Modus gesammelt werden, sowie Grenzen für zukünftige Datenerfassung. Dieser Vergleich, der noch von einem kalifornischen Bundesgericht genehmigt werden muss, könnte für 136 Millionen Google-Nutzer gelten.

Laut dem am Montag eingereichten Gerichtsantrag hat der vorgeschlagene Vergleich einen Wert von fünf Milliarden US-Dollar, der den Wert der zu vernichtenden Daten sowie der Daten, die Google nicht mehr sammeln dürfte, widerspiegelt. Diese Summe entspricht auch der Schadenersatzforderung einer Gruppe von Nutzern, die Google im Jahr 2020 verklagt hatten. Die Nutzer warfen dem Unternehmen vor, ihr Surfverhalten über die Inkognito-Funktion illegal zu verfolgen.

Der vorgeschlagene Vergleich sieht keine direkte Entschädigung für die Klägergruppe vor, ermöglicht jedoch individuelle Ansprüche. Die Kläger betonen, dass der Vergleich die Rechenschaftspflicht und Transparenz von Google stärkt und einen wichtigen Schritt zur Wahrung des Rechts auf Privatsphäre im Internet darstellt.

Teil der Vereinbarung sind Änderungen an der Offenlegung von Grenzen der Private-Browsing-Dienste sowie die Standardblockierung von Cookies von Drittanbietern im Inkognito-Modus für fünf Jahre. Google unterstützt die endgültige Genehmigung des Vergleichs, hat jedoch Bedenken hinsichtlich der rechtlichen und faktischen Darstellungen der Kläger.

Ex-Verkehrsminister: Scheuer legt Bundestagsmandat nieder

Andreas Scheuer, ehemaliger Bundesverkehrsminister und Mitglied der CSU, hat sein Bundestagsmandat vorzeitig niedergelegt und scheidet somit aus dem Parlament aus. Scheuer gab bekannt, sein Mandat als Mitglied des Deutschen Bundestages ab dem 1. April 2024 niederzulegen. Er dankte dabei vielen Menschen für ihre Unterstützung, Treue und Vertrauen während seiner Amtszeit und sagte, es sei ihm eine Ehre gewesen, für das Land und seine Heimat arbeiten zu dürfen.

Der Bundestag bestätigte den Rücktritt, der entgegen etwaiger Vermutungen keinen Aprilscherz darstellt. Scheuer äußerte sich zunächst nicht zu seinen Zukunftsplänen. Bereits im Januar hatte der 49-jährige Politiker angekündigt, bei der nächsten Bundestagswahl nicht erneut anzutreten, jedoch war damals von einem Rückzug im Jahr 2025 die Rede.

Im CSU-Bezirksverband Niederbayern gab es zuvor mehrfach skeptische Stimmen gegenüber einer erneuten Kandidatur Scheuers. Der Politiker war seit 2002 Mitglied des Bundestages und vertrat den Stimmkreis Passau. Von 2009 bis 2013 war er Staatssekretär im Verkehrsministerium, bevor er von Dezember 2013 bis 2018 als CSU-Generalsekretär an der Seite des damaligen Parteichefs Horst Seehofer fungierte.

Nach der Bundestagswahl 2017 wurde Scheuer im vierten Kabinett von Angela Merkel Bundesverkehrsminister. Während seiner Amtszeit stand er aufgrund des Scheiterns der Pkw-Maut stark in der Kritik. Auch innerhalb der CSU wurde er daraufhin von vielen als Belastung wahrgenommen.

Genderverbot: Lehrer und Beamte in Bayern dürfen nicht mehr gendern

Seit kurzem ist in Bayern ein Genderverbot für Schulen, Hochschulen und Behörden in Kraft. Die Verwendung geschlechtersensibler Sprache sowie die Nutzung von Sonderzeichen in diesem Zusammenhang sind an diesen Einrichtungen ausdrücklich untersagt.

Gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung (AGO) für die Behörden des Freistaates Bayern sind mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt nicht mehr zulässig.

Die umstrittene Regelung wurde am 19. März vom Kabinett beschlossen und in der vergangenen Woche im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht. Die bayerische Landesregierung, angeführt von der CSU, beruft sich dabei unter anderem auf die Empfehlung des Rats für deutsche Rechtschreibung. Dieser hatte die Verwendung von Sonderzeichen mit Beschluss vom 15. Dezember 2023 nicht empfohlen und darauf hingewiesen, dass sie die Verständlichkeit von Texten beeinträchtigen könnten. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) betonte zudem die Bedeutung, „Diskursräume in einer liberalen Gesellschaft offenzuhalten“. Eine ideologisch geprägte Sprache beim Gendern habe dagegen eine exkludierende Wirkung.

Das neue Genderverbot stößt jedoch auf Kritik von verschiedenen Seiten, darunter den Grünen, politischen Hochschulgruppen, Gewerkschaften, queeren Verbänden und der Bundesschülerkonferenz. Letztere bezeichnete es beispielsweise als „Bevormundung“ von Schülerinnen und Schülern.

Die disziplinarrechtlichen Konsequenzen für Verstöße gegen das Verbot sind laut dem bayerischen Innenministerium eine Einzelfallentscheidung. Es werde insbesondere auf die Häufigkeit, das Ausmaß und den jeweiligen Kontext geachtet. Es mache beispielsweise einen Unterschied, ob es sich um ein behördeninternes oder ein öffentliches Schreiben handle und ob die gendersensible Sprache einmalig oder mehrmals verbotenerweise verwendet werde.

Hacker Tobi: Alles zu IT-Sicherheit

Hallo zusammen, hier ist Hacker Tobi! Heute gehen wir der Frage nach, warum IT-Sicherheit so wichtig ist. Dafür habe ich mir gleich mehrere Themen vorgenommen.

Beginnen wir mit dem Thema „Verschlüsselung“. Stellt euch das vor wie einen Geheimcode, den nur ihr und eure Freunde verstehen können! Verschlüsselung sorgt dafür, dass eure Nachrichten im Internet sicher bleiben und nur von denen gelesen werden können, für die sie bestimmt sind. Ziemlich cool, oder?

Kennt ihr den Begriff „Phishing“? Nein, wir gehen heute nicht angeln! Phishing ist eine fiese Masche, bei der Betrüger versuchen, an eure persönlichen Daten zu gelangen, indem sie sich als vertrauenswürdige Unternehmen ausgeben. Also, wenn euch jemand per E-Mail nach eurem Passwort fragt, seid vorsichtig und meldet es sofort! Ich halte hier die Augen offen für euch!

Habt ihr schon einmal von „Cybermobbing“ gehört? Das ist, wenn jemand euch im Internet beleidigt oder bedroht. Das ist überhaupt nicht cool! Wenn euch das passiert, sprecht mit euren Eltern oder Lehrern darüber. Gemeinsam können wir Cybermobbing stoppen!

Ein weiteres wichtiges Thema ist die Sicherheit von öffentlichen WLAN-Netzwerken. Wenn ihr in einem Café oder Park WLAN benutzt, können Hacker eure Daten ausspionieren! Seid also vorsichtig und verbindet euch nur mit sicheren Netzwerken oder benutzt ein VPN, um euch zu schützen.

Generell ist es wichtig, eure Privatsphäre im Internet zu schützen. Wenn ihr Fotos, Videos oder persönliche Informationen online teilt, könnten sie in die falschen Hände geraten. Denkt also immer zweimal nach, bevor ihr etwas postet und achtet darauf, wer eure Beiträge sehen kann!

Und nun könnt ihr euer Wissen testen mit dem „Hacker-Tobi-Check“:

Verschlüsselung ist… ☐ wenn auf Eurem Handy Inhalte und Chats durchsucht werden. ☐ eine Art Geheimcode, den nur ihr und eure Freund:innen verstehen können. ☐ eine gefährliche Sache.

Phishing ist… ☐ Angeln auf Englisch. ☐ ein lustiges Kinderspiel, wo man so ein Aquarium aufbaut. ☐ ein Betrugsversuch, um an Deine Daten zu kommen.

Cybermobbing ist… ☐ der Name einer Veranstaltung des Chaos Computer Clubs. ☐ etwas, wogegen wir die Chatkontrolle brauchen. ☐ wenn Euch jemand im Netz beleidigt oder bedroht.

In öffentlichen WLANs… ☐ sollte ich lieber ein VPN benutzen. ☐ muss ich keine Sorgen haben. ☐ kann ich nicht alle Seiten aufrufen, weil die Anbieter gerne zensieren.

Privatsphäre im Internet…. ☐ ist Schnee von gestern. ☐ wichtig, deswegen muss ich mit privaten Daten aufpassen. ☐ würden manche Politiker am Liebsten abschaffen.

Bis zum nächsten Mal, wenn es wieder heißt: Hacker Tobi – für eine sichere Internetwelt!

Deutschland schlecht auf Cyberangriffe vorbereitet, warnt BSI-Chefin Claudia Plattner

Claudia Plattner, die Leiterin des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), warnt vor gefährlichen Lücken in der deutschen Abwehr gegen Hacker-Attacken.

Laut Plattner gibt es derzeit kein gemeinsames Lagebild des Bundes und der Länder sowie keine Strukturen, die eine Koordinationsfähigkeit in einem Krisenfall gewährleisten. Sie betont die Notwendigkeit einer besseren Koordination: „Wir können nicht 16 Mal miteinander telefonieren, um herauszufinden, was gerade wo passiert.“

Plattner stellt eine Szenariofrage: „Was machen wir, wenn zum Beispiel in Hamburg und in München gleichzeitig das Licht ausgeht aufgrund eines Cybervorfalls, der im schlimmsten Fall aus einer geopolitischen Spannungslage entstanden ist?“ In solchen Fällen sei eine sofortige Krisenbewältigung erforderlich, die eine gemeinsame Lagebild-Erstellung und Koordination erfordert. Jedoch sei Deutschland derzeit nicht darauf vorbereitet, diese Koordination sei nicht eingeübt. Eine gemeinsame Datenbank sei laut Plattner aufgrund des Grundgesetzes nicht möglich.

Sie appelliert an die Politik, dem Thema Cybersicherheit Priorität einzuräumen, bevor größere Schäden entstehen. Sie stellt die rhetorische Frage: „Warum müssen wir immer erst aus Schaden klug werden? Wir wissen doch, dass das Thema unglaublich wichtig ist.“

Im Hinblick auf das Wahljahr betont Plattner, dass Desinformation ein Schwerpunktthema sei. Sie warnt vor gehackten Accounts von Politikern, die zu Wahlen antreten, und erklärt, dass die Angreifer versuchen, an sensible Informationen zu gelangen, um dem Ansehen der Menschen oder des Staates zu schaden. Das BSI arbeite daran, solche Angriffe technisch zu verhindern und die Betroffenen zu schulen, wie sie reagieren können. Auch die Zusammenarbeit mit Social-Media-Betreibern sei ein wichtiger Bestandteil der Abwehrmaßnahmen, um Fake-Profile schnell zu entfernen.

Abschließend gibt Plattner einen Ratschlag für das Wahljahr: „Nicht immer alles glauben, was man so aufgetischt bekommt.“ Es sei wichtig, kritisch zu hinterfragen und nicht leichtfertig auf Desinformationskampagnen hereinzufallen.

Youtube’s Eingeschränkter Modus blockiert queere Inhalte und politischen Journalismus in Schulen und Bibliotheken

Der „Eingeschränkte Modus“ von Youtube wurde entwickelt, um Inhalte zu filtern, die potenziell nicht jugendfrei sind. Allerdings greift dieser Modus auch auf seriöse Videos über Sexualität, Geschlechtsidentität und politischen Journalismus zu. Jüngsten Berichten zufolge wurden sogar Uploads des bekannten Youtubers Julian Bam betroffen.

Julian Bam, ein bekannter Content Creator, bemerkte vor einigen Wochen, dass einige seiner Zuschauer*innen bestimmte Videos nicht sehen konnten. Nachdem er Nachfragen erhielt, stellte er fest, dass einige seiner Videos im eingeschränkten Modus auf Youtube nicht mehr sichtbar waren, wie er in einem seiner Videos berichtete.

Der eingeschränkte Modus, der seit 2010 verfügbar ist, soll unter anderem den Übergang von Youtube Kids zu Youtube erleichtern. Laut Youtube werden Videos mit Inhalten, die potenziell nur für Erwachsene geeignet sind, im eingeschränkten Modus ausgeblendet.

Dieser Filter kann in den Einstellungen aktiviert und deaktiviert werden. Wenn er über die Familien-Version aktiviert wird, können Kinder ihn nicht selbst deaktivieren. In öffentlichen WLANs wie Schulen, Bibliotheken oder Jugendherbergen kann der Netzwerkadministrator den Filter aktivieren, ohne dass die Nutzer*innen darüber informiert werden, ob der Modus aktiviert ist.

Julian Bam produziert Videos für eine vorwiegend junge, jugendliche Community und gehört zu den bekanntesten Content Creators in Deutschland. Die Einstufung seiner Videos als „potenziell nicht jugendfrei“ ist unangebracht, da seine Inhalte in erster Linie Unterhaltung bieten und nicht jugendgefährdend sind.

Der eingeschränkte Modus sperrt nicht nur bestimmte Videos, sondern auch die Kommentarfunktion für betroffene Nutzer*innen. Er erkennt potenziell nicht jugendfreie Inhalte anhand verschiedener Kriterien wie Titel, Videobeschreibung und Metadaten.

Beispiele von Overblocking sind nicht schwer zu finden. Der eingeschränkte Modus filtert Videos heraus, die zur Aufklärung beitragen sollen, darunter auch LGBTQ+-Inhalte. Schminkvideos für trans Personen oder Videos, die beim Coming-out helfen sollen, sind ebenfalls betroffen. Sogar politischer Journalismus wird blockiert, wie im Fall des Youtube-Kanals des SPIEGEL, der über russische Propaganda aufklären soll.

Queere Organisationen und Bloggerinnen kritisieren den eingeschränkten Modus bereits seit Jahren. Obwohl YouTube den Filter angepasst hat, gibt es weiterhin Probleme. YouTuberinnen haben zwar die Möglichkeit, Einspruch einzulegen, doch viele wissen nicht einmal, dass dieser Filter existiert.

Youtube selbst gibt zu, dass der eingeschränkte Modus fehlerhaft sein kann und arbeitet kontinuierlich an Verbesserungen. Es ist jedoch fraglich, ob ein automatisiertes System wie dieses zuverlässig zwischen jugendgefährdenden Inhalten und seriösen Inhalten unterscheiden kann.

Es ist wichtig zu betonen, dass Jugendliche Zugang zu seriösen Informationen über sensible Themen wie Sexualität und Geschlechtsidentität haben sollten. Die aktuellen Probleme mit dem eingeschränkten Modus zeigen, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, um sicherzustellen, dass diese Informationen zugänglich bleiben.

Neue Enthüllungen zur xz-Backdoor-Attacke: Hintergrund und Auswirkungen

Experten betrachten die Backdoor in liblzma als einen der ausgeklügelsten Supply-Chain-Angriffe bisher. Sie ermöglicht es Angreifern, ferngesteuerte Befehle einzuschleusen.

Nach der Entdeckung einer Hintertür in den xz-Tools, die in vielen Open-Source-Plattformen enthalten sind, sind weitere Details über den Angriff ans Licht gekommen. Die Backdoor erlaubt es Angreifern, ihren eigenen Code auf den betroffenen Systemen auszuführen, den sie zuvor geschickt versteckt haben. Die Entwicklung eines Netzwerkscanners zur Erkennung der Backdoor gestaltet sich derzeit als schwierig.

Clevere Hintertür führt Schadcode aus

Der Sicherheitsexperte und Kryptograf Filippo Valsorda analysiert die Hintertür in einem Diskussionsfaden auf der Social-Media-Plattform BlueSky. Die Hintertür ist bemerkenswert einfallsreich gestaltet und nutzt einen RSA-Schlüssel als Transportmedium für den Schadcode. Dieser wird bereits beim Aufbau einer neuen SSH-Verbindung zu einem Server mit trojanisierten xz-Bibliotheken übertragen, während des Schlüsselaustauschs überprüft, entschlüsselt und schließlich ausgeführt wird.

Projektübernahme mit Psychotricks

Der Angriff scheint von langer Hand geplant gewesen zu sein. Der Angreifer mit dem Pseudonym „Jia Tan“ erstellte sein Github-Konto im Jahr 2021 und konzentrierte sich ab 2022 auf das xz-Projekt. Er erlangte die Kontrolle über das Projekt und drängte Linux-Distributionen, die von ihm präparierten Versionen der Pakete zu übernehmen. Ein weiterer Komplize mit dem Pseudonym „Hans Jansen“ warb bei Debian für die Aktualisierung des Pakets unter dem Vorwand, ein Problem mit dem Programmier-Werkzeugkasten Valgrind zu beheben, das jedoch erst durch den Einbau der Hintertür auftrat.

Betroffene Distributionen

Aktualisierte Pakete für OpenSUSE „Tumbleweed“ stehen bereits zur Verfügung. In stabile Debian- oder Ubuntu-Versionen hat die Hintertür es nicht geschafft, jedoch in Debian „testing“ und „unstable“. Andere betroffene Linux-Varianten sind ebenfalls identifiziert worden.

Lücken veröffentlichen: Ja oder nein?

Auf der Mailingliste oss-security entbrannte eine Diskussion hochrangiger Security-Experten über das Für und Wider von Sicherheitslücken. Während einige für eine Offenlegung plädieren, betonen andere die Wichtigkeit von Kommunikationssperren. Der Entdecker, Andres Freund, gab zu Protokoll, dass er die Verschwörung nur aufgrund „einer Reihe von Zufällen“ entdeckt habe.

Reaktion der Entwickler und Projektleiter

Der Projektleiter des xz-Projekts, Lasse Collin, hat sich aus einer selbst verordneten Internet-Auszeit zu Wort gemeldet und einige der durch Jia Tan gemachten Änderungen rückgängig gemacht. Die Konten des Projekts und der Entwickler Tan und Collin bei Github sind derzeit gesperrt.

Die Identität der Täter ist noch ungewiss, aber die Komplexität des Angriffs deutet auf einen möglichen staatlich gelenkten Angriff hin. Die Untersuchungen sind im Gange, um die Verantwortlichen zu finden.

Wir bleiben weiterhin über die neuesten Entwicklungen zu diesem Vorfall auf dem Laufenden.

Bayerns Polizei strebt Einsatz von Palantir-Software an

In einer neuen Entwicklung plant Bayerns Polizei den Einsatz von Analyse-Software des umstrittenen Unternehmens Palantir. Nach anfänglicher Kritik setzt das Land bei neuen Tests auf pseudonymisierte Daten.

Nach scharfer Kritik seitens des obersten bayerischen Datenschützers hat das Landeskriminalamt die Tests seiner neuen Analyse-Software des umstrittenen Data-Mining-Unternehmens Palantir mit echten Personendaten beendet. Ein Sprecher des bayerischen Landeskriminalamts (LKA) erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass diese Tests zur Überprüfung der Funktionalität nun abgeschlossen seien. In einer neuen Testphase, die seit dem 11. März läuft, würden die Analyse- und Recherchefähigkeiten des neuen Programms nun ausschließlich mit pseudonymisierten Daten getestet, die eigens für diesen Zweck erstellt wurden.

Bayerns Landesdatenschutzbeauftragter Thomas Petri hatte das Landeskriminalamt im Januar aufgefordert, die neue Software nicht mehr mit echten Personendaten zu testen. Grund dafür war die fehlende gesetzliche Grundlage für den Einsatz des Analyseprogramms in Bayern. Zwar arbeitet das Innenministerium an einem Gesetzesentwurf für eine entsprechende Gesetzesänderung, doch diese ist bisher noch nicht beschlossen. Die Software namens „Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“, kurz VeRA, soll den bayerischen Ermittlern helfen, bei schweren Verbrechen und Terrorlagen verschiedene Datensätze der Polizei gleichzeitig auszulesen und Verknüpfungen herzustellen.

Hessen und Nordrhein-Westfalen nutzen bereits Palantir-Software. Im Sommer 2023 hatte das Bundesinnenministerium sowie weitere Bundesländer, trotz einer Kaufoption, den Einsatz von Palantir in Bundesbehörden abgelehnt. Kritik am Einsatz von Palantir-Software gibt es seit Jahren. Kritiker bemängeln unter anderem eine zu enge Verbindung zu US-Geheimdiensten und befürchten mögliche Datenschutzverletzungen. Eine Überprüfung des Quellcodes der Software für das bayerische LKA ergab jedoch keine Auffälligkeiten.

Die bisherigen Tests mit echten Personendaten wurden vom LKA als rechtskonform bezeichnet und sollen auch weiterhin im Einklang mit geltendem Recht durchgeführt werden. Die Informationen zu echten Personen dienten ausschließlich dazu, die technische und fachliche Funktionsfähigkeit der Software zu überprüfen und die Informationssicherheit zu gewährleisten. Das Programm analysierte die Daten während der Tests nicht.

Der Testbetrieb mit pseudonymisierten Daten soll sicherstellen, dass das Programm nach einer geplanten Gesetzesänderung schnell einsatzbereit ist. Dafür soll auch das Polizeigesetz angepasst werden. Der Bayerische Landtag plant eine Sachverständigenanhörung im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens, um die vorgeschlagenen Änderungen zu diskutieren.

Quellen:

Über den Ausfall von Tailscale.com am 7. März 2024

Am 7. März 2024 war die Website tailscale.com für ungefähr 90 Minuten nicht erreichbar, was auf ein abgelaufenes TLS-Zertifikat zurückzuführen war. Der Ausfall betraf hauptsächlich Marketingmaterialien und Dokumentationen der Firma Tailscale. Es ist wichtig zu verstehen, was passiert ist, welche Auswirkungen dies hatte und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Was ist passiert

Im Dezember 2023 führte Tailscale eine umfangreiche Aktualisierung seiner Website durch, einschließlich eines Wechsels zu einem neuen Hosting-Anbieter. Etwa 90 Tage später, am 7. März 2024, wurde die Website aufgrund eines abgelaufenen TLS-Zertifikats unzugänglich. Die Konfiguration des Hosting-Anbieters erlaubt kein natives IPv6, daher betreibt Tailscale einen eigenen Proxy, um solche Anfragen zu verarbeiten. Diese Konfiguration wurde jedoch vom Anbieter als „Fehlkonfiguration“ betrachtet.

Die Auswirkungen

Während des Ausfalls waren bestimmte Bereiche der Tailscale-Website nicht erreichbar, darunter die Dokumentationen, das Blog und das Schnellinstallations-Skript. Die eigentlichen Domänen, die Tailscale-Pakete bereitstellen, blieben jedoch zugänglich.

Maßnahmen zur Behebung

Nachdem das Problem identifiziert wurde, wurden die „zusätzlichen“ Einträge vorübergehend entfernt und die Zertifikate manuell erneuert, um die Website wieder zugänglich zu machen. Langfristig plant Tailscale, die Proberinfrastruktur zu aktualisieren, um IPv4- und IPv6-Endpunkte separat zu überprüfen, und das Ziel ist es, IPv6 in die Website-Infrastruktur zu integrieren, um die Notwendigkeit des Proxys zu eliminieren.

Schlussfolgerung

Obwohl der Ausfall von Tailscale.com einige Unannehmlichkeiten verursachte, ist es wichtig anzumerken, dass die meisten Tailscale-Dienste nicht von der Hauptwebsite abhängen. Dieser Vorfall bietet eine Gelegenheit für Tailscale, seine Infrastruktur zu verbessern und sicherzustellen, dass ähnliche Ausfälle in Zukunft vermieden werden.

Deutsche Gigaset deaktiviert Smart Home/Care Dienste

Seit Ende Januar 2024 befindet sich die Deutsche Gigaset im Insolvenzverfahren. Während einige Geschäftszweige gerettet werden sollen, hat das Unternehmen bedauerlicherweise beschlossen, die Smart Home/Care Dienste zum 29. März 2024 durch Abschaltung der Cloud-Dienste einzustellen. Diese Maßnahme hat zur Folge, dass die entsprechenden Geräte wie Kameras und Sensoren nicht mehr über die Apps nutzbar sind.

Lediglich der lokale Alarm des Rauchmelders Gigaset Smoke bleibt uneingeschränkt funktionsfähig. Für die betroffenen Geräte bedeutet dies, dass sie ihrer Funktionalität beraubt sind und letztendlich nur noch Elektroschrott darstellen.

Die Abschaltung der Cloud-Dienste wurde von verschiedenen Medien, darunter auch Golem, vor einigen Tagen thematisiert. Dieser Schritt verdeutlicht einmal mehr die Herausforderungen und Risiken im Umgang mit cloudbasierten Diensten.