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Mit rechten Mitteln: AfD versucht, Richter aus dem Verfahren zu drängen

Die AfD befindet sich weiterhin im juristischen Konflikt mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz, das sie seit 2021 als „rechtsextremen Verdachtsfall“ eingestuft hat. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster steht die nächste Runde der gerichtlichen Auseinandersetzung bevor. Doch die AfD versucht, den Vorsitzenden Richter, Gerald Buck, wegen „Besorgnis der Befangenheit“ aus dem Verfahren zu entfernen. Die Anwälte der Partei behaupten auf 20 Seiten, dass von ihm kein faires Urteil zu erwarten sei, da er angeblich „willkürlich“ agiere und eher Gesinnung als Recht vertrete.

Buck, der den 18. Senat am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalens leitet, steht ehrenamtlich bei der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger engagiert. Die AfD wirft ihm vor, schon jetzt den Verfassungsschutz zu bevorzugen und „Geheimverfahren“ zu führen, indem er mit dem Verfassungsschutz telefoniere. Die Anwälte behaupten, er flüstere Dinge hinter dem Rücken der Partei, anstatt sie direkt zu kommunizieren.

Die Verhandlung am 27. und 28. Februar soll klären, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz zu Recht davon ausgeht, dass die AfD sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richtet. Die Anwälte der AfD sehen jedoch bereits jetzt eine Voreingenommenheit des Richters gegenüber dem Verfassungsschutz und argumentieren, dass Bitten des Inlandsgeheimdienstes großzügig gewährt, während Anfragen der AfD abgewiesen werden.

Besonders brisant ist, dass es in dem Verfahren um Tausende von Zitaten geht, die als rassistisch, antisemitisch und staatsverachtend eingestuft werden. Die AfD bezweifelt, dass diese Zitate den wahren Geist der Partei widerspiegeln und vermutet V-Leute (Vertrauensleute) des Verfassungsschutzes hinter einigen Zitaten. Die Akten dazu umfassen etwa 10.000 Seiten. Die AfD-Anwälte argumentieren, dass dies einen Eingriff in das Recht auf ein faires Verfahren darstellt.

Der politische Hintergrund der Personalie des zuständigen Richters, Gerald Buck, wird ebenfalls beleuchtet. Der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Benjamin Limbach, ein Grüner, Sohn der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Jutta Limbach, steht im Mittelpunkt eines Streits über politische Einflussnahme bei der Besetzung wichtiger Richterposten. Die AfD könnte nun versuchen, diese heikle Angelegenheit für ihre Zwecke zu nutzen und den Rechtsstaat herauszufordern.

37C3: Der Hackerkongress im Schatten der Öffentlichkeit

Auf dem Chaos Communication Congress (37C3) zum Jahresende in Hamburg wurden brisante IT-Themen diskutiert, darunter Chatkontrolle, Gesundheitsdaten, Künstliche Intelligenz sowie Sicherheitsaspekte bei gehackten iPhones und Teslas. Mit rund 10,000 Teilnehmern war es das größte europäische Treffen der Hackerszene. Dennoch erfuhren die rund 35 Millionen Leser deutscher Tageszeitungen kaum etwas darüber, und auch in anderen Medien blieb der Kongress weitgehend unbeachtet.

Selbst der Chaos Computer Club (CCC), der den Kongress veranstaltete, bemerkte das deutlich rückläufige Medieninteresse. Jochim Selzer, Sprecher des CCC, erklärte gegenüber Golem.de: „Die geringe Presseresonanz ist natürlich auch uns aufgefallen und betrug nur einen Bruchteil dessen, was wir vom 36C3 kannten.“ Eine klare Ursache dafür konnte jedoch noch nicht identifiziert werden.

Selzer spekulierte, dass die dreijährige Pause aufgrund von Corona möglicherweise dazu führte, dass viele vergessen hatten, dass der Kongress in der letzten Jahreswoche stattfindet. Die Bewerbung des 37C3 erfolgte hauptsächlich innerhalb der Community, was dazu beitragen könnte, dass er außerhalb nur wenig Aufmerksamkeit erregte.

Interessanterweise berichtete Golem.de selbst nicht über den Kongress, während Heise.de dies tat. Der CCC vermutet, dass es möglicherweise an einer gewissen Lernkurve lag, um wieder in den Rhythmus des Congresses zu finden. Dennoch war es den Fachredakteuren in den Redaktionen sicherlich nicht entgangen.

Die Nachrichtenagentur dpa wusste zwar von dem Kongress, entschied sich jedoch aus rein redaktionellen Gründen gegen eine Berichterstattung. Jens Petersen, Sprecher der dpa, erklärte: „Die dpa hat Teile des Kongresses via Stream verfolgt, sich aber anschließend aus rein redaktionellen Gründen gegen eine Berichterstattung entschieden.“ Dies verdeutlicht, dass die Agentur die Inhalte nicht als ausreichend relevant oder zu technisch für ihre Medienkunden empfand.

Die öffentlich-rechtlichen Medien ignorierten den 37C3 ebenfalls weitgehend. Diese Zurückhaltung könnte darauf zurückzuführen sein, dass die wichtigsten Veranstaltungen des Kongresses mittlerweile zuverlässig gestreamt werden. Journalisten können somit auf die physische Präsenz vor Ort verzichten, was Zeit und Kosten spart. Insgesamt spiegelt dies möglicherweise die veränderte Dynamik wider, wie über Hackerkongresse berichtet wird, insbesondere wenn die Inhalte als zu technisch oder nicht ausreichend relevant betrachtet werden.

Twitch verschärft Kleiderordnung: Selbst die Andeutung von Nacktheit unerwünscht

Die Livestreaming-Plattform Twitch hat kürzlich ihre Richtlinien zur Kleiderordnung erneut verschärft, wodurch sie noch stärker in die Privatsphäre der Streamerinnen eingreift. Diese neuen Vorschriften gehen über die gesetzlichen Regelungen zum Jugendschutz hinaus und verlangen von den Streamerinnen, dass sie klar und eindeutig zeigen, dass sie angemessen bekleidet sind.

Schon zuvor war es Streamerinnen untersagt, Genitalien und weiblich gelesene Nippel nackt vor der Kamera zu zeigen. Die aktualisierten Regeln gehen nun sogar so weit, dass die bloße Andeutung, unbekleidet zu sein, untersagt ist. Twitch formuliert dies in seinen neuen Richtlinien auf Englisch: „Wir erlauben es nicht, dass Streamerinnen implizieren oder suggerieren, dass sie vollständig oder teilweise nackt sind, unter anderem, indem sie Brüste oder Genitalien mit Objekten oder schwarzen Balken verdecken.“

Die Ausrichtung der neuen Regeln ändert das Prinzip der bisherigen Vorschriften. Anstelle eines Verbots von Nacktheit wird eine Art Nachweispflicht für Bekleidung eingeführt. Streamer*innen müssen nun deutlich sichtbar zeigen, dass sie ordnungsgemäß bekleidet sind, wobei die Kleidung nicht zu eng anliegen darf. Twitch geht sogar so weit zu betonen: „Wir erlauben keine sichtbaren Umrisse von Genitalien, auch wenn sie bedeckt sind.“ Verstöße gegen diese Regeln können zur Sperrung führen.

Diese schärferen Richtlinien sind die neueste Entwicklung in einem andauernden Konflikt zwischen Twitch und einigen Streamerinnen, die erotische Inhalte zeigen. Erfolgreiche Streamerinnen erreichen ein Millionenpublikum, doch Twitch beharrt auf seinem Hausrecht und zieht immer wieder neue rote Linien in den Nutzungsbedingungen, was von der Community kreativ umgangen wird. Beispielsweise sind Hot-Tub-Streams zu einem beliebten Genre geworden, bei dem Streamer*innen in einem Planschbecken im Studio sitzen und Bikinis tragen, um den Vorschriften zu entsprechen.

Die explizite Erwähnung von „schwarzen Balken“ in den neuen Richtlinien dürfte dabei kein Zufall sein. Streamer*innen hatten zuvor Brüste mit schwarzen Balken verdeckt, um den Eindruck zu erwecken, sie seien nackt. Als Reaktion darauf wurde nun das Verbot erlassen, nicht einmal den Gedanken an Nacktheit im Publikum aufkommen zu lassen.

Die Diskussion um Tabuzonen bei weiblich gelesenen Brüsten ist ebenfalls nicht neu. Twitch hat klare Vorgaben, welche Teile der weiblich gelesenen Brust sichtbar sein dürfen. Diese Regelungen werden von Streamer*innen oft auf kreative Weise umgangen, um den Unsinn der Vorschriften zu betonen.

Die strengeren Vorschriften bei Twitch sind Teil eines größeren Trends, bei dem große Plattformen zunehmend striktere Regeln bezüglich Nacktheit und Sexualität einführen. Dieser Trend hat sowohl wirtschaftliche als auch ideologische Gründe. Werbekunden, die Nacktheit und Sexualität in öffentlichen Medien ablehnen, üben Druck auf werbefinanzierte Plattformen aus. Gleichzeitig spielen ideologische Ansichten, insbesondere in den USA, eine wichtige Rolle bei der Festlegung solcher Tabus.

Experten warnen vor dieser Entwicklung und betonen, dass Ressourcen besser in sexuelle Bildung investiert werden sollten, anstatt Sexualität und Nacktheit mit immer mehr Tabus zu belegen. Der Fall Twitch ist nur ein Beispiel für diese grundsätzliche Entwicklung im Netz.

Parteiverbot: Das schärfste Schwert des Rechtsstaats

In den politischen Kreisen wird derzeit über einen möglichen Verbotsantrag gegen die AfD debattiert. Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot hat das Bundesverfassungsgericht im NPD-Urteil von 2017 umfassend dargelegt. Dabei sind die Hürden für ein solches Verbot besonders hoch.

In der Bundesrepublik kann nur das Bundesverfassungsgericht eine politische Partei verbieten. Den Antrag hierfür können die Bundesregierung, der Bundestag, der Bundesrat oder, im Fall von Parteien aus einem Bundesland, die jeweilige Landesregierung stellen. Die politische Entscheidung, einen Verbotsantrag zu stellen, ist somit der erste Schritt. Der juristische Erfolg hängt davon ab, ob die betreffende Partei tatsächlich verfassungswidrig ist, wie es im Artikel 21, Absatz 2 des Grundgesetzes festgelegt ist.

Seit 1956 gab es kein Parteiverbot mehr in Deutschland. Die rechtlichen Anforderungen an ein solches Verbot wurden erst im NPD-Urteil von 2017 konkretisiert. Das Bundesverfassungsgericht betonte dabei, dass ein Parteiverbot die „schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats gegen seine organisierten Feinde“ darstellt.

Die erste Voraussetzung für ein Verbot ist, dass die betreffende Partei die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen möchte. Dies umfasst grundlegende Prinzipien wie die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip. Ein erfolgreicher Verbotsantrag muss klare Belege dafür liefern, dass die Partei diese Prinzipien gefährdet.

Die zweite Voraussetzung für ein Verbot ist, dass die Partei aktiv daran arbeitet, ihre verfassungsfeindlichen Ziele umzusetzen. Dies erfordert ein planvolles und effektives Handeln. Im Fall der NPD wurde ein Verbot abgelehnt, da die Partei aufgrund ihrer Unbedeutendheit und fehlender Wirkmacht nicht in der Lage war, ihre Ziele zu verwirklichen.

Ein Parteiverbot ist das äußerste Mittel und sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn alle anderen demokratischen Mechanismen versagen. Es ist wichtig, die Demokratie durch offene geistige Auseinandersetzung zu verteidigen, anstatt auf Verbote zu setzen. In diesem Kontext mahnt der ehemalige Verfassungsrichter Peter Müller zur aktiven Beteiligung der Demokraten, um die Grundprinzipien der Demokratie zu bewahren.

Gigaset AG im Insolvenzverfahren: Telefonhersteller ringt mit wirtschaftlichen Herausforderungen

Die Gigaset AG, Europas Marktführer für DECT-Schnurlostelefone, hat den Schritt in ein Regelinsolvenzverfahren gewagt. Das Amtsgericht Münster eröffnete das Verfahren, nachdem der Telefonhersteller im September einen Insolvenzantrag gestellt hatte und sich selbst als zahlungsunfähig bezeichnete.

Als maßgebliche Gründe für die Insolvenz nennt das Unternehmen einen unerwarteten und erheblichen Umsatzrückgang im zweiten Halbjahr 2023 sowie eine Geschäftsentwicklung, die deutlich hinter den geplanten Zielen zurückblieb. Zusätzlich dazu habe die schwache Nachfrage nach Gigaset-Produkten und eine zurückhaltende Kaufbereitschaft in Deutschland und Europa die wirtschaftliche Lage verschärft.

Die Gigaset Communications GmbH, eine Tochtergesellschaft, stellte einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Trotz der finanziellen Herausforderungen wurden die Entwicklungs-, Produktions- und Vertriebstätigkeiten für DECT-Schnurlostelefone unverändert fortgesetzt.

Mit etwa 850 Mitarbeitern hat Gigaset eine lange Firmengeschichte von 175 Jahren. Neben DECT-Schnurlostelefonen gehören auch Smartphones auf Android-Basis, Cloud-basierte Smart Home-Angebote sowie Geschäftstelefonie-Lösungen zu den Geschäftsaktivitäten des Unternehmens. Die Insolvenz markiert jedoch einen kritischen Wendepunkt in der Geschichte des Unternehmens, das bisher eine bedeutende Rolle im Bereich der Telekommunikationstechnologie spielte.

Die genauen Auswirkungen der Insolvenz auf die Mitarbeiter, Kunden und Partner von Gigaset bleiben abzuwarten. Die Branche verfolgt gespannt die Entwicklungen rund um diesen prominenten Telefonhersteller und seine Bemühungen, inmitten wirtschaftlicher Turbulenzen zu überleben.

Sicherheitslücken im KIM: Schlüsselvergabe und Log4J-Schwachstelle aufgedeckt

Auf dem 37. Chaos Communication Congress (37C3) in Hamburg deckten die Sicherheitsforscher Christoph Saatjohann und Sebastian Schinzel gravierende Probleme in der digitalen Gesundheitsinfrastruktur auf. Insbesondere die Schlüsselverwaltung des Kommunikationsdienstes im Medizinwesen (KIM) stand im Fokus ihrer Untersuchung. Dieser Blog-Beitrag beleuchtet die entdeckten Schwachstellen und ihre Auswirkungen.

Schlüsselverwaltung im KIM: Ein Sicherheitsrisiko: Der KIM gilt als sicherer E-Mail-Dienst im Gesundheitswesen, der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung durch individuelle S/MIME-Zertifikate ermöglicht. Jeder Teilnehmer, darunter Ärzte und Krankenkassen, erhält solche Zertifikate für sichere Kommunikation. Trotz Lob für den höheren Standard im Vergleich zu anderen Systemen wiesen die Münsteraner Sicherheitsforscher auf wiederholte Probleme hin.

Identische Schlüssel bei Krankenkassen: Der GAU in der PKI: Die Forscher enthüllten einen schwerwiegenden Implementierungsfehler, bei dem Dienstleister dieselben S/MIME-Keys an insgesamt acht Krankenkassen vergaben. Dies führte dazu, dass die Verschlüsselung zwischen den Parteien aufgehoben wurde. Jeder der Beteiligten hätte mit dem gleichen Schlüssel Nachrichten signieren können. Dieser GAU in der Public Key Infrastructure (PKI) betraf 28 Prozent der Bürgerinnen und Bürger, die über diese Krankenkassen versichert waren.

Verantwortung und Maßnahmen: Die Sicherheitsforscher informierten die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (Gematik) im Rahmen eines „Responsible Disclosure“-Prozesses über ihre Ergebnisse. Die betroffenen Keys wurden zurückgezogen, und die Spezifikationen des Systems wurden angepasst. Nun erfolgt monatlich eine Überprüfung auf Schlüsseldopplungen.

Log4J-Schwachstelle im KIM-Clientmodul: Die Forscher deckten auch eine Log4J-Schwachstelle im KIM-Clientmodul von T-Systems auf. Obwohl ein Update veröffentlicht wurde, gab es Probleme mit der Informationsweitergabe an die Betroffenen. Fragen zu fehlenden automatischen Updates und zur Kostentragung für notwendige Sicherheitsupdates blieben offen.

Ausblick und offene Fragen: Der Blog-Beitrag schließt mit einem Ausblick auf Informationsdefizite bei Updates und der ungeklärten Kostenverantwortung für Sicherheitsupdates der Software-Hersteller im Gesundheitswesen. Rückfragen aus dem Publikum und die Rolle der verschiedenen Akteure, darunter Krankenversicherungen und das Bundesgesundheitsministerium, werden thematisiert.

Dieser Beitrag bietet einen detaillierten Überblick über die Sicherheitsprobleme im KIM, die auf dem 37C3-Kongress enthüllt wurden.

TOR-Blockaden und Anonymität im Fadenkreuz: Internationale Entwicklungen auf dem 37C3-Kongress

Auf dem 37. Chaos Communication Congress (37C3) in Hamburg enthüllte Roger Dingledine, Mitbegründer des Anonymisierungsnetzwerks TOR (The Onion Routing), die jüngsten Bemühungen verschiedener Staaten, den Dienst zu blockieren. In diesem Blog-Beitrag werfen wir einen Blick auf die präsentierten Informationen und analysieren die Auswirkungen in Russland, Iran, Turkmenistan und der Europäischen Union.

Russland: TOR im Fokus der Zensurmaßnahmen: Dingledine hob besonders die Vorgehensweise Russlands hervor. Bereits im Dezember 2021 wurde eine erhöhte Nutzung von TOR-Bridges außerhalb der normalen Infrastruktur in Russland beobachtet. Die russischen Behörden blockierten nicht nur den direkten Zugang zum TOR-Netzwerk, sondern sperrten auch eine zentrale IP-Adresse, die nicht nur TOR, sondern auch andere Dienste wie Skype betraf. Interessanterweise erhielt das TOR-Team Informationen von Insidern im russischen „Zensurministerium“, der Roskomnadsor, was auf die Komplexität der Zensurbemühungen hinweist.

Iran: Anstieg der TOR-Nutzung während der Proteste: Im Iran vervielfachte sich die Nutzung von TOR während der Frau-Leben-Freiheit-Proteste im Jahr 2022. Snowflake, eine Erweiterung für den TOR-Browser, spielte eine entscheidende Rolle, da sie sich schwer zensieren ließ. Dennoch musste das TOR-Projekt im Umgang mit den iranischen Zensurbemühungen mehrfach nachbessern, um den „User Impact“ zu minimieren.

Turkmenistan: Herausforderungen für TOR durch allgemeine Internetzensur: Dingledine räumte ein, dass Staaten wie Turkmenistan, die nicht gezielt Inhalte blockieren, sondern das Interneterlebnis insgesamt beeinträchtigen, eine Herausforderung darstellen. Hierbei geht es offenbar darum, für ein unzensiertes Internet zu zahlen, anstatt gezielt Inhalte zu unterdrücken.

Frühwarnsystem für größere Krisen: Die Blockaden gegen TOR könnten nach Dingledine ein Frühwarnsystem für größere Krisen sein. Die verstärkten Zensurbemühungen Russlands gegen TOR erfolgten bereits im Dezember 2021, etwa zweieinhalb Monate vor dem Angriff auf Teile der Ukraine.

Kritik an der EU: Auswirkungen auf TOR durch Netzsperren gegen Propagandaorgane: Dingledine kritisierte auch die Vorgehensweise der Europäischen Union gegen russische Propagandamedien, insbesondere die Sanktionierung von Russia Today (RT). Die installierte Zensurinfrastruktur könnte schwer rückgängig gemacht werden, und TOR-Nutzer außerhalb Europas wären davon betroffen.

Ausblick und Bedenken: Abschließend äußerte Dingledine Bedenken hinsichtlich des Trends zu Verkehrsanalysen über verschiedene Internetakteure. Die Zusammenlegung von Daten durch große Anbieter und Staaten könnte die Anonymität von TOR-Nutzern mittelfristig gefährden.

Dieser Blog-Beitrag bietet einen Einblick in die internationalen Entwicklungen im Bereich der TOR-Blockaden und deren Auswirkungen auf die Anonymität im Netz.

Von der ePA zum EHDS: 7 Thesen zur aktuellen digitalen Gesundheitspolitik

Die Digitalisierung hat die Gesundheitspolitik erfasst, und die elektronische Patientenakte (ePA) sowie der Europäische Gesundheitsdatenraum (EHDS) stehen im Fokus. In einem Vortrag auf dem 37C3 beleuchten Bianca Kastl und Daniel Leisegang kritisch die aktuellen Entwicklungen und präsentieren sieben Thesen zur digitalen Gesundheitspolitik.

These 1: Die Gesundheitsdigitalisierung ist weit mehr als nur Gesundheitsdigitalisierung

Die Digitalisierung im Gesundheitssektor hinkte bisher im internationalen Vergleich hinterher. Die beschleunigte Entwicklung ist vor allem der Corona-Pandemie geschuldet und wird von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach als Hoffnungsträger für das Gesundheitssystem betrachtet. Zwei zentrale Gesetze, das Digital-Gesetz und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz, sollen die umfassende Digitalisierung vorantreiben und dabei den ökonomischen Nutzen betonen.

These 2: Schöne neue Monopole

Die Gesundheitsdigitalisierung lockt nicht nur etablierte Unternehmen wie Google und Microsoft, sondern auch zahlreiche Start-ups, die auf künstliche Intelligenz setzen. Tech-Konzerne sehen großes Potenzial, aber die Interessen dieser Unternehmen stehen oft im Widerspruch zu den Bedürfnissen und Rechten der Patient:innen.

These 3: Brute-Force-Forschung schafft neue Sicherheitsrisiken

Die digitale Retter-Mentalität, bei der Lösungen erst präsentiert und dann nach passenden Problemen gesucht werden, führt zu einer explorativen Forschung. Dies birgt Sicherheitsrisiken, da riesige Datenmengen mit KI-Systemen durchforstet werden, ohne klare Forschungsfragen. Unternehmen träumen von digitalen Zwillingen, während die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten auf dem Spiel stehen.

These 4: Diagnose wird zu einem digitalen Experimentierfeld

Die Auswertung von Gesundheitsdaten durch KI-Systeme birgt Gefahren, wie Beispiele aus der Praxis zeigen. Krankenkassen dürfen künftig eigene Risikoeinschätzungen vornehmen und individuelle Beratungen durchführen, ohne die explizite Zustimmung der Versicherten. KI-Systeme können aufgrund von Trainingsdaten zu fehlerhaften Diagnosen führen, was zu erheblichen gesundheitlichen Risiken führt.

These 5: „I know what you recovered from last summer“

Die sensiblen Informationen, die aus Gesundheitsdaten abgeleitet werden können, erfordern besonderen Schutz. Pseudonymisierung und Verschlüsselung sollen dies gewährleisten, aber die Umsetzung ist vage definiert. Der Einsatz von synthetischen Daten als Alternative zur Pseudonymisierung wird diskutiert, aber ihre Effektivität ist umstritten.

These 6: Opt-out ist keine Option

Die Gesundheitsdigitalisierung sieht einen Paradigmenwechsel hin zum Opt-out vor, bei dem Menschen automatisch in digitale Systeme integriert werden, es sei denn, sie widersprechen aktiv. Dieser Ansatz wird kritisiert, da er das Recht auf informationelle Selbstbestimmung massiv einschränkt. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber warnt vor einer unverhältnismäßigen Einschränkung dieses Grundrechts.

Insgesamt zeigen diese Thesen, dass die aktuelle digitale Gesundheitspolitik Herausforderungen und Risiken mit sich bringt. Es ist wichtig, einen ausgewogenen Ansatz zu finden, der die Digitalisierung vorantreibt, gleichzeitig aber die Rechte und Sicherheit der Bürger:innen schützt. In ihrem Vortrag auf dem 37C3 zeigen Bianca Kastl und Daniel Leisegang Wege zu einer alternativen Digitalisierung des Gesundheitssektors auf, die den Menschen in den Mittelpunkt stellt und die gesellschaftlichen Anforderungen besser berücksichtigt.

Rechtsstreit um KI-Entwicklung: New York Times klagt gegen Microsoft und OpenAI

Die renommierte „New York Times“ hat als erste große US-Zeitung Klage gegen die Software-Unternehmen OpenAI und Microsoft eingereicht. Der Vorwurf lautet auf Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit der Nutzung von Millionen von Artikeln des Medienhauses für das Training von Künstlicher Intelligenz (KI). Ein neues Kapitel im anhaltenden rechtlichen Disput über die unautorisierte Verwendung publizierter Inhalte für KI-Training wird damit aufgeschlagen.

Chronologie des Konflikts:

  1. April 2023: Die „New York Times“ tritt an Microsoft und OpenAI heran, um Bedenken bezüglich der Nutzung ihres geistigen Eigentums zu äußern und nach einer möglichen Lösung zu suchen.
  2. Klage ohne genaue finanzielle Forderung: Die Klage, die auf der Webseite der Zeitung veröffentlicht wurde, enthält keine präzise finanzielle Forderung. Allerdings wird darauf hingewiesen, dass die Beschuldigten für einen Milliardenschaden zur Verantwortung gezogen werden sollen.
  3. Forderungen der „New York Times“: Neben einer nicht näher spezifizierten finanziellen Entschädigung verlangt die Zeitung, dass die Unternehmen jedes Chatbot-Modell und sämtliche Trainingsdaten zerstören, die urheberrechtlich geschütztes Material der „New York Times“ verwenden.
  4. KI als Konkurrenz im Nachrichtengeschäft: Die „New York Times“ sieht in KI-Systemen wie ChatGPT potenzielle Konkurrenten im Nachrichtengeschäft. Die Sorge besteht darin, dass Chatbots auf Basis von Artikeln der Zeitung Antworten generieren könnten, was zu einem Verlust von unabhängigem Journalismus führen könnte.
  5. Einzigartiger Schritt gegen KI-Chatbots: Im Gegensatz zu anderen Medienkonzernen, wie dem deutschen Axel Springer Verlag, geht die „New York Times“ konsequent gegen die Verwendung ihrer journalistischen Inhalte durch KI-Chatbots vor. Axel Springer hat bereits eine Vereinbarung mit OpenAI getroffen, um die Nutzung seiner journalistischen Artikel zu regulieren.
  6. Klagen von Schriftstellern: Der Rechtsstreit um die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Inhalten für KI-Entwicklung erstreckt sich auch auf Schriftsteller. Bekannte Autoren wie George R. R. Martin erheben Vorwürfe gegen OpenAI und fordern Respekt für die Rechte der Schöpfer.
  7. OpenAI’s Standpunkt: OpenAI betont, die Rechte von Schriftstellern und Autoren zu respektieren. Produktive Gespräche laufen, um die Bedenken hinsichtlich Künstlicher Intelligenz zu verstehen und zu adressieren.

Der Rechtsstreit zwischen der „New York Times“ und den Software-Unternehmen wirft wichtige Fragen zur Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Material für KI-Training auf und könnte weitreichende Auswirkungen auf die Branche haben.

Der Erfinder der Glock-Pistole, Gaston Glock, ist verstorben

Gaston Glock, der renommierte österreichische Waffenentwickler, ist im Alter von 94 Jahren verstorben, wie auf der offiziellen Website seines Unternehmens bekanntgegeben wurde. Sein Erbe erstreckt sich über eine Karriere, die 1963 begann, als er seine Waffenfirma in Niederösterreich gründete.

Die Glock-Pistole, ein Symbol für Präzision und Zuverlässigkeit, fand weltweit Verwendung und erlangte besondere Bekanntheit in den USA, wo Berichten zufolge etwa 80 Prozent der Polizeikräfte auf diese Waffe setzen. Auch in der Filmwelt hinterlässt Gaston Glock seine Spuren, denn Helden und Schurken gleichermaßen trugen die Glock-Pistole in Hollywood-Produktionen wie „Stirb langsam 2“ und „Auf der Jagd“.

Gastons Glock’s Erbe geht jedoch über die Leinwand hinaus. Sein Unternehmen beschäftigt rund 2.000 Mitarbeiter und beliefert nicht nur das österreichische Bundesheer, sondern auch Armeen in Frankreich und Großbritannien. Die Geschichte seiner Firma spiegelt die Entwicklung und Verbreitung einer der ikonischsten Schusswaffen des 20. Jahrhunderts wider.

Mit dem Tod von Gaston Glock verliert die Waffenindustrie einen visionären Pionier, dessen Innovationen einen bleibenden Einfluss auf die Welt der Feuerwaffen hinterlassen haben.