Archiv des Autors: Wasserpuncher

Avatar von Unbekannt

Über Wasserpuncher

Wasserpuncher

Wolfgang Schäuble – Ein Blick auf seine politische Karriere

Einleitung

Wolfgang Schäuble, eine prägende Figur der deutschen Politik, ist am Dienstag im Alter von 81 Jahren nach einer Krebserkrankung verstorben. In diesem Blog-Beitrag werfen wir einen objektiven und sachlichen Blick auf seine beeindruckende politische Karriere, die mehr als fünf Jahrzehnte umfasste.

Die Anfänge in der Politik

1972 traten Theo Waigel und Wolfgang Schäuble erstmals in den Bundestag ein. Obwohl sie zunächst nicht die gewünschten Positionen erhielten, verband sie eine langjährige politische Freundschaft und Zusammenarbeit. Beide Politiker hatten das gleiche Ziel, stammten jedoch aus verschiedenen Unionsparteien.

Die gemeinsame Zeit im Bundestag

Die beiden Politiker saßen 16 Jahre lang zusammen und versuchten, bedeutende politische Reformen umzusetzen. Ihr Fokus lag unter anderem auf der großen Steuerreform, die jedoch mehrmals am Bundesrat und Oskar Lafontaine scheiterte. Die professionelle Zusammenarbeit zeichnete sich durch ihre Liebe zum Fußball und ihre unterschiedlichen politischen Interessen aus.

Die Ära Schäuble als Finanzminister

Wolfgang Schäuble, ein hervorragender Taktiker, versuchte auch als Finanzminister bedeutende Reformen durchzusetzen. Obwohl er Theo Waigel drängte, die Steuerreform voranzutreiben, gelang es ihm selbst während seiner Amtszeit nicht. Die Zusammenarbeit endete 1998, als die CDU/CSU die Bundestagswahl verlor.

Die Zeit nach der Bundestagswahl

Trotz Rückschlägen und persönlichen Enttäuschungen, darunter ein Attentat im Jahr 1990, blieb Wolfgang Schäuble in der Politik aktiv. Seine Bewunderung für seine Ausdauer und Leistung ist grenzenlos, insbesondere nach dem Verlust in der Parteispendenaffäre.

Ein Verlust für die deutsche Politik

Der Tod von Wolfgang Schäuble markiert das Ende einer Ära in der deutschen Politik. Bundespräsident Steinmeier würdigt ihn als „Glücksfall für die deutsche Geschichte“. Sein politisches Erbe wird weiterhin in Erinnerung bleiben.

Fazit

Wolfgang Schäuble, Architekt der deutschen Einheit, prägte die Bundespolitik über viele Jahrzehnte. Sein Einfluss erstreckte sich von der Wiedervereinigung bis zur Euro-Krise. Seine Hingabe zur Politik und seine Fähigkeit, auch nach persönlichen Rückschlägen weiterzumachen, hinterlassen ein bedeutendes Vermächtnis in der deutschen Geschichte.

Hinweis: Die Zitate und Informationen stammen aus verschiedenen Quellen, darunter Theo Waigel und politische Kommentatoren.

GTA 5 Source Code angeblich ein Jahr nach dem Rockstar-Hack online geleakt

Am Heiligen Abend wurde angeblich der Quellcode von Grand Theft Auto 5 online veröffentlicht, etwas mehr als ein Jahr nachdem die Lapsus$-Bedrohungsakteure Rockstar Games gehackt und Unternehmensdaten gestohlen hatten. Dieser Blog-Beitrag analysiert neutral die Berichte über den Vorfall und die Hintergründe des Leaks.

Bericht über den Leak: Der Quellcode von GTA 5 wurde angeblich über verschiedene Kanäle wie Discord, einer Darknet-Website und einem Telegram-Kanal, den die Hacker zuvor für gestohlene Rockstar-Daten genutzt hatten, verbreitet. In einem Beitrag in einem Telegram-Kanal für GTA-Leaks veröffentlichte der Kanalinhaber namens ‚Phil‘ Links zum gestohlenen Quellcode und würdigte gleichzeitig den Lapsus$-Hacker Arion Kurtaj, der zuvor vor Weihnachten zu einer unbestimmten Krankenhausbehandlung verurteilt wurde.

Hommage an Arion Kurtaj: Phil, der Kanalinhaber, zollte Arion Kurtaj Respekt und erklärte, dass dieser den Leak öffentlich gemacht und somit maßgeblich dazu beigetragen habe. Er erinnerte an die preisgekrönten Videos von GTA 6, die Kurtaj unter dem Namen ‚teapotuberhacker‘ veröffentlichte. Kurtaj wurde kürzlich wegen des Hacks bei Rockstar und Uber zu einer unbefristeten Krankenhausbehandlung von einem britischen Richter verurteilt.

Zusammenhang mit Lapsus$ Hack von Rockstar Games: Im Jahr 2022 wurde Rockstar Games von Mitgliedern der berüchtigten Lapsus$-Hackergruppe gehackt. Diese hatten Zugang zum internen Slack-Server und Confluence-Wiki des Unternehmens erhalten. Die Bedrohungsakteure behaupteten, den Quellcode und Assets von GTA 5 und GTA 6 gestohlen zu haben, wobei einige Inhalte in Foren und auf Telegram geleakt wurden.

Sicherheitsforschungsgruppe vx-underground und die Motivation hinter dem Leak: Die Sicherheitsforschungsgruppe vx-underground berichtet, mit dem Leaker auf Discord gesprochen zu haben. Dieser gab an, den Quellcode im August 2023 erhalten zu haben, um gegen Betrügereien in der GTA V Modding-Szene vorzugehen. Es wird behauptet, dass viele Menschen von Personen, die vorgaben, den GTA V Quellcode zu besitzen, betrogen wurden.

Reaktion von Rockstar und Aktivitäten von Lapsus$: BleepingComputer hat Rockstar bezüglich des Leaks kontaktiert, erhielt jedoch aufgrund der Feiertage keine Antwort. Die Lapsus$-Hacker, die für ihre sozialen Engineering- und SIM-Swapping-Angriffe bekannt waren, haben in der Vergangenheit mehrere Unternehmen wie Uber, Microsoft, Nvidia und andere angegriffen. Obwohl einige Mitglieder von Lapsus$ festgenommen wurden, sollen einige von ihnen nun in der locker organisierten Hackergruppe namens Scattered Spider aktiv sein.

Schlussfolgerung: Der vermeintliche Leak des GTA 5 Quellcodes wirft Fragen zur Sicherheit und zum Schutz von Unternehmensdaten auf. Die Hintergründe des Leaks und die Motivation des Leakers, Betrügereien in der Modding-Szene zu bekämpfen, verdeutlichen die anhaltende Herausforderung, die mit solchen Vorfällen verbunden ist.

Digitale Souveränität: Bundesverwaltung setzt auf iPhone und iPad

Die Bundesregierung strebt an, die Digitale Souveränität zu stärken und sich von proprietären IT-Produkten zu lösen. Jedoch zeigt eine Ausschreibung des Beschaffungsamts, dass stattdessen 774 Millionen Euro für iPhones und iPads in der Bundesverwaltung investiert werden sollen. Dieser Blog-Beitrag analysiert neutral die Entscheidung und ihre möglichen Auswirkungen auf die Digitale Souveränität.

Ausschreibung und Budget: Die Bundesregierung plant, mobile Endgeräte von Apple für die Bundesverwaltung zu beschaffen und akzeptiert dabei den sogenannten Vendor Lock-in. Die Ausschreibung des Beschaffungsamts beläuft sich auf 774 Millionen Euro und umfasst Geräte, Zubehör sowie Support und Weiterentwicklung. Im Vergleich dazu sieht der Haushalt für 2024 lediglich 3 Millionen Euro für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung vor.

Sicherheitsbestätigung durch BSI: Das Bundesamt für Sicherheit und Information (BSI) hat iPhone und iPad für die behördeninterne Kommunikation als sicher eingestuft. Die Wirksamkeit der Sicherheitsmechanismen wurde bestätigt, ermöglicht einen sicheren Austausch vertraulicher Informationen und gilt besonders für als Verschlusssache klassifizierte Inhalte.

Indigo-Projekt des BSI: Das Ergebnis dieser Sicherheitsbewertung ist das „indigo“-Projekt, das für „iOS Native Devices In Government Operation“ steht. Dieses Projekt zielt darauf ab, mobile Endgeräte in der öffentlichen Verwaltung sicher zu nutzen. Es beinhaltet ein gehärtetes Betriebssystem in iPhone und iPad sowie ein Mobile Device Management (MDM) zur zentralen Verwaltung der Geräte durch Administrator:innen.

Vendor Lock-in als Nebeneffekt: Die Nutzung des indigo-Projekts schließt die Verwendung zusätzlicher Software, Apps und Hardware aus, was zu einem Vendor Lock-in führt. Der Bund bindet sich somit an Apples Hardware, Software und integrierte Apps, was im Widerspruch zum Ziel steht, die Digitale Souveränität zu stärken.

Widersprüche in der Strategie: Die Entscheidung, iPhones und iPads zu nutzen, steht im Kontrast zur Gründung des Zentrums für Digitale Souveränität der Öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) vor einem Jahr. Obwohl die Bundesregierung betonte, die Förderung von Open Source Software sei wichtig, wurden die Mittel für das ZenDiS im Haushalt 2024 reduziert. Die Ausschreibung des Beschaffungsamts stärkt hingegen die Zusammenarbeit mit Apple, mit einer Vertragslaufzeit bis Ende 2027 und einem Potenzial von 300.000 Endgeräten.

AfD im Jahresrückblick 2023: Erfolgreich und Entfesselt

Das Jahr 2023 markiert das zehnjährige Bestehen der AfD, begleitet von kontinuierlich steigenden Umfrageergebnissen. Mit 22 Prozent im Politbarometer der Forschungsgruppe Wahlen im November hat die Partei sieben Prozentpunkte Vorsprung vor der SPD und den Grünen. Dieser Blog-Beitrag analysiert neutral die Entwicklungen der AfD im Jahr 2023 und die steigende Nervosität in anderen Parteien.

Entwicklung und Radikalisierung: Die AfD, 2013 als Partei von Wirtschaftsprofessoren und Euro-Skeptikern gestartet, hat sich in den letzten zehn Jahren radikalisiert. Trotz interner Veränderungen und Abgängen ihrer ursprünglichen Gründungsmitglieder, verzeichnet die Partei in Umfragen kontinuierlich steigende Zustimmung. Die Fähigkeit der AfD, politisches Kapital aus Stimmungen zu schlagen und Ämter zu gewinnen, führt zu zunehmender Besorgnis in anderen Parteien.

Höhen und Tiefen im Jahr 2023: Das Jahr begann für die AfD nicht wie erwartet, als sie bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im Februar im Vergleich zu 2016 mehr als fünf Prozentpunkte verlor. Doch im Frühling stiegen ihre Umfragewerte, insbesondere nach Auseinandersetzungen innerhalb der Ampelkoalition und der erneuten Fokussierung auf das Thema Migration. Die Partei erzielte bedeutende Erfolge, darunter die erstmalige Wahl eines AfD-Politikers zum Landrat in Thüringen und die zweitstärkste Kraft in Hessen.

Symbolträchtige Siege im Osten und Westen: Die Wahl des AfD-Kandidaten Tim Lochner zum Oberbürgermeister in Pirna im Dezember unterstreicht die symbolische Bedeutung der Erfolge über die östlichen Grenzen hinaus. Trotz der zunehmenden Verschiebung nach rechts erfreut sich die AfD weiterhin wachsender Unterstützung. Sogar im Westen, wie bei den Landtagswahlen in Bayern und Hessen, zeigt sich die Partei erfolgreich.

Radikalisierung und Verfassungsschutz-Einstufung: Der Beschluss eines EU-feindlichen Kurses auf dem Bundesparteitag im Juli und die Wahl von Maximilian Krah als Spitzenkandidat verdeutlichen die Verschiebung der AfD nach rechts außen. Die Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ durch den Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt und Sachsen unterstreicht diesen Trend. Die Debatte über eine mögliche Zusammenarbeit mit der AfD auf kommunaler Ebene brachte CDU-Chef Friedrich Merz in eine delikate Situation.

Ausblick auf 2024: Mit den bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg im September 2024 stellen sich die anderen Parteien die Frage, wie sie mit dem anhaltenden Aufwind der AfD umgehen sollen. Die AfD liegt in Umfragen gut, insbesondere in Thüringen mit 34 Prozent Zustimmung. Die Strategiefindung für dieses Szenario wird zu einer zentralen Herausforderung für die anderen Parteien im kommenden Jahr.

Urteil im Fall Lapsus$: 18-jähriger Autist zu lebenslanger Haft verurteilt

In einem bedeutenden Gerichtsverfahren in Großbritannien wurde der 18-jährige Autist Arion Kurtaj, Mitglied der internationalen Hackergruppe Lapsus$, zu lebenslanger Haft in einer psychiatrischen Einrichtung verurteilt. Kurtaj stand im Fokus des Gerichts aufgrund von Hackerangriffen auf namhafte Tech-Unternehmen wie Uber, Nvidia und Rockstar Games, die der Gruppe einen Gesamtschaden von fast zehn Millionen US-Dollar zuschreiben. Dieser Blog-Beitrag bietet einen neutralen Überblick über die Gerichtsentscheidung und die Hintergründe des Falls.

Hintergrund: Arion Kurtaj aus Oxford gilt als eines der bedeutendsten Mitglieder von Lapsus$, einer Hackerbande, die für Angriffe auf verschiedene Tech-Unternehmen verantwortlich gemacht wird. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Gruppe beträchtlichen finanziellen Schaden verursacht hat. Der Richter entschied aufgrund der als hochriskant eingestuften Fähigkeiten von Kurtaj und seines anhaltenden Wunsches, Cyberkriminalität zu begehen, eine lebenslange Unterbringung in einer forensischen Psychiatrie.

Hackerangriffe und Verhaftung: Trotz polizeilicher Überwachung und unter Auflagen stehend, gelang es Kurtaj, in die Systeme von Rockstar Games einzudringen und 90 Clips des lang erwarteten Spiels „Grand Theft Auto VI“ zu stehlen. Dies führte zu seiner erneuten Festnahme und Inhaftierung. Die Verteidigung argumentierte, dass der Erfolg des Spieletrailers darauf hindeute, dass der Hack dem Spieleentwickler keinen ernsthaften Schaden zugefügt habe. Rockstar Games bezifferte den Schaden jedoch auf fünf Millionen Dollar.

Konsequenzen und Aussichten: Im Gefängnis soll Kurtaj gewalttätig geworden sein und mehrere Personen verletzt haben. Die Richterin urteilte, dass er in der Psychiatrie untergebracht bleibt, bis Ärzte ihn als ungefährlich einschätzen. Es bleibt abzuwarten, ob dies jemals der Fall sein wird, da Kurtaj mehrmals betonte, seine Rückkehr zur Internetkriminalität kaum erwarten zu können.

Weitere Verurteilung: Ein 17-jähriges Mitglied von Lapsus$ wurde im gleichen Prozess für schuldig befunden. Neben Hackerdelikten wurde er auch wegen „unangenehmem und beängstigendem“ Stalking und Belästigung von zwei jungen Frauen verurteilt. Der Jugendliche erhielt eine 18-monatige Rehabilitationsmaßnahme für Jugendliche.

Schlussfolgerung: Der Fall von Arion Kurtaj und seinem Mitangeklagten zeigt die ernsten Konsequenzen von Cyberkriminalität. Die Lapsus$-Gruppe, größtenteils aus Teenagern bestehend, wird für verschiedene Onlinebetrügereien und Cyberangriffe verantwortlich gemacht. Die Verurteilungen markieren einen bedeutenden Schritt im Kampf gegen solche kriminellen Aktivitäten.

Chaos Communication Congress 37C3: Eine Umfassende Übersicht

Der Chaos Communication Congress (37C3) kehrt nach einer Pause nach Hamburg zurück und bringt Technikbegeisterte, Hacker und Aktivisten unter dem Motto „Unlocked“ zusammen. Mit über 130 Veranstaltungen vom 27. bis 30. Dezember im Congress Center Hamburg (CCH) deckt der Kongress eine vielfältige Palette von Themen ab, von künstlicher Intelligenz und Killerrobotern bis hin zu digitaler Gewalt und Hacking für die Zukunft.

Tag 1: 27. Dezember Der Kongress beginnt mit dem Vortrag von Eva Wolfangel „Unsere Worte sind unsere Waffen“ um 12:00 Uhr, der untersucht, wie Sprache KI manipulieren kann, und Tricks für besseren Datenschutz aufzeigt. Später um 13:50 Uhr diskutieren Thomas Lohninger und Udbhav Tiwari über den zukünftigen Einfluss digitaler Identitäten. Anne Roth gibt um 14:45 Uhr ein Update zum Thema Digitale Gewalt. Christoph Saatjohann und Sebastian Schinzel untersuchen um 16:00 Uhr die Sicherheit der medizinischen Telematikinfrastruktur.

Gleichzeitig erforscht Trevor Paglen in „You’ve Just Been Fucked By Psyops“ spielerisch Themen wie UFOs, Magie und elektronische Kriegsführung. Der Tag endet mit Vorträgen über den rechtlichen und politischen Stand von Julian Assange und Initiativen wie „Hackers for Future“ gegen den Klimawandel.

Tag 2: 28. Dezember Der zweite Tag bietet eine Vielzahl von Vorträgen, darunter die Erforschung der Infrastruktur für Zugvögel von Gordan Savičić und Felix Stalder sowie Donncha Ó Cearbhaills Einblicke in die Bedrohung der Zivilgesellschaft durch europäische Spionagesoftware. Der Tag behandelt auch Themen wie TETRA-Kommunikationssysteme, den Einfluss von generativer KI auf die digitale Barrierefreiheit und das „Diskmags-Projekt“.

Tag 3: 29. Dezember Der dritte Tag widmet sich der Forensik von Smartphone-Malware, Social Engineering und dem fortlaufenden Kampf gegen die Chatkontrolle. Maja Göpel untersucht die Schnittstelle von Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Klimagerechtigkeit, während Arne Semsrott Erfolge bei politischer Transparenz und Informationsfreiheit teilt.

Tag 4: 30. Dezember Der letzte Tag behandelt Herausforderungen in der Gig Economy, rechtliche Aspekte von „Link-Extremismus“, die Verbreitung autonomer Waffensysteme und die Rolle der Technologie bei der Bewältigung der Klimakrise. Vorträge befassen sich auch mit dem E-Evidence-Paket der EU und den Auswirkungen der Digitalisierung auf das schwule Dating.

Fazit: Der Chaos Communication Congress verspricht ein reiches Spektrum an Diskussionen und zeigt die Schnittstelle von Technologie, Ethik und Aktivismus. Von kritischen Untersuchungen digitaler Bedrohungen bis hin zu Erkundungen gesellschaftlicher Transformationen bietet der 37C3 wertvolle Einblicke in die komplexe Welt der Informationstechnologie.

Inside PolitiX – Die Debatte um ein mögliches AfD-Verbot

Die jüngsten Erfolge der AfD bei der Oberbürgermeisterwahl in Pirna haben eine Diskussion über die Rechtsaußen-Partei in Deutschland neu entfacht. Im Mittelpunkt steht nun die Frage, ob die Alternative für Deutschland (AfD) tatsächlich verboten werden kann. Marco Wanderwitz, CDU-Bundestagsabgeordneter und letzter Ostbeauftragter der Regierung Merkel, plant einen fraktionsübergreifenden Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht. Die Debatte gewinnt an Fahrt, acht Monate vor den bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg.

Wanderwitz‘ Verbotsvorstoß und AfD-Reaktionen

„Es ist fünf vor zwölf“, warnt Marco Wanderwitz, und er plant, rechtzeitig einen Verbotsantrag gegen die AfD einzureichen. Für einen fraktionsübergreifenden Antrag benötigt er 36 Mitstreiter im Bundestag, die er nach eigenen Angaben bereits gefunden hat. Sein Ziel ist es, der AfD die Wirkmacht zu nehmen und hoffentlich verlorengegangene Wähler zurückzugewinnen. Die Reaktionen aus den Reihen der AfD, insbesondere von Tino Chrupalla, dem AfD-Vorsitzenden, sind emotional. Chrupalla bezeichnet Wanderwitz‘ Vorstoß als undemokratisch und rechtswidrig, der an düstere Zeiten erinnere.

Unterschiedliche Positionen innerhalb der Regierung

Die Debatte über ein AfD-Verbot ist nicht neu. Schon Ende November hatte die Aktivistengruppe „Zentrum für Politische Schönheit“ vor dem Kanzleramt das Verbot der AfD gefordert. Doch die Positionen innerhalb der Regierung sind unterschiedlich. Während der Bundeskanzler Olaf Scholz sich gegen ein Verbot ausspricht und darauf vertraut, dass die Bürger dafür sorgen werden, dass die Bedeutung der AfD abnimmt, sieht Wanderwitz das Verbot als letztes verbleibendes Instrument, die AfD politisch zu schlagen.

Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens

Bisher hat das Bundesverfassungsgericht erst dreimal über Parteiverbote entschieden. Das letzte Verbotsverfahren gegen die NPD scheiterte 2017, da die Partei zu klein und unbedeutend geworden war. Parteienrechtlerin Sophie Schönberger äußert skeptische Einschätzungen zu den Erfolgsaussichten eines Verbotsverfahrens gegen die AfD. Die Hürden seien sehr hoch, und die Partei müsste sich nachweislich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellen.

Politische Klugheit eines Verbots

Die Diskussion über die politische Klugheit eines Verbots ist ebenfalls ein zentrales Thema. Schönberger argumentiert, dass ein Verbot die AfD-Mitglieder und Wähler nicht einfach verschwinden lassen würde. Stattdessen könnten sie es als Instrument nutzen, um ihre Opferrolle zu betonen und das demokratische System zu kritisieren. Ein Verbot könnte sogar dazu führen, dass noch mehr Wähler sich von diesem System abwenden.

Rechtsextremistische Einstufung und politische Reaktionen

Die AfD ist mittlerweile in drei ostdeutschen Bundesländern vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Dies betrifft Thüringen, Sachsen-Anhalt und seit Dezember auch Sachsen. Die Gesamtpartei wird als Verdachtsfall geführt. Die Warnungen des Verfassungsschutzes haben bisher den Zulauf zur AfD nicht gestoppt. Die Partei klagt gegen die Einstufungen vor Gerichten, und ihre Vorsitzende Alice Weidel sieht darin eine politische Diskriminierung.

Fazit und Ausblick

Die Diskussion um ein mögliches Verbot der AfD ist vielschichtig und wirft politische, rechtliche und strategische Fragen auf. Wanderwitz‘ Verbotsvorstoß zeigt die Dringlichkeit aus seiner Sicht, der AfD entgegenzutreten. Die unterschiedlichen Positionen innerhalb der Regierung und die rechtsextremistische Einstufung durch den Verfassungsschutz verdeutlichen die Spannungen im Umgang mit der Partei. Die Debatte wird voraussichtlich weiter an Intensität gewinnen, insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden Landtagswahlen in Ostdeutschland.

Klage gegen EY: Wirecard-Anleger fordern 700 Millionen Euro Schadensersatz

Der Skandal um den Zusammenbruch des Zahlungsdienstleisters Wirecard nimmt eine neue Wendung, während mehr als 13.000 Anleger Schadensersatz in Höhe von 700 Millionen Euro von dem Bilanzprüfer Ernst & Young (EY) fordern. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat im Namen von institutionellen und privaten Anlegern eine Schadensersatzklage beim Landgericht München eingereicht. Die Klage, die 80.000 Seiten umfasst, wurde von britischen Prozessfinanzierern unterstützt, um die Kosten zu tragen.

Hintergrund des Falls

Wirecard, ein ehemals im DAX notierter Zahlungsdienstleister, kollabierte im Jahr 2020, nachdem 1,9 Milliarden Euro, die angeblich auf Treuhandkonten verbucht waren, nicht aufzufinden waren. Dies führte zur Verhaftung des Ex-Chefs Markus Braun und weiterer Manager wegen Bilanzfälschung und Bandenbetrug. EY, das jahrelang die Bilanzen von Wirecard überprüft hatte, steht im Zentrum der aktuellen Klage.

Vorwürfe gegen EY

Die Anwälte der DSW, Klaus Nieding und Andreas Lang, werfen EY vor, den Betrug bei Wirecard „leicht feststellen können“. Sie argumentieren, dass EY es versäumt habe, durch eigene Überprüfungen die Existenz des fragwürdigen Drittparteiengeschäfts zu verifizieren. Stattdessen hätten sich die Prüfer auf die Aussagen der Wirecard-Führung verlassen. Die Anwälte betonen auch, dass EY hätte erkennen können, dass die 1,9 Milliarden Euro nicht existieren, wie es später die Sonderprüfer von KPMG herausgefunden haben.

Reaktionen und weitere rechtliche Schritte

EY hat sich bisher nicht zu der Klage geäußert. Gleichzeitig wurde berichtet, dass der Insolvenzverwalter von Wirecard, Michael Jaffe, ebenfalls rechtliche Schritte gegen die Prüfgesellschaft eingeleitet hat. Die genauen Details der Klage sind bisher nicht bekannt, aber es wird angenommen, dass Jaffe Schadensersatz wegen des erfundenen Drittparteiengeschäfts mit angeblichen Partnern in Asien fordert.

Der Fall Wirecard bleibt somit weiterhin ein Fokus intensiver rechtlicher Auseinandersetzungen, die die Verantwortlichkeit der Prüfgesellschaften und die Auswirkungen auf die Anlegerrechte beleuchten.

Das Ende der Sanktionen – Wie die Bundesagentur für Arbeit Arbeitgeber schützte

Am 1. Januar 2024 tritt das neue „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ in Kraft, und mit ihm verschwindet die Möglichkeit, Arbeitgeber mit einem Bußgeld zu belegen, die keine Menschen mit Schwerbehinderung einstellen. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sollte eigentlich diejenigen sanktionieren, die sich dieser Verpflichtung entziehen, aber im Jahr 2022 wurde bundesweit nur ein einziges Bußgeldverfahren durchgeführt. Und noch bemerkenswerter ist, dass die BA die Namen der betroffenen Unternehmen geheim halten wollte – bis zu einer Klage von FragDenStaat.

Arbeitgeber und die Quote für Schwerbehinderte

Die gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen, Menschen mit Schwerbehinderung zu beschäftigen, existiert schon seit Jahren. Doch viele Unternehmen boykottieren weiterhin diese Quote. Etwa 45.000 Firmen in Deutschland haben trotz dieser gesetzlichen Verpflichtung noch nie einen Menschen mit Schwerbehinderung eingestellt. Ein UN-Ausschuss kritisierte Deutschland im August scharf für diese Praxis. Das bestehende Werkstattsystem, in dem 300.000 Menschen mit Behinderung arbeiten, schließt strukturell aus dem regulären Arbeitsmarkt aus.

Um Druck auf Unternehmen auszuüben, Menschen mit Behinderung einzustellen, konnten Behörden bisher Bußgelder von bis zu 10.000 Euro verhängen. Dies sollte greifen, wenn Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig die Beschäftigungspflicht umgingen. Doch die niedrige Anzahl von Verfahren, insbesondere im Vergleich zu den Sanktionen gegen erwerbslose Menschen, wirft Fragen auf.

Die geringe Anzahl von Bußgeldverfahren

Im Jahr 2022 wurden bundesweit nur sechs Bußgeldverfahren durchgeführt, so die Aussage der SPD-Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Kerstin Griese. Dies sei ein „stumpfes Schwert“ und sollte daher abgeschafft werden. Die BA und das BMAS weigerten sich jedoch, die Namen der betroffenen Unternehmen offenzulegen, mit der Begründung des Datenschutzes und der Geheimhaltung.

Nach einem Eilantrag und einer gemeinsamen Recherche von FragDenStaat, der ZEIT und anderen Medien entschied das Verwaltungsgericht Ansbach, dass die BA die Namen der Unternehmen offenlegen muss. In den Schreiben an das Gericht versuchte die BA, die Unternehmen zu schützen, indem sie vor möglichen negativen Auswirkungen in der Öffentlichkeit warnte.

Falsche Daten und Selbstkorrektur der BA

Nach dem Gerichtsbeschluss musste die BA die Namen offenlegen und korrigierte sich selbst. Es stellte sich heraus, dass die BA mit falschen Daten argumentiert hatte. Die behaupteten sechs Bußgeldverfahren hatten nicht stattgefunden. Tatsächlich wurde bundesweit nur gegen ein einziges Unternehmen im Jahr 2022 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, und auch in diesem Fall wurde kein Bußgeld verhängt.

Die ZEIT-Artikel Einbindung

Der ZEIT-Artikel ergänzt diese Recherche und zeigt, dass die Problematik viel tiefer geht. Obwohl rechtlich klar ist, dass Unternehmen Menschen mit Behinderung einstellen sollen, wird dies in der Praxis oft nicht umgesetzt. 300.000 Menschen arbeiten in Behindertenwerkstätten, nur 0,3 Prozent schaffen pro Jahr den Wechsel in einen regulären Job. Die UN-Behindertenrechtskonvention versuchte seit 2009, die sogenannten Null-Beschäftiger zu mehr Inklusion zu bewegen.

Die Recherchen der ZEIT zeigen, dass Unternehmen, die sich ihrer Pflicht verweigern, so gut wie nie sanktioniert werden. Bis zum Ende des Jahres müssen Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen fünf Prozent davon mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Tun sie das nicht, müssen sie monatlich eine Ausgleichsabgabe zahlen – selbst wenn sie sich ernsthaft, aber vergeblich um die Inklusion bemühen. Die Bußgelder werden jedoch höchst selten verhängt, und diese Sanktion wird ab Januar 2024 ganz abgeschafft.

Die ZEIT kritisiert, dass die geringe Anzahl von Bußgeldverfahren angesichts der riesigen Zahl der Null-Beschäftiger verwunderlich ist. Selbst die sechs genannten Fälle waren übertrieben, wie ein Gerichtsbeschluss offenbart. Die Namen der Unternehmen wurden erst nach juristischem Druck veröffentlicht. Die Abschaffung des Bußgelds wird als fatales Signal für die Inklusion betrachtet.

Fazit und Ausblick

Die aktuellen Entwicklungen werfen ein Schlaglicht auf die Schwächen des bestehenden Systems und das Vollzugsdefizit der Bundesagentur für Arbeit. Die Abschaffung des Bußgelds verschärft dieses Defizit noch weiter. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Inklusion ohne wirksame Sanktionen entwickeln wird. Die Kritik von Experten und Verbänden an dieser Entscheidung ist deutlich. Die Frage nach dem Schutz der Schwächsten in unserer Gesellschaft steht im Raum, und die Zukunft der Inklusion in deutschen Unternehmen bleibt ungewiss.