Die Polizei intensiviert die Fahndung nach zwei ehemaligen RAF-Mitgliedern, Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub, und setzt dabei auf verschiedene Mittel, um Hinweise aus der Bevölkerung zu erhalten. In diesem Zusammenhang sorgt ein privatwirtschaftliches Hinweisgeber-System für Aufmerksamkeit, das auch anonyme Meldungen ermöglichen soll.
Das Landeskriminalamt Niedersachsen nutzt das BKMS (Business Keeper Monitoring System), ein Programm, das ursprünglich in der Privatwirtschaft für die anonyme Meldung von Korruptionsfällen eingesetzt wurde. Auf der offiziellen Website des Bundeskriminalamts wird betont, dass es sich nicht um ein System der Polizei handelt, sondern um eine erfolgreiche Lösung in der Privatwirtschaft.
Der Link zur Abgabe von Hinweisen führt jedoch nicht zu einer Domain des LKA Niedersachsen oder einer anderen staatlichen Behörde, sondern auf „bkms-system.net“. Dies könnte zu Bedenken führen, insbesondere wenn es um die Sicherheit und Authentizität des Systems geht. Laut LKA Niedersachsen sind seit dem 9. Februar zahlreiche Hinweise über das System eingegangen, darunter 80 über BKMS. Insgesamt waren es vom 14. bis zum 20. Februar 245 Hinweise.
Das LKA betont, dass das BKMS seit 20 Jahren erfolgreich genutzt wird, um anonyme Hinweise zu Fällen von Wirtschaftskriminalität, Korruption und anderen Straftaten entgegenzunehmen. Es wurde nun auch im Kontext der Fahndung nach den RAF-Terroristen aktiviert, nachdem die Polizei in der Sendung „Aktenzeichen XY… Ungelöst“ um die Mithilfe der Öffentlichkeit gebeten hatte.
Trotzdem hebt das LKA hervor, dass das privatwirtschaftliche Portal lediglich dazu dient, anonyme Meldungen zu erfassen und zu bearbeiten. Es findet keine eigenständige Fahndung oder Bearbeitung der Hinweise durch die Software statt. Die Ermittler möchten beispielsweise Informationen über das Aussehen und Verhalten der Gesuchten aus dem persönlichen Umfeld erhalten.
Ein potenzielles Risiko besteht jedoch darin, dass Hinweisgebende möglicherweise nicht sicher sind, ob sie wirklich mit der Polizei interagieren. Das LKA betont, dass das Portal über die offizielle Internetpräsenz des LKA Niedersachsen abrufbar ist und keine Gefahr besteht, auf einer gefälschten Website zu landen, wenn der offizielle Link verwendet wird. Dennoch bleibt die Herausforderung bestehen, wenn Links zum BKMS auch in Nachrichtenmeldungen oder sozialen Medien auftauchen, da dies potenziell zu Unsicherheiten führen kann. Daher wird empfohlen, ausschließlich auf die offizielle Internetpräsenz des LKA Niedersachsen zuzugreifen, um das Hinweisgeber-System zu nutzen.