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Zwischen DMA und Apple: Die Herausforderung der Regulierung

Der Digital Markets Act (DMA) der EU sollte die Macht der großen Plattformbetreiber einschränken, aber Apple scheint mit geschickten Manövern die Regeln zu umgehen. Dies wirft die Frage nach klaren und durchsetzbaren Regeln auf, die im Interesse der Nutzer stehen.

Statt vielfältiger Community-Appstores sehen wir weiterhin eine Handvoll Stores dominanter Plattformbetreiber und Streaminganbieter. Entwickler, die Alternativen zu Apple suchen, könnten mit möglichen zusätzlichen Kosten konfrontiert sein, während Apple weiterhin die volle Kontrolle über alles auf iOS ausübt, einschließlich der Browser. Dies ist, wie Apple die Vorgaben des Digital Markets Act (DMA) zu interpretieren scheint – und es wirft Fragen zur Wirksamkeit der angestrebten Regulierung auf.

Ursprünglich sollte der DMA die Marktmacht großer Plattformbetreiber brechen. Doch Apple zeigt, dass dies möglicherweise nicht gelungen ist. Der Konzern versucht offenbar durch „Malicious Compliance“ seine Machtposition zu behalten, auch wenn dies für die Nutzer kaum echte Vorteile bringt.

Dies verdeutlicht die dringende Notwendigkeit klarer und effektiver Regeln wie sie im DMA angestrebt wurden, der jedoch offensichtlich Schwachstellen aufweist. Wie konnte Apple seine Maßnahmen durchsetzen, die scheinbar wenig Nutzen für die Verbraucher bringen?

Im Gegensatz zu Unternehmen wie Meta inszeniert sich Apple weiterhin als Verteidiger der Nutzerinteressen, während die EU als Bedrohung dargestellt wird. Die aktuelle Pressemitteilung von Apple wirft bei uns Fremdscham auf, dazu später mehr.

Es wird deutlich, dass das sogenannte „Sideloading“ von Apps weiterhin nicht erlaubt ist – also die Installation von Anwendungssoftware ohne Eingriff von Apple, wie auf anderen Betriebssystemen üblich. Das war vermutlich auch nie das Hauptziel des DMA, der sich auf wirtschaftliche Aspekte konzentriert.

Apple gestattet alternative App-Marktplätze für die Verbreitung von Software, allerdings unter spezifischen Bedingungen. Es wird wahrscheinlich dabei bleiben. Echtes „Sideloading“, also die uneingeschränkte Installation von Software aus verschiedenen Quellen, bleibt weiterhin nicht möglich.

Alternative Appstores gibt es nur mit Apples Genehmigung. Diese müssen nicht nur spezielle APIs von iOS verwenden, sondern werden auch nur nach einer gründlichen Überprüfung durch Apple autorisiert. Dabei wird geprüft, ob sich die Anbieter an die von Apple vorgegebenen Regeln halten.

Als ob das nicht genug wäre, möchte Apple auch alle über alternative Quellen vertriebenen Apps einer teilautomatisierten Prüfung unterziehen – ähnlich wie im App Store. Die Entscheidung, welche Apps grundsätzlich auf einem iPhone laufen können, bleibt somit allein bei Apple. Dies wird durch die Verschlüsselung und Signierung der Apps durch das Unternehmen technisch umgesetzt.

Supreme Court lehnt Anhörung im Apple-Epic-Kartellverfahren ab: App-Entwickler dürfen nun Kunden auf ihre Websites verweisen

Der Supreme Court hat sowohl den Antrag von Apple als auch dem Fortnite-Hersteller Epic Games abgelehnt, eine Entscheidung eines untergeordneten Gerichts in Bezug auf die angeblich wettbewerbsfeindliche Natur von Apples App Store zu überprüfen. Die Entscheidung, den Fall nicht anzuhören, kam überraschend, insbesondere nachdem in einem ähnlichen Kartellverfahren gegen Google kürzlich eine Jury den Tech-Giganten schuldig befunden hatte. Mit der Weigerung des höchsten Gerichts, sich zur Position von Apple zu äußern, bleibt das ursprüngliche Urteil bestehen. Obwohl Apple seinen Fall weitgehend gewonnen hat und das Gericht entschieden hat, dass keine wettbewerbsfeindlichen Praktiken vorliegen, musste Apple in einem Punkt nachgeben – das Gericht entschied, dass App-Entwickler ihre Kunden von Links in ihren Apps aus auf das Web lenken können.

Diese Abkehr von Apples „Anti-Steering“-Regeln für den App Store hat den Technologieriesen ursprünglich dazu veranlasst, Berufung einzulegen. Apple möchte nicht zulassen, dass App-Entwickler ihre eigenen Websites und Zahlungsmethoden von innerhalb von iOS-Apps vermarkten, was die Einkäufe im App Store reduzieren könnte – und somit Apples Anteil an den Entwicklereinnahmen durch Provisionen.

Entwickler hingegen möchten eine direkte Beziehung zu ihren Kunden haben. Und für Verbraucher könnte es von Vorteil sein, Transaktionen im Web durchzuführen, da In-App-Käufe oder Abonnements möglicherweise günstiger sind als im App Store, da der Entwickler die „Apple-Steuer“ oder Provision nicht mehr zahlen muss.

In einer Stellungnahme bezeichnete Epic Games‘ CEO Tim Sweeney die Entscheidung des Supreme Courts, den Fall nicht anzunehmen, als „trauriges Ergebnis für alle Entwickler“, erklärte jedoch, dass der „Kampf weitergeht“.

„Der Supreme Court hat die Berufungen beider Parteien im Kartellverfahren Epic gegen Apple abgelehnt. Der Rechtsstreit, um iOS für konkurrierende Stores und Zahlungen zu öffnen, ist in den Vereinigten Staaten verloren. Ein trauriges Ergebnis für alle Entwickler“, sagte Sweeney in einer vorbereiteten Erklärung. „Ab heute können Entwickler ihr vor Gericht festgelegtes Recht in Anspruch nehmen, US-Kunden bessere Preise im Web mitzuteilen. Diese schrecklichen, von Apple verordneten Verwirrungsbildschirme sind endgültig vorbei. Der Kampf geht weiter. Regulierungsbehörden ergreifen Maßnahmen, und Politiker weltweit verabschieden neue Gesetze, um Apples illegale wettbewerbsfeindliche Praktiken im App Store zu beenden. Die Digital Markets Act der Europäischen Union tritt am 7. März in Kraft“, merkte Sweeney an.

Im April 2023 hatte Apple seinen Berufungsgerichtsprozess gegen Epic gewonnen, so entschied der U.S. Ninth Circuit Court of Appeals. Das Gericht bestätigte das Urteil des Bezirksgerichts in Bezug auf Epics kartellrechtliche Ansprüche, aber auch das Urteil des untergeordneten Gerichts zugunsten von Epic nach dem kalifornischen Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Dies wird Apple dazu zwingen, die „Anti-Steering“-Klausel aus seiner Vereinbarung mit App Store-Entwicklern zu entfernen.

Letzteres könnte zu einem Verlust von Milliarden an jährlichen Einnahmen für den Technologieriesen führen, wenn App-Entwickler ihre Kunden erfolgreich dazu bringen können, ihre Einkäufe und Abonnements über das Web zu bezahlen. Apple-Investoren verstanden sofort die Auswirkungen dieser Entscheidung, da der Aktienkurs von Apple kurz nach Bekanntwerden der Nachricht um über zwei Prozent fiel. Er hat sich seitdem leicht erholt und liegt zum Zeitpunkt dieses Schreibens bei einem Minus von 1,09%.

„Die Entscheidung des Supreme Courts, die Berufung von Apple abzulehnen, bestätigte, dass die Anti-Steering-Politik des Unternehmens illegal, wettbewerbsfeindlich und beendet werden muss“, bemerkte Rick VanMeter, Geschäftsführer der Lobbygruppe Coalition for App Fairness, zu der Epic Games, Spotify, Tile, Match und andere gehören. „Es ist ein Sieg, dass Entwickler ihren Kunden jetzt ihre Websites zum Kauf von Produkten zeigen können, was die Preise senken und die Verbraucherauswahl erhöhen wird. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung und unterstreicht die Notwendigkeit von Gesetzgebung – wie dem Open App Markets Act – um ein offenes und freies App Store-Ökosystem zu schaffen“, fügte er hinzu.

Pressemitteilung Nr. 10/2024: Bundesverfassungsgericht lehnt Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab

Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in einem Beschluss vom 15. Januar 2024 den Antrag eines Streamers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antrag richtete sich gegen die Anberaumung eines Termins zur mündlichen Verhandlung in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht.

Der Antragsteller betreibt ein Nutzerkonto auf der Streaming-Plattform „(…D1…)“, auf der er Live-Streams veröffentlicht. Die Betreiberin der Plattform sperrte sein Konto, da er einen anderen Streamer belästigt und psychisch unter Druck gesetzt haben soll. Gegen die Kontosperrung hatte der Antragsteller einen Eilantrag beim Landgericht eingereicht, der jedoch auf eine mündliche Verhandlung am 30. Januar 2024 festgesetzt wurde.

Das Bundesverfassungsgericht begründete die Ablehnung des Antrags damit, dass eine substantiierte und nachvollziehbare Darlegung fehle, dass dem Antragsteller bei Nichterlass der einstweiligen Anordnung ein schwerer Nachteil drohe. Zudem habe der Antragsteller nicht dargelegt, dass eine in der Hauptsache erhobene Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig wäre.

Die Kammer wies darauf hin, dass der Antragsteller nicht konkret vorgetragen habe, einen Antrag auf (Vor-)Verlegung des Termins gestellt zu haben. Zudem habe er sich nicht ausreichend mit der Handhabung der Verfahrensvorschrift des § 937 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) durch das Landgericht auseinandergesetzt.

Insgesamt sei der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unzulässig, da die erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt seien. Die Kammer betonte die Bedeutung einer substantiierten Darlegung von Nachteilen und wies darauf hin, dass der in seiner Meinungsfreiheit Betroffene vorrangig fachgerichtlichen Eilrechtsschutz suchen sollte.

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/bvg24-010.html

Zum vorherigen Blog-Beitrag: https://wasserpuncher.wordpress.com/2024/01/27/twitch-konto-gesperrt-streamer-kuchentv-scheitert-vorm-bverfg/

Twitch-Konto gesperrt: Streamer KuchenTV scheitert vorm BVerfG

Der Streamer und Meinungsblogger „KuchenTV“ (bürgerlich Tim Heldt) ist mit einem Antrag im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gescheitert. Das BVerfG hat entschieden, dass Heldt kein ausreichend schwerer Nachteil entsteht, wenn vor dem LG erst am 30. Januar verhandelt wird.

Heldt hatte das Konto auf der Streaming-Plattform Twitch.tv Anfang Dezember 2023 gesperrt bekommen. Er hatte in einer Live-Sendung über die Twitch-Streamerin „Shurjoka“ (bürgerlich Pia Scholz) gesprochen und dabei unter anderem gesagt, dass „Shurjokas Tränen für ihn Gleitgel seien“ und der Twitch-Support auf Scholz „einen Scheiß“ gäbe. Twitch wertete diese Äußerungen als schwerwiegenden Verstoß gegen die Community-Regeln und sperrte das Konto.

Heldt klagte gegen die Sperrung und beantragte vor dem BVerfG, dass das LG Braunschweig ohne mündliche Verhandlung entscheiden solle. Er argumentierte, dass ihm ein schwerer Nachteil drohte, wenn die Entscheidung erst am 30. Januar fallen würde.

Das BVerfG hat diesen Antrag nun abgelehnt. Das Gericht hat festgestellt, dass Heldt nicht ausreichend dargelegt hat, weshalb ihm ein schwerer Nachteil drohte, wenn sein Fall erst am 30. Januar verhandelt würde. Zudem habe KuchenTV auch nicht ausreichend dargelegt, dass eine in der Hauptsache erhobene Verfassungsbeschwerde nicht von vornherein unzulässig gewesen wäre.

Heldts Argumentation, dass der Sachverhalt „in Umfang und Komplexität überschaubar und ohne mündliche Verhandlung zu bewerkstelligen“ sei, hat das BVerfG als Widerspruch aufgefasst. In seinem Antrag vor dem LG, der ganze 79 Seiten umfasse, spreche Heldt selbst jedoch davon, dass der Antrag „in seiner Komplexität – in tatsächlicher und rechtlicher Sicht – äußerst umfassend“ sei.

Abneigung gegenüber KuchenTV

In der Einleitung des Beitrags habe ich eine gewisse Abneigung gegenüber KuchenTV zum Ausdruck gebracht. Dies gründet sich auf folgende Beobachtungen:

  • KuchenTV ist bekannt für seine emotionalen Ausbrüche und seine scharfe Rhetorik.
  • Er hat in der Vergangenheit immer wieder mit kontroversen Äußerungen für Aufsehen gesorgt.
  • Er ist in einen langwierigen Streit mit der Twitch-Streamerin Shurjoka verwickelt, der sich auch in Gerichtsverfahren auswirkt.

Diese Beobachtungen lassen den Schluss zu, dass KuchenTV eine Person ist, die gerne Aufmerksamkeit erregt und dabei auch mal Grenzen überschreitet. Dies ist eine Eigenschaft, die ich persönlich nicht sympathisch finde.

Ausblick

Es bleibt nun abzuwarten, wie das LG Braunschweig am 30. Januar entscheiden wird. KuchenTV selbst gibt sich in seinen Youtube-Videos derweil sehr optimistisch. Er geht davon aus, dass er entsperrt wird, da Twitch hier gegen geltendes Recht verstoßen habe.

Ich persönlich bin gespannt, wie das Gericht entscheiden wird. Es wäre ein interessanter Präzedenzfall, wenn das LG KuchenTVs Konto ohne mündliche Verhandlung entsperrt. Dies würde bedeuten, dass Twitch in Zukunft bei der Sperrung von Accounts noch vorsichtiger sein muss.

Palantir-Software: Bayerisches LKA soll Testbetrieb stoppen

Der Bayerische Datenschutzbeauftragte, Thomas Petri, hat das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) aufgefordert, den Testbetrieb der umstrittenen Palantir-Software mit dem Namen VeRa vorerst zu stoppen. Die Software, entwickelt von der US-Firma Palantir, wird von der bayerischen Polizei zur automatisierten Analyse von Daten genutzt, um schwere Straftaten effektiver aufzuklären. Der Testbetrieb läuft seit März des vergangenen Jahres beim Bayerischen LKA. Dabei werden echte Personendaten verwendet, wie Recherchen im November letzten Jahres ergaben.

Datenschutzbeauftragter Petri bewertet Testbetrieb als rechtswidrig Nach einer Prüfung des Testbetriebs hat Datenschutzbeauftragter Thomas Petri festgestellt, dass das Vorgehen des LKA nicht durch das bayerische Datenschutzgesetz abgedeckt ist und somit keine Rechtsgrundlage dafür besteht. In einem Statement gegenüber dem Bayerischen Rundfunk sagte Petri, dass er dem LKA mitgeteilt habe, den Testbetrieb einzustellen, da er ihn in der aktuellen Form für nicht rechtskonform halte. Das Bayerische Innenministerium prüft derzeit das Schreiben des Datenschutzbeauftragten, und das weitere Vorgehen wird davon abhängig gemacht.

Innenministerium weist Vorwürfe zurück Das Bayerische Innenministerium weist die Vorwürfe zurück, dass für den Testbetrieb mit echten Personendaten die rechtliche Grundlage fehlt. Es betont, dass der Testbetrieb ausschließlich dazu diene, die technische und fachliche Funktionsfähigkeit des Systems zu überprüfen und die Informationssicherheit zu gewährleisten. Die testweise Datenverarbeitung werde nicht für polizeiliche Zwecke genutzt.

Kritik von Experten und Gutachten Ein unveröffentlichtes Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags, im Auftrag des Grünen-Innenexperten Konstantin von Notz, stellt ebenfalls die Rechtmäßigkeit des Testbetriebs in Bayern infrage. Das Gutachten argumentiert, dass für einen Testbetrieb mit echten Daten dieselben Bedingungen gelten sollten wie für einen echten Einsatz. Professor Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München bezeichnet den Testbetrieb mit echten Daten als verfassungs- und rechtswidrig.

Geplante Änderungen im Polizeiaufgabengesetz Die Palantir-Software wurde bereits 2022 von Bayern erworben, konnte aber bisher im Echtbetrieb nicht eingesetzt werden. Eine Änderung im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz ist erforderlich, um einen regulären Einsatz zu ermöglichen. Wann diese Änderungen vorgenommen werden, ist noch unklar. Das Bayerische Innenministerium gibt an, dass die Erstellung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs so schnell wie möglich vorangetrieben wird. Die Software von Palantir hat die Fähigkeit, verschiedene Polizei-Datenbanken zu verbinden und automatisiert auszuwerten. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch bereits festgelegt, dass automatisierte Datenanalysen bei der Polizeiarbeit nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind.

Verwirrend: Internet-Domain fritz.box zeigt NFT-Galerie statt Router-Verwaltung

Seit einer Woche haben Unbekannte die Internet-Domain „fritz.box“ für sich registriert, was für Besitzer von AVM-Routern unerwartete Folgen hat. Wer die Adresse außerhalb seines Heimnetzwerks in einen Browser eingibt, wird nicht mehr die gewohnte Router-Verwaltungsseite sehen, sondern stattdessen mit einer NFT-Werbeseite konfrontiert.

Router und WLAN-Geräte von AVM verwenden standardmäßig die Domain „fritz.box“, um Geräten im Heimnetzwerk DNS-Namen zuzuweisen. Auf diese Weise ist beispielsweise das eigene NAS-Gerät unter dem leicht zu merkenden Hostnamen „synology.fritz.box“ erreichbar. Die DNS-Auflösung erfolgt dabei über den in der Fritzbox integrierten DNS-Server, der eine Liste bekannter Geräte mit den zugehörigen Hostnamen und IP-Adressen führt. Solange der Nutzer keinen anderen DNS-Server für die Namensauflösung verwendet oder dies etwa durch VPN-Software geschieht, funktioniert dieses System reibungslos.

Außerhalb des von AVM unterstützten Heimnetzwerks ist die Adresse „fritz.box“ jedoch eine weltweit erreichbare Domain, ähnlich wie beispielsweise „heise.de“. Ihr Besitzer kann sie mit beliebigen Inhalten belegen. Seit dem 22. Januar haben Unbekannte die Domain übernommen und präsentieren derzeit eine Werbeseite für NFTs. Die Absichten der neuen Besitzer sind unklar und könnten von Typosquatting (Besetzen einer Domain mit ähnlicher Schreibweise wie eine beliebte Internetadresse) bis hin zu möglicherweise bösartigen Absichten reichen.

Es überrascht, dass der Berliner Netzwerkausstatter AVM die Adresse nicht selbst gesichert hat, da das Missbrauchspotenzial hoch ist. Ein Angreifer könnte beispielsweise über eine E-Mail-Kampagne Sicherheitshinweise im AVM-Design verschicken, die auf die vertraute Adresse „fritz.box“ verweisen. Ruft der Heimnetz-Administrator diesen Link von unterwegs auf, könnte eine gefälschte Login-Seite die Zugangsdaten abgreifen. Obwohl für einen konkreten Angriff auf die heimische Fritzbox oft die IP-Adresse fehlt, könnten die erbeuteten Zugangsdaten in weiteren Angriffen nützlich werden.

Um sicherzustellen, dass die Fritzbox im heimischen Netzwerk angesprochen wird, empfiehlt es sich vorübergehend, im Browser anstelle des Domainnamens „fritz.box“ die IPv4-Adressen 192.168.178.1 oder 169.254.1.1 zu verwenden. Diese Adressen sind für private bzw. link-lokale Netzwerke bestimmt und werden nicht im Internet geroutet. Mit den Standardeinstellungen eines AVM-Routers ist dieser unter beiden IPv4-Adressen erreichbar.

In Bezug auf DNS-basierte Adblocker wie pi-hole oder AdGuard Home, die zwischen Heimgeräten und dem Internet agieren und den DNS-Resolver der Fritzbox umgehen, sollten Nutzer sicherstellen, dass die Domain „fritz.box“ weiterhin dem Router zugewiesen ist. AVM bietet auf seinen Hilfe-Seiten Lösungsvorschläge an.

AVM hat in einem ersten Statement gegenüber heise security betont, sich der Verantwortung bewusst zu sein und den Vorgang genau zu beobachten. Die konkreten Schritte des Netzwerkausstatters waren zum Zeitpunkt dieser Mitteilung jedoch nicht bekannt. Es hatte bereits Probleme für Fritzbox-Nutzer gegeben, kurz nachdem die Top-Level-Domain „.box“ eingeführt wurde.

Apps: Deck.blue bringt TweetDeck-Erlebnis zu Bluesky-Nutzern

Mit über 3 Millionen Nutzern und Plänen, sich in den kommenden Monaten breiter zu öffnen, etabliert sich Bluesky weiterhin als Alternative zu Twitter/X. Das hat die Entwicklergemeinschaft jedoch nicht davon abgehalten, das Projekt zu unterstützen und Werkzeuge zu entwickeln, um den Bedürfnissen derjenigen gerecht zu werden, die das von Elon Musk übernommene soziale Netzwerk, ehemals bekannt als Twitter, verlassen.

Ein solches Projekt ist deck.blue, eine Bluesky-Version des beliebten (wenn auch oft ignorierten) TweetDeck von Twitter, das im letzten Jahr kostenpflichtig wurde und nun als X Pro neu gebrandmarkt ist.

Mit deck.blue können Bluesky-Nutzer Beiträge im spaltenbasierten Format von TweetDeck anzeigen, einschließlich ihres Startzeitplans, Benachrichtigungen, Likes, Listen oder sogar benutzerdefinierter Feeds. Sie können auch Funktionen wie die Unterstützung mehrerer Konten und die Planung von Beiträgen nutzen.

Die deck.blue-App, die derzeit auf dem Web verfügbar ist, wurde vom 25-jährigen Gildásio Filho entwickelt, einem in São Paulo, Brasilien, ansässigen Softwareingenieur, der tagsüber an der Musikzusammenarbeits-App Indaband arbeitet. Er hat sich mit dem japanischen Entwickler Shinya Kato zusammengetan, der sich mehr um die Backend-Infrastruktur kümmert und mit der API arbeitet.

Filho erklärt, dass die Idee für deck.blue im letzten Jahr entstand, als er nach der Einführung von Gebühren durch X aus TweetDeck ausgesperrt wurde.

„Ich habe mir versprochen, dass ich, wenn ich jemals rausgeworfen werde, meins bauen würde“, sagt er in Bezug auf TweetDeck.

Bei der Untersuchung der Landschaft der Twitter-Alternativen stellte Filho fest, dass Mastodon bereits eine von TweetDeck inspirierte Web-Benutzeroberfläche hatte, die vom Erstanbieter gebaut und „eigentlich ziemlich gut“ sei, sagt er. Aber als er die Optionen für Bluesky-Nutzer untersuchte, war er mit den bisher erstellten Erfahrungen unzufrieden. Keine spiegelte die TweetDeck-Erfahrung wider, die er von Twitter gewohnt war.

„Und um Bluesky zu verwenden, bräuchte ich ein TweetDeck. Ich kann es nicht ohne verwenden, es funktioniert einfach nicht“, gibt Filho zu und wiederholt die Beschwerden vieler ehemaliger Twitter-Power-User beim Versuch, zu neuen Plattformen zu wechseln.

Das deck.blue-Projekt begann im letzten August und wurde innerhalb eines Monats nach dem Schreiben der ersten Codezeile gestartet. Zunächst hieß die App Bluesky Deck, aber Bluesky schlug vor, den Namen Bluesky in der App nicht zu verwenden. Also benannte Filho die App in deck.blue um und beauftragte einen Designer mit der Markenentwicklung.

Seit der Einführung hat deck.blue schnell neue Funktionen hinzugefügt, sobald (oder sogar bevor) Bluesky sie der breiteren Community zugänglich macht. Das war der Fall bei der Einführung von Hashtags, der Unterstützung von Listen und der Einführung der Planungsfunktion der App, beispielsweise. Deck.blue war bemerkenswerterweise eine der ersten Apps von Drittanbietern, die Unterstützung für Hashtags hinzufügten, was zu einem Beitrag über die Funktion führte, der auf Bluesky mit 1.500 Likes und Hunderten von Reposts viral ging. (Blueskys Definition von viral ist aufgrund seiner begrenzten Zielgruppe natürlich viel kleiner.)

Obwohl es andere Apps gibt, die die Planung für Bluesky, Threads, X und andere soziale Netzwerke anbieten, wie fedica und Postpone, deck.blue richtet sich eher an ein Power-User-Publikum, nicht an Social-Media-Manager, die die von Mitbewerbern angebotenen Analyse- und Reporting-Tools benötigen. Bislang hat das Projekt etwa 15.000 registrierte Benutzer angezogen, von denen täglich etwa 1.000 aktiv sind.

Jetzt, da deck.blue weiterentwickelt ist, versucht Filho, ein wenig zusätzliches Einkommen zu generieren, um das Projekt zu unterstützen, nachdem er vor einigen Monaten Multi-Account-Unterstützung, Online-Synchronisation und Patreon-Integration hinzugefügt hat. Auf Patreon können treue Benutzer die App mit Beträgen von 2 bis 7 US-Dollar pro Monat unterstützen – Preise, die unter denen von TweetDeck liegen, das jetzt ein X Premium- oder Premium+-Abonnement (ab 8 US-Dollar pro Monat) erfordert und mehr.

Obwohl die Benutzerbasis von Bluesky dramatisch kleiner ist als die von X, setzt Filho auf eine Zukunft, in der sie blüht.

„Wenn sie tatsächlich starten und die Einladungscodes entfernen… Ich fürchte, wie groß es werden könnte“, sagt er. „Ich glaube, Bluesky verliert Benutzer, indem es keine Einladungscodes [verfügbar] hat. Also wenn sie das aufgeben, bin ich mir nicht sicher, ob ich den Kundensupport alleine bewältigen kann“, fügt er hinzu.

Link zu Deck.blue: deck.blue

FAKTENCHECK: Alte Fälschung – Bamf sucht keine Statisten für „Demonstrationen gegen rechts“

Nach bundesweiten Demonstrationen gegen Rechtsextremismus taucht eine alte Fälschung wieder auf: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) soll Statisten für Proteste „gegen rechts“ suchen. Die Anzeige kursiert seit Jahren im Netz und stammt wohl von einem Satire-Account.

BEHAUPTUNG: Laut einer Stellenanzeige suche das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Statistinnen und Statisten für eine „Demonstration gegen rechts“. Aufgestellt von: Beiträgen auf Tiktok, Facebook Datum: 14.01.2024

BEWERTUNG: FREI ERFUNDEN Die angebliche Anzeige kursiert seit Jahren und ist frei erfunden. Das Bundesamt dementiert, dass diese echt ist. Laut Mimikama tauchte sie erstmals 2017 bei einem Satire-Kanal auf.

Das Foto verbreitet sich erneut im Januar 2024 im Zuge der Demonstrationen gegen Rechtsextremismus. In einer vermeintlichen Stellenanzeige soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Personen suchen, die als Statistinnen und Statisten bei „Demonstrationen gegen rechts“ und Protesten gegen Abschiebungen auftreten. Auf verschiedenen Plattformen wie X und Facebook wurde diese falsche Anzeige erneut verbreitet.

Ein Nutzer kommentiert: „Ist das echt?“ Auch über Whatsapp baten Leserinnen und Leser CORRECTIV.Faktencheck um eine Einschätzung.

Gefälschte Stellenanzeige kursiert seit Jahren, Bamf dementierte wiederholt: Schon 2017 fand der österreichische Faktencheck-Verein Mimikama heraus, dass das Foto erstmals auf einem Kanal namens „Daily Fake News“ erschienen war. Der Kanal wurde später gesperrt, der Beitrag ist nicht mehr verfügbar. In einer archivierten Ansicht des Kanals steht in der Profilbeschreibung: „Alles nur Satire.”

2019 kursierte die Fälschung erneut, und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erklärte damals gegenüber CORRECTIV.Faktencheck: „Es gab und gibt auch keine ähnlichen Stellenanzeigen des Bundesamts für Statisten.“ Dies sei immer noch zutreffend, so ein Sprecher im Januar 2024 auf erneute Anfrage. Die Anzeige sei „eine Fälschung“. Das stellte das Bamf auch auf X klar.

Link zum Archiv

Stellenanzeigen veröffentlicht das Bamf auf seiner Webseite – ein Stellenangebot für Statistinnen und Statisten ist dort nicht zu finden.

Derzeit kursieren mehrere Falschbehauptungen rund um Demonstrationen gegen Rechtsextremismus: So wurde etwa fälschlicherweise behauptet, Medien hätten ein Bild einer Demonstration in Hamburg am 19. Januar 2024 manipuliert. Andere zogen eine Stellenanzeige aus dem Jahr 2022 als Beleg dafür heran, dass Protest-Teilnehmende bezahlt würden – die Anzeige ist jedoch alt und steht in keinem Zusammenhang zu den aktuellen Demonstrationen.

Holocaust-Überlebender warnt vor Gefahren der AfD: Ivar Buterfas-Frankenthal im Gespräch

Ivar Buterfas-Frankenthal, einer der letzten Überlebenden des Holocaust im Alter von 91 Jahren, zieht sich nach 30 Jahren engagierter Aufklärungsarbeit nun größtenteils zurück. Dennoch bleibt er entschlossen, vor den Gefahren des Rechtsextremismus zu warnen.

Bei einem Gespräch mit Ivar Buterfas-Frankenthal spürt man nicht das Alter von 91 Jahren. Sein wacher Blick und seine energiegeladene Stimme zeugen von Lebenskraft. „Wenn es möglich wäre, würde ich das Zehnfache an Veranstaltungen machen“, sagt er. Die Aufklärung über die Schrecken der NS-Zeit ist zu seiner Lebensaufgabe geworden. In über 1.500 Vorträgen hat er seine Geschichte geteilt. Aufgrund nachlassender Kräfte sind nun nur noch wenige Auftritte geplant.

Jahre auf der Flucht vor den Nazis

Als „Halbjude“ von den Nationalsozialisten eingestuft, wurde Buterfas-Frankenthals jüdischer Vater frühzeitig deportiert. 1938 kam er mit seiner deutschen Mutter und Geschwistern in ein sogenanntes Judenhaus. Die Jahre danach verbrachten sie auf der Flucht und in Verstecken, ständig in der Furcht, gefunden und deportiert zu werden.

Nach dem Krieg riet ihm seine Mutter, nach Schweden oder in die USA auszuwandern, doch er entschied sich zu bleiben. „Weil ich dachte: Es muss auch ein anderes Deutschland geben. Es muss auch Anständige geben.“

Morddrohungen und Polizeischutz

Als Mahner gegen das Vergessen erhielt er Auszeichnungen wie das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse, den Weltfriedenspreis und die europäische Menschenrechtsmedaille. Trotzdem musste er Morddrohungen ertragen. Sein Haus bei Hamburg ist mit Kameras, Scheinwerfern und Panzerglas gesichert, und seine Vorträge finden größtenteils unter Polizeischutz statt.

Doch all dies hat ihn nicht gestoppt. Seine Motivation zieht er bis heute aus den Reaktionen junger Menschen, die ihm zuhören. „Sie sehen in mir einen Großvater. Einen, der ihnen die Wahrheit sagt, die ihr leiblicher Großvater zu Hause nicht erzählt.“ Die Aufarbeitung der deutschen Vergangenheit sei immer Teil seiner Arbeit gewesen.

Warnung vor der AfD

Buterfas-Frankenthal bezeichnet die AfD als brandgefährlich und Feinde der Demokratie. Er möchte weitermachen, bis die AfD aus dem Bundestag verschwunden ist. Doch er schöpft Hoffnung aus den zahlreichen Demonstrationen für Demokratie und gegen Rechtsextremismus der letzten Wochen. „Deutschland steht auf! Die Deutschen lassen sich nichts mehr gefallen.“ Seine große Hoffnung ist, dass die Menschen die Gefahr des Rechtsextremismus endlich begriffen haben.

Mit Blick auf eine ruhigere Zeit freut sich Ivar Buterfas-Frankenthal auf mehr Zeit mit seiner Frau Dagmar. Seit 68 Jahren sind die beiden verheiratet. Ein Traum, den er sich erfüllen möchte, sind Reisen mit dem Oldtimer durch verschiedene deutsche Städte – ein Land, das er durch seine Aufklärungsarbeit in den letzten 30 Jahren mitprägen wollte.

AfD-Chef Chrupalla in der Maischberger-Sendung: Kritik an der Einladung

In der Maischberger-Sendung vom 23. Januar geriet der Chef der rechtsextremen AfD, Tino Chrupalla, in die Kritik. Die Süddeutsche Zeitung formulierte es treffend: Chrupalla kam ins Schwimmen, verstrickte sich in Widersprüche und versuchte erfolglos, die Deportationspläne der AfD zu relativieren. Die Schlagzeile auf Volksverpetzer.de spielt humorvoll auf die Situation an: „So genial lässt Maischberger AfD-Chef Chrupalla auflaufen! Aber das werden AfD-Wähler nie mitkriegen.“

Die Berichterstattung auf Volksverpetzer.de bezieht sich auf die Schwierigkeiten, die AfD-Anhänger möglicherweise haben könnten, die Kritik an Chrupalla mitzubekommen, da sie tendenziell auf Propagandakanälen der AfD konsumieren. Der Artikel hebt hervor, dass die Einladung von rechtsextremen Akteuren in Talkshows nachweislich dazu führen kann, dass ihre Ansichten mehr Zustimmung in der Bevölkerung erhalten.

Die Autorin oder der Autor betont, dass die Einladung von Rechtsextremisten in Talkshows kontraproduktiv ist. Selbst wenn Journalisten erfolgreich Gegenargumente vorbringen und Widersprüche aufdecken, wird laut einer zitierten Studie nichts gewonnen. Die rechtsextremen Ansichten könnten durch solche Auftritte sogar an Zustimmung gewinnen.

Der Artikel kritisiert auch die Praxis, Rechtsextremisten einzuladen, um sie zu „entlarven“. Es wird argumentiert, dass diese Herangehensweise in der Realität oft scheitert und dass die AfD von solchen Einladungen profitiert, indem sie die Plattform für ihre Relativierungen und Opferinszenierungen nutzt.

Die Kritik richtet sich nicht nur an den AfD-Chef, sondern auch an die Medien, insbesondere an Journalistinnen wie Sandra Maischberger. Die Autorin oder der Autor fordert ein Umdenken in der deutschen Medienschaffenden, um der Desinformation und dem Aufstieg des Faschismus entgegenzuwirken. Dabei wird auf ein kommendes Buch mit dem Titel „Werbung für die Wahrheit“ hingewiesen, das Lösungsansätze für dieses Problem bieten soll.

Der Artikel schließt mit einem Appell, die Einladung von AfD-Politikern in Talkshows zu beenden und die Gefahr der Verbreitung von rechtsextremen Ansichten durch solche Plattformen zu erkennen.

Das Artikelbild verweist auf Screenshots der Maischberger-Sendung auf der offiziellen ARD-Website.