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Radikalisierung nach Haft: Der schwierige Umgang mit entlassenen Extremisten

Der Terroranschlag in Paris wirft Fragen auf: Hat der mutmaßliche Attentäter, Armand R., alle getäuscht? Trotz seiner Behauptung, sich deradikalisiert zu haben, verübte er einen tödlichen Angriff. Die Franzosen diskutieren nun über den angemessenen Umgang mit radikalen Islamisten, die ihre Haftstrafen abgesessen haben.

Ein fragwürdiger Schritt zur Tat?

Die Zeitung Libération titelt mit einem großen Fragezeichen, ob der Attentäter rechtzeitig gestoppt werden konnte. Armand R. hatte bereits eine verstörende Vorgeschichte: 2015 konvertierte er zum Islam, wurde später wegen seiner Radikalisierung zu einer Haftstrafe verurteilt und gab nach seiner Freilassung vor, sich deradikalisiert zu haben.

Eine komplexe Vorgeschichte

Armand R. wuchs in Frankreich auf, nachdem seine Eltern aus dem Iran geflohen waren. Er fiel den Behörden erstmals 2016 auf, als Frankreich von zahlreichen Anschlägen erschüttert wurde. Trotz seiner Verwicklung in extremistische Kreise und der Freude über einen Terroranschlag in Nizza behauptete er später, sich vom Islamismus abgewandt zu haben.

Herausforderungen nach Haftentlassung

In Frankreich werden jährlich etwa achtzig Häftlinge nach ihrer Haft wegen islamistischem Terrorismus entlassen. Die Frage, ob diese Personen wirklich geläutert sind oder sich weiter radikalisieren, stellt eine Herausforderung dar. Die Missionschefin im Kampf gegen Radikalisierung in Haftanstalten betont, dass diese Entlassenen die „größte Herausforderung der kommenden Jahre“ darstellen.

Schwierigkeiten bei der Nachverfolgung

Die Nachverfolgung erfolgt in mehreren Stufen, abhängig von der Einschätzung der Justiz. Ein Viertel der Entlassenen muss strenge Auflagen erfüllen, darunter die Aufnahme einer Arbeit, die Teilnahme an Kursen und der Verzicht auf Kontakte zum islamistischen Milieu. Ein weiteres Drittel muss sich regelmäßig bei der Polizei melden und darf die Wohnregion nicht verlassen.

Fehlschlag der psychiatrischen Begleitung?

Armand R. wurde als psychisch instabil und leicht beeinflussbar beschrieben. Der Innenminister Gérald Darmanin erklärt, die psychiatrische Begleitung nach der Haft sei gescheitert, und weist die Verantwortung von seinem Ministerium ab. Der behandelnde Arzt habe die Medikamente für Armand R. abgesetzt und sich für eine freie Lebensführung eingesetzt.

Komplexe Profile von Radikalen

Forscher Hugo Micheron mahnt davor, komplexe Profile radikaler Islamisten ausschließlich mit psychischen Motiven zu erklären. Oft sei es eine Kombination aus psychischer Labilität und ideologischer Verblendung. Bei Armand R. zeichnet sich ein komplexes Bild ab, das sowohl psychische Probleme als auch ideologische Gründe einschließt. Sein Engagement in sozialen Medien deutet auf eine fortgesetzte ideologische Überzeugung hin.

Der Anschlag in Paris verdeutlicht die Schwierigkeiten bei der Integration entlassener Extremisten in die Gesellschaft und wirft weiterhin die Frage auf, wie man effektiv mit der Herausforderung der Radikalisierung nach der Haft umgehen kann.

Reparaturrecht in der EU: Kämpfend für eine nachhaltige Zukunft

Die Europäische Union setzt sich für ein „Recht auf Reparatur“ ein, um Elektrogeräten ein längeres Leben zu ermöglichen und Ressourcenverschwendung zu reduzieren. In Brüssel laufen derzeit entscheidende Trilog-Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat. Diese Verhandlungen sollen klären, wie weitreichend und effektiv das Recht auf Reparatur in der EU umgesetzt wird.

Einheitlicher Beschluss des Europäischen Parlaments

Am 21. November hat das Europäische Parlament nahezu einstimmig einen Gesetzentwurf verabschiedet, der ein Recht auf Reparatur einführen soll. Dieser Schritt zielt darauf ab, Reparaturen attraktiver und unkomplizierter zu gestalten, um die Neukaufmentalität zu brechen. Der Fokus liegt dabei besonders auf Elektrogeräten.

Zweigleisige Entscheidungen von Parlament und Ministerrat

In derselben Woche hat auch der Ministerrat, der die Regierungen der Mitgliedstaaten repräsentiert, seine Position festgelegt. Beide Beschlüsse basieren auf dem Verordnungsentwurf der EU-Kommission, der im März veröffentlicht wurde und von Umwelt- und Verbraucherschützern als enttäuschend bewertet wurde. Die Trilog-Verhandlungen, die am Donnerstag beginnen, werden voraussichtlich herausfordernd, da das Parlament ehrgeizigere Ziele verfolgt als der Rat.

Forderungen des Europäischen Parlaments

Um das Recht auf Reparatur effektiv umzusetzen, fordert das Europäische Parlament, dass Unternehmen Ersatzteile und Reparaturanleitungen zu „angemessenen Preisen“ bereitstellen müssen. Dies gilt vorerst nur für bestimmte Produktgruppen wie Waschmaschinen, Staubsauger, Smartphones oder Fahrräder. Das Parlament möchte damit gezielt Praktiken unterbinden, die es Herstellern erschweren, ihre Produkte reparieren zu lassen.

Verpflichtungen für Händler und Hersteller

Die Vorschläge sehen vor, dass Händler innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit, also den ersten zwei Jahren nach dem Kauf, Produkte kostenlos reparieren müssen. Diese Verpflichtung gilt jedoch nur, wenn die Reparatur technisch möglich und kostengünstiger ist als der Austausch gegen ein neues Produkt. Zusätzlich verlängert sich die Gewährleistung nach einer Reparatur um ein weiteres Jahr. Auch Hersteller sollen kostenpflichtige Reparaturen anbieten müssen, wenn eine Reparatur möglich ist.

Transparenz und Online-Plattform für Verbraucher

Um Verbrauchern die Suche nach Reparaturangeboten zu erleichtern, plant die EU die Einrichtung einer Online-Plattform. Anbieter sollen transparent über Preise und Dauer von Reparaturen informieren müssen.

Trilog-Verhandlungen und Ausblick

Die bevorstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission werden darüber entscheiden, wie weitreichend das Recht auf Reparatur in der EU wird. Die Forderungen des Parlaments gehen weiter als die des Rates, und es bleibt abzuwarten, inwieweit eine Einigung erzielt werden kann. Die EU zeigt jedoch klare Absichten, Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, Reparaturen anzubieten und so einen nachhaltigeren Umgang mit Elektrogeräten zu fördern.

Rechtsstreit um Satire: Aktionskünstler setzen mit Abmahnung ein Zeichen gegen Zensur

Der Konflikt um das kontroverse Deepfake-Video des Zentrums für Politische Schönheit verschärft sich, da die Aktionskünstler nun rechtliche Schritte gegen die Sperrung auf Instagram und YouTube einleiten. Die Bundesregierung sah sich veranlasst, das Video wegen angeblicher Marken- und Urheberrechtsverletzungen zu entfernen, woraufhin das ZPS mit einer Abmahnung reagiert, die sie als Zensur ihrer Kunst betrachten.

Künstler setzen auf juristisches Mittel gegen Sperrung

Das Zentrum für Politische Schönheit hat die Auseinandersetzung auf eine neue Ebene gehoben, indem es der Bundesregierung eine Abmahnung und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zugestellt hat. Diese juristischen Schritte sollen den Druck auf die Bundesregierung erhöhen, die als Zensur wahrgenommene Sperrung des Deepfake-Videos rückgängig zu machen.

Streit um das umstrittene Video

Der Ursprung des Konflikts liegt in einem Video, in dem Bundeskanzler Olaf Scholz scheinbar das Verbot der rechtsradikalen AfD ankündigt. Das ZPS verwendet dieses Video als Teil der Kampagne auf afd-verbot.de. Die Bundesregierung reagierte mit Unmut auf die Aktion und versuchte, das Video auf verschiedenen Plattformen zu löschen, sowohl mit dem Hinweis auf Marken- als auch auf Urheberrechtsverletzungen.

Abmahnung weist marken- und urheberrechtliche Ansprüche zurück

Die Abmahnung des Zentrums für Politische Schönheit stellt marken- und urheberrechtliche Ansprüche der Bundesregierung in Frage. Sie argumentiert, dass das ZPS nicht im geschäftlichen Verkehr handle, sondern die Kunst für genuin künstlerische Zwecke und die Meinungsbildung im Kernbereich der Demokratie nutze. Zudem werde das Video als Parodie und Satire im Sinne der Kunstfreiheit betrachtet.

Forderung nach Rücknahme der Meldungen und Unterlassungserklärung

Die Künstlergruppe fordert die Bundesregierung auf, die Meldungen gegenüber den Plattformen zurückzunehmen, damit das Video wieder zugänglich ist. Zusätzlich verlangen sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die sicherstellen soll, dass die Bundesregierung in Zukunft keine unbegründeten Ansprüche bezüglich Urheberrechten gegenüber Plattformen äußert. Bei Nichteinhaltung droht eine Strafe von mindestens 5.500 Euro.

Urheberrecht als umstrittenes Zensurmittel

Die Verwendung des Urheberrechts als vermeintliches Zensurmittel durch die Bundesregierung stößt auf Kritik von Experten wie dem Anwalt und Urheberrechtsfachmann Till Kreutzer. Dieser bezeichnet den Einsatz des Urheberrechts gegen das Video als „Quatsch“ und betont, dass es normalerweise dazu dient, Künstlerinnen und Autoren angemessen zu vergüten. Die Bundesregierung weist den Zensurvorwurf zurück und verweist stattdessen auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformen.

Die weitere Entwicklung dieses Rechtsstreits bleibt abzuwarten, während Kunstfreiheit und die Grenzen der Meinungsfreiheit in der digitalen Ära erneut in den Fokus rücken.

Kunstfreiheit in Gefahr: Bundesregierung nutzt Urheberrecht zur Löschung von Kanzler-Video

Die Bundesregierung hat einen weiteren Schlag gegen die Kunstfreiheit verzeichnet, indem sie das umstrittene Deepfake-Video des Zentrums für Politische Schönheit auf YouTube entfernen ließ. In einem ungewöhnlichen Schritt beruft sie sich auf das Urheberrecht, um das Video offline zu nehmen, was von den Künstlern als Zensur kritisiert wird. Die Auseinandersetzung dreht sich um ein manipuliertes Video, in dem Bundeskanzler Olaf Scholz einen Verbotsantrag gegen die rechtsradikale AfD stellt.

Urheberrecht als fragwürdiges Instrument gegen Deepfakes

Im Fall des Zentrums für Politische Schönheit hatte die Bundesregierung zunächst das Markenrecht bei Instagram und nun das Urheberrecht bei YouTube geltend gemacht, um das kontroverse Video zu löschen. Diese Vorgehensweise, das Urheberrecht als Zensurinstrument zu nutzen, wird von Experten wie dem Anwalt Till Kreutzer als problematisch angesehen. Das Urheberrecht sollte Künstlern in erster Linie angemessene Vergütung sichern, nicht jedoch als Werkzeug staatlicher Zensur dienen.

Künstler wehren sich gegen rechtswidriges Vorgehen

Das Zentrum für Politische Schönheit weist die Maßnahmen der Bundesregierung als rechtswidrig zurück und hat bereits Einspruch gegen die YouTube-Entscheidung eingelegt. Stefan Pelzer von der Künstlergruppe betont, dass die Bundesregierung die künstlerischen Aspekte außer Acht lässt und kündigt rechtliche Schritte gegen das als maßlos empfundene Vorgehen an. Die Auseinandersetzung wirft auch die Frage auf, ob das Persönlichkeitsrecht des Bundeskanzlers nicht besser geeignet wäre, gegen Deepfakes vorzugehen.

Zensurheberrecht und die Bedrohung der Kunstfreiheit

Der Vorfall wirft einen Schatten auf die Kunstfreiheit, da die Bundesregierung versucht, mit dem Instrument des Urheberrechts gegen unliebsame Veröffentlichungen vorzugehen. Der Begriff „Zensurheberrecht“ wird in diesem Zusammenhang verwendet, um staatliche Versuche zu beschreiben, mithilfe des Urheberrechts Meinungs-, Presse- oder Kunstfreiheit einzuschränken. Diese Entwicklung wird auch anhand früherer Fälle wie den Afghanistan-Papers und dem Vorgehen Bayerns gegen einen Datenjournalisten deutlich.

Die Auseinandersetzung zwischen der Bundesregierung und dem Zentrum für Politische Schönheit bleibt weiterhin spannend, da rechtliche Schritte eingeleitet werden und die Kunstfreiheit auf dem Spiel steht.

Cum-Ex-Untersuchungsausschuss: Zwischenbilanz und Uneinigkeiten

Der Hamburger Cum-Ex-Untersuchungsausschuss steht vor seinem Abschluss – nicht mit einem endgültigen Bericht, sondern voraussichtlich mit einem Zwischenbericht. Die Arbeit des Ausschusses wird sich nun auf die weiter zurückliegenden Cum-Ex-Geschäfte der überwiegend staatlichen HSH-Nordbank konzentrieren. Der Zeitrahmen bis zur Bürgerschaftswahl Anfang 2025 wird knapp sein, um alle Erkenntnisse zusammenzufassen.

Während die Ausschussarbeit in den letzten drei Jahren lief, offenbarten sich Spannungen und Uneinigkeiten zwischen den Parteien, insbesondere bei der Bewertung der Rolle von Olaf Scholz und Peter Tschentscher in Bezug auf den Steuerbetrug der Warburg-Bank.

Die jüngste Sitzung des Ausschusses zeigte, dass die Fraktionsdisziplin bis in die Bearbeitung der Fußnoten reichte. Ein Beispiel dafür war ein Antrag der Oppositionsfraktion, der von der rot-grünen Mehrheit abgelehnt wurde. Dieser Antrag bezog sich auf eine falsche Behauptung des Hamburger Senats über Treffen zwischen Olaf Scholz und dem Cum-Ex-Banker Christian Olearius, die zunächst bestritten und später als Irrtum erklärt wurde.

Die verschiedenen politischen Lager im Ausschuss kommen zu unterschiedlichen Schlüssen, ob Olaf Scholz und Peter Tschentscher in den Jahren 2016 und 2017 in die Steuersache Warburg eingegriffen haben. Die CDU behauptet, es sei eine politische Einflussnahme klar bewiesen, während die SPD dies klar widerlegt sieht.

Die Uneinigkeiten erstrecken sich auch auf die Bewertung von Zeugenaussagen und Beweiswürdigungen. Die SPD-Mitglieder im Ausschuss sind der Meinung, dass die beteiligten Finanzbeamten wahrheitsgemäß über eine politische Einflussnahme berichtet hätten, während die CDU davon ausgeht, dass diese Aussagen wenig glaubhaft sind.

Insgesamt bleibt die Cum-Ex-Affäre komplex und schwer zu durchschauen. Die unterschiedlichen Perspektiven der Parteien und die Schwierigkeiten bei der Aufklärung der komplizierten Cum-Ex-Geschäfte machen die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu einer Herausforderung.

Sicherheitsmaßnahmen auf Weihnachtsmärkten angesichts erhöhter Terrorgefahr

Die gestiegene Terrorgefahr hat den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, dazu veranlasst, verstärkte Sicherheitsvorkehrungen auf Weihnachtsmärkten zu fordern. Angesichts von drei Festnahmen wegen möglicher Anschlagspläne spricht er sich besonders für den verstärkten Einsatz von Videoüberwachung aus.

„Videoüberwachung auf Weihnachtsmärkten ist ein hilfreiches Mittel, das intensiv unter dem Einsatz bester Technik genutzt werden sollte“, so Kopelke gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Bisher sei dies aufgrund von Datenschutzbedenken nur vereinzelt umgesetzt worden. Die Sicherheitslage erfordere jedoch eine präventive Videoüberwachung.

Zusätzlich weist Kopelke darauf hin, dass die Polizei aufgrund des verstärkten Schutzes der Weihnachtsmärkte personell stark belastet sei. „Die Präsenz wird durch Umstellung der Dienstpläne, Urlaubssperren und Überstunden erzwungen“, erklärt er. Diese zusätzlichen Belastungen könnten nicht dauerhaft aufrechterhalten werden.

Auch Rainer Wendt, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), sieht die Polizei derzeit vor großen Herausforderungen. Zum einen seien Polizisten aufgrund des Gaza-Kriegs im Objektschutz jüdischer Einrichtungen tätig, und zum anderen könne die Bundespolizei aufgrund ihrer Bindung an der Grenze nicht die Weihnachtsmärkte in den Bundesländern unterstützen.

Nach den Festnahmen von zwei Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sowie einem 20-Jährigen in Helmstedt, die einen Anschlag auf einen Weihnachtsmarkt geplant haben sollen, betont der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Schaustellerbundes, Frank Hakelberg, dass die 3200 Weihnachtsmärkte in Deutschland sicher seien. Er appelliert an die Menschen, achtsam zu sein, aber keine übermäßigen Sorgen zu haben.

Winterliches Verkehrschaos in Bayern aufgrund starker Schneefälle

Starke Schneefälle haben in Bayern zu erheblichen Verkehrsbehinderungen geführt. Der Münchener Flughafen musste aufgrund der Wetterlage vorübergehend den Flugbetrieb einstellen, und im Zugverkehr gibt es starke Einschränkungen, insbesondere im Raum München. Die Schneefälle sollen laut Prognosen weiter anhalten.

Am Münchener Flughafen wurden aufgrund der intensiven Schneefälle alle Flüge bis voraussichtlich 12:00 Uhr ausgesetzt. Der Winterdienst ist im Einsatz, um die Betriebsbedingungen wieder sicher herzustellen. Bislang wurden etwa 320 von 760 geplanten Flügen für den Tag abgesagt. Reisende werden darauf hingewiesen, sich vor Reiseantritt über den aktuellen Status ihres Fluges zu informieren.

Auch im Zugverkehr kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen. Der Hauptbahnhof München ist unzugänglich, und der Fernverkehr ist im Großraum München eingestellt. Verbindungen nach Salzburg, Innsbruck, Nürnberg, Stuttgart und Lindau entfallen ebenfalls. Die Deutsche Bahn erwartet, dass die Einschränkungen den gesamten Tag anhalten werden und rät dazu, Reisen von und nach München zu verschieben.

Neben dem Flug- und Zugverkehr sind auch U-Bahnen, Busse und Straßenbahnen in München vorübergehend außer Betrieb. Auf den Straßen in Südbayern gab es zahlreiche Unfälle, wobei die meisten glücklicherweise nur Sachschäden verursachten. Die Polizei von Oberbayern Süd appelliert an die Bevölkerung, zu Hause zu bleiben, da Straßen durch Schnee und umgestürzte Bäume blockiert sind.

Auch in Baden-Württemberg sorgt der Schneefall für Probleme, insbesondere bei Stuttgart. Es wurden umgestürzte Bäume und Verkehrsbehinderungen gemeldet. In anderen Bundesländern bleibt es zwar kalt, aber größere Unfälle wurden nicht verzeichnet. Der Deutsche Wetterdienst sagt weitere kräftige Schneefälle im Süden voraus, insbesondere im Allgäu, mit Neuschneemengen von 30 bis 40 Zentimetern bis Samstagnachmittag.

Fahrgäste und Reisende werden gebeten, sich regelmäßig über die aktuelle Lage zu informieren und auf mögliche Verzögerungen vorbereitet zu sein.

Molkerei-Unternehmer Theo Müller bestätigt Kontakt zur AfD

Der Unternehmer Theo Müller, Gründer der gleichnamigen Unternehmensgruppe, hat laut einem Medienbericht erstmals bestätigt, Kontakt zur Alternative für Deutschland (AfD) gehabt zu haben. Die Informationen wurden gegenüber dem „Handelsblatt“ preisgegeben, wobei Müller bestätigte, AfD-Chefin Alice Weidel vor einigen Wochen zu einem privaten Dinner in einem Nobelrestaurant in Cannes getroffen zu haben.

Ein Sprecher von Alice Weidel habe laut dem Zeitungsbericht das Treffen ebenfalls bestätigt. Müller gab an, dass dies nicht das erste Treffen war, und es sei ein weiteres Treffen mit der AfD-Politikerin für Ende des Jahres geplant. Er betonte, dass sein Interesse bei den Gesprächen dem AfD-Programm sowie Weidels persönlicher Ansicht zur aktuellen Politik gegolten habe. Müller betonte, dass er keinerlei Anhaltspunkte für eine NS-Ideologie gefunden habe, was für ihn inakzeptabel wäre.

Müller versicherte, die AfD weder persönlich noch auf Unternehmensebene finanziell zu unterstützen. Auch ein Sprecher von Weidel betonte, dass es keine Spenden von Müller oder seinem Umfeld an die Partei gegeben habe. Das Treffen zwischen Müller und Weidel sei rein privater Natur gewesen.

Die AfD wird in mehreren Bundesländern vom Verfassungsschutz beobachtet, während sie in Sachsen-Anhalt und Thüringen als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. Müller, bekannt durch die Theo Müller Unternehmensgruppe, ist Inhaber von Marken wie Müllermilch, Molkerei Weihenstephan und Landliebe.

Die Entwicklung der AfD seit ihrer Gründung im Jahr 2013 zeigt deutliche Veränderungen sowohl inhaltlich als auch personell. Die Partei hat sich von ihren ursprünglichen wirtschaftsliberalen Ideen hin zu einer rechtspopulistischen Ausrichtung gewandelt.

AfD-Politiker Björn Höcke muss wegen Nazi-Parole vor Landgericht

Der rechtsextreme AfD-Chef in Thüringen, Björn Höcke, sieht sich mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert, da er wegen einer verbotenen Losung vor Gericht steht. Ursprünglich sollte die Verhandlung am Amtsgericht stattfinden, doch aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls wird nun das Landgericht Halle zuständig sein.

Höcke, Partei- und Fraktionschef der Thüringer AfD, wird vorgeworfen, vor zweieinhalb Jahren eine Wahlkampfrede mit der Formel „alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ abgeschlossen zu haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben, indem er die Losung „Alles für Deutschland“ benutzte, die als verbotene Parole der NSDAP-SA gilt.

Das Strafverfahren gegen Höcke wurde im September am Landgericht Halle eröffnet, doch die Verhandlung sollte ursprünglich am Amtsgericht Merseburg stattfinden. Aufgrund einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Halle entschied das Oberlandesgericht Naumburg nun, dass der Fall vor der großen Strafkammer des Landgerichts Halle verhandelt werden muss.

Die Anklage basiert auf dem Paragrafen 86a des Strafgesetzbuches, der die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbietet. Dies schließt Parolen ein, die darauf abzielen, „Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen“. Die Verwendung solcher Parolen in der Öffentlichkeit kann zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren führen.

Die Entscheidung, den Prozess vor der großen Strafkammer des Landgerichts Halle zu verhandeln, ist unanfechtbar. Als Begründung wurde angeführt, dass der Fall aufgrund der besonderen Bedeutung und des überregionalen Medieninteresses vor dieser Instanz verhandelt werden sollte. Es handelt sich um das erste Strafverfahren gegen Björn Höcke, das aus Ermittlungen resultierte. Ein genauer Termin für den Prozess steht noch aus.

Google startet Löschaktion für unbenutzte Konten ab Dezember

Google, einer der führenden Online-Konzerne, hat heute eine umfassende Löschaktion angekündigt, die ab Dezember in Kraft tritt: Konten, die mehr als zwei Jahre lang nicht genutzt wurden, sollen gelöscht werden. Hier sind die wichtigsten Informationen und Empfehlungen für betroffene Nutzer.

Welche Accounts werden gelöscht?

Ab dem 1. Dezember 2023 beginnt Google mit der Löschung von Konten, die länger als zwei Jahre inaktiv waren. Nutzer von Gmail und anderen Google-Diensten, die ihre Konten über diesen Zeitraum nicht genutzt haben, könnten von dieser Maßnahme betroffen sein. Ausgenommen von der Löschung sind Unternehmenskonten mit anfallenden Gebühren sowie Konten von Schulen, die Google-Dienste nutzen.

Was bedeutet die Löschung für die Nutzer?

Für betroffene Nutzer könnten wichtige Daten in Gefahr sein, darunter Fotos in Google Fotos, Dokumente in Google Docs und Dateien in Google Drive. Es ist ratsam, sich in relevanten Google-Konten aktiv einzuloggen, um die Löschung zu verhindern.

Wie kann man die Löschung verhindern?

Google informiert betroffene Nutzer rechtzeitig über die drohende Löschung per E-Mail. Es ist daher wichtig, regelmäßig alle relevanten Google-Konten aktiv zu nutzen und sich in diesen einzuloggen. Das Einloggen auf verschiedenen Geräten, wie Desktop, Handy oder Tablet, sichert die Aktivität des Kontos.

Warum werden die Accounts gelöscht?

Google nennt Sicherheitsrisiken als einen der Gründe für die Löschung. Inaktive Konten erhöhen das Risiko von Hackerangriffen. Zudem wird durch die Löschung Speicherplatz freigegeben, was nicht nur Kosten spart, sondern auch energieeffizienter ist. Das Löschen ermöglicht auch die Neuvergabe von Usernamen.

Können gelöschte Accounts wiederhergestellt werden?

Für den Fall einer versehentlichen Löschung bietet Google die Möglichkeit zur Wiederherstellung der Konten. Nutzer sollten die Seite zur Kontowiederherstellung aufrufen und alle gestellten Fragen beantworten, um ihr Konto wiederherzustellen. Es ist wichtig, dass Google den Account eindeutig dem Nutzer zuordnen kann.