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Apple Vision Pro im Test: Erste Eindrücke von US-Medien

Die Apple Vision Pro, das neue VR-Headset von Apple, steht kurz vor dem offiziellen Verkaufsstart am 2. Februar in den USA. Vorab haben einige Medien bereits die Gelegenheit erhalten, das Gerät zu testen. Die ersten Eindrücke sind gemischt, wobei die Hardware-Verbesserungen positiv hervorgehoben werden.

Besonders beeindruckend sind die beiden internen Displays der Vision Pro, die im Vergleich zu anderen VR-Headsets als herausragend gelten. Allerdings wird auch betont, dass trotz Passthrough-Modus, bei dem Kameras die Außenwelt erfassen und auf den Displays anzeigen, stets erkennbar ist, dass man auf Bildschirme schaut. Bei Kopfbewegungen kann es zu Bewegungsunschärfe kommen, und in dunkleren Umgebungen sind Bildverzerrungen möglich. Das Blickfeld wird als kleiner im Vergleich zu anderen Headsets beschrieben.

Ein Kritikpunkt betrifft das Außen-Display, das die Augen des Trägers digital abbildet. Es wird als zu dunkel und schlecht aufgelöst kritisiert. Im Gegensatz dazu erhalten die integrierten Lautsprecher im Kopfband Lob für ihren räumlichen Sound. Wer Diskretion wünscht, muss jedoch auf Bluetooth-Kopfhörer zurückgreifen.

Die Steuerung der Vision Pro über Augen- und Hand-Tracking wird größtenteils als hervorragend bewertet, aber die Steuerung per Auge kann gelegentlich ungenau sein und frustrieren. Texteingaben auf der digitalen Tastatur werden als nicht empfehlenswert angesehen, hier bietet sich das Siri-Diktat oder die Nutzung einer Bluetooth-Tastatur an.

Die Akkulaufzeit liegt laut einigen Tests etwas über den versprochenen 2 bis 2,5 Stunden. Die Integration in das Apple-Ökosystem und die Möglichkeit, den Mac-Bildschirminhalt auf einem virtuellen Display im Raum darzustellen, werden positiv hervorgehoben. Die „Personas“, digitale Abbilder des Headset-Trägers für Videokonferenzen, stoßen jedoch auf gemischte Reaktionen, insbesondere bei Personen mit Haaren.

Trotz des umfangreichen Entertainment-Angebots und der Integration bekannter iPad-Apps wird das hohe Gewicht der Vision Pro von etwa 600 Gramm und der Preis von mindestens 3500 US-Dollar (ca. 4000 Euro) als Kritikpunkte genannt. Die Zukunft des Headsets hängt nun von der Entwicklerunterstützung und dem App-Angebot ab, das darüber entscheiden wird, in welchen Bereichen die Apple Vision Pro sinnvoll eingesetzt werden kann.

AfD und Potsdamer Treffen: Neue Enthüllungen belasten Parteispitze

Die Affäre um das sogenannte „Potsdamer Treffen“ von Rechtsextremisten und AfD-Mitgliedern nimmt weiter Fahrt auf. Nach Recherchen von WDR, NDR und Süddeutscher Zeitung (SZ) zeigt sich nun, dass die Verbindungen zwischen der AfD und dem Treffen enger sind als bisher bekannt.

Bisheriger Stand: An dem Treffen in der Villa „Landhaus Adlon“ nahmen unter anderem ein AfD-Landtagsabgeordneter, ein AfD-Bundestagsabgeordneter sowie Roland Hartwig, persönlicher Mitarbeiter von AfD-Chefin Alice Weidel, teil. Nun zeigt sich, dass auch Arne Friedrich Mörig, Sohn des Veranstalters Gernot Mörig, anwesend war. Er soll laut den Recherchen direkt aus Mitteln des AfD-Bundesvorstands bezahlt worden sein, aus dem persönlichen Budget von Alice Weidel.

Arne Friedrich Mörig präsentierte beim Treffen Pläne zur Gründung einer neurechten Social-Media-Agentur. Der Verdacht liegt nahe, dass er diese Pläne dem AfD-Bundesvorstand vorstellte. Der Vertrag mit Mörig wurde nach Bekanntwerden der Recherchen von Correctiv offenbar gekündigt.

Besonders brisant ist die Verbindung zu Thomas Grebien, dem Schwager des Treffen-Organisators Gernot Mörig. Grebien ist Mitglied im AfD-Kreisvorstand in Plön (Schleswig-Holstein). In der Vergangenheit gründete er die 2009 verbotene „Heimattreue Deutsche Jugend“ (HDJ) mit, die auf der Unvereinbarkeitsliste der AfD steht. Diese Verbindung könnte die AfD erneut in eine unangenehme Situation bringen.

Die Parteispitze der AfD versuchte bisher, das Treffen als „privat“ darzustellen und distanzierte sich von den Inhalten. Die neuen Enthüllungen belasten jedoch die Glaubwürdigkeit dieser Darstellung, insbesondere da es Hinweise gibt, dass auch Parteichef Tino Chrupalla in der Vergangenheit an ähnlichen Treffen teilgenommen haben soll.

Die Enthüllungen könnten die Debatte über ein mögliches AfD-Verbot weiter verschärfen, da beim Potsdamer Treffen Fantasien über Abschiebungen von „nicht assimilierten Deutschen“ und ein sogenannter „Masterplan“ besprochen wurden. Die AfD und ihre Verbindungen zu rechtsextremen Gruppen geraten damit zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit.

Bayern testet Palantir-Software ohne ausreichende Rechtsgrundlage

Die bayerische Polizei steht in der Kritik, da sie ohne ausreichende Rechtsgrundlage die automatisierte Analysesoftware Palantir testet. Bereits seit März 2023 nutzt die Polizei diese Software, die Datenbanken miteinander verknüpft. Der Datenschutzbeauftragte Bayerns, Thomas Petri, und die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags beanstanden nun den Testbetrieb als rechtswidrig.

Thomas Petri erfuhr von einem laufenden Test mit Echtdaten echter Menschen und kündigte an, das Vorgehen rechtlich zu prüfen. Er kam zu dem Schluss, dass eine Rechtsgrundlage fehlt und fordert das Ende des Testeinsatzes. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags schließen sich dieser Ansicht an und sehen den aktuellen Testbetrieb als nicht legitimiert an.

Die Palantir-Software namens „Verfahrensübergreifendes Recherche- und Analysesystem“ (VeRA) wurde dem Bayerischen Landeskriminalamt nach einer europaweiten Ausschreibung zugesprochen. Palantir, vertreten durch die Palantir Technologies GmbH, spezialisiert sich auf Überwachung und Datenanalyse. Das Bundesverfassungsgericht betonte bereits in einem Urteil im Februar 2023 die erheblichen Grundrechtseingriffe bei der Verwendung solcher Software.

Obwohl das Gericht klare verfassungsrechtliche Vorgaben für den Einsatz von Software wie Palantir gemacht hat, hat der Gesetzgeber in Bayern vor dem Test keinen entsprechenden rechtlichen Rahmen geschaffen. Eine neue Verfassungsbeschwerde gegen eine Neuregelung in Hessen und eine bereits laufende Beschwerde gegen die Regelung in Nordrhein-Westfalen deuten darauf hin, dass die Debatte um automatisierte polizeiliche Datenanalysen weitergehen wird.

Die Wissenschaftlichen Dienste betonen, dass die Anforderungen aus dem Karlsruher Urteil auch für Testbetriebe gelten, insbesondere wenn sie Echtdaten verwenden. Der Testbetrieb müsse denselben rechtlichen Voraussetzungen wie der reguläre Einsatz von Datenanalyseinstrumenten in der Polizeiarbeit entsprechen. Die fehlende Rechtsgrundlage im aktuellen bayerischen Polizeiaufgabengesetz wird von den Wissenschaftlichen Diensten bemängelt, und auch das Datenschutzgesetz Bayerns könnte als unzureichende Basis für den Palantir-Einsatz gelten.

Der Streit um den rechtswidrigen Testbetrieb in Bayern könnte auch bundesweit Auswirkungen haben, da der Rahmenvertrag Bayerns mit Palantir es anderen Polizeibehörden ermöglicht, die Software zu nutzen. Dies könnte die Chancen von Palantir in anderen Bundesländern beeinträchtigen.

Bundestag erwägt Grundgesetzänderung für besseren Schutz des Verfassungsgerichts

Im Bundestag wird diskutiert, das Bundesverfassungsgericht durch eine Grundgesetzänderung effektiver vor Einflüssen extremistischer Parteien zu schützen. Die Überlegungen stoßen auf Zustimmung in der Union, die sich offen für eine Reform zeigt. Der erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, Thorsten Frei, betonte die Notwendigkeit, die Strukturen des Bundesverfassungsgerichts angesichts des Erstarkens politischer Extremisten zu überprüfen. Eine solche Änderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, was auch die Unterstützung von CDU und CSU einschließt.

Der Deutsche Richterbund spricht sich ebenfalls für Änderungen mit Bedacht aus, um die Handlungsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts in politisch turbulenten Zeiten zu sichern. Vorgeschlagen werden unter anderem die Verankerung wesentlicher Strukturen des Gerichts im Grundgesetz, darunter die Aufteilung in zwei Senate, die zwölfjährige Amtszeit der Richter und die erforderliche Zweidrittelmehrheit für deren Wahl.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zeigt sich offen für eine Reform und betont die Notwendigkeit, das Grundgesetz und seine Institutionen bestmöglich vor verfassungsfeindlichen Einflüssen zu schützen. Derzeit können Regeln zur Richterwahl mit einfacher Mehrheit geändert werden, was in der aktuellen politischen Landschaft als problematisch angesehen wird.

In der Debatte wird darauf hingewiesen, dass extremistische Parteien den Zugriff auf die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts verhindert werden sollte. Bisher erfolgt dies über eine Zweidrittelmehrheit, die in Bundestag und Bundesrat nötig ist. Es wird diskutiert, wesentliche Verfahrensregeln im Grundgesetz zu verankern, um das Gericht vor möglichen Blockaden und politischen Durchgriffen zu schützen. Eine Schlüsselrolle könnte dabei ein Mechanismus gegen Blockaden bei der Richterwahl spielen, um die Handlungsfähigkeit des Gerichts zu erhalten. Es bedarf nun einer politischen Annäherung über Fraktionsgrenzen hinweg, um konkrete Vorschläge zu erarbeiten und eine Reform voranzutreiben.

Petition gegen Björn Höcke: Über 1,6 Millionen Menschen fordern Entzug von Grundrechten

Eine Petition auf der Plattform des Kampagnen-Netzwerks Campact hat mehr als 1,6 Millionen Unterschriften gesammelt, die den Entzug eines Teils der Grundrechte des Thüringer AfD-Partei- und Fraktionschefs Björn Höcke fordern. Höcke, der Partei- und Fraktionschef der als rechtsextrem eingestuften AfD in Thüringen ist, soll nach dem Willen der Unterzeichner das aktive und passive Wahlrecht verlieren.

Die Petition, die vor gut zwei Monaten gestartet wurde, gewann besonders an Schwung, nachdem ein Treffen radikaler Aktivisten und Extremisten mit AfD-Funktionären in Potsdam bekannt wurde. Die Unterzeichner fordern die Bundesregierung auf, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 des Grundgesetzes zu stellen. Nach diesem Artikel können Grundrechte verwirkt werden, wenn eine Person ihr Recht auf freie Meinungsäußerung „zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“.

Die Liste mit den gesammelten Unterschriften soll am Donnerstag vor dem Bundestag an Britta Haßelmann, die Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen, übergeben werden. Ein Antrag auf Grundrechtsverwirkung kann nur vom Bundestag, der Bundesregierung oder einer Landesregierung gestellt werden.

Mit der bevorstehenden Landtagswahl in Thüringen im September gewinnt die Petition zusätzlich an politischer Relevanz. Die AfD liegt laut Umfragen dort deutlich in Führung, während derzeit noch eine rot-rot-grüne Koalition unter Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) regiert.

Signa-Insolvenz: René Benko fordert viel Geld von seiner Pleite-Holding

Die Signa-Holding des österreichischen Unternehmers René Benko, bekannt für seine diversen Geschäftsbereiche, hat Ende November 2023 Insolvenz angemeldet. Die Holding, die hauptsächlich aus Beteiligungen besteht, die offenbar stark an Wert verloren haben, sieht sich mit Forderungen von mehr als 300 Gläubigern konfrontiert. Insgesamt belaufen sich diese Forderungen auf 8,6 Milliarden Euro.

Insolvenzverwalter Christof Stapf in Wien erkennt jedoch im Moment nicht einmal ein Prozent dieser Forderungen an, was 80,3 Millionen Euro entspricht. Diese Informationen stammen aus dem neuesten Bericht, den er beim Handelsgericht Wien eingereicht hat. Es ist zu erwarten, dass einige Gläubiger ihre Forderungen erneut prüfen lassen und die anerkannte Quote steigen könnte. Dennoch bleibt fraglich, ob die Gläubiger viel Geld von einer insolventen Holding erhalten können.

Besonders interessant ist, dass einige der Gläubiger, die nun hohe Summen von der Signa Holding fordern, maßgeblich dazu beigetragen haben sollen, dass die Holding zahlungsunfähig wurde. René Benko selbst und einige seiner engsten Mitarbeiter gehören zu den Bittstellern. Selbst der ehemalige österreichische Bundeskanzler Alfred Gusenbauer, der als Aufsichtsratsvorsitzender fungierte, fordert mehr als 6,3 Millionen Euro.

Insgesamt fordern Signa-Tochtergesellschaften, darunter auch René Benko, mehr als 1,6 Milliarden Euro. Auch prominente Persönlichkeiten wie der Unternehmensberater Roland Berger und ehemalige Manager der Signa Gruppe gehören zu den Gläubigern. Sogar mehrere Sparkassen stehen auf der Gläubigerliste, wobei die geforderten Beträge bemerkenswert sind und die Frage aufwirft, wie das dubiose Geschäftsgebaren von Benko zu den ansonsten eher soliden kommunalen Banken passt.

Die Signa-Insolvenz wirft somit nicht nur Fragen zur Abwicklung des Verfahrens auf, sondern auch zur Integrität der Geschäftspraktiken innerhalb des Signa-Imperiums. In den kommenden Jahren wird sich zeigen, wie dieses komplexe Insolvenzverfahren letztendlich abgeschlossen wird.

Strengere Regeln für Künstliche Intelligenz: Deutschland stimmt EU-Gesetz zu

Die Europäische Union geht entschlossen voran und plant das weltweit erste Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI). Deutschland, das zuvor zögerte, hat nun einer Zustimmung zum sogenannten „AI Act“ der EU zugestimmt. Bundesdigitalminister Volker Wissing (FDP) erklärt, dass das Ringen um Deutschlands Haltung mit einem akzeptablen Kompromiss abgeschlossen wurde. Er betont, sich bis zuletzt für innovationsfreundlichere Regeln und Verbesserungen für kleine und mittlere Unternehmen eingesetzt zu haben, um unverhältnismäßige Anforderungen zu vermeiden.

Wissing hebt hervor, dass der erreichte Kompromiss nun ein Fundament für die Entwicklung vertrauenswürdiger KI legt. Ziel ist es, Europa zu einem bedeutenden Standort für KI zu machen, der sich im globalen Wettbewerb behauptet. Insbesondere die FDP hatte zuvor Bedenken gegen das Gesetz geäußert.

Das EU-Parlament und die EU-Staaten einigten sich im Dezember in Brüssel nach langen Verhandlungen auf die Regelungen für den Einsatz von KI. Dabei handelt es sich laut EU-Parlament um das weltweit erste KI-Gesetz. Die EU-Kommission hatte den „AI Act“ im April 2021 vorgeschlagen. Das Gesetz sieht vor, KI-Systeme in verschiedene Risikogruppen einzuteilen, wobei höhere potenzielle Gefahren zu strengeren Anforderungen führen sollen. Die Hoffnung besteht darin, dass das Gesetz als Vorbild dient und weltweit Nachahmer findet.

KI, basierend auf maschinellem Lernen, durchsucht große Datenmengen nach Übereinstimmungen und zieht daraus Schlussfolgerungen. Diese Technologie wird bereits in verschiedenen Bereichen eingesetzt, wie beispielsweise in der Auswertung von Computertomografie-Aufnahmen, bei selbstfahrenden Autos zur Vorhersage des Verhaltens anderer Verkehrsteilnehmer und in Chatbots oder automatischen Playlists von Streaming-Diensten.

„Letzte Generation“: Neue Strategie der Klimaaktivisten ohne Verkehrsblockaden

Die Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ haben nach über zwei Jahren beschlossen, ihre Strategie grundlegend zu ändern und auf Verkehrsblockaden zu verzichten. Diese öffentlichkeitswirksame, aber umstrittene Aktionsform wird zugunsten von „ungehorsamen Versammlungen“ und direkter Konfrontation von Politikern aufgegeben.

Die Motivation der „Letzten Generation“ basiert auf der Überzeugung, dass sie die letzte Generation ist, die den drohenden Klimakollaps noch aufhalten kann. Die Gruppe fordert von der Bundesregierung verstärkte Maßnahmen zum Klimaschutz, um die Lebensgrundlagen aller zu erhalten. Hierbei beziehen sie sich auf den Artikel 20a des Grundgesetzes, der den Staat in der Verantwortung für künftige Generationen sieht.

Die Aktivisten setzen konkrete Forderungen: Deutschland soll bis 2030 klimaneutral werden, ein Neun-Euro-Ticket einführen, einen Gesellschaftsrat etablieren und ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen einführen.

Die bisherige Vorgehensweise der „Letzten Generation“ umfasste 2021 einen Hungerstreik vor der Bundestagswahl und Verkehrsblockaden, die im April 2023 das Ziel hatten, den Verkehr in Berlin zu stillzulegen. Nun kündigten sie an, ab März zu „ungehorsamen Versammlungen“ aufzurufen und politische Entscheidungsträger direkt zu konfrontieren.

Die Organisationsstruktur der Gruppe ist hierarchisch, mit einem sechsköpfigen Führungsgremium, das alle strategischen Entscheidungen trifft. Die „Letzte Generation“ finanziert ihre Aktivitäten durch Spenden, wobei sie im Jahr 2022 über 900.000 Euro sammelten. Großspender, darunter Aileen Getty und Adam McKay, unterstützen die Bewegung.

Die „Letzte Generation“ geriet auch wegen einer Blockade in Kritik, bei der Rettungskräfte eine schwer verletzte Radfahrerin zu spät erreichten, was tragischerweise zu ihrem Tod führte. Kritik an ihrer Protestform kommt auch von anderen Klimaaktivisten, wie Luisa Neubauer von „Fridays for Future“, die zu einer strategischeren Herangehensweise aufruft.

In Bezug auf rechtliche Schritte durchsuchten die Behörden im Mai 2023 Wohnungen und Büros von „Letzte Generation“-Mitgliedern, da sie einer kriminellen Vereinigung beschuldigt wurden. Die Reaktion der Justiz wird von verschiedenen Juristen unterschiedlich bewertet, und der gesellschaftliche Konflikt spiegelt sich auch in über 3700 laufenden Verfahren wider. Oberstaatsanwalt Holger Brocke betont die Notwendigkeit einer schnellen Reaktion der Justiz, während der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, die Aktivisten im historischen Vergleich für harmlos hält.

Sexualisierte Bilderfälschungen: Die Deepfake-Flut

In den letzten Tagen sah sich Twitter mit einer Flut von sexualisierten Deepfakes von Taylor Swift konfrontiert, die offenbar mithilfe eines Microsoft-Dienstes erstellt wurden. Der Vorfall löste Empörung aus, sowohl bei den Fans des Superstars als auch bei Menschen, die nicht unbedingt Musik von Swift mögen. Im Gegensatz zu früheren Fällen stößt die Veröffentlichung dieser gefälschten Bilder auf breite Ablehnung. Sogar das Weiße Haus äußerte sich „besorgt“ über diese Entwicklung, und viele rufen nach strengeren Gesetzen und Strafen für solche Fälschungen.

Die Bilder gelangten von dunklen Ecken des Internets wie 4Chan und Telegram auf die Social-Media-Plattform X (ehemals Twitter). Dort sammelten sie Millionen von Klicks, bevor die Plattform Stunden später in der Lage war, sie zu entfernen. Die Fans von Swift ließen jedoch nicht locker und meldeten die Verbreiter der Fakes, während sie echte Bilder ihres Stars massenhaft verbreiteten.

Der Fall an sich ist nicht neu, da Fachleute seit Jahren vor den Risiken von sogenannten Deepfakes warnen, insbesondere im Kontext nicht-einvernehmlicher sexualisierter Bilder, die sich wie eine Epidemie im Netz verbreiten. Foren und Chat-Gruppen tauschen Werkzeuge und Tricks aus, verfeinern Fähigkeiten und teilen „Face Sets“ bekannter Persönlichkeiten. Was neu ist, sind die ständig fortschreitenden technologischen Möglichkeiten, die es selbst Laien erleichtern, täuschend echte Bilder und Videos zu erstellen.

Im Fall der Swift-Fake-Bilder wurden Technologien wie Microsofts Text-zu-Bild-Generator Designer und das Modell DALL-E 3 von OpenAI genutzt. Die Nutzung dieser Werkzeuge führt zu einer verstärkten Kritik an Twitter und Microsoft. Obwohl beide Unternehmen betonen, Richtlinien zu haben, übernehmen sie keine Verantwortung für den Missbrauch ihrer Dienste.

Die Verbreitung sexualisierter Deepfakes ist nicht mehr auf eine Nische beschränkt und hat sich zu einem florierenden Geschäftszweig entwickelt. Gesellschaftliche Mainstream-Akzeptanz und die Möglichkeit der anonymen Veröffentlichung verschärfen die Problematik. Eine mögliche Antwort darauf könnte in schärferen Gesetzen liegen, wie sie in der geplanten EU-Richtlinie zu Gewalt an Frauen vorgesehen sind. Diese soll explizit das Erstellen und Teilen nicht-einvernehmlicher sexualisierter Deepfakes unter Strafe stellen.

Trotzdem bleibt die Herausforderung bestehen, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen, und die Gesellschaft wird weiterhin genau beobachten, wie die Gesetzgebung auf diese neuen Entwicklungen reagiert.

Verfahren um „movie2k.to“: Sachsens Polizei sichert Bitcoin im Wert von zwei Milliarden Euro

Am 17. Januar 2024 sorgte eine ungewöhnliche Nachricht in der Kryptowelt für Aufsehen: Ein sogenannter „Wal“ – ein großer Besitzer von Bitcoins – wachte auf und verschob rund 50.000 Bitcoins auf andere Konten. In diesem Fall handelte es sich jedoch nicht um einen Privatbesitzer, sondern um die sächsischen Ermittlungsbehörden. Die Bitcoins, im Wert von fast exakt zwei Milliarden Euro, wurden im Rahmen von Ermittlungen im Fall „movie2k.to“ sichergestellt.

„movie2k.to“ war ein Raubkopie-Portal, über das Internetnutzer bis 2013 Filme illegal streamen konnten. Die Betreiber finanzierten ihre Machenschaften durch Werbung, deren Einnahmen sie vollständig in die damals noch als anonym geltende Kryptowährung Bitcoin investierten. Bei der Abschaltung der Plattform im Jahr 2013 waren die Bitcoins etwa fünf Millionen Euro wert. Heute beläuft sich ihr Wert auf rund zwei Milliarden Euro, da sich der Bitcoin-Kurs seitdem vervierhundertfacht hat.

Die Bitcoins wurden der Generalstaatsanwaltschaft im Zuge der Ermittlungen gegen zwei Beschuldigte übergeben. Die Frage, wem das Geld letztendlich gehört und wie es verwendet wird, ist noch offen. In einigen Bundesländern müssen beschlagnahmte Kryptowährungen sofort notveräußert werden, doch Sachsen scheint diesen Weg nicht zu gehen.

Die Verwendung der Bitcoin-Gelder wird derzeit von den Behörden geprüft, so Patrick Pintaske, der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in Dresden. Es bleibt unklar, ob die geschädigten Rechteinhaber aus der Filmindustrie, der Freistaat Sachsen oder sogar die ehemaligen Beschuldigten Anspruch auf die Mittel erheben können. Pintaske betont, dass diese Fragen letztendlich vor Gericht geklärt werden müssen. Ein ähnliches Verfahren im Zusammenhang mit dem Betrieb von „movie2k.to“ aus dem Jahr 2019 illustriert, dass solche Entscheidungen Zeit in Anspruch nehmen können. Trotz Verhaftungen und Anklagen bleibt unklar, wer die damals beschlagnahmten rund 2500 Bitcoins erhalten wird.