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Google Shares Temporary Fix for Pixel Phones Affected by Faulty System Update

Nachdem einige Google Pixel-Geräte nach der Installation des Google Play Systemupdates im Januar 2024 unbrauchbar wurden, hat Google nun eine vorübergehende Lösung für betroffene Nutzer veröffentlicht.

Wie zuvor von BleepingComputer berichtet, hatten einige Besitzer verschiedener Google Pixel-Modelle nach den Google Play Systemupdates im Januar 2024 Probleme mit dem internen Speicherzugriff, der Unfähigkeit, Apps oder die Kamera zu öffnen, oder sogar Screenshots zu machen.

Google bestätigte das Problem und erklärte gegenüber BleepingComputer, dass sie die Probleme untersuchen würden. Nutzern, die das Januar 2024 Play Systemupdate noch nicht installiert hatten, wurde geraten, damit zu warten.

Heute hat Google im Google Pixel-Supportforum eine vorübergehende und etwas komplizierte Lösung geteilt, die betroffenen Nutzern helfen soll, ihre Telefone in den normalen Betriebszustand zurückzuversetzen.

„Wir sind uns eines Speicherproblems bewusst, das bei einer kleinen Anzahl von Pixel-Telefonen auftritt, die das Januar-Google Play Systemupdate erhalten haben und dazu führt, dass einige Geräte falsch reagieren“, heißt es in einem Beitrag eines Google-Community-Managers im Pixel-Supportforum.

„Wenn Ihr Gerät betroffen war, können Sie möglicherweise bemerken, dass mehrere Apps abstürzen, Screenshots nicht gespeichert werden und der externe Speicher inkonsistent funktioniert.“

Obwohl Google keine Details zur Ursache des Problems geteilt hat, gab das Unternehmen an, dass es auf Pixel-Geräten mit mehreren Benutzerkonten häufiger auftritt.

Die Firma erklärt, dass sie daran arbeiten, die Ursache des Problemes mit dem Systemupdate zu beheben, und weitere Updates bereitstellen werden, sobald sie mehr wissen.

Eine komplizierte Lösung Während Google an einer Lösung arbeitet, die allen Pixel-Telefonen über ein Update bereitgestellt wird, hat das Unternehmen eine recht komplizierte vorübergehende Lösung veröffentlicht, die die Installation des Android Platform Tools Developer Toolkit erfordert.

Wenn Sie mit der Verwendung von Befehlen vertraut sind, können Sie diesen Schritten folgen, um Ihr Google Pixel-Gerät zu reparieren:

  1. Aktivieren Sie die „Entwickleroptionen“ in den Einstellungen auf Ihrem Pixel-Telefon.
  2. Verbinden Sie Ihr Pixel-Telefon über ein USB-C-Kabel mit Ihrem Computer.
  3. Laden Sie das Android-Verzeichnis von Platform Tools auf Ihren Computer herunter, einschließlich der Android Debug Bridge (ADB) Anwendung.
  4. Öffnen Sie nach dem Entpacken des heruntergeladenen Ordners Ihr Terminal oder die Eingabeaufforderung.
  5. Ändern Sie Ihr Arbeitsverzeichnis zum gerade extrahierten „platform-tools“-Verzeichnis.
  6. Geben Sie die Befehle gemäß den Anweisungen in Ihrem Terminal oder Ihrer Eingabeaufforderung ein, um das Problem zu beheben.
  7. Trennen Sie Ihr Pixel-Telefon von Ihrem Computer und starten Sie es neu.

Die vorstehende Lösung erfordert einen verfügbaren Windows-, Linux- oder macOS-Computer und ein gewisses Maß an Komfort oder Vertrautheit im Umgang mit Entwicklertools, daher ist sie sicherlich nicht ideal für jeden.

Einige Nutzer haben zu Recht bemängelt, dass die Lösung zu kompliziert sei. Andere betonten, dass Google zu spät mit der Veröffentlichung einer Lösung sei und viele betroffene Benutzer inzwischen einen Factory-Reset durchgeführt hätten.

Diejenigen, die noch auf dem November 2023 Play Services-Update sind, sollten die Installation des neuesten Updates verschieben, insbesondere wenn sie mehrere Benutzerprofile verwenden.

Wenn Sie bereits betroffen sind und zusätzliche Hilfe bei der Lösung des Problems benötigen, wird empfohlen, Ihre Fragen in den Supportforen von Google zu stellen.

Quelle: https://www.bleepingcomputer.com/news/mobile/google-shares-fix-for-pixel-phones-hit-by-bad-system-update/

Parlamentarisches Fragerecht verteidigen: CCC gegen Einschränkung für parlamentarische Gruppen

Der Chaos Computer Club (CCC) positioniert sich gegen die geplante Einschränkung des Fragerechts für parlamentarische Gruppen im Bundestag. Die Abspaltung der ehemaligen „Linksfraktion“ in die parlamentarischen Gruppen „Die Linke“ und „Bündnis Sahra Wagenknecht“ hat den Verlust des Fraktionsstatus zur Folge, verbunden mit dem Verlust verschiedener Privilegien.

Die Ampel-Koalition plant nun, das Fragerecht dieser beiden Gruppen zu beschränken. Der Ältestenrat des Bundestages soll befugt werden, eine Höchstanzahl an Kleinen Anfragen pro Monat für beide Gruppen festzulegen. Diese Maßnahme würde das zentrale Instrument der Oppositionsarbeit einschränken.

Der CCC lehnt diesen Angriff auf die Opposition und Informationsfreiheit entschieden ab und ruft die Ampel-Koalition dazu auf, von diesen Plänen Abstand zu nehmen.

Quelle: Chaos Computer Club

Der ehemalige Fraktionsvorsitzende der Linken, Dietmar Bartsch, kritisiert die geplanten Auflagen für die künftige Gruppe seiner Partei im Bundestag. Bartsch betont, dass vor allem die Einschränkung des Rechts zur Stellung von Kleinen Anfragen problematisch sei und dass die Anzahl nicht gedeckelt werden dürfe. Des Weiteren sei das Recht auf zwei Aktuelle Stunden pro Jahr zu wenig.

Die Linke hat ihre Bundestagsfraktion Ende 2023 aufgelöst, nachdem zehn Abgeordnete um die ehemalige Fraktionschefin Sahra Wagenknecht aus der Partei ausgetreten waren. Die verbleibenden Linkenabgeordneten und die zehn Abgeordneten des neuen Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) wollen als getrennte Gruppen weiterarbeiten. Über ihre künftigen Rechte und finanzielle Ausstattung wird in einem Beschluss der Mehrheit des Bundestags entschieden.

Bis Ende 2023 hat die Linke in dieser Legislaturperiode 966 Kleine Anfragen gestellt, die ein effektives Mittel der Oppositionsarbeit darstellen. Die Ampelparteien planen jedoch, die Anzahl der Anfragen zu begrenzen. In einem Änderungsantrag fordern Bartsch und andere Linkenabgeordnete, diese Beschränkung zu kippen und auch mehr Anträge auf Aktuelle Stunden zuzugestehen.

Quelle: Spiegel Online

Faktencheck: Debatte um Bundeswahlgesetz – Behauptung von Wahlrechtsmanipulation ist irreführend

Heute steht im Bundestag die Abstimmung über eine Änderung des Bundeswahlgesetzes an, bei der es unter anderem um die Neugestaltung von Wahlkreisen in Sachsen-Anhalt und Bayern geht.

Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) erhebt den Vorwurf, dass die Koalitionsfraktionen SPD, Grüne und FDP Wahlrechtsmanipulation betreiben, um Kulturstaatsministerin Claudia Roth (Grüne) zu bevorzugen.

Behauptung: Mit der geplanten Änderung solle der bayerische Wahlkreis Augsburg-Stadt so gestaltet werden, dass Claudia Roth bei der nächsten Bundestagswahl ihren Wahlkreis behalten könne, indem der Einfluss von CSU-Wählern verringert wird, so Merz.

Bewertung: Irreführend.

Fakten: Die Debatte entzündet sich an der geplanten Umverteilung eines Wahlkreises von Sachsen-Anhalt nach Bayern. Die Ampel-Fraktionen schlagen vor, in Bayern aus Teilen der Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu einen zusätzlichen Wahlkreis zu bilden. Nach dem Bundeswahlgesetz müssen Wahlkreise umstrukturiert werden, wenn sich der Bevölkerungsanteil signifikant verändert.

Die Union argumentiert, dass die Verkleinerung des Wahlkreises Augsburg-Land (durch die Herausnahme der Stadt Königsbrunn) einen Vorteil für Grünen-Politikerin Roth bedeuten und sie „ihren Wahlkreis behalten“ könne. Jedoch hat Roth bei der letzten Bundestagswahl 2021 das Direktmandat in diesem Wahlkreis nicht gewonnen; es ging an den CSU-Abgeordneten Volker Ullrich. Roth kam über die Landesliste ihrer Partei ins Parlament.

Die geplante Änderung könnte auch der CSU zugutekommen, indem ein neuer Wahlkreis Memmingen entsteht. Merz kritisiert zudem, dass die Ampel-Koalition keine Abstimmung mit der bayerischen Staatsregierung vorgenommen hat.

Insgesamt ist die Behauptung von Wahlrechtsmanipulation irreführend, da die geplante Änderung mehrere politische Akteure und Parteien betrifft, nicht nur Claudia Roth.

Online-Petition fordert Grundrechtsentzug für AfD-Politiker Höcke: Über 1,6 Millionen Unterschriften übergeben

Seit November läuft eine Online-Petition mit dem Namen „Wehrhafte Demokratie: Höcke stoppen“, die den Grundrechtsentzug für den AfD-Politiker Björn Höcke fordert. Mehr als 1,6 Millionen Menschen haben bisher online unterzeichnet. Die Initiatorin der Petition, Indra Ghosh, übergab die Unterschriftenliste nun an Politikerinnen und Politiker der Grünen, SPD und Linken im Bundestag.

Die Petition zielt darauf ab, dass Björn Höcke das Recht verliert, sich zu Wahlen aufstellen zu lassen und öffentliche Ämter zu bekleiden. Derzeit ist Höcke Fraktionsvorsitzender der AfD im Thüringer Landtag. Für einen Grundrechtsentzug müsste die Bundesregierung gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht stellen. Dieser Artikel sieht vor, dass eine Person bestimmte Grundrechte verwirkt, wenn sie diese Grundrechte „zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“.

Die Übergabe der Unterschriften an die Politiker wurde als das bisher größte Online-Petition in Deutschland bezeichnet. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann äußerte sich ermutigt darüber, dass die Zivilgesellschaft die Gefahren des Rechtsextremismus erkenne und betonte die Bedeutung des Engagements jedes Einzelnen.

Es bleibt abzuwarten, wie die Bundesregierung auf die Petition und die überreichten Unterschriften reagieren wird. Der Artikel 18 des Grundgesetzes gibt dem Bundesverfassungsgericht die Aufgabe, im Falle einer Grundrechtsverwirkung festzulegen, welche Rechte in welchem Umfang eingeschränkt werden sollen.

FDP lehnt EU-Lieferkettengesetz ab: Gesetzesvorhaben in Gefahr

Die FDP hat sich in einem Schreiben gegen das EU-Lieferkettengesetz positioniert, was das bereits als beschlossene Gesetzesvorhaben in Gefahr bringen könnte. Finanzminister Christian Lindner und Justizminister Marco Buschmann (beide FDP) äußerten ihre Ablehnung in einem Brief, der CORRECTIV vorliegt. In dem Schreiben heißt es, dass beide Häuser das Ergebnis nicht mittragen könnten, und im Rat der Europäischen Union würde dies zu einer Enthaltung Deutschlands führen, die faktisch wie eine „nein“-Stimme wirken würde.

Die FDP, die bis Mitte November 2023 die Position der Bundesregierung mitgetragen hatte, lehnt nun den Kompromissentwurf zur Lieferkettenrichtlinie vollständig ab. Dieser Gesetzesentwurf verpflichtet Unternehmen dazu, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz bei ihren Zulieferern zu überwachen und gegebenenfalls rechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden.

Die Begründung der FDP für ihre Ablehnung beinhaltet Punkte, die zuvor von Bundesjustizminister Marco Buschmann unterstützt wurden. Dazu gehören die zivilrechtliche Haftung für Unternehmen und die Anwendung der Richtlinie auf Unternehmen ab 500 Mitarbeitern, die für die FDP nun nicht mehr akzeptabel sind.

Diese überraschende Abkehr der FDP von dem Lieferkettengesetz sorgt für Irritationen in Brüssel und Berlin, insbesondere angesichts der zuvor unterstützten Positionen des Bundesjustizministers. Der Widerspruch der FDP könnte dazu führen, dass das Gesetzesvorhaben scheitert, wenn andere Länder dem Beispiel Deutschlands folgen.

Unterschriften eingereicht: 800.000 fordern Prüfung von AfD-Verbot

Eine Initiative hat mehr als 800.000 Unterschriften für die Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die Alternative für Deutschland (AfD) gesammelt. Die Unterschriften wurden an Bundesratspräsidentin Manuela Schwesig (SPD) in Berlin übergeben. Die Initiative, angeführt vom Anti-Fake-News-Blog „Volksverpetzer“, fordert den Bundesrat auf, die Verfassungstreue der AfD durch das Bundesverfassungsgericht prüfen zu lassen. Die Petition wurde im August 2023 gestartet und von 802.907 Menschen unterzeichnet.

Schwesig betonte die Ernsthaftigkeit des Anliegens und kündigte an, die Petition an alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten weiterzuleiten. Sie interpretiert die Petition als Auftrag, die Demokratie und die freiheitlich-demokratische Ordnung vor Rechtsextremismus zu schützen.

Die Unterzeichner hoffen, dass die Länderchefs in der Bundesratssitzung am Freitag die Prüfung eines Verbotsverfahrens gegen die AfD auf den Weg bringen. Neben dem Bundesrat können auch der Bundestag und die Bundesregierung einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht für ein Parteiverbot stellen.

Zu den Unterzeichnern der Petition gehören bekannte Persönlichkeiten wie die Schauspielerin Nora Tschirner, der Musiker Bela B. von den „Ärzten“, die Drag Queen Olivia Jones und die Moderatorin Ruth Moschner.

AfD erläutert ihre Haltung zu Massenabschiebungen

Die Alternative für Deutschland (AfD) versucht, nach den Diskussionen um ein Treffen von AfD-Politikern mit Rechtsextremen in einem Potsdamer Hotel ihre Position zu Massenabschiebungen zu erklären. Die Partei veröffentlichte ein Positionspapier des Bundesvorstands, das die „Remigration“ von Zuwanderern erläutert. Dies folgt auf einen Vortrag des Rechtsextremisten Martin Sellner über „Remigration“ bei besagtem Treffen. Rechtsextremisten verstehen darunter in der Regel die zwangsweise Ausweisung von Millionen Menschen ausländischer Herkunft.

Laut dem AfD-Positionspapier umfasst der Begriff „Remigration“ für die Partei „alle Maßnahmen und Anreize zu einer rechtsstaatlichen und gesetzeskonformen Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer in ihre Heimat“. Die AfD betont, dass ihre Forderungen der geltenden Rechtslage entsprechen oder durch verfassungskonforme Gesetzesänderungen umgesetzt werden könnten.

Die Parteiführung erklärt, dass Massenabschiebungen von deutschen Staatsbürgern aus Zuwandererfamilien nicht geplant seien und man dies entschieden ablehne. Dies steht im Widerspruch zu früheren Äußerungen, insbesondere von AfD-Chefin Alice Weidel, die den Entzug der Staatsbürgerschaft für Straftäter, Gefährder und Terroristen befürwortete, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Die AfD versucht nun zu betonen, dass sie keinen Unterschied zwischen deutschen Staatsangehörigen mit und ohne Migrationshintergrund mache. Diese Klarstellung erfolgt möglicherweise als Reaktion auf die Berichte über das Potsdamer Treffen, bei dem auch über Massenabschiebungen diskutiert wurde. Die AfD sieht sich in einer koordinierten Aktion gegen ihre Partei und bezeichnet die Berichterstattung als Verleumdungskampagne.

Rechtes Treffen in Schwaben: AfD-Abgeordnete nehmen teil

In einem Vorfall vor dem viel diskutierten Treffen in Potsdam sorgt ein rechtsextremes Treffen in Schwaben für Aufsehen. Martin Sellner, ein bekannter Rechtsextremist aus Österreich, berichtet begeistert auf „Telegram“ von einem Treffen im schwäbischen Dasing. Die Veranstaltung, organisiert von der Gruppierung „Reconquista 21,“ einer rechtsextremen Identitären Bewegung zugeordnet, beschäftigte sich mit dem Thema „Remigration,“ das oft als Vertreibung von Menschen mit Migrationshintergrund verstanden wird.

Sellner sprach über den „Widerstand“ und erwähnte die Verteilung eines rechten Kinderbuchs. An der Veranstaltung nahmen verschiedene Akteure der rechtsextremen Szene teil, darunter Sellner und eine Führungsfigur der „GegenUni,“ die eine rechtsextremistische Dominanz im vorpolitischen Raum anstrebt. Überraschend war die Anwesenheit von zwei Landtagsabgeordneten der AfD, Daniel Halemba und Franz Schmid.

Fotos der Veranstaltung zeigen Sellner bei einem Vortrag auf der Bühne mit dem Symbol von „Reconquista 21“ im Hintergrund. Auf denselben Bildern sind die Landtagsabgeordneten Halemba und Schmid zu sehen. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz bestätigt die Anwesenheit der AfD-Abgeordneten und geht davon aus, dass sie die Veranstaltung besucht haben.

Die Teilnahme von AfD-Abgeordneten an einem Treffen mit Rechtsextremen stößt auf Kritik. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) äußert Besorgnis über die Verbindung der AfD zu rechtsextremistischen Gruppen. Grüne und SPD im Landtag fordern erneut ein Verbot der AfD und betonen die zunehmende Radikalisierung der Partei.

Die AfD-Fraktion bestätigt die Anwesenheit ihrer Abgeordneten, betont jedoch, dass es sich nicht um eine offizielle Veranstaltung der AfD mit der Identitären Bewegung handelte. Die Parteiführung versucht, Distanz zu den rechtsextremen Verbindungen zu wahren. Der Vorfall verstärkt jedoch die Forderungen nach einer genauen Prüfung und möglichen weiteren Schritten gegen die AfD.

EU-Parlament: Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle geplant

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des EU-Parlaments hat seine Position zur freiwilligen Chatkontrolle bekanntgegeben und plant eine Verlängerung. Dieser Beschluss erfolgte aufgrund von stockenden Verhandlungen zur verpflichtenden Chatkontrolle-Verordnung. Die freiwillige Chatkontrolle sollte ursprünglich durch eine verpflichtende Regelung abgelöst werden.

Die rechtliche Grundlage für die freiwillige Chatkontrolle wurde durch eine Ausnahme der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation ermöglicht. Diese erlaubt es Anbietern wie Microsoft und Meta, Nachrichten ihrer Nutzer auf Hinweise von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu scannen. Die geltende Regelung würde im August 2024 auslaufen.

Die geplante verpflichtende Chatkontrolle, bei der Anbieter auf amtliche Anordnung Inhalte scannen müssten, verzögert sich aufgrund von Uneinigkeiten im EU-Rat. Die Verzögerung führt nun zu der Entscheidung, die freiwillige Chatkontrolle zu verlängern. Die EU-Kommission schlägt eine Verlängerung von zwei Jahren vor, der Rat favorisiert drei Jahre, während das Parlament bis Mai 2025 vorschlägt.

Die vorgeschlagene Dauer der Verlängerung durch das Parlament ist kürzer als die der anderen EU-Gremien, um sicherzustellen, dass der Rat keine unnötige Verzögerung verursacht. Die Abgeordneten streben eine weniger invasive Chatkontrolle an als die EU-Kommission.

Die zuständige Berichterstatterin des Ausschusses, Birgit Sippel (SPD), betont, dass die vorgeschlagene Verlängerung im Einklang mit der Parlamentsposition zur verpflichtenden Chatkontrolle steht. Obwohl das Parlament eine kürzere Dauer für die Verlängerung vorschlägt, betont Sippel die Notwendigkeit einer dauerhaften Verordnung.

Der Europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski warnt davor, die Verlängerung zur „Formsache“ zu machen, da es keine wirksamen Schutzmaßnahmen gegen die weitreichende Überwachung privater Kommunikation gebe. Auch der Abgeordnete Patrick Breyer (Piraten) lehnt das freiwillige Scannen ab und bezeichnet es als unnötig und grundrechtswidrig.

Die Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat sollen zu einem Kompromiss führen, während die Arbeit an der verpflichtenden Chatkontrolle im Rat fortgesetzt wird. Im März ist die nächste Abstimmung der Innenminister geplant.

Hans-Georg Maaßen beim Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestuft

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat Hans-Georg Maaßen, den ehemaligen Präsidenten des BfV, als Rechtsextremisten im nachrichtendienstlichen Informationssystem des Verfassungsschutzes gespeichert. Dies geht aus Recherchen des ARD-Politikmagazins Kontraste und des Nachrichtenportals „t-online“ hervor.

Maaßen wird demnach im Bereich Rechtsextremismus als Beobachtungsobjekt geführt. Recherchen ergaben, dass das BfV eine umfangreiche Materialsammlung zu Maaßen besitzt, deren Auswertung zu seiner Einstufung als Rechtsextremist führte. Das BfV hat dazu bisher keine Stellungnahme abgegeben, unter Verweis auf Persönlichkeitsrechte.

Der ehemalige Präsident des BfV war bereits im August letzten Jahres im Zusammenhang mit einer Erkenntnisanfrage an das Bundeskriminalamt in den Fokus geraten. Damals äußerte Maaßen die Vermutung, dass eine Akte über ihn beim BfV existiere.

Hans-Georg Maaßen, Jurist und ehemaliger Präsident des BfV von 2012 bis 2018, wurde nach umstrittenen Äußerungen über „Hetzjagden“ in Chemnitz und die Asylpolitik der Bundesregierung in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Seitdem ist er wegen verschwörungsideologischer und radikal rechter Äußerungen aufgefallen.

Bereits im Juni 2021 beschuldigte ihn der Präsident des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, antisemitische Stereotypen für seinen Wahlkampf in Thüringen zu verwenden. Maaßen hatte „Wirtschaftsglobalisten“ angeprangert und dabei den Begriff „Globalisten“ verwendet, der in rechtsextremen Kreisen als antisemitische Chiffre gilt.

In einem Interview im November 2023 verglich Maaßen die Ansiedlung von Ausländern mit einer „ungesteuerten, millionenfachen Ansiedlung von Ausländern aus kulturfremden Regionen“ und setzte dies metaphorisch mit einer Krebserkrankung gleich.

Die Beobachtung und Einstufung durch den Verfassungsschutz könnten für Maaßen nun erhebliche persönliche Folgen haben, einschließlich disziplinarrechtlicher Konsequenzen und dem Verlust der Versorgungsansprüche als Beamter. Das entsprechende Gesetz tritt zum 1. April in Kraft.