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Elektronische Patientenakte ab 2025: Chancen und Bedenken für Bürger

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten ab 2025 wirft sowohl Chancen als auch Bedenken auf. Das am 14.12.2023 vom Bundestag beschlossene Gesetz soll sicherstellen, dass 80 Prozent der Versicherten die ePA nutzen, es sei denn, sie widersprechen aktiv. Doch was genau bedeutet diese Digitalisierung im Gesundheitswesen für die Bürger?

Die elektronische Patientenakte im Überblick

Die ePA ist ein persönlicher Datenspeicher, der Patientinnen und Patienten bei allen Arztbesuchen begleitet. Bisher wurden medizinische Informationen in einzelnen Praxis-Akten gespeichert, was den Datenaustausch erschwerte. Die ePA soll diese Herausforderung durch die zentrale Bündelung verschiedener Patientenakten überwinden und somit einen umfassenden Überblick über die individuelle Krankheitsgeschichte ermöglichen.

Möglichkeiten der ePA:

  1. Zentrale Datenspeicherung: Die ePA bündelt Akten aus verschiedenen Praxen und Kliniken an einem digitalen Ort.
  2. Ergebnisse aus bildgebenden Verfahren: Zukünftig könnten Röntgenbilder oder MRT-Daten in der ePA gespeichert werden.
  3. Medikationsübersicht: Versicherte erhalten eine automatisch erstellte, digitale Medikationsübersicht.
  4. Laborergebnisse: Die Speicherung von Laborergebnissen soll zu einem späteren Zeitpunkt folgen.

Die ePA wird über eine App aufgerufen, die von der jeweiligen Krankenkasse bereitgestellt wird. Neben Ärzten haben auch die Versicherten die Möglichkeit, Dateien hinzuzufügen, beispielsweise Arztbriefe oder Notfalldaten.

Automatische Einrichtung und Opt-out-Verfahren

Bis zum 15. Januar 2025 richten die Krankenkassen automatisch eine E-Akte für alle Versicherten ein. Ein aktiver Widerspruch gegen die Nutzung der ePA, das sogenannte Opt-out-Verfahren, ist notwendig, falls man die elektronische Patientenakte nicht nutzen möchte.

Chancen und Befürworter der ePA:

  1. Schnellere und gezieltere Behandlung: Fachleute hoffen auf schnellere Informationsabfragen, die im Notfall lebensrettend sein könnten.
  2. Vermeidung unnötiger Behandlungen: Die ePA ermöglicht einen schnellen Überblick über relevante Dokumente, um Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden.
  3. Effizientere Behandlungen: Eine flächendeckende ePA könnte zu einer besseren Vergleichbarkeit im Gesundheitswesen führen.

Die Pläne zur Einführung der ePA wurden durch vergangene Gesundheitsskandale, wie den Lipobay-Skandal, angestoßen, um eine verbesserte Patientenversorgung sicherzustellen.

Kritik und Bedenken an der ePA:

  1. Datenschutzbedenken: Datenschützer und Arztpraxen kritisieren offene Fragen und sehen die ePA als möglichen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung.
  2. Forschungsnutzung von Daten: Die medizinische und pharmazeutische Forschung soll Daten aus der ePA nutzen dürfen, was Bedenken hinsichtlich Missbrauchsrisiken aufwirft.
  3. Opt-out-Verfahren: Die Umstellung auf ein Opt-out-Verfahren wird von Datenschützern bedauert, da es Misstrauen gegenüber den Patientinnen und Patienten ausstrahlen könnte.

Die Einführung der ePA verspricht eine Modernisierung des Gesundheitswesens, birgt jedoch auch Herausforderungen im Hinblick auf Datenschutz und Vertrauen der Bürger.

Apple verschärft Datenschutz: Richterliche Genehmigung für Push-Benachrichtigungsdaten erforderlich

Zum Jahresende bringt Apple eine erfreuliche Neuigkeit für Datenschutzinteressierte: Der Technologieriese verlangt ab sofort eine richterliche Genehmigung, bevor Strafverfolgungsbehörden Zugriff auf Push-Benachrichtigungsdaten erhalten können. Diese Maßnahme soll dazu dienen, die Privatsphäre der Nutzer:innen besser zu schützen.

Die Änderung in den Datenschutzrichtlinien wurde laut Reuters vor wenigen Tagen eingeführt, ohne dass Apple dies offiziell angekündigt hatte. Die Neuerung stellt eine Hürde für Behörden dar, die zuvor relativ einfach auf diese Daten zugreifen konnten.

Push-Benachrichtigungen werden von Apps genutzt, um Nutzer:innen über eingehende Nachrichten, aktuelle Meldungen und sonstige Aktualisierungen zu informieren. Diese Benachrichtigungen erfolgen über die Push-Dienste der marktdominierenden Smartphone-Betriebssysteme iOS und Android, wobei jedem Gerät eine eindeutige ID zugewiesen wird.

In der Vergangenheit gab es Unsicherheiten darüber, wie oft Messenger-Anbieter Push-IDs an Behörden herausgeben. Transparenzberichte der Anbieter bieten hierzu keine ausreichenden Informationen. Angesichts dieser Unsicherheiten wandten wir uns an das Büro des US-Abgeordneten Ron Wyden, der daraufhin das US-Justizministerium aufforderte, Apple und Google zu ermöglichen, transparent zu machen, wie oft sie Anfragen von staatlichen Behörden erhalten und entsprechende Daten herausgeben.

Die nun eingeführte Richtlinie erfordert von den Behörden, im Vorfeld eine richterliche Genehmigung einzuholen, bevor sie Zugriff auf Push-Benachrichtigungsdaten erhalten können. Apple betont, dass dies unter strengeren rechtlichen Vorgaben geschehen soll, um sensible Informationen besser zu schützen.

Ron Wyden lobte Apple für diesen Schritt und wies darauf hin, dass Google bereits zuvor schriftlich erklärt hatte, dass eine richterliche Genehmigung für die Weitergabe dieser Daten erforderlich ist. Diese Maßnahme stärkt die Position der Nutzer:innen in Bezug auf den Schutz ihrer Privatsphäre im digitalen Raum.

Youtube hebt Sperrung von umstrittenem Deepfake-Video trotz Bundesregierungsbeschwerde auf

Die Plattform Youtube hat entschieden, das umstrittene Deepfake-Video des Zentrums für politische Schönheit (ZPS) wieder freizuschalten, nachdem die Bundesregierung versucht hatte, es wegen angeblicher Verletzung von Marken- und Urheberrechten zu sperren. Die Künstlergruppe hatte im Gegenzug die Bundesregierung abgemahnt und eine Zensur ihrer Kunst angeprangert.

Das manipulierte Video zeigt Bundeskanzler Olaf Scholz, der vermeintlich das Verbot der rechtsradikalen Partei AfD ankündigt. Es ist Teil der Kampagne afd-verbot.de, die verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD beleuchtet. Die Bundesregierung reagierte empört auf das Werk, kritisierte Manipulation und versuchte, das Video auf verschiedenen Plattformen zu melden, um es löschen zu lassen.

In einer knappen Mitteilung an das ZPS gab Youtube bekannt, dass es die Gegendarstellung geprüft habe und das Video wiederhergestellt wurde. Die Plattform konnte laut eigenen Angaben weder Verstöße gegen das Copyright noch gegen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen feststellen.

Stefan Pelzer vom Zentrum für politische Schönheit kommentierte: „Die Bundesregierung ist mit ihrem Zensurversuch kläglich gescheitert.“ Er betonte, dass Youtube keine Verstöße gegen die eigenen Regeln festgestellt habe.

Die Bundesregierung wies den Zensurvorwurf zurück und argumentierte stattdessen mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattformen. Regierungssprecherin Hoffmann erklärte in der Bundespressekonferenz, dass die Videos gegen die AGB der Plattformen verstoßen würden. Auf die Frage nach dem verletzten Urheberrecht blieb die Antwort ausweichend, und es wurde auf „verschiedene problematische Aspekte“ hingewiesen.

Nach Ansicht von Youtube reichten diese Argumente nicht aus, um einen Verstoß gegen die eigenen Regeln darzustellen. Im Gegendarstellungsverfahren fragt Youtube auch ab, ob die meldende Person/Institution juristisch gegen den angeblichen Rechteverletzer vorgeht, was in diesem Fall offenbar nicht der Fall ist.

Für den Sprecher des ZPS ist das Vorgehen des Bundespresseamts ein Zeugnis „völliger Inkompetenz in dieser Frage“.

Aktualisierung der Richtlinien zu sexuellen Inhalten und Empfehlungen auf der Twitch-Homepage

13. Dezember 2023

Twitch hat kürzlich Änderungen an seinen Richtlinien bezüglich sexueller Inhalte und Empfehlungen auf der Homepage angekündigt. Die Plattform reagierte auf das Feedback von Streamern, die Schwierigkeiten hatten, die bestehenden Richtlinien zu verstehen, und versucht, Klarheit und Verständlichkeit zu schaffen.

Vereinfachung der Richtlinien zu sexuellen Inhalten:

Die bestehenden Richtlinien zu sexuellen Inhalten auf Twitch wurden überarbeitet, um eine klarere Struktur zu schaffen. Bisher gab es zwei separate Richtlinien, die sich mit sexuellen Inhalten befassten, was zu Verwirrungen führte. Diese werden nun in einer einzigen Richtlinie namens „Sexual Content Policy“ innerhalb der Community-Richtlinien zusammengefasst. Die Änderungen sollen sicherstellen, dass Streamer besser verstehen, welche Arten von sexuellen Inhalten auf Twitch erlaubt sind, und Verstöße gegen diese Richtlinien werden entsprechend geahndet.

Die Einführung von Content Classification Labels (CCL) im Juni ermöglicht es Twitch, Inhalte genauer zu kennzeichnen. Infolgedessen werden einige Einschränkungen in den bisherigen Richtlinien nicht mehr als notwendig erachtet. Diese Änderungen sollen nicht nur Klarheit schaffen, sondern auch das Risiko inkonsistenter Durchsetzung reduzieren und die Richtlinien von Twitch besser mit anderen sozialen Medien in Einklang bringen.

Aktualisierte Kriterien für Homepage-Empfehlungen:

Twitch erkennt an, dass nicht alle Mitglieder der Community bestimmte Inhalte sehen möchten, selbst wenn sie ordnungsgemäß mit einem Content Classification Label gekennzeichnet sind. Um die Erfahrung der Homepage-Besucher besser zu steuern, werden bestimmte Streams, die als Drugs, Intoxication, or Excessive Tobacco Use; Violent and Graphic Depictions; Gambling; und/oder Sexual Themes gekennzeichnet sind, nicht mehr in den Empfehlungsregalen der Homepage angezeigt. Diese Streams sind jedoch weiterhin in den Kategorieseiten verfügbar, um es den Zuschauern zu ermöglichen, gezielt nach solchen Inhalten zu suchen.

Diese Änderungen sollen sicherstellen, dass Zuschauer auf der Homepage nur Inhalte sehen, denen sie ausdrücklich zugestimmt haben, und sind Teil der Bemühungen von Twitch, die Plattform für alle Mitglieder der Community angenehmer zu gestalten.

Für weitere Details können Sie die vollständige Richtlinie auf dem Safety Center von Twitch nachlesen. Twitch ermutigt weiterhin Feedback von der Community über UserVoice.

Twitter-Alternative Threads von Meta nun auch in der EU verfügbar

Seit Anfang Juli ist die Twitter-Alternative „Threads“ von Meta weltweit verfügbar, doch die Europäische Union war bisher ausgenommen. Am Donnerstag wurde jedoch bekannt gegeben, dass Threads nun auch in der EU nutzbar ist.

Die eng mit Instagram verbundene Plattform Threads von Meta kann nun auch von Nutzern in der Europäischen Union verwendet werden, und das, obwohl sie bereits vor fünfeinhalb Monaten weltweit gestartet wurde. Benutzer, die sich im Juli einen Account erstellt hatten, zu dem dann der Zugang versperrt wurde, können nun wieder darauf zugreifen. Neue Accounts können jetzt über die in Deutschland verfügbaren Apps für Android und iOS erstellt werden, jedoch gibt es hierbei noch einige Probleme. Durch einen Link unter dem Profilnamen in Instagram kann man direkt zu Threads wechseln. Threads ist jetzt fast überall auf der Welt verfügbar, abgesehen von gesperrten Regionen wie dem Iran und Russland. In Europa können die Inhalte auf Threads auch ohne Account eingesehen werden, aber es ist keine Interaktion möglich.

Kurz vor der Freigabe begann Threads mit ersten öffentlichen Tests zur Anbindung des Dienstes an das sogenannte Fediverse. Seitdem können Nutzer von Mastodon und anderen über das Protokoll ActivityPub verbundenen Diensten ersten Accounts folgen. Threads-Chef Adam Mosseri sowie andere Accounts funktionieren bereits über dieses Protokoll. Das Ziel ist es, nicht nur von anderen Diensten aus Threads-Konten zu folgen, sondern auch in umgekehrter Richtung Verknüpfungen zu ermöglichen. Mosseri gibt jedoch an, dass es noch einige Zeit dauern wird, bis dies umgesetzt ist. Langfristig soll es auch möglich sein, einen Account zwischen den Diensten zu verschieben, einschließlich der Follower. Einige im Fediverse sehen diese Anbindung jedoch kritisch.

Threads wurde am 5. Juli weltweit freigegeben und verzeichnete innerhalb von Stunden Millionen von Anmeldungen. Innerhalb von fünf Tagen wurde die Marke von 100 Millionen Accounts erreicht. Obwohl die Zahl weiter gestiegen ist, ist es seitdem ruhiger geworden. Meta-Chef Mark Zuckerberg hat erklärt, dass Threads derzeit etwa 100 Millionen monatlich aktive Nutzer hat, und sein Ziel ist es, diese Zahl auf über eine Milliarde zu steigern. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Öffnung der App für den großen EU-Markt neues Interesse weckt.

Auch ein halbes Jahr nach der ersten Freigabe fehlen Threads noch grundlegende Funktionen, wie Direktnachrichten. Einige Funktionen wurden jedoch bereits hinzugefügt, darunter eine Version für den Webbrowser Ende August und die Möglichkeit, Beiträge innerhalb von fünf Minuten nach der Veröffentlichung zu bearbeiten. Audionachrichten, Umfragen und animierte GIFs können jetzt ebenfalls veröffentlicht werden. Bei den Updates orientiert sich Meta stark an X/Twitter, wobei zuletzt Hashtags eingeführt wurden, jedoch anders als bei der Konkurrenz: Pro Beitrag kann nur ein Thema festgelegt werden. Meta betont immer wieder, dass Threads nicht für Politik und News gedacht ist, die jedoch Hauptthemen auf X/Twitter sind.

Die Einführung von Threads in Europa wurde verzögert, da die Plattform in einigen Punkten nicht den wettbewerbsrechtlichen Vorgaben der Europäischen Union entsprochen hat. Ein Beispiel hierfür ist, dass ein einmal eingerichtetes Threads-Konto nun deaktiviert werden kann, ohne dass das damit verbundene Instagram-Konto ebenfalls aufgegeben werden muss. Threads kann nun auch passiv genutzt werden, ohne ein Profil, mit dem Beiträge veröffentlicht werden können. Die Anbindung ans Fediverse könnte die Aufsichtsbehörden ebenfalls milder stimmen. Mit dem Eintritt in die EU könnte Threads zur wichtigsten Twitter-Alternative werden. Hierzulande hat vor allem Bluesky von den Skandalen bei X/Twitter profitiert, während Mastodon nicht mehr gewachsen ist.

Es bleibt abzuwarten, wie groß das Interesse an der Twitter-Alternative von Meta hierzulande sein wird. Laut der jüngsten ARD/ZDF-Onlinestudie haben etwa 4 Prozent der Deutschen Twitter täglich genutzt, und diese Zahl ist gegenüber dem Vorjahr nur leicht gesunken. Das Interesse liegt damit etwa auf dem Niveau von Pinterest und deutlich unter dem von Snapchat, TikTok, Facebook und Instagram. Am häufigsten nutzen den Kurznachrichtendienst die 14- bis 19-Jährigen und die 30- bis 39-Jährigen (jeweils 8 Prozent). Mastodon hat es in diesem Jahr erstmals in die Liste geschafft, ein Prozent der Deutschen nutzt den Kurznachrichtendienst mindestens täglich.

AfD-Landtagsabgeordneter Daniel Halemba tritt von Parteiämtern zurück

Der unterfränkische AfD-Landtagsabgeordnete Daniel Halemba gibt überraschend mit sofortiger Wirkung sämtliche Parteiämter auf, um nach eigener Aussage Schaden von der AfD abzuwenden. In einer schriftlichen Stellungnahme teilte der 22-Jährige dem Bayerischen Rundfunk mit, dass er auch vorübergehend auf die Ausübung seiner Mitgliedsrechte in der AfD verzichten werde. Halemba steht im Zentrum scharfer Kritik des AfD-Bundesvorstands, der seinen Parteiausschluss und den Entzug aller Mitgliedsrechte fordert.

Halemba, der Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Würzburg ist und im Vorstand des Bezirksverbands Unterfranken sitzt, zog im Oktober bei der Landtagswahl in den bayerischen Landtag ein und ist aktuell der jüngste Abgeordnete Bayerns.

Der Bundesvorstand der AfD forderte am Montagabend die bayerische Parteispitze auf, Halemba wegen Verstößen gegen die Parteiordnung auszuschließen. Konkret wird ihm vorgeworfen, Mitglieder nicht satzungskonform in die AfD aufgenommen zu haben, um bei einer Aufstellungsversammlung zur Landtagswahl für ihn zu stimmen.

Halemba kündigte an, sich im Rahmen eines Parteiordnungsverfahrens den Vorwürfen zu stellen und an der Aufklärung mitzuwirken. Er äußerte sich zuversichtlich, dass alle offenen Fragen bald geklärt werden können.

Der bayerische AfD-Landesvorstand vertagte bei seiner Sitzung am Donnerstagabend eine Entscheidung in der Angelegenheit. Laut BR-Informationen beschloss das Gremium einstimmig, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, ein Parteiausschlussverfahren zu prüfen und gegebenenfalls aufzubereiten.

Halemba plant trotz des Rückzugs von den Parteiämtern, sein Landtagsmandat in der AfD-Fraktion weiter auszuüben. Dies könnte jedoch zu einer rechtlichen Grauzone führen, da nach der aktuellen Satzung der AfD-Fraktion nur Parteimitglieder Teil der Fraktion sein können. Wenn Halemba seine Mitgliedsrechte nur ruhen lässt, bleibt er formal Mitglied der Partei und kann damit auch der AfD-Fraktion angehören.

Die CSU-Fraktion kritisierte den AfD-Abgeordneten und forderte ihn auf, sein Landtagsmandat bei der Schwere der Vorwürfe sofort niederzulegen. Die CSU-Fraktionsvorsitzende Katrin Ebner-Steiner wurde aufgefordert, sich klar zu positionieren.

Neben den parteiinternen Vorgängen steht Halemba zudem unter dem Verdacht der Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gegen ihn. Halemba weist die Vorwürfe zurück. Die Würzburger Burschenschaft „Teutonia Prag“, der Halemba angehört, wird seit kurzem vom bayerischen Verfassungsschutz beobachtet.

Urteil im Steuerprozess der Maskenaffäre: Andrea Tandler zu Haftstrafe verurteilt

Die politisch brisante Maskenaffäre findet ihr gerichtliches Nachspiel: Im Steuerprozess rund um die Vermittlung von Corona-Schutzmasken wurde Andrea Tandler, Tochter des ehemaligen CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, zu einer Haftstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt. Ihr Geschäftspartner Darius N. muss für drei Jahre und neun Monate ins Gefängnis.

Das Landgericht München I setzte das Strafmaß im Rahmen einer Verständigung fest, die von allen Prozessbeteiligten am vorletzten Verhandlungstag akzeptiert wurde. Beide Angeklagte legten im Zuge dieser Verständigung ein umfassendes Geständnis ab und glichen den entstandenen Steuerschaden aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, und bis zum Haftantritt bleiben beide vorerst auf freiem Fuß.

Andrea Tandler hatte zu Beginn der Corona-Pandemie 2020 ihre politischen Kontakte genutzt, um für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Bundes- und Landesbehörden zu vermitteln. Dies führte zu legalen Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro. Die Verurteilung erfolgte jedoch aufgrund der nicht korrekten Versteuerung dieser Provisionen, wodurch Steuerhinterziehung in Millionenhöhe nachgewiesen wurde.

Das Gericht stellte fest, dass Tandler und ihr Geschäftspartner die Provisionszahlungen falsch versteuert hatten, indem sie diese als Gewerbeeinnahmen statt als Einkommen deklarierten. Dafür hatten sie eine GmbH in Grünwald gegründet, wo nur die Hälfte an Gewerbesteuern anfiel. Dennoch war München der „Ort der Geschäftsleitung“.

Die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner betonte in der Urteilsbegründung die engen Kontakte von Tandler zur Familie des ehemaligen CSU-Chefs Franz Josef Strauß. Die Maskengeschäfte kamen über private Kontakte zu Monika Hohlmeier, einer CSU-Europaabgeordneten und Tochter von Strauß, zustande. Tandler habe ihre Millionenprovisionen gegenüber Hohlmeier verschwiegen und suggeriert, nur Gutes tun zu wollen.

Das unterschiedliche Strafmaß für die Angeklagten wurde damit begründet, dass Andrea Tandler die treibende Kraft bei den Masken-Geschäften war, während Darius N. eine untergeordnete Rolle einnahm.

Beide Verurteilten wurden unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt, da die Haftbefehle außer Vollzug gesetzt wurden. Die Haftstrafen treten erst nach Rechtskraft des Urteils in Kraft. Tandler, die unter gesundheitlichen Problemen leidet, wird sich voraussichtlich erneut operieren lassen müssen, bevor sie ihre Haftstrafe antreten muss.

Die Opposition begrüßte das Urteil, während die Regierung kritisiert wurde, sich zu weigern, den Maskendeal anzufechten und potenziell unrechtmäßig ausgegebene Steuergelder zurückzufordern.

Bundesrat wählt neuen Verfassungsrichter: Holger Wöckel folgt auf Sibylle Kessal-Wulf

Im Bundesverfassungsgericht steht ein Wechsel an der Spitze bevor, da die Amtszeit von Verfassungsrichterin Sibylle Kessal-Wulf zum Jahresende endet. Auf Vorschlag der CDU-geführten Bundesländer soll Holger Wöckel, bisheriger Richter am Bundesverwaltungsgericht, ihr Nachfolger werden. Die Information wurde dem ARD-Hauptstadtstudio zugespielt, und die Wahl des neuen Verfassungsrichters durch den Bundesrat soll noch heute erfolgen.

Die scheidende Verfassungsrichterin Kessal-Wulf gehörte dem Zweiten Senat an und hatte maßgeblich das vielbeachtete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Nachtragshaushalt 2021 und zur Schuldenbremse vorbereitet. Ihr potenzieller Nachfolger, Holger Wöckel, wird von den CDU-geführten Bundesländern bevorzugt. Der Bundesrat, als Vertretung der Bundesländer, ist für die Wahl des Verfassungsrichters zuständig.

Die CDU legt Wert darauf, dass der neue Richter aus den neuen Bundesländern stammt, um die unterrepräsentierte ostdeutsche Biografie am Bundesverfassungsgericht zu berücksichtigen. Holger Wöckel, 47 Jahre alt und in Chemnitz geboren, erfüllt dieses Kriterium. Derzeit ist er als Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig tätig. Seine Vertrautheit mit der Arbeit am Bundesverfassungsgericht resultiert aus seiner früheren Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in Karlsruhe von 2019 bis 2021, wo er dem Dezernat von Gerichtspräsident Stephan Harbarth zugeordnet war.

Vor drei Wochen hatte der Bundesrat bereits auf Vorschlag der CSU Generalbundesanwalt Peter Frank zum neuen Bundesverfassungsrichter gewählt. Frank wird Nachfolger von Peter Müller und wird ebenfalls dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts angehören.

Nach der heutigen Wahl von Holger Wöckel und Peter Frank müssen beide noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier als Verfassungsrichter vereidigt werden. Die Vereidigung ist bereits für die kommende Woche am 21. Dezember geplant.

Berlin passt Polizeigesetz an: Taser, Bodycams und längere Gewahrsamnahme

Die Berliner Regierung hat in ihrer letzten Plenarsitzung des Jahres Änderungen am Polizeigesetz beschlossen, die eine Erweiterung in Bezug auf den Einsatz von Tasern, Bodycams und den Präventivgewahrsam darstellen. Die Liberalisierung des Berliner Polizeigesetzes sieht vor, dass die Polizei nun Taser verwenden darf, mit Bodycams auch in privaten Wohnungen filmen kann und einen längeren Präventivgewahrsam beantragen kann.

Die Änderungen betreffen jedoch nicht nur den Ausbau der Befugnisse, sondern schränken den längeren Gewahrsam auf bis zu sieben Tage ausdrücklich auf schwere Straftaten ein und schließen Klima-Aktivist:innen von dieser Regelung aus. Die Entscheidung wurde von der Koalition aus SPD und CDU sowie der AfD unterstützt, während Grüne und Linke dagegen stimmten.

Der längere Präventivgewahrsam kann gemäß dem Gesetz angewendet werden, wenn die Polizei annimmt, dass eine Person in den nächsten Tagen eine schwere Straftat begehen oder sich daran beteiligen wird. Dabei bedarf es eines Richtervorbehalts, und bei befürchteten terroristischen Straftaten kann der Gewahrsam bis zu sieben Tage dauern.

Die Erweiterungen im Gesetz beziehen sich auch auf den Einsatz von Bodycams, die nun auch in privaten Räumen verwendet werden dürfen. Dabei betont das Gesetz den Schutz der Privatsphäre der Betroffenen und fordert eine richterliche Prüfung und Freigabe des Videomaterials. Die Verantwortung für die Anwendung der Bodycams wird auf die Polizei übertragen, was von einigen Kritikern als zu unbestimmt betrachtet wird.

Ein bedeutender Schritt in der Gesetzesänderung ist die flächendeckende Einführung von Tasern als Alternative zum Schlagstock oder der Schusswaffe. Die Berliner Regierung argumentiert, dass Tasereinsätze bei gesunden Personen zu weniger Verletzungen führen als starke Schläge mit einem Schlagstock. Kritiker warnen jedoch vor den potenziell lebensbedrohlichen Folgen von Taser-Einsätzen und betonen die Schwierigkeiten bei der Einschätzung von Gefahrensituationen.

Die Gesetzesänderungen wurden von Mitgliedern der Letzten Generation und anderen Protestierenden vor dem Berliner Abgeordnetenhaus kritisiert. Sie forderten soziale Lösungen für soziale Probleme und wiesen auf die potenziellen Gefahren von Tasern hin.

Die Berliner Regierung plant weitere Änderungen am Polizeigesetz im neuen Jahr, während im Jahr 2024 zusätzliche Anpassungen erwartet werden.

Entscheidung des EGMR: Streikverbot für verbeamtete Lehrer in Deutschland bleibt bestehen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat heute entschieden, dass das Streikverbot für verbeamtete Lehrer in Deutschland im Einklang mit der europäischen Menschenrechtskonvention steht. Die Klage von drei Lehrerinnen und einem Lehrer, die gegen Geldbußen wegen Verstoßes gegen das Streikverbot vorgegangen waren, wurde somit abgewiesen.

Das Streikverbot für Beamte in Deutschland gilt auch für verbeamtete Lehrer, und die Geldbußen, die aufgrund von Streikaktivitäten verhängt wurden, wurden vom EGMR als verhältnismäßig eingestuft.

Unter den Klägern befand sich auch Kerstin Wienrank, eine verbeamtete Lehrerin, die 2009 an einem Warnstreik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft teilgenommen hatte. Der Streik hatte Tarifverhandlungen und höhere Löhne zum Thema. Wienrank betonte, dass sie streikte, um sicherzustellen, dass die Tarifergebnisse auch auf verbeamtete Lehrer übertragen werden. Trotz der Organisation einer Vertretung für ihre Schüler wurde ihr Gehalt gekürzt, und sie erhielt eine Geldbuße.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2018 entschieden, dass das Streikverbot für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer gerechtfertigt sei, da Beamte eine besondere Treuepflicht gegenüber dem Staat hätten. Diese Entscheidung wurde nun durch den EGMR bestätigt.

Die Große Kammer des EGMR betonte, dass Deutschland mit einem generellen Streikverbot für Beamte zwar nicht dem internationalen Trend folge, aber die Interessenvertretung der Beamten im Land gewährleistet sei. Beamte könnten sich auch ohne Streik gewerkschaftlich organisieren und ihre Interessen effektiv vertreten. Lehrer hätten zudem die Möglichkeit, als Angestellte zu arbeiten, wodurch ihnen das Streikrecht offenstehe. Die verhängten Geldbußen wurden als nicht übermäßig hoch bewertet, und die Kläger hatten die Möglichkeit, ihren Anspruch auf angemessene Besoldung vor Gericht geltend zu machen.

Die Entscheidung des EGMR bestätigt somit die bestehende Rechtslage in Deutschland bezüglich des Streikverbots für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer.